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Beschlussvorlage (Umsetzung Konjunkturpaket II hier: Verabschiedung von Maßnahmen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
31 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
26.06.09, 10:43
Aktualisiert
26.06.09, 10:43

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Vergabewesen Sachbearbeiter/in: Herr Floryszak Drs.-Nr.: 267.09 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 23.06.2009 Öffentlicher Teil 19.06.2009 Bemerkungen Nichtöffentlicher Teil Umsetzung Konjunkturpaket II hier: Verabschiedung von Maßnahmen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 6.486.431 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2009 Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschliesst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II folgendes: s. nächste Seite Investitionsschwerpunkt „Bildung“ (zur Verfügung gestellte Mittel: 4.375.980 €) Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Gruppenleiter/in Floryszak Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Amt 14 Kämmerer Knopp Heinen Zimmermann Erster Bürgermeisterin Büro des Beigeordneter Rates Sieburg Seidenpfennig 1. Zur energetischen Sanierung von städtischen Schulen wird aus dem Konjunkturpaket II ein Betrag von 1,2 Mio € zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachzuweisen, welche Maßnahmen an welcher Schule umgesetzt werden sollen. Ein Schwerpunkt soll die Darstellung der erforderlichen Maßnahmen an der Europaschule, dem Schulzentrum Horrem Sindorf, der Turnhalle an der Martinusschule und der Adolf-Kolping-Schule bilden. 2. Zur energetischen Sanierung der Realschule Mater Savatoris wird aus dem Konjunkturpaket II ein Betrag von 350.000 € zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, über die genaue Ausgestaltung der energetischen Sanierung Gespräche mit dem Provinzialat der Salvatorianerinnen als Betreiber dieser Realschule zu führen. 3. Für den Neubau der Kindertagesstätten in Horrem, Türnich und Blatzheim werden aus dem Konjunkturpaket II Beträge in Höhe von 3,0 Mio € zur Verfügung gestellt, die sich wie folgt aufteilen: Neubau KITA Horrem (ohne Räume U 3 Betreuung)/ nur Kosten 2010 Betrag: 600.000 € Neubau KITA Türnich (ohne Räume U 3 Betreuung) Betrag: 1.500.000 € Neubau KITA Blatzheim (ohne Räume U 3 Betreuung)/ nur Kosten 2010 Betrag: 900.000 € 4. Anmerkung zur einer evtl. Beschlussfassung Mühlenfeldschule: Abhängig von der gesonderten Beschlussfassung zur Thematik „Mühlenfeldschule“ ist ggf. ein Austausch der in den Ziffern 1-3 aufgelisteten Mittel vorzunehmen. Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur“ (zur Verfügung gestellte Mittel: 2.110.451 €) 5a. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Stadtrates am 15.09.2009 einen Vorschlag für einen Standort, zur konkreten Gestaltung und zur Finanzierung eines neuen „Schul- und Vereinsbades“ vorzulegen. Auf dieser Basis erfolgt dann eine Beschlussfassung, ob der Rohbau für ein „Schul- und Vereinsbad“ aus den Mitteln des Konjunkturpakets II finanziert werden soll. 5b. Zur Einbindung eines externen Beraterbüros wird außerplanmäßig ein Betrag von 100.000 € bereitgestellt. Allgemeines 6. Die Verwaltung wird beauftragt, zu jeder Sitzung des Stadtrates einen Sachstandsbericht zu der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II vorzulegen. Der Stadtrat behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt eine Änderung der Maßnahmenliste (in der die Maßnahmen aufgeführt werden, mit denen zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde) entsprechend evtl. neu auftretender Sachverhalte zu beschließen. Beschlussvorlage 267.09 Seite 2 Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II einen Beschluss gefasst. Als Anlage ist der entsprechende Vorabzug beigefügt. Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.04.2009 der „Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Kerpen“ vorgestellt wurde. Neben allgemeinen Ausführungen zu den Voraussetzungen der Mittelgewährung enthielt der Sachstandsbericht eine Liste der Vorschläge, die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II von der Politik, der Verwaltung und externen Vereinigungen gemacht wurden. Im aktuellen Beschlussentwurf werden 9 Projekte aufgeführt, die aus der Sicht der Verwaltung umgesetzt werden sollten und bei denen die Voraussetzungen des Konjunkturpakets II vorliegen. Die Voraussetzungen sind: - Keine Doppelförderung - Zusätzlichkeit der Maßnahme - Längerfristige Nutzung/Nachhaltigkeit - Investition - Beginn der Maßnahme bis 31.12.2010/Fertigstellung bis 31.12.2011 - Trägerneutralität - bei energetischen Sanierungen: Beachtung der EnEV 2009 Folgende Maßnahmen können laut dem „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz ZuInvG)“ gefördert werden: A. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) b) c) d) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung) Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung) e) Forschung B. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur f) g) h) i) j) k) Krankenhäuser Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV) Ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV) Kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen) Informationstechnologie Sonstige Infrastrukturinvestitionen In den bisherigen Vorlagen zum Konjunkturpaket II wurde darauf hingewiesen, dass bestimmte Maßnahmen nur umgesetzt werden können, wenn eine entsprechende Änderung Beschlussvorlage 267.09 Seite 3 des Grundgesetzes erfolgt. Diese Änderung wurde zwischenzeitlich vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die Änderung ist jedoch noch nicht in Kraft getreten, da eine Unterschrift des Bundespräsidenten noch nicht vorliegt. Bezogen auf die Maßnahmenliste der Stadt Kerpen bedeutet dies, dass der evtl. Bau eines Schul- und Vereinsbades und die evtl. Erweiterung der Mühlenfelschule nunmehr dem o.a. Katalog entsprechen (Schul- und Vereinsbad: „Sonstige Infrastrukturinvestitionen“/ Erweiterung der Mühlenfeldschule: „Schulinfrastruktur“). Zur Verdeutlichung der Unterschiede zwischen einem Zuwendungsverfahren bei Einzelmaßnahmen und dem Zuwendungsverfahren im Rahmen des Konjunkturpakets II wird folgendes angemerkt: Im Rahmen der üblichen Zuwendungsverfahren stellt die Stadt einen Antrag zu einer bestimmten Maßnahme (in der Regel bei der Bezirksregierung). Diese entscheidet, ob der Antrag den Förderrichtlinien entspricht. Demgegenüber wurde der Stadt im Rahmen des Konjunkturpakets II der entsprechende Bewilligungsbescheid über die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Mittel (6.486.431 €) ohne Antragsverfahren zugeleitet. Mit diesem Bewilligungsbescheid stehen die Mittel bereit. Sobald erste Maßnahmen festgelegt werden, sind diese der Bezirksregierung in einem vereinfachten Datenaustausch online zu melden. Bei der Bezirksregierung findet lediglich eine Plausibilitätsprüfung statt. Es erfolgt jedoch im Gegensatz zu einem „normalen“ Zuwendungsverfahren keine Rückmeldung, ob die Maßnahme den Förderrichtlinien entspricht. Hier handeln die Kommunen eigenverantwortlich. Deshalb können auch nur Maßnahmen über das Konjunkturprogramm II finanziert werden, die die Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllen. Stellt sich bei einer späteren Überprüfung durch den Bundes- oder Landesrechnungshof heraus, dass Maßnahmen mit den gültigen Richtlinien des Konjunkturprogramms II nicht zu vereinbaren waren, müssen Zuschüsse (+ Zinsen) zurückgezahlt werden. Aus diesem Grund können von der Verwaltung nur Maßnahmen vorgeschlagen werden, die mit den Richtlinien übereinstimmen. Der Online-Meldung ist daher eine Bestätigung der Stadt beizufügen, dass die Maßnahmen die Voraussetzungen zur Mittelgewährung nach dem Konjunkturpaket II erfüllen. Diese Bestätigung ist von der Bürgermeisterin zu unterzeichnen. Es wird vom Land NRW empfohlen, bereits in dieser Phase das Rechnungsprüfungsamt in die Entscheidungen einzubeziehen, da das Rechnungsprüfungsamt im fortlaufenden Verfahren die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den Voraussetzungen nach Abschluss der Maßnahme testieren muss. Die Auszahlung erfolgt dann wieder nach den Kriterien der üblichen Zuwendungsverfahren (Abruf der Mittel, sobald feststeht, dass eine Zahlung ansteht). Zu verschiedenen Maßnahmen, die in die Beschlussvorlage aufgenommen worden, sind noch folgende Erläuterungen erforderlich: Zu Ziffer 1, Energetische Sanierungen in den Schulen Hier werden derzeit die verschiedensten Daten zu den einzelnen Gebäuden ausgewertet. Bei den beiden größten Energieverbrauchern, der Europaschule und dem Schulzentrum Horrem-Sindorf, wurde die Erstellung von Energieausweisen beauftragt. Erste Ergebnisse liegen zwar vor, konnnten aber noch nicht mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen hinterlegt werden. So wurden nach den ersten Ermittlungen z.B. folgende Maßnahmen für die nachfolgenden Schulkomplexe vorgeschlagen: Beschlussvorlage 267.09 Seite 4 a) Europaschule - Dachdämmung inklusive Oberlichter Turnhallen Erneuerung Fassade inklusive Verglasung Einbau eines BHKW/ ggf. in Kombination mit der Heizungsanlage für das neue Schul- und Vereinsbad b) Schulzentrum Horrem/Sindorf - Umfassendes Wärmeverbundsystem Zusätzliche Wärmedämmung Einbau neuer Fensteranlagen im Bereich der einfach verglasten Fenster c) Schulgebäude/Turnhalle Martinusschule - Fassadenerneuerung incl. Fenster Sanierung der Heizungsanlage Sanierung der Warmwasseraufbereitung Sanierung Dach Turnhalle d) Schulgebäude/Turnhalle Adolf-Kolping-Schule - Sanierung der Gebäudehülle Sanierung Elekrotechnik (z.B. neue Beleuchtung) Sanierung der Anlagentechnik Dämmung Außenwand/ Wärmeschutzverglasung Dämmung Dach Turnhalle Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung an einer Liste weiterarbeitet, in der die erforderlichen Maßnahmen an den einzelnen Schulen anhand der Ergebnisse der Energieausweise und anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen dargestellt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, dass sich auch Maßnahmen an anderen Schulen wirtschaftlicher darstellen, als die für die o.a. Schulkomplexe vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern besteht für den Stadtrat hier ein Spielraum zur Anpassung der Maßnahmenliste. Dem Stadtrat wird in der nächsten Sitzung am 15.09.2009 ein detaillierterer Maßnahmenplan incl. entsprechender Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit der Absicht vorgelegt, für einzelne Maßnahmen außer- bzw. überplanmäßige Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Umsetzung dieser Maßnahmen bereitzustellen. Ziffer 2, Energetische Sanierung Realschule Mater Salvatoris Die Berücksichtigung der Maßnahme „Energetische Sanierung Realschule Mater Salvatoris“ erfolgte vor dem Hintergrund der erforderlichen Trägerneutralität bei der der Gewährung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II. Maßgeblich für den Verteilerschlüssel der Mittelverteilung im Bereich „Bildung“ waren die Schülerzahlen (auch die Schülerzahlen der Ersatzschulen/ 485,5 € je Schüler/in, Anzahl Schüler/innen Mater Salvatoris: ca. 830). Insofern wurde diese Maßnahme in den Katalog aufgenommen. Es sind, sofern der Stadtrat den entsprechenden Beschluss fasst, jedoch noch Gespräche mit den Betreibern der Realschule über die Ausgestaltung der Maßnahmen zu führen. Ziffer 3, Neubau von Kindertagesstätten Beschlussvorlage 267.09 Seite 5 Die Kindertagestätte Türnich wurde in den Katalog aufgenommen, weil hier ein Handlungsbedarf auf Grund der Situation in der Kindertagesstätte Platanenallee bereits in 2009 besteht und bisher keine Mittel im Haushalt 2009 bereitgestellt wurden. Bei den beiden übrigen Kindertagesstätten sollen die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden, die im Jahr 2010 erforderlich sind. Im Haushalt 2009 wurden zuvor Mittel für die Planung und erste Ausbaumaßnahmen bei diesen Kindertagesstätten bereitgestellt. Ziffer 5, Neubau eines Schul- und Vereinbads Bei dieser Maßnahme wurden lediglich die Kosten für den Rohbau (derzeit geschätzt: 2,1 Mio. €) in das Konjunkturpaket II eingestellt. Die übrigen Kosten müssen in den Jahre 2011 und 2012 finanziert werden. In der Finanzplanung im Haushalt 2009 waren für den Neubau eines Schul- und Vereinsbades in 2011 1,0 Mio. € und im Jahre 2012 2,2 Mio. € vorgesehen, so dass für den Haushalt 2010 einschließlich der Mittel aus dem Konjunkturprogramm eine Gesamtfinanzierung von 5,3 Mio. € darstellbar ist. Die Mittel für die Entschädigung, die von RWE Power im Zuge der Umsiedlung Manheim für einen Funktionsersatz des Hallenbades Manheim geleistet wird, fließen in die Gesamtfinanzierung ein und können zu einer Entlastung des Haushaltes 2012 beitragen. Eine detaillierte Aufstellung bzgl. der weiteren Finanzierung, des Standortes und der Ausgestaltung eines neuen Schul – und Vereinsbads soll für die Sitzung des Stadtrates am 15.09.2009 mit der Unterstützung eines externen Beraters aufbereitet werden. Es wird vorgeschlagen, zur Beauftragung eines externen Beraters einen Betrag von 100.000 € außerplanmäßig für den Haushalt 2009 bereitzustellen. Die Summe ergibt sich aus Erfahrungswerten bei anderen Projekten. Ob diese Summe ausgeschöpft werden muss, ist in den entsprechenden Gesprächen mit Beraterbüros zu sondieren. Es wird im Übrigen darauf verwiesen, dass derzeit einzelne Planungen von Objekten bereits veranlasst wurden (so z.B. im Bereich der Kindergärten). Bei einer endgültigen Beschlussfassung zur Finanzierung der jeweiligen Maßnahme aus den Mitteln des Konjunkturpakets II kann zügig mit der Umsetzung der entsprechenden Baumaßnahme begonnen werden. Wie bereits vorab erwähnt, enthielt der Sachstandsbericht zum Konjunkturpaket zur HFA-Sitzung am 21.04.2009 eine Liste der Vorschläge, die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II von der Politik, der Verwaltung und externen Vereinigungen gemacht wurden. Folgende Vorschläge fanden keine Berücksichtigung in der Beschlussvorlage (die Maßnahmen, die in der Liste vom 21.04.2009 bereits mit „rot“ gekennzeichnet wurden, werden nicht mehr aufgeführt): 1. Nicht berücksichtigte Maßnahmen, für die Anträge der Politik bzw. Dritter vorliegen Bezeichnung der Maßnahme Kostenschätzung Begründung Ablehnung A. Investitionsschwerpunkt „Bildung“ Erweiterung Angebot OGTS, insbes. Clemensschule Neubau Turnhalle Realschule Mater Salvatoris Div. Energetische Sanierungen in KITA’s aufgrund Empfehlungen Energieausweise Keine Nachhaltigkeit 35.000 € Bereits Förderung der energetischen Sanierungen Andere Schwerpunkte B. Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur“ Beschlussvorlage 267.09 Seite 6 Erneuerung diverser Wirtschaftswege Behindertengerechte Bordsteinnullabsenkung Radwegeverbindung von Kerpen über Bergerhausen nach Blatzheim Ausbau Radweg entlang Rathausstraße bis Ortsausgang Horrem Ausbau Parkplatz Grundschule Buir 1.135.000 € 200.000 € Nicht förderfähig Andere Schwerpunkte/ ggf. nicht förderfähig Andere Schwerpunkte/ ggf. nicht förderfähig Andere Schwerpunkte/ ggf. nicht förderfähig Sanierung Parkplatz Erftlagune Lärmschutzmaßnahmen an der B 264, z.B. Wohngebiet „Fuchskaul“ (vorbehaltlich einer endgültigen Klärung der Voraussetzungen) Alternativ: weitere Zufahrt zum Industriegebiet Türnich III Umsetzung von Maßnahmen der KUK Kerpen, Schulwegsicherung Netzwerkarbeiten in den Schulen: Mühlenfeldschule, Ev. Grundschule Kerpen, GGS Türnich, Europaschule, Willy-BrandtGesamtschule, Martinusschule Verbesserung DSLVersorgung/Breitbandverkabelung Teilumbau von Fahrradabstellanlagen in Fahrradparkhaus bzw. Fahrradboxen (vorbehaltlich einer endgültigen Klärung der Voraussetzungen) Sanierung diverser Kinderspielplätze Sanierung Kolpinghaus Sanierung AWO Seniorenheim Brüggen (Heizung), „Herbert-Wehner-Haus“ Dachsanierung kirchl. KITA St. Rochus, Kerpen 2. Andere Schwerpunkte Andere Schwerpunkte Nicht förderfähig 60.000 € Andere Schwerpunkte 53.000 € Andere Schwerpunkte 30.000 € Andere Scherpunkte/ ggf. Doppelförderung Andere Schwerpunkte Andere Schwerpunkte Andere Schwerpunkte Andere Schwerpunkte Andere Schwerpunkte Nicht berücksichtigte Maßnahmenvorschläge der Verwaltung A. Investitionsschwerpunkt „Bildung“ Schulen Erweiterung Hauptschule Horrem/Räume Übermittagbetreuung (Doppelförderung) Div. Fenstersanierungen in den Schulen Erneuerung der Beleuchtung in diversen Schulen Kindertagesstätten Erneuerung Therme KITA Tausendfüßler Erneuerung der Beleuchtung in diversen KITA’s und Schulen Ausstattung KITA’s mit Einbruchmeldeanlagen 6.000 € 35.000 € B. Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur“ 1. Ohne Grundgesetzänderung Straßen/Wege (Ländliche Infrastruktur) Beschlussvorlage 267.09 Seite 7 Wegeaus-/Neubau alte Mödrather Landstraße Brückensanierungen/-neubauten (im Zusammenhang mit Wirtschaftswegesanierung) Jugendzentren Nutzbarmachung Dachgeschoss Juze Brüggen Feststellanlagen Feuerschutztüren Juze Brüggen (Investition?) Sanierung Außentoiletten Juze Brüggen Dachsanierung Juze Kerpen 160.000 € 400.000 € 6.000 € Informationstechnologie Aufbau eines Funknetzwerkes Rathaus („Gäste W-Lan“) 2. Vorbehaltlich einer Grundgesetzänderung Straßen/Wege Umbau/Ausbau Kölner Straße, Bereich Burgstraße bis Hahnenstraße (nicht förderfähig) Sanierung Kölner Straße (nicht förderfähig) Verkehrssicherung Beseitigung Unfallhäufungsstelle Kerpener Straße, HIT-Markt 100.000 € Städtebau Erwerb Wohngebäude Hahnenpassage Altglas-Sammelcontainer im Unterflursystem an 3 Standorten (ggf. doch Bundeskompetenz) 400.000 € 60.000 € Rathaus Sanierung Heizungsanlage Rathaus (Sperrvermerk/Förderung unklar/ ursprünglich rot) 530.000 € Veranstaltungshallen Erneuerung Hallenboden Jahnhalle Erneuerung Hallenbeleuchtung Jahnhalle Erneuerung Bühnenbeleuchtung Jahnhalle Sanierung Heizungs- und Lüftungsanlage Erfthalle Sanierung Bühnenbeleuchtung Erfthalle Sanierung Seilzuganlage Erfthalle Erneuerung/Sanierung Elektroverteilung Erfthalle Sanierung Fenster (Bereich Restaurant) Erfthalle Sonstiges Energetische Aufwertung Haus für Kunst und Geschichte Digitalisierung Archivgut (Investition?) Neubau Feuerwehrgerätehaus Kerpen Schaffung von Bewegungsräumen für Menschen in der 2. Lebenshälfte Baumscheibensanierung an 50 Bäumen Beschlussvorlage 267.09 30.000 € 1.500.000 € 510.000 € Seite 8