Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,0 MB
Datum
20.12.2010
Erstellt
16.12.10, 21:16
Aktualisiert
16.12.10, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe - Postfach 1152 - 33814 Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Bezirksregierung Detmold
Dez. 25
Frau Niemeier
32754 Detmold
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
fon (05208) 991-0
fax (05208) 991-111
www.leopoldshoehe.de
Fachbereich III
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen
Mein Zeichen
Datum
16.12.2010
Bauen/Planen/Umwelt
Auskunft durch
Herrn Oortman
Zimmer 15
Planfeststellung für den Neubau der B 66 Bielefeld /
Hillegossen - Leopoldshöhe / Asemissen
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe im
Anhörungsverfahren
fon (05208) 991-260
fax (05208) 991-44260
h.oortman
@leopoldshoehe.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Niemeier,
Bankverbindungen
Sparkasse Lemgo
BLZ 482 501 10
die Gemeinde Leopoldhöhe gibt zu dem o.a. Planfeststellungsverfahren
folgende Stellungnahme ab:
5044730
Volksbank Bad Salzuflen
BLZ 482 914 90
Gemeindliche Einwendungen zum Neubau B 66
506670300
Postbank Hannover
Die Gemeinde Leopoldshöhe stimmt mit den planenden Stellen grundsätzlich
überein, dass Verbesserungsbedarf beim Verkehrsfluss auf der B 66 und an
der Kreuzung B 66 / L 751 besteht. Sie hat allerdings erhebliche Bedenken ,
was die jetzt vorgelegte und der Planfeststellung zugrunde liegende konkrete
Planung betrifft.
Die Gemeinde Leopoldshöhe sieht folgende Gefahren und Probleme:
Die Gefährdung der Trinkwasserversorgung und des
Grundwasserhaushaltes generell durch die Verlegung und den
Neubau der vierspurigen B 66, mit Tangierung bzw. Ausbau bis in
den Bereich des Brunnenfeldes, mit einem tiefen Einschnitt ins
Gelände (siehe auch die Stellungnahme des Wasserwerkes)
Die Form der Verknüpfung von B 66 und L 751 (Verkehrsführung
über zwei – verhältnismäßig enge – Kreisverkehre plus ein
Brückenbauwerk)
Die Breite der neuen Trasse der B 66
BLZ 250 100 30
113514307
Sprechzeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag
7.30-17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag
7.30-12.00 Uhr
Donnerstag
7.30-18.00 Uhr
Sprechzeiten Rathaus:
Montag – Freitag
8.30-12.00 Uhr
Donnerstag
14.00-18.00 Uhr
Den erheblichen Flächenverbrauch, insbesondere die Versiegelung
wertvoller landwirtschaftlicher Böden
Daraus resultierend die Größe (12 ha) der erforderlichen
Ausgleichsflächen
Die erschwerte, weil mit deutlichen Umwegen verbundene
Anbindung der landwirtschaftlichen Flächen an die
bewirtschaftenden Betriebe
Den unzureichenden Lärmschutz
Die Sicherung des ÖPNV während der Bauphase
Um die Gefahren für Trinkwasserversorgung und Grundwasser
auszuschließen und um den Gesamtflächenverbrauch zu minimieren,
beantragt die Gemeinde Leopoldshöhe zu prüfen, ob die Planung wie
folgt verbessert werden kann:
Verzicht auf oder deutliche Reduzierung der Grund- und
Trinkwasser gefährdenden Einschnitte ins Gelände
Eine höhengleiche Straßenverknüpfung an der Kreuzung B 66 / L
751 mittels eines einzigen großen, leistungsfähigen Kreisels (statt
der zwei Kreisverkehre mit Brückenbauwerk)
Geringere Breite der B 66, z.B. durch Verzicht auf den breiten
Trennstreifen
Insgesamt schonenderer Umgang mit den vorhandenen
landwirtschaftlichen Flächen (Verringerung des Flächenverbrauchs
und der versiegelten Bereiche)
Im Bereich der alten B 66 vor dem Hof Hansing sollte ein zusätzlicher
Lärmschutzwall errichtet werden.
Außerdem unterstützt die Gemeinde Leopoldshöhe die
Änderungswünsche der betroffenen Landwirte, einschließlich der
Anbindung des Gewerbegebietes über die Alleestraße anstelle über die
alte Trasse der B 66 und die Hansastraße.
Über diese grundsätzlichen hinaus hat die Gemeinde Leopoldshöhe noch
folgende Einwendungen und Vorschläge:
Stellungnahme zu den Bauwerken/ Bauwerksverzeichnissen
BWVZ lfd. Nr. 4 RRB
Das Regenrückhaltebecken ist in Nord-Süd-Richtung platziert, so dass
das RRB teilweise in einer Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes
Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ liegt. Durch die Drehung des
RRB würde die Ausgleichsfläche nicht in Anspruch genommen werden
müssen.
BWVZ lfd. Nr. 5 Zuwegung zum RRB (BWVZ lfd. Nr. 4)
Der Wirtschaftsweg zur Erschließung des RRB mit Wendeplatz könnte entfallen, soweit
die gemeindliche Zuwegung (Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 171) den
Anforderungen zur Unterhaltung des RRB genügt.
Abstimmung von Planungsabsichten der Gemeinde Leopoldshöhe bzgl. der
Planfeststellung B 66
A) Im Hochbau- und Planungsausschuss am 18.11.2010 ist die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen„ für das Flurstück 85, Flur 1, Gemarkung Asemissen beschlossen
worden.
Diesbezüglich sind bereits Gespräche und Schriftwechsel (Akz: 2050/2216/2.40.01.420732-B 66) zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und Straßen NRW, hier mit Herrn
Becker und Frau Schwenker erfolgt, weshalb an dieser Stelle nachrichtlich darauf
verwiesen wird.
Die oben aufgezeigte Planung könnte, bei Wegfall der sogenannten Busspur, der
neuen räumlichen Situation angepasst werden. Die Fläche der sogenannten Busspur
könnte der gewerblichen Nutzung Autowaschanlage zugeführt werden. In diesem Fall
bedarf es einer weiteren Abstimmung zwischen der Gemeinde und Straßen NRW im
Planfeststellungsverfahren.
B) Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe die Absicht
hat, die westliche Teilfläche des Flurstückes 85, Flur 1, Gemarkung Asemissen
planerisch von einer öffentlichen Grünfläche im Geltungsbereich des B-Planes
Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ zu einer Gewerbefläche zu entwickeln. In
diesem Zusammenhang bestehen Überlegungen, Photovoltaikanlagen zu errichten.
BWVZ lfd. Nr. 26 vorgesehene Trasse als Anschluss der
Anliegergrundstücke und des ÖPNV in Richtung Norden als
Verlängerung der alten B 66 bis zur Hansastraße
Hier: Verlegung gemäß der nachfolgenden Karte als Verbindung der
Alleestraße mit der Gewerbestraße
(Darstellung als gelb-schwarz gestrichelte Linie = Nr. 1)
Diese Variante bietet folgende Vorteile:
- keine Durchschneidung von landwirtschaftlichen und gewerblichen Flächen
- eine bessere Anbindung des ÖPNV an das vorhandene Gewerbegebiet
- die in der bisherigen Planung etwas „unglückliche“ Aufmündung im Knoten
B66n/Gewerbestraße wird entzerrt
- die jetzt vorgeschlagene Lösung erscheint erheblich kostengünstiger
- die betroffene Grundstückseigentümerin hat ihr grundsätzliches Einverständnis signalisiert.
Hier: Errichtung einer einspurigen Brücke über die B66n in Höhe der Alleestraße
(Darstellung als schwarz-weiß gestrichelte Linie über die B 66n = Nr. 2)
Dieser Vorschlag hat gegenüber der bisherigen Planung folgende Vorteile:
- die Landwirte, die die südlich der B66n gelegenen Flächen bewirtschaften, können diese im Gegensatz zur bisherigen Planung- auf kurzem Wege erreichen.
- die Nutzer der Pferdepension Hansing können die Reitwege südlich der B66n auf direktem
Weg über die Brücke erreichen. Die Existenzgefährung bei einem Beibehalten der
jetzigen Planung und der damit verbundenen Umwege über befahrene Straßen ist
durchaus nachvollziehbar.
- die Zufahrt zum Hochbehälter des Wasserwerkes kann bei dieser Variante ohne ein
Durchschneiden der Ackerflächen an der L751 erfolgen.
In beiden vorgennanten Punkten folgt die Gemeinde der (in Teilen gemeinsam
ausgearbeiteten) Stellungnahme der Landwirtschaftskammer.
BWVZ lfd. Nr. 35 Haltestellenbucht an der zur Kreisstraße abzustufenden B 66
Die Bushaltebucht vor dem Gebäude Grester Straße 3 A, 3 B kann ersatzlos entfallen
(pinkfarbende Umrandung).
Auf die separate Stellungnahme des Wasserwerk Leopoldshöhe vom 29.11.2010 wird
nachrichtlich verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
In Auftrag
Oortman