Daten
Kommune
Kerpen
Größe
31 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
26.06.09, 10:43
Aktualisiert
26.06.09, 10:43
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STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Vergabewesen
Sachbearbeiter/in: Herr Floryszak
Drs.-Nr.: 267.09
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
23.06.2009
Öffentlicher Teil
19.06.2009
Bemerkungen
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung Konjunkturpaket II
hier: Verabschiedung von Maßnahmen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 6.486.431 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2009
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschliesst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Konjunkturpaket II folgendes:
s. nächste Seite
Investitionsschwerpunkt „Bildung“ (zur Verfügung gestellte Mittel: 4.375.980 €)
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Gruppenleiter/in
Floryszak
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung Amt 20
Amt 14
Kämmerer
Knopp
Heinen
Zimmermann
Erster
Bürgermeisterin Büro des
Beigeordneter
Rates
Sieburg
Seidenpfennig
1.
Zur energetischen Sanierung von städtischen Schulen wird aus dem Konjunkturpaket II ein
Betrag von 1,2 Mio € zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, anhand von
Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachzuweisen, welche Maßnahmen an welcher Schule
umgesetzt werden sollen. Ein Schwerpunkt soll die Darstellung der erforderlichen
Maßnahmen an der Europaschule, dem Schulzentrum Horrem Sindorf, der Turnhalle an
der Martinusschule und der Adolf-Kolping-Schule bilden.
2.
Zur energetischen Sanierung der Realschule Mater Savatoris wird aus dem
Konjunkturpaket II ein Betrag von 350.000 € zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, über die genaue Ausgestaltung der energetischen Sanierung Gespräche mit
dem Provinzialat der Salvatorianerinnen als Betreiber dieser Realschule zu führen.
3.
Für den Neubau der Kindertagesstätten in Horrem, Türnich und Blatzheim werden aus dem
Konjunkturpaket II Beträge in Höhe von 3,0 Mio € zur Verfügung gestellt, die sich wie folgt
aufteilen:
Neubau KITA Horrem (ohne Räume U 3 Betreuung)/ nur Kosten 2010
Betrag:
600.000 €
Neubau KITA Türnich (ohne Räume U 3 Betreuung)
Betrag:
1.500.000 €
Neubau KITA Blatzheim (ohne Räume U 3 Betreuung)/ nur Kosten 2010
Betrag:
900.000 €
4.
Anmerkung zur einer evtl. Beschlussfassung Mühlenfeldschule:
Abhängig von der gesonderten Beschlussfassung zur Thematik „Mühlenfeldschule“ ist ggf.
ein Austausch der in den Ziffern 1-3 aufgelisteten Mittel vorzunehmen.
Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur“ (zur Verfügung gestellte Mittel: 2.110.451 €)
5a.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Stadtrates am 15.09.2009
einen Vorschlag für einen Standort, zur konkreten Gestaltung und zur Finanzierung eines
neuen „Schul- und Vereinsbades“ vorzulegen. Auf dieser Basis erfolgt dann eine
Beschlussfassung, ob der Rohbau für ein „Schul- und Vereinsbad“ aus den Mitteln des
Konjunkturpakets II finanziert werden soll.
5b.
Zur Einbindung eines externen Beraterbüros wird außerplanmäßig ein Betrag von 100.000
€ bereitgestellt.
Allgemeines
6.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu jeder Sitzung des Stadtrates einen Sachstandsbericht
zu der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II vorzulegen. Der Stadtrat
behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt eine Änderung der Maßnahmenliste (in der die
Maßnahmen aufgeführt werden, mit denen zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht begonnen
wurde) entsprechend evtl. neu auftretender Sachverhalte zu beschließen.
Beschlussvorlage 267.09
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Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 im Zusammenhang mit dem
Konjunkturpaket II einen Beschluss gefasst. Als Anlage ist der entsprechende Vorabzug beigefügt.
Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 21.04.2009 der „Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konjunkturpakets
II in der Stadt Kerpen“ vorgestellt wurde. Neben allgemeinen Ausführungen zu den
Voraussetzungen der Mittelgewährung enthielt der Sachstandsbericht eine Liste der Vorschläge,
die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II von der Politik, der Verwaltung und externen
Vereinigungen gemacht wurden.
Im aktuellen Beschlussentwurf werden 9 Projekte aufgeführt, die aus der Sicht der Verwaltung
umgesetzt werden sollten und bei denen die Voraussetzungen des Konjunkturpakets II vorliegen.
Die Voraussetzungen sind:
-
Keine Doppelförderung
-
Zusätzlichkeit der Maßnahme
-
Längerfristige Nutzung/Nachhaltigkeit
-
Investition
-
Beginn der Maßnahme bis 31.12.2010/Fertigstellung bis 31.12.2011
-
Trägerneutralität
-
bei energetischen Sanierungen: Beachtung der EnEV 2009
Folgende Maßnahmen können laut dem „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der
Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz ZuInvG)“ gefördert werden:
A. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a)
b)
c)
d)
Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)
Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)
Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere
energetische Sanierung)
e) Forschung
B. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
f)
g)
h)
i)
j)
k)
Krankenhäuser
Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
Ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
Kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
Informationstechnologie
Sonstige Infrastrukturinvestitionen
In den bisherigen Vorlagen zum Konjunkturpaket II wurde darauf hingewiesen, dass
bestimmte Maßnahmen nur umgesetzt werden können, wenn eine entsprechende Änderung
Beschlussvorlage 267.09
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des Grundgesetzes erfolgt. Diese Änderung wurde zwischenzeitlich vom Bundestag und
Bundesrat beschlossen. Die Änderung ist jedoch noch nicht in Kraft getreten, da eine
Unterschrift des Bundespräsidenten noch nicht vorliegt.
Bezogen auf die Maßnahmenliste der Stadt Kerpen bedeutet dies, dass der evtl. Bau eines
Schul- und Vereinsbades und die evtl. Erweiterung der Mühlenfelschule nunmehr dem o.a.
Katalog entsprechen (Schul- und Vereinsbad: „Sonstige Infrastrukturinvestitionen“/
Erweiterung der Mühlenfeldschule: „Schulinfrastruktur“).
Zur Verdeutlichung der Unterschiede zwischen einem Zuwendungsverfahren bei
Einzelmaßnahmen und dem Zuwendungsverfahren im Rahmen des Konjunkturpakets II wird
folgendes angemerkt:
Im Rahmen der üblichen Zuwendungsverfahren stellt die Stadt einen Antrag zu einer bestimmten
Maßnahme (in der Regel bei der Bezirksregierung). Diese entscheidet, ob der Antrag den
Förderrichtlinien entspricht.
Demgegenüber wurde der Stadt im Rahmen des Konjunkturpakets II der entsprechende
Bewilligungsbescheid über die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Mittel (6.486.431 €)
ohne Antragsverfahren zugeleitet. Mit diesem Bewilligungsbescheid stehen die Mittel bereit.
Sobald erste Maßnahmen festgelegt werden, sind diese der Bezirksregierung in einem
vereinfachten Datenaustausch online zu melden. Bei der Bezirksregierung findet lediglich eine
Plausibilitätsprüfung statt. Es erfolgt jedoch im Gegensatz zu einem „normalen“
Zuwendungsverfahren keine Rückmeldung, ob die Maßnahme den Förderrichtlinien entspricht.
Hier handeln die Kommunen eigenverantwortlich.
Deshalb können auch nur Maßnahmen über das Konjunkturprogramm II finanziert werden, die die
Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllen. Stellt sich bei einer späteren Überprüfung durch den
Bundes- oder Landesrechnungshof heraus, dass Maßnahmen mit den gültigen Richtlinien des
Konjunkturprogramms II nicht zu vereinbaren waren, müssen Zuschüsse (+ Zinsen) zurückgezahlt
werden. Aus diesem Grund können von der Verwaltung nur Maßnahmen vorgeschlagen werden,
die mit den Richtlinien übereinstimmen.
Der Online-Meldung ist daher eine Bestätigung der Stadt beizufügen, dass die Maßnahmen die
Voraussetzungen zur Mittelgewährung nach dem Konjunkturpaket II erfüllen. Diese Bestätigung ist
von der Bürgermeisterin zu unterzeichnen. Es wird vom Land NRW empfohlen, bereits in dieser
Phase das Rechnungsprüfungsamt in die Entscheidungen einzubeziehen, da das
Rechnungsprüfungsamt im fortlaufenden Verfahren die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den
Voraussetzungen nach Abschluss der Maßnahme testieren muss.
Die Auszahlung erfolgt dann wieder nach den Kriterien der üblichen Zuwendungsverfahren (Abruf
der Mittel, sobald feststeht, dass eine Zahlung ansteht).
Zu verschiedenen Maßnahmen, die in die Beschlussvorlage aufgenommen worden, sind noch
folgende Erläuterungen erforderlich:
Zu Ziffer 1, Energetische Sanierungen in den Schulen
Hier werden derzeit die verschiedensten Daten zu den einzelnen Gebäuden ausgewertet. Bei den
beiden größten Energieverbrauchern, der Europaschule und dem Schulzentrum Horrem-Sindorf,
wurde die Erstellung von Energieausweisen beauftragt.
Erste Ergebnisse liegen zwar vor, konnnten aber noch nicht mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen
hinterlegt werden. So wurden nach den ersten Ermittlungen z.B. folgende Maßnahmen für die
nachfolgenden Schulkomplexe vorgeschlagen:
Beschlussvorlage 267.09
Seite 4
a)
Europaschule
-
Dachdämmung inklusive Oberlichter Turnhallen
Erneuerung Fassade inklusive Verglasung
Einbau eines BHKW/ ggf. in Kombination mit der Heizungsanlage für das neue Schul- und
Vereinsbad
b)
Schulzentrum Horrem/Sindorf
-
Umfassendes Wärmeverbundsystem
Zusätzliche Wärmedämmung
Einbau neuer Fensteranlagen im Bereich der einfach verglasten Fenster
c)
Schulgebäude/Turnhalle Martinusschule
-
Fassadenerneuerung incl. Fenster
Sanierung der Heizungsanlage
Sanierung der Warmwasseraufbereitung
Sanierung Dach Turnhalle
d)
Schulgebäude/Turnhalle Adolf-Kolping-Schule
-
Sanierung der Gebäudehülle
Sanierung Elekrotechnik (z.B. neue Beleuchtung)
Sanierung der Anlagentechnik
Dämmung Außenwand/ Wärmeschutzverglasung
Dämmung Dach Turnhalle
Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung an einer Liste weiterarbeitet, in der die erforderlichen
Maßnahmen an den einzelnen Schulen anhand der Ergebnisse der Energieausweise und anhand
von Wirtschaftlichkeitsberechnungen dargestellt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, dass sich
auch Maßnahmen an anderen Schulen wirtschaftlicher darstellen, als die für die o.a.
Schulkomplexe vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern besteht für den Stadtrat hier ein Spielraum
zur Anpassung der Maßnahmenliste.
Dem Stadtrat wird in der nächsten Sitzung am 15.09.2009 ein detaillierterer Maßnahmenplan incl.
entsprechender Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit der Absicht vorgelegt, für einzelne
Maßnahmen außer- bzw. überplanmäßige Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Umsetzung dieser
Maßnahmen bereitzustellen.
Ziffer 2, Energetische Sanierung Realschule Mater Salvatoris
Die Berücksichtigung der Maßnahme „Energetische Sanierung Realschule Mater Salvatoris“
erfolgte vor dem Hintergrund der erforderlichen Trägerneutralität bei der der Gewährung der Mittel
aus dem Konjunkturpaket II. Maßgeblich für den Verteilerschlüssel der Mittelverteilung im Bereich
„Bildung“ waren die Schülerzahlen (auch die Schülerzahlen der Ersatzschulen/ 485,5 € je
Schüler/in, Anzahl Schüler/innen Mater Salvatoris: ca. 830). Insofern wurde diese Maßnahme in
den Katalog aufgenommen.
Es sind, sofern der Stadtrat den entsprechenden Beschluss fasst, jedoch noch Gespräche mit den
Betreibern der Realschule über die Ausgestaltung der Maßnahmen zu führen.
Ziffer 3, Neubau von Kindertagesstätten
Beschlussvorlage 267.09
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Die Kindertagestätte Türnich wurde in den Katalog aufgenommen, weil hier ein Handlungsbedarf
auf Grund der Situation in der Kindertagesstätte Platanenallee bereits in 2009 besteht und bisher
keine Mittel im Haushalt 2009 bereitgestellt wurden.
Bei den beiden übrigen Kindertagesstätten sollen die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II
finanziert werden, die im Jahr 2010 erforderlich sind. Im Haushalt 2009 wurden zuvor Mittel für die
Planung und erste Ausbaumaßnahmen bei diesen Kindertagesstätten bereitgestellt.
Ziffer 5, Neubau eines Schul- und Vereinbads
Bei dieser Maßnahme wurden lediglich die Kosten für den Rohbau (derzeit geschätzt: 2,1 Mio. €)
in das Konjunkturpaket II eingestellt. Die übrigen Kosten müssen in den Jahre 2011 und 2012
finanziert werden. In der Finanzplanung im Haushalt 2009 waren für den Neubau eines Schul- und
Vereinsbades in 2011 1,0 Mio. € und im Jahre 2012 2,2 Mio. € vorgesehen, so dass für den
Haushalt 2010 einschließlich der Mittel aus dem Konjunkturprogramm eine Gesamtfinanzierung
von 5,3 Mio. € darstellbar ist.
Die Mittel für die Entschädigung, die von RWE Power im Zuge der Umsiedlung Manheim für einen
Funktionsersatz des Hallenbades Manheim geleistet wird, fließen in die Gesamtfinanzierung ein
und können zu einer Entlastung des Haushaltes 2012 beitragen.
Eine detaillierte Aufstellung bzgl. der weiteren Finanzierung, des Standortes und der
Ausgestaltung eines neuen Schul – und Vereinsbads soll für die Sitzung des Stadtrates am
15.09.2009 mit der Unterstützung eines externen Beraters aufbereitet werden.
Es wird vorgeschlagen, zur Beauftragung eines externen Beraters einen Betrag von 100.000 €
außerplanmäßig
für den Haushalt 2009 bereitzustellen. Die Summe ergibt sich aus
Erfahrungswerten bei anderen Projekten. Ob diese Summe ausgeschöpft werden muss, ist in den
entsprechenden Gesprächen mit Beraterbüros zu sondieren.
Es wird im Übrigen darauf verwiesen, dass derzeit einzelne Planungen von Objekten bereits
veranlasst wurden (so z.B. im Bereich der Kindergärten). Bei einer endgültigen Beschlussfassung
zur Finanzierung der jeweiligen Maßnahme aus den Mitteln des Konjunkturpakets II kann zügig mit
der Umsetzung der entsprechenden Baumaßnahme begonnen werden.
Wie bereits vorab erwähnt, enthielt der Sachstandsbericht zum Konjunkturpaket zur HFA-Sitzung
am 21.04.2009 eine Liste der Vorschläge, die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II von
der Politik, der Verwaltung und externen Vereinigungen gemacht wurden. Folgende Vorschläge
fanden keine Berücksichtigung in der Beschlussvorlage (die Maßnahmen, die in der Liste vom
21.04.2009 bereits mit „rot“ gekennzeichnet wurden, werden nicht mehr aufgeführt):
1.
Nicht berücksichtigte Maßnahmen, für die Anträge der Politik bzw. Dritter vorliegen
Bezeichnung der Maßnahme
Kostenschätzung
Begründung Ablehnung
A. Investitionsschwerpunkt „Bildung“
Erweiterung Angebot OGTS, insbes.
Clemensschule
Neubau Turnhalle Realschule Mater Salvatoris
Div. Energetische Sanierungen in KITA’s
aufgrund Empfehlungen Energieausweise
Keine Nachhaltigkeit
35.000 €
Bereits Förderung der
energetischen
Sanierungen
Andere Schwerpunkte
B. Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur“
Beschlussvorlage 267.09
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Erneuerung diverser Wirtschaftswege
Behindertengerechte Bordsteinnullabsenkung
Radwegeverbindung von Kerpen über
Bergerhausen nach Blatzheim
Ausbau Radweg entlang Rathausstraße bis
Ortsausgang Horrem
Ausbau Parkplatz Grundschule Buir
1.135.000 €
200.000 €
Nicht förderfähig
Andere Schwerpunkte/
ggf. nicht förderfähig
Andere Schwerpunkte/
ggf. nicht förderfähig
Andere Schwerpunkte/
ggf. nicht förderfähig
Sanierung Parkplatz Erftlagune
Lärmschutzmaßnahmen an der B 264, z.B.
Wohngebiet „Fuchskaul“ (vorbehaltlich einer
endgültigen Klärung der Voraussetzungen)
Alternativ: weitere Zufahrt zum Industriegebiet
Türnich III
Umsetzung von Maßnahmen der KUK Kerpen,
Schulwegsicherung
Netzwerkarbeiten in den Schulen:
Mühlenfeldschule, Ev. Grundschule Kerpen, GGS
Türnich, Europaschule, Willy-BrandtGesamtschule, Martinusschule
Verbesserung DSLVersorgung/Breitbandverkabelung
Teilumbau von Fahrradabstellanlagen in
Fahrradparkhaus bzw. Fahrradboxen
(vorbehaltlich einer endgültigen Klärung der
Voraussetzungen)
Sanierung diverser Kinderspielplätze
Sanierung Kolpinghaus
Sanierung AWO Seniorenheim Brüggen
(Heizung), „Herbert-Wehner-Haus“
Dachsanierung kirchl. KITA St. Rochus, Kerpen
2.
Andere Schwerpunkte
Andere Schwerpunkte
Nicht förderfähig
60.000 €
Andere Schwerpunkte
53.000 €
Andere Schwerpunkte
30.000 €
Andere Scherpunkte/
ggf. Doppelförderung
Andere Schwerpunkte
Andere Schwerpunkte
Andere Schwerpunkte
Andere Schwerpunkte
Andere Schwerpunkte
Nicht berücksichtigte Maßnahmenvorschläge der Verwaltung
A. Investitionsschwerpunkt „Bildung“
Schulen
Erweiterung Hauptschule Horrem/Räume Übermittagbetreuung (Doppelförderung)
Div. Fenstersanierungen in den Schulen
Erneuerung der Beleuchtung in diversen Schulen
Kindertagesstätten
Erneuerung Therme KITA Tausendfüßler
Erneuerung der Beleuchtung in diversen KITA’s und Schulen
Ausstattung KITA’s mit Einbruchmeldeanlagen
6.000 €
35.000 €
B. Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur“
1. Ohne Grundgesetzänderung
Straßen/Wege (Ländliche Infrastruktur)
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Wegeaus-/Neubau alte Mödrather Landstraße
Brückensanierungen/-neubauten (im Zusammenhang mit
Wirtschaftswegesanierung)
Jugendzentren
Nutzbarmachung Dachgeschoss Juze Brüggen
Feststellanlagen Feuerschutztüren Juze Brüggen (Investition?)
Sanierung Außentoiletten Juze Brüggen
Dachsanierung Juze Kerpen
160.000 €
400.000 €
6.000 €
Informationstechnologie
Aufbau eines Funknetzwerkes Rathaus („Gäste W-Lan“)
2. Vorbehaltlich einer Grundgesetzänderung
Straßen/Wege
Umbau/Ausbau Kölner Straße, Bereich Burgstraße bis Hahnenstraße (nicht
förderfähig)
Sanierung Kölner Straße (nicht förderfähig)
Verkehrssicherung
Beseitigung Unfallhäufungsstelle Kerpener Straße, HIT-Markt
100.000 €
Städtebau
Erwerb Wohngebäude Hahnenpassage
Altglas-Sammelcontainer im Unterflursystem an 3 Standorten (ggf. doch
Bundeskompetenz)
400.000 €
60.000 €
Rathaus
Sanierung Heizungsanlage Rathaus (Sperrvermerk/Förderung unklar/ ursprünglich
rot)
530.000 €
Veranstaltungshallen
Erneuerung Hallenboden Jahnhalle
Erneuerung Hallenbeleuchtung Jahnhalle
Erneuerung Bühnenbeleuchtung Jahnhalle
Sanierung Heizungs- und Lüftungsanlage Erfthalle
Sanierung Bühnenbeleuchtung Erfthalle
Sanierung Seilzuganlage Erfthalle
Erneuerung/Sanierung Elektroverteilung Erfthalle
Sanierung Fenster (Bereich Restaurant) Erfthalle
Sonstiges
Energetische Aufwertung Haus für Kunst und Geschichte
Digitalisierung Archivgut (Investition?)
Neubau Feuerwehrgerätehaus Kerpen
Schaffung von Bewegungsräumen für Menschen in der 2. Lebenshälfte
Baumscheibensanierung an 50 Bäumen
Beschlussvorlage 267.09
30.000 €
1.500.000 €
510.000 €
Seite 8