Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Stellungnahme B 66)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,0 MB
Datum
20.12.2010
Erstellt
16.12.10, 21:16
Aktualisiert
16.12.10, 21:16

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe - Postfach 1152 - 33814 Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Bezirksregierung Detmold Dez. 25 Frau Niemeier 32754 Detmold Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe fon (05208) 991-0 fax (05208) 991-111 www.leopoldshoehe.de Fachbereich III Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Mein Zeichen Datum 16.12.2010 Bauen/Planen/Umwelt Auskunft durch Herrn Oortman Zimmer 15 Planfeststellung für den Neubau der B 66 Bielefeld / Hillegossen - Leopoldshöhe / Asemissen Hier: Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe im Anhörungsverfahren fon (05208) 991-260 fax (05208) 991-44260 h.oortman @leopoldshoehe.de Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Niemeier, Bankverbindungen Sparkasse Lemgo BLZ 482 501 10 die Gemeinde Leopoldhöhe gibt zu dem o.a. Planfeststellungsverfahren folgende Stellungnahme ab: 5044730 Volksbank Bad Salzuflen BLZ 482 914 90 Gemeindliche Einwendungen zum Neubau B 66 506670300 Postbank Hannover Die Gemeinde Leopoldshöhe stimmt mit den planenden Stellen grundsätzlich überein, dass Verbesserungsbedarf beim Verkehrsfluss auf der B 66 und an der Kreuzung B 66 / L 751 besteht. Sie hat allerdings erhebliche Bedenken , was die jetzt vorgelegte und der Planfeststellung zugrunde liegende konkrete Planung betrifft. Die Gemeinde Leopoldshöhe sieht folgende Gefahren und Probleme:  Die Gefährdung der Trinkwasserversorgung und des Grundwasserhaushaltes generell durch die Verlegung und den Neubau der vierspurigen B 66, mit Tangierung bzw. Ausbau bis in den Bereich des Brunnenfeldes, mit einem tiefen Einschnitt ins Gelände (siehe auch die Stellungnahme des Wasserwerkes)   Die Form der Verknüpfung von B 66 und L 751 (Verkehrsführung über zwei – verhältnismäßig enge – Kreisverkehre plus ein Brückenbauwerk) Die Breite der neuen Trasse der B 66 BLZ 250 100 30 113514307 Sprechzeiten Bürgerbüro: Montag, Dienstag 7.30-17.00 Uhr Mittwoch, Freitag 7.30-12.00 Uhr Donnerstag 7.30-18.00 Uhr Sprechzeiten Rathaus: Montag – Freitag 8.30-12.00 Uhr Donnerstag 14.00-18.00 Uhr  Den erheblichen Flächenverbrauch, insbesondere die Versiegelung wertvoller landwirtschaftlicher Böden  Daraus resultierend die Größe (12 ha) der erforderlichen Ausgleichsflächen  Die erschwerte, weil mit deutlichen Umwegen verbundene Anbindung der landwirtschaftlichen Flächen an die bewirtschaftenden Betriebe  Den unzureichenden Lärmschutz  Die Sicherung des ÖPNV während der Bauphase Um die Gefahren für Trinkwasserversorgung und Grundwasser auszuschließen und um den Gesamtflächenverbrauch zu minimieren, beantragt die Gemeinde Leopoldshöhe zu prüfen, ob die Planung wie folgt verbessert werden kann:  Verzicht auf oder deutliche Reduzierung der Grund- und Trinkwasser gefährdenden Einschnitte ins Gelände  Eine höhengleiche Straßenverknüpfung an der Kreuzung B 66 / L 751 mittels eines einzigen großen, leistungsfähigen Kreisels (statt der zwei Kreisverkehre mit Brückenbauwerk)  Geringere Breite der B 66, z.B. durch Verzicht auf den breiten Trennstreifen  Insgesamt schonenderer Umgang mit den vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen (Verringerung des Flächenverbrauchs und der versiegelten Bereiche) Im Bereich der alten B 66 vor dem Hof Hansing sollte ein zusätzlicher Lärmschutzwall errichtet werden. Außerdem unterstützt die Gemeinde Leopoldshöhe die Änderungswünsche der betroffenen Landwirte, einschließlich der Anbindung des Gewerbegebietes über die Alleestraße anstelle über die alte Trasse der B 66 und die Hansastraße. Über diese grundsätzlichen hinaus hat die Gemeinde Leopoldshöhe noch folgende Einwendungen und Vorschläge: Stellungnahme zu den Bauwerken/ Bauwerksverzeichnissen BWVZ lfd. Nr. 4 RRB Das Regenrückhaltebecken ist in Nord-Süd-Richtung platziert, so dass das RRB teilweise in einer Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ liegt. Durch die Drehung des RRB würde die Ausgleichsfläche nicht in Anspruch genommen werden müssen. BWVZ lfd. Nr. 5 Zuwegung zum RRB (BWVZ lfd. Nr. 4) Der Wirtschaftsweg zur Erschließung des RRB mit Wendeplatz könnte entfallen, soweit die gemeindliche Zuwegung (Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 171) den Anforderungen zur Unterhaltung des RRB genügt. Abstimmung von Planungsabsichten der Gemeinde Leopoldshöhe bzgl. der Planfeststellung B 66 A) Im Hochbau- und Planungsausschuss am 18.11.2010 ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen„ für das Flurstück 85, Flur 1, Gemarkung Asemissen beschlossen worden. Diesbezüglich sind bereits Gespräche und Schriftwechsel (Akz: 2050/2216/2.40.01.420732-B 66) zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und Straßen NRW, hier mit Herrn Becker und Frau Schwenker erfolgt, weshalb an dieser Stelle nachrichtlich darauf verwiesen wird. Die oben aufgezeigte Planung könnte, bei Wegfall der sogenannten Busspur, der neuen räumlichen Situation angepasst werden. Die Fläche der sogenannten Busspur könnte der gewerblichen Nutzung Autowaschanlage zugeführt werden. In diesem Fall bedarf es einer weiteren Abstimmung zwischen der Gemeinde und Straßen NRW im Planfeststellungsverfahren. B) Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe die Absicht hat, die westliche Teilfläche des Flurstückes 85, Flur 1, Gemarkung Asemissen planerisch von einer öffentlichen Grünfläche im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ zu einer Gewerbefläche zu entwickeln. In diesem Zusammenhang bestehen Überlegungen, Photovoltaikanlagen zu errichten. BWVZ lfd. Nr. 26 vorgesehene Trasse als Anschluss der Anliegergrundstücke und des ÖPNV in Richtung Norden als Verlängerung der alten B 66 bis zur Hansastraße Hier: Verlegung gemäß der nachfolgenden Karte als Verbindung der Alleestraße mit der Gewerbestraße (Darstellung als gelb-schwarz gestrichelte Linie = Nr. 1)   Diese Variante bietet folgende Vorteile: - keine Durchschneidung von landwirtschaftlichen und gewerblichen Flächen - eine bessere Anbindung des ÖPNV an das vorhandene Gewerbegebiet - die in der bisherigen Planung etwas „unglückliche“ Aufmündung im Knoten B66n/Gewerbestraße wird entzerrt - die jetzt vorgeschlagene Lösung erscheint erheblich kostengünstiger - die betroffene Grundstückseigentümerin hat ihr grundsätzliches Einverständnis signalisiert. Hier: Errichtung einer einspurigen Brücke über die B66n in Höhe der Alleestraße (Darstellung als schwarz-weiß gestrichelte Linie über die B 66n = Nr. 2) Dieser Vorschlag hat gegenüber der bisherigen Planung folgende Vorteile: - die Landwirte, die die südlich der B66n gelegenen Flächen bewirtschaften, können diese im Gegensatz zur bisherigen Planung- auf kurzem Wege erreichen. - die Nutzer der Pferdepension Hansing können die Reitwege südlich der B66n auf direktem Weg über die Brücke erreichen. Die Existenzgefährung bei einem Beibehalten der jetzigen Planung und der damit verbundenen Umwege über befahrene Straßen ist durchaus nachvollziehbar. - die Zufahrt zum Hochbehälter des Wasserwerkes kann bei dieser Variante ohne ein Durchschneiden der Ackerflächen an der L751 erfolgen. In beiden vorgennanten Punkten folgt die Gemeinde der (in Teilen gemeinsam ausgearbeiteten) Stellungnahme der Landwirtschaftskammer. BWVZ lfd. Nr. 35 Haltestellenbucht an der zur Kreisstraße abzustufenden B 66 Die Bushaltebucht vor dem Gebäude Grester Straße 3 A, 3 B kann ersatzlos entfallen (pinkfarbende Umrandung). Auf die separate Stellungnahme des Wasserwerk Leopoldshöhe vom 29.11.2010 wird nachrichtlich verwiesen. Mit freundlichen Grüßen In Auftrag Oortman