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Beschlussvorlage (11. Änderung des FNP)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (11. Änderung des FNP)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 02.09.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 16.09.2004 Rat 16.09.2004 TOP Ein Ja Nein 493/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 27 „Waagmühle“ und Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ - Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss über die zweite Offenlage Beschlussentwurf: Unter Aufhebung der Beschlüsse vom 01.04.2004 und 15.07.2004 zur Feststellung der Flächennutzungsplanänderung wird Folgendes beschlossen: - Über die ergänzende Stellungnahme des Kreises Düren vom 28.04.2004 wird gemäß des in Anlage dargelegten Beschlussvorschlages beschlossen. Der Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie im beiliegenden Übersichtsplan geändert. Der geänderte Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und der geänderte Entwurf des Erläuterungsberichtes werden in der vorliegenden Form gebilligt. Der geänderte Entwurf des Planes und des Erläuterungsberichtes werden gemäß § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren. In Vertretung: Begründung: Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahme des Kreises Düren zum Steinkauz und zum Biber im Bereich der Flächennutzungsplanänderung sind zwischenzeitlich die notwendigen Gutachten erstellt worden. Auf dieser Grundlage haben intensive Gespräche mit der unteren Landschaftsbehörde stattgefunden. Folgender Lösungsweg wird nun eingeschlagen: Der Bebauungsplan wird in seinem Geltungsbereich um die Lebensräume des Bibers und des Steinkauzes reduziert. Diese Flächen werden in einem gesonderten Planverfahren weiter verfolgt werden. Auf der Flächennutzungsplanebene werden die Flächen in Gänze ausgewiesen. Hier ist es aber erforderlich, dass die notwendigen Maßnahmenflächen für den Steinkauz und den Biber explizit ausgewiesen werden. Dies verursacht eine Änderung des Planes in dem Maße, dass eine zweite Offenlage erforderlich wird. Zur Einhaltung des vorgegebenen Zeitrahmens für die Erschließung des 1. Bauabschnittes muss die zweite Offenlage verkürzt durchgeführt werden. Des weiteren wird mit der Bezirksregierung abgestimmt, dass auch die Plangenehmigung zügig nach Feststellungsbeschluss erteilt wird.