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Beschlußtext (Anlage zum TOP 12. Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr 29.11.2006 18.00 Uhr)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,8 MB
Datum
29.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33

Inhalt der Datei

KreisLippe-DerLandrat.32754Detmold Bürgermeisterin KreisLippeDer Landrat Ri_rrnermeictor Felix-Fechenbach-Str. 5 D-32756 Detmold der Städteund cemeinden im KreisLippe fon 05231 62-0 www,iippe.de, 22.7!.2006 Projekt PPPStraßen Lippe Sehr geehrteFrauDr. Herbort, sehr geehrteHerren, als Anlageüberreicheich die Besch lussvorlagen Fachgebiet Finanzbuchhaltung Rainer Grabbe Zimmer540 f o n0 5 2 3 16 2 5 4 0 f a x 0 5 2 3 16 2 5 4 2 0 l..grabbe@lippe.de Bankverbindungen Sparkasse Detmold B L Z4 7 6 5 0 1 3 0 K o n t oI 8 . DS Nr. 732/ 2006 vom 27.t0.2006- EntscÄeidunq über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und . DS Nr. l?6/2006 vom 31.10.2006- Sachsta ndsberichtund weiterte V o l k s b a nDke i m o led. G . Vorgehensweise zur Kenntnisnahme. B L Z4 7 6 9 0 0 B 0 K o n t o1 0 66 8 8 8 0 0 0 uPo' Auf der Grundlagedes vorangegangenen Diskussionsprozesses ist vorgesehen,für die LeistungenPlanung,Bau, Fina d baulicheUnteralsoden eereichdei imtäse; iZhenbeim Kre-is _ haltungder Kreisstraßen, Lippeauchjetzt schonfremd vergebenenLeistungen,'ein europaweites Vergabeverfahreneinzuleitenund bis zur Zuschlagsreife fortzuführen, Der zunächstebenfallsin d@ der betrieblignen 9lterhallu.ngder StraBensoll.nun nichtmit in das ahgestrebte Verga_ beverfahreneinbezogönweiridn. Für diesen Bereichsollen die bestehenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit bzw. Kooperation mit anderenStraßenbaulastträgern in Lippe,alsodem LandNRWund den Städtenund Gemeinden, mit dem Ziel einerweitgehenden gemeinsamen Straßenbewirtschaftu ng ausgeschöpftwerden, Der LandesbetriebStraßenhat die Bereitschaftzu einer weiteroehenden Zusammenarbeit signalisiert. Für den BereichbaulicherMaßnaÄmen ist zunächstdie gemeinsameDurchführung einerkonkretenStraßenbaumaßnahme in Aussichtgestelltworden, um die baulastträgerü bergreifendeKooperatiohzu erproben. seirb 1/z ^dJJc Le | 9u 8L248250110 K o n t o1 0 7 3 Postbank Hannover B L Z2 5 0 1 0 0 3 0 K o n t o4 5 8 8 3 3 0 0 S of i n d e nS i eu n s Busverbindung L i n i e7 0 2 ab Bahnhof Detmold bis - alle15 Min. Kreishaus 8us & BahnHotline AnruferausLippe 0 1 8 01 3 3 9 9 3 3 Anruferbundesweit 05231 977289 ln TSEE w Lippes eruice IfteisLippeDer Landrat an dem Projektu.a. Zur Frageder Teilnahmevon Städtenund Gemeinden hat es in auf der Grundlageder eigensdafürerstelltenMachbarkeitsstudie intensiveDisden vergangenenMonatenin vielen Räten und Ausschüssen kussionengegeben.Für die intensiveMitarbeitder in der Arbeitsgruppe aber immer beteiligtenStädteund Gemeinden sowiedie teils kontroverse, sachlicheDiskussion zu diesemkomplexenThemamöchteich michausdiesesProjektesund der drücklichbedanken.Aufgrunddes Werdegangs dafür,dassdie vielschichtigen Fragestellungen habe ich auchVerständnis ng örtlicherVerEntscheidung übereineTeilnahmeunter Berücksichtigu hältnissenicht in Aussichtgestelltwerdenkonnteoderteilweisenochzurückgestelltwurde,um die weitereEntwicklungabzuwarten. KreisLippeDer Landrat Felix-Fechenbach-Str. 5 D-32756 Detmold fon 05231 62-0 www.lippe.de getrennten Gleichwohldenkeich,dassmit der nunmehrbeabsichtigten vorHerangehensweise und Voraussetzungen auchRahmenbedingungen liegen,welcheeineEntscheidung erleichtern für eine Zusammenarbeit können.Insbesondere im Bereichder bedie Frageder Zusammenarbeit trieblichenUnterhaltung hrensermöglichtes außerhalbeinesVergabeverfa m.E. diesenBereichinterkommunal voranzubrinqen. Ich erneueredaherausdrücklich das Angebotdes KreisesLippe,mit den Städtenund Gemeinden Zusammenarbeit zu qelanzu einerintensiveren q en . D'es betrifftzum einenden investivenBereichund den Bereichder baulichen Unterhaltungder Straßen.Soweithier Maßnahmen anstehen,ist der KreisLippebereit,dieseweiterhinin das Veriahreneinzubeziehen. Hierfür ist nicht mehr zwingenddie GründungeinesZweckverbandes oder einer GesellschaftDrivatenRechtserforderiich. Diesbetrifft zum anderenden Bereichder betrieblichen Unterhaltung, bzw. aller anderennochin Eigenregie erbrachtenLeistungen. Hierschlageich vor, die bestehenden Möglichkeiten ab Vertiefungder Zusammenarbeit Anfang des lahres 2007 zu erarbeitenund bis ca. Mitte 2007 entsprechende Handlungsfelder und Strategienherauszuarbeiten. Auchhier ist zunächst nicht zwingenddie Gründungeines Zweckverbandes o.ä. erforderlich. Ob Leistungenaus diesemBereichkünftig ggf. fremd vergebenwerden sollten kann auch erst am Endedes Entscheidungsprozesses bei jeder einzelnenKornmunestehen. t Ich hoffe,kdineFehlbitte zu tqn, wennich darumbitte,.mirbisspätestens zum 31,01.2007 zukommen zu dasErgebnis IhresAbstimmungsprozesses lassen. sei-xe 2 /2 FG w Lippeserufce Bürgermeisterkonferenz 22.11.2006 TOP''PPP'' Ifteis Lippe DerLandrat VORLAGE Lippeseruice 132/2006 öffentlich Aktenzeichen:9.1 Datum:27.10.2006 Beratungsfolgei Kreistagam 06.1I.2006 Betreff: "Für den Besch.luss über die ZuiässigkeitdesBürgerbegehrens dauerhaftenverbleibdes "Straßen,'im kommuna-lenDaseinsvorsorgebeüiebs BesitzdesKreisesLippe" Beschlussvorschlag: "Für den dauerhaften DasBürgerbegehren verbleib deskommunalenDaseinsvorsorgebetriebs "Straßen"im BesitzdesKreisesLippe"wird alsunzulässigzurückgewiesen. Sachdarstellung: I. AnlassdesBürgerbegehrens Am 18.05.2005 beschlossder zuständigeBetriebsausschuss desKreisesLippedie überprü_ fung der Einführungvon PPP-Modellen in denAufgabenbereichen straßenbauund StraßenunterhaltungsowieImmobilienbewirtscha-ftung schulen.Für die Kreis-und Gemeindestraßenim Kreisgebietsind darauftrinzweiMachbarkeitsstudien erstelltworden,welche die rechtlichenund wirtschaftLichen Auswirkungeneinessolchenprojektesuntersuchen. Auf GrundlagedieserMachbarkeitsstudien plant der KreisLippe,für den Bereichder Kreis-Gemeinde-sowieBundes-und Landesstraßen ein europaweites vergabeverfatuen in der Form einesTeilnahmewettbewerbesmit ansctrließendemVerhandlungsverfahren durchzuführen.Am 19.06.2006 stimmteder KreistagfolgendemBeschluss zu, der ausdrücklich an die in der sachdarstellung der DS5712006 festgehalrenen sicherungen,wie z.B.die Einflussmöglichkeiten auf umfang, eualität und preisder Daseinsvorsorge sowie auf die beschäftigungspolitischen und sozialenAspekte,gebundenist I. Kreisstraßen Der LandratdesKreisesLippewird beauftragt,auf der Grundlageder erstelltenMachbarkeitsuntersuchungen von September2005(Kreisstraßen) und von April 2006(Gemeindestraßen)sowiedemInhalt dieservoriageein europaweites Vergabeverfalren in der Form einesTeilnahmewettbewerbesmit anschließendemverhandlungsverfahrenfür den Be_ reich der Kreisstraßendurchzufü]r.n. Ol. .lrragüitigeBeschJussfassung bleibt dem Kreistag vorbehalten. 2. Gemeindestraßen Die Städte und Gemeinden in Lippe werden eingeladen,ihre Straßenin eine gemeinsame interkommunale Straßenbewirtschaftung einzubringen. Der Landrat wird beauftragt, die notwendigen Verhandlungen mit den Städten und Gemeinden zu fiifuen. Der La-ndrat wird zudem beauftragt, die Gründung einesZweckverbaldes und/oder anderer notwendiger Gesellschaftsformenvorzubereiten, soweit dies für die gemeinsameAufgabenwahrnehmung und dasVergabeverfahrennotwendig ist. Die endgültige Beschlussfassungbleibt dem Kreistagvorbehalten. 3. Bundes- und Landesstraßen Der Landrat wird beauftragt, die verhandlungen mit dem Land NRW über die Einbeziehung der im Kreis Lippe liegenden Bundes- und Landesstraßenoder eines Teils davon in eine gemeinsameStraßenbewirtschaftung weiterzuführen. II. Rechtsgrundlagedes Bürgerbegehrens "Für den dauerhaften Am 19.09.2006 wurde dasBürgerbegehren Verbleib "Straßen" deskommunalen Daseinsvorsorgebetriebs im BesitzdesKreisesLippe" beim Landrat des KreisesUppe eingereicht.Als Vertretungsberechtigtesind folgende Personen genannt: . . . Frau Mechthild Humpert, Bentruper Str. 42,3279l Lage; Herr Heinz-GerdKaulvers,Sandstr.80,32759Detmold und Herr Dr. BerndGroeger,Sonnenanger19,32760Detmold. Nach g 23 Abs. t Kro NRW können Bürger der kreisangehörigenGemeindenbeantragen (Bürgerbegehren),dasssie alstelle des Kreistagesüber eine Angelegenheitdes Kreises seibst entscheiden (Bürgerentscheid).Das Verfalren zur Durchfiihrung eines Bürgerentscheids ist zweistufig aufgebaut:die Antragsstufebildet das Bürgerbegebren,die Abstimmungsstufe ist der Bürgerentscheid.Auf der Antragsstufewird festgestellt,ob das Bürgerbegehren zulässigist, d.h., ob es l. 2. 3. 4. formell ordnungsgem?ißeingereichtwurde, eine zulässigezur Entscheidung gestellteFrageenthält, eine ordnungsgemäßeBegründung enth?iltund ob ein ordnungsgem?ißerKostendeckungsvorschlagunterbreitet wurde. Erst wenn diese voraussetzungen vorliegen, kommt es zur zweiten, der Abstimmungsstufe. III. ZuIässigkeitdes Bürgerbegehrens Die Voraussetzungenfür die ZulässigkeiteinesBürgerbegehrensergebensich aus S 23 Abs. 2 bis 5 KrO NRW. - J - Die ÜberprüfungdieserZulässigkeitsvoraussetzungen hat dieVerwaltungexternausgeschrieben,woraufrin dieAnwaltssozietät wolter Hoppenbergbeaufuagtwurde,gutachtüch zu prüfen, ob dasBürgerbegehren zulässigi.s. von s 23Abs.2 bis 5 Kro NRWist.Am 20'10.2006 wurde dasRechtsgutachten derverwaltungvorgelegt.Die Gutachterkommen demnachzu folgendemErgebnis: DasBürgerbegehren ist insgesamtunzulässig. Die Ergebnisse desGutachtensim Einzelnen: 1 . Formell ordnungsgemZißeEinreichung Das Btirgerbegehrenentspricht den nach S 23 Abs.2 S. I und S. 2, Abs. 4 S . 3 i.V.m. s 22 Abs' 4 Kro NRW äußeren Formvoraussetzungen.Dasfilr das Begehrennotwendige unterschriftenquorum wurde erreicht. Diesevoraussetzungenwrrrden durch die Verwaltung entsprechendg 23 Abs. 4 S. Z KrO NRW geprüft. Das Bürgerbegehren wurde am 19.09.2006fristgemäß dem Landrat übergeben. ZulässieeFrage Das Gutachten untersucht zunächst die Zulässigkeitder Fragestellung,denn diese ist Grundlage sowoN der Entscheidung des einzelnen Bürgersfür oder gegen das Bürgerbegehrena.lsauch der desKreistagesüber die Feststellungder Zu1ässigkeit des Begeh-rens oder einediesementsprechendeEntscheidung.Esdarfbei der Fragestellung nicht eine Auslegungsfrageübrig bleiben, die nicht von jedermann zweifelsfrei und aus dem stand heraus anhand desjeweiligen Textesbeantwortet werden kann. Im Ergebniskommen die Gutachter zu der Feststellung,dassdie durch das Bürgerbegehren eingereichteFrageden im sinne des s 23 IGo NRW zu stellenden Anforderungen an die Bestimmtheit und trSarheitnicht genügt. zudem dient die Fragestellulg lediglich der Entscheidungsvorbereitungdes Kreistagesund hat selbst keine konkrete Sachentscheidungzum Inhalt. Im Kern der prüfung stellt das Gutachten hier darauf ab, dassder Gegenstandder von den unterzeichnendenBürgerimen und Bürgern zu treffenden Entscheidulg sich nicht r.rnzweideutigaus dem Text des Begehrensergebenlässt.Die im Gutachten erfolgte Auslegungergibt, dassdie Fragestellungmehrdeutig ist, Die das BegehrenunterzeichnendenBürgerinnen und Bürger können nicht mit sicherheit bestimmen, ob der Kreis Lippe seine Bestrebungen hinsichtlich Privatisierungsmaßnahmen(und ppp) nur für den Bereich der Straßen oder generell einstellen soll. Dies wird im Gutachtenletztlich dadurch verdeutlicht, indem die eigentLicheFragedes Bürgerbegehrensbetrachtet wird urrd der Nebensatz dabei außerAcht gelassenwird. Dies fülut zu folgender Fragestellung: "SolIes der Kreis Lippe bei Neustukturierungen im Bereichder kornmunalen Da_ seinsuorsorgezukünftig unterlassen ... Geselkchafisanteile oder maßgebtiche verrnögensgegenständ.e desBetriebsuermögensan Priuate zu übertragen?,' Die Fragestellungist somit mehrdeutig und lässt sich nicht eindeutig auf ein bestimmtes BegehrenzurücKühren lässt, sie bedarf der Auslegungund ist damit unzulässig. -4J. Ordmrngsgemäße Begründung seibstwenn die rechtlicheAusregung zu einereindeutigenFragestelungkäime,Iiegt auchkeineordnungsgemäiße Begründungvor,waszu einerurzulässigkeitdes Bürgerbegehrens führt. Diesgilt unabhringigdavon,ob man dasBürgerbegehren als kasstorisches gegenstraßen-pppmit dem Kreistagsbeschluss vom I9.06.2006 oder als initüerendesgegenalle zukünftigenprivatisierungsvariantenauslegt. Gem?ißs 23Abs. 2 s. I Kro Nrw zählt die Be$ündung zum zwingendenInhalt des BüLrgerbegehrens. Siedient dazu,die unterzeichnerüber densachverhaltund die Argumente der Initiatoren auftukrzirenund natürlich auchfür dasBegehrenzu werben und somitwertungen,Schlussfolgerungen oderErwartungenzumAusdruckzu bringen, die einer wahrheitskontrole nicht ohneweitereszug?ingLich sind.Auch mag die Begründungim EinzeHaII überzeichnungenund unrichtigkeitenim Detail enthalten,die zu bewertenund zu gewichtensachedesunterzeichnersbleibt. Diese aus demZweckdesBürgerbegehrens forgendenGrenzender überprüfbarkeitsind jedochüberschritten,wennTatsachenunrichtigwiedergegeben werden,die für die BegrüLndung tragendsind.Maßgebendfür die inhartricheKontrollederBegründung ist alleindaszel, verftilschungendesBürgerwillens vorzubeugen. Auf deriGrund der unrichtigenSachdarstellung kommt esnicht an, BeiAnnahmeeineskassatorischen Bürgerbegehrens gegenden dasStraßen-pppModell förderndenBeschluss desKreistages vom 19.06.2006 ist u.a.festzuhalten, dassdie Begründungnebendenzulässigen Wertungen,Schlussfolgerungen und Er_ wartungendie im Kreistagsbeschluss vom 19.06.2006 festgehaltenen Sicherungen der Einflussmöglichkeiten auf umfang,euaJitätund preisder DaseinsvorsorgJ sowie auf die beschäftigungspolitischen und sozialenAspekteaußerAcht lässt,Lzw. nichr (richtig)wiedergibt,diesejedochfür dasBürgerbegehren insgesamtrnit tragendsind.Soist z.B.entgegenderArgumentationder Initiatorenfestzuhalten, dass der KreisLippeEigentümerder Straßen,Straßenbauwerke und technischen AnJagen bleibt und für den Fa von durchzuführenden Neubaumaßnahmen unmitterbariigentumaI den geschaffenen werten erwirbt.Damit ist zurn eineneineumfassende Einflussmöglichkeit über die Eigentumsposition desKreisesUppe gesichertund zum anderenbleibt der KreisLippeStraßenbaurastträger mit seinemhoheitlichen Kernbereich.Insgesamtfuhrt die Begründungsomit zu einerIrrefüfuung der unterzeichnendenBijrgerinnenund Bürger,sodasskeineordmrngsgemäße überzeu_ gungsbildungmehr vorliegt. BeiAnnahmeeines initiativenBürgerbegehrens, dasssichgegenallezukünftigen Privatisierungsmaßnahmen im sinne desinsoweitweitenwortlautesderFraglsterlung richtet,könnenebenfansdurchmehrereGestartungsmögrichkeiten verschiedenster(Teü-)Privatisierungsvarianten ppp-Modele maßgebliche bzrrv. Einflussmöglichkeitenauf die unternehmenspolitikdesDaseinsvorsorgebetriebes gewäihr_ Ieistetwerden,die Gefäil'dungenökologischer, beschäiftigungspolitischer und sozia_ ler Aspekteausschließen. Zudemreduziertsichprivatisieiungnicht aufdieveräußerung von Geseilschatsanteilen/maßgeblichen Vermögensgegenständen. Die Be_ grüadungdesBürgerbegehrens blendetdieseerheblichendasBürgerbegehren tragendenTatsachenvollständigaus,sodasseineordnungsg.-?iß"db..rärgurrg.Uil_ dung desBürgersnicht mehr statffindet und die Grenzeeiner zurassigen Eigeridarstellungüberschrittenwird. -54. Ordnungsgemäßer Kostenddeckungsvorschlag SchließIichgenügtauchderKostendeckungsvorschlag nicht den gesetdichen Anforderungen.Zwarkannhier ausnahmsweise aagenommenwerden,dassein Kostendeckungsvorscblag insoweitentbehrlichist, da ein unterlassenvon veräußerurrgenvon Gesellscha_ftsanteilen/Vermögensgegenständen alssolcheskeineKosteni.S. desS 23Abs.2 S. I KrONRWdarstellt.Allerdingssind dennochgemachte Außerungenzu den KostenarrdemMaßstabderVorbeugungeinerVerfäilschung desBürger_ willenszu messen. Die im Bürgerbegehren gemachteAussage, dassbei einemAileinbesitzdesKreises "Straßen"Erüäge Lippe im Daseinsvorsorgebereich ausdiesemBereichin vollem Umfangdem IGeisLippezustündenist nicht vollst?indigwiedergegeben, da dieser positivenKomponenteauchimmer ein negativerAuftvandgegenübersteht,der regeimäßignicht zu einemGewinn,sondernzu einemVerlustführt. Den Bürgerinnenund Bürgernwird suggeriert,dasspositiveAspekte,hier die Erträ"Straßen",nicht zu einer geausdem Daseinsvorsorgebereich Verschlechterung der haushaltswirtschaftlichen situationflihren könnenund dieserpositiveGesichtspunkt bei einerveräußerungentfallenwürde.Durch die seitensder Initiatorendes Bü-rgerbegehrens verkürztwiedergegebene DarstellungeinerVeräußerung von Geprivate sellschaftsanteilen/maßgeblicher Vermögensgegenstände an alsalleiniges Privatisierungsmodell wird dasstetsbeim Kostendeckungsvorsctrlag zu beachtende Ziel, einerVerf?ilschung desBürgerwillens vorzubeugen, verfehlt.Diesgilt nicht nur für ein "Bürgerbegehren gegenStraßen-PPP", sonderninsbesondere bei einem "Bürgerbegehren gegenallePrivatisierungsbereiche der Daseinsvorsorge',, die im Kostendeckungsvorschlag nicht im Ansatzgenanntsind. IV. Zusammenfassung Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dassdas Bürgerbegehren"Für den dauerhaften Verbleib des kommunalen Daseinsvorsorgebetriebs"straßen" im BesitzdesKreisesLippe" unzulässig ist. Sofern der Kreistag sich dazu entscheidensollte dem Bürgerbegehren(teilweise)zu entsprechen,wäe der Landrat aufgrund der Ergebnissedes vorliegenden Rechtsgutachtens gehalten, den Bescl uss nach s 39 Abs. 2 Kro NRW zu beanstanden,da dieseroffensichtlich rechtswidrig wäire. Heuwinkel - neu aufbereitetaufgrundI(reistagssitzungvom 06.I I .2006- ,w /h. KreisLippe Der Landrat VORLAGE Lippeseruice 136/2006 öffentlich Aktenzeichen:I.2 Datum:08.11.2006 Beratungsfolge: Kreistagam Betriebsausschuss am Ausschussf. Ordnung,Verkehru. Bevölkerungsschutzangelegenheiten am Kreisausschuss am Kreistagam 06.1r.2006 23.11.2006 29.11.2006 11.r2.2006 i8.12.2006 Betreff: PPPStraßenKreisLippe; hier: Sachstandsbericht und weitereVorgehensweise Beschlussvorschlag: L Der sachstandsbericht desLandratesüber dasppp - projektstraßenKreisLippewüd zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Landratwird beaufoagt,ftir die Leistungenplanung, Bau, Finanzierungund bauliche unterhaltung der Kreisstraßenein europaweitesvergabeverfahreneinzuleiten und bis zur Zusctrlagsreifefortzuführen. Die gemeindlichenInteressensind dabei zu berücksichtigen.Die endgüItigevergabeentscheidungbleibt dem Kreistagvorbehalten. Der Landrat wird femer beauftragt,das bereits eingeleiteteAuswahlverfahrenftir recht. Iiche sowietechnischeund wirtschaftliche Beratungunter Berücksichtigungder aktuetlen Besctrlusslage fortzuftihren und die entsprechendenBeratungsaufoägezu erteilen. Für den Bereich der beüieblichen unterhaltung der straßenwerden alle Möglichkeiten der Zusammenarbeitbar. Kooperation mit anderenstraßenbaulastträgemin Lippe mit dem äeI einerweitgehendengemeinsamenStraßenbewirtscha-ftung ausgeschöpft.Der Larrdratwird beauftragt,die bisherigenverhandlungenund Gesprächeweiterzuführen. Die BedingungendesBescblusses vom 19.06.2006 geltenim übrigenunverändertfort. Über den FortgangdesVerfahrensist laufend zu berichten. -2Sachdarstellung: I Ausgangslage Der KreistagdesKreisesLippehat in seinerSitzungam 19.06.2006 folgendenBeschluss(.BescNussvorlage 57l2006)gefasst: 1. KreßstraJSen Der Landrat desKreisesLippe wird beaufiragt,auf der Grundlaged.ererstelltenMachbarkeitsuntersuchungen uonseptember200s(Kreßstaßen)unä uonApiI 2006(Gemeind,estra$en) sowiedemInhalt dieservorlageein europaweitesvergabeuerfahrenin der Form einesTeilnahmewettbewerbesmit anschlielSendem Verhanilungsuiryahrenpr den Bereichder Kreisstra!3en durchzufi)hren.Die end.güItigeBeschlusEasiung|leibtdem Kreistaguorbehalten. 2. GemeindestraJien Die städ.teund Gemeind.en in Lippewerdeneingelad.en, ihresna$enin einegemeinsame interkommunalestraßenbewirtschajlung einzubringen. DerLandrat wird b;aufiTagt, die notwendigenverhandlungenmit denstädtenund Gemeinden zu ftihren.DLr Land.rat wird zudembeauflragt,die GründungeinesZweckuerbandes undiod.er and.erernotuendigerGeselkchafisformen uorzubereiten, soweitdiesfiir die gemeinsame Aufgabenuahrnehmungund dasvergabeuerfahren nottaend.ig ist.Die endgürtigeneschräsfassungbleibtdemKreistaguorbehalten. 3. Bundes-undInndesstra$en Der I'andrat wird beauftragt,die verhandlungenmit demLandNRWüberdieEinbeziehung der im KreisLippeliegendenBundes-und LandesstraJ3en od.eretnesTeilsdauonin ei negemeinsame Stral3enbewirtschaftung weiterzuführen. Die Beschlüsse warenim einzelnenrnit einerReihevon Auflagenund Bedingungen versehen, die im Einzelnenhier nicht dargestelltwerden. In UmsetzungderBeschlüsse wurdefolgendesveranlasst: 2. Ergebnisseder Gespräche 2.1 EinbeziehungStädteund Gemeinden Bereitsvor der So[rmerpauseerfolgtein verschiedenen Ausschüssen und RäteneineInformation durch VertreterdesKreiseszur Vorbereitungder Entscheidungsfindungdurch die Räte.von einerKommuneliegt eineschriftlicheErklärungvor,in der eine Bereitschaft zu einer Teilnahme mitgeteilt wird, einschließlichBeitritt zu einemZweckverband. Drei Kom_ munen haben konket mitgeteilt von einer Teirnahmean dem Verfahrenabsehenzu wonen. Aufg^rnd desBeratungsbedarfes war eingeräumtworden,eineTeilnahmebis zum 31.12.2006 erklärenzu können(Beschlussvorschlag 2, Nr. 2). zur zeit wird eineverbindiicheAbftagebei den Kommunenvorbereitet,ob,mit welchen Leis_ tungen und sonstigenBedingungeneineTe nahme am verfahren oder sonstwie geartete Zusammenarbeit im straßenbereichggf. .o*"rlo"r, *.0. Hier liegen Meinungsäußerulgen aus einigen Kommunen vor, die eine grundsätzliche Bereitscha-ftzur Zusammenarbeit erkennen lassen, aufgrund der in der öffentiichkeit nicht zuletzt auch aufgrund des Bürgerbegehrens kontrovers geführten Diskussionjedoch zunächst die weitere Entwicklung beim Kreis Iippe abwarten zu wollen. Dies betrifft den Bereich der vergabe von Bau- und Bauunterhaltungsleistungen aber auch in besonderemMaße die Zusammenarbeit im Bereich des Be_ üiebsdienstes,wobei oft eine andersartigeFoIm der Zusammenarbeit, also zunächstohne die Möglichkeit der Einbeziehungprivater in diesem Bereich,bevorzuqt werden wijrde. 2.2 EinbezjehungLand NRW 2.2.I LandesbetriebStraßen Der Landesbetrieb straßenNRWhat in zwei schreiben und auch in persönlich geführten Ge_ sprächen die Bereitschaft zur Zusammenarbeitsignalisiert. Insbesonderewurden die vom Kreis Lippe in dem Verfahren mehrfach angesprochenenfunktionalen Gemeinsamkeiten zwischen Landesstraßenund Kreisstrassenfür den Bereich der betrieblichen Unterhaltung hervorgehoben. Der Landesbetriebfavorisiert für den Bereich der Betriebsdienste iedoch eine andersartigeForm der Zusammenarbeit außerhalb eines ppp_Modells. Allerdings sind die vom Landesbetriebvorgeschlagenenverfahrensweisen- Angebot zur "Lippe ü_ bernahme von Leistungen oder Teilleistungen des Betriebsdienstesdes Kreises - aus rechtlichen und tatsächlichen Erwägungenheraus so nicht umsetzbar. Die Übernahme von bisher in Eigenregieerbrachten Leistungender betrieblichen Unterhaltung kann nur unter Berücksichtigungeiner l?ingerfristigenKooperation erfolgen, um persona.lwirtschaftlichenRahmenbedingungenRechnung zu tragen.Dies gilt im übrig"r, unub_ häingigdavon, wer von wem welche Leistungen "übernimmt',. Hierauf gehen auch die Machbarkeitsstudien mehrfach ein, welche bei den in Eigenregieerbrachten ieistungen der betrieblichen unterhaltung einen langen übergangszeitraum vorsehen.Dies gilt nicht nur im Rahmen einer Partnerschaftmit privaten, sondern genausobei einer Kooperation mit ande_ ren öffentlichen Stuaßenbaulastträgern. Die Übertragung von in Eigenregieerbrachten Leistungen der betriebrichen unterhartu.g setzt zudem die Durchführung einesformellen Vergabeverfahrensvoraus, da es sich hierbei nicht um hoheitliche sondern um sog. "marktgängige" Leistungenhandelt, welche nach den einschlägigenrechtlichen Bestimm'ngen (g 25 Gemrrvo, vergaberechtsgrundsätze, vergabeverordnung, G\^ts, vol) oberhalb der wertgrenzen der vergabeverordnung die DurchfüLhrung eines formgebundenen europaweitenvergabeverfahrenserfordern. Diese ergibt sich zwingend äus der neueren Rechtsprechungdes Europäschen Gerichtshofeszu aog.I.r-Ho,r." Geschäften,die inzvvischenmehrfach von verschiedenennationalen ävilgerichten bestäugt wurde. Dem Kreis Lippe kann somit in Ansehung dieser Rechtsragekeinesfansangeratenwerden, eine Aufgabenübertragung an wen auch immer ohne die Durchführung eines vergabeverfah_ rens durchzufiihren. Hiermit würde sich der Kreis Lippe mit großer wahrscheinliJkeit ver_ gabeklagenund schadenersatzansprüchenprivater unternehmen aussetzen. -4- Dies gilt nicht für eine Zusammenarbeitbei der Aufgabenwahrnehmung,welche auch als formelleKooperationz.B.in einemZweckverband organisiertwerdenkönnte.Aufgabenübertragungenan einen öffentlich rechtlichenZweckverbandsind vergaberechtlichzLläissigohne Vergabeverfaluen. 2.2.2.Ministeriumfür Bauenund Verkehr DasVerkehrsministerium hat in mehrerenGesprächen die IniliativedesKreisesu;1dauchd.ie VorteilhaftigkeiteinerZusammenarbeit zwischenLandund Kreisausdnicklichanerkannt. Allerdings hat dasMinisterium aufgrundder laufendenumshuktuderungen und Konsolidierungsrnaßnahmen beim Landesbetrieb straßenNRW, von denenauchdie Niederlassune in owl betroffenist, die formelleVereinbarungeinerKooperationoderZusammenarbeit irit dem KreisLippebisherentgegeneinerzunächstmitgeteiltenAbsichtnoch zurückgestellt. 2.3Beurteilungder Ergebnisse der Gespräche Aufgrund der Interessenlagebei Land und Kommunen wird daher vorgeschJagen, für den Bereich der betriebiichen Unterhaltung zunächst die signa.lisiertenMöglichkeiten der Kooperation und Zusammenarbeit weiter zu untersuchen und ggf. auszubauen. Diese Vorgehensweise . Fortfuhrung der Gesprächemit Land und Kommunen mit dem Ziel einer strukturier_ ten Zusammenarbeitund Kooperationauf der einen und ' Ausschreibungder Planungs-,Bau-, Finanzierungs- und Bauunterhaltungsleistu.gen in einem PPP- Verfahren auf der anderen Seite eröffnet die Möglichkeit, die in den jeweiligen Bereichen erkannten maßgeblichen vorteile zügiger umzusetzen.Bei einer zeitlichen Begrenzungder Ausschreibungfür Bauleistungen etc. auf einen zeitraum von 5 Jahren (vgl.hff. I.r3. der Beschlussvorlage5712000)bestÄt zudem die Möglichkeit, nach Ablaufdieses Zeitraums aufgrund der gewonnenen praktischen Erfahrungen erneut zu entscheiden,ob und ggf.welche weiteren Leistungsbestandteile aus dem Bereich des Betriebsdienstesdann weiter einbezogenwerden könnten. Im Rahmen diesesverfahrens wird zudem dem umstand Rechunggetragen,dasses sich a]s vorteilhaft herausstelienkönnte, auch die bauliche unterhaltung des straßenbgglq4des(diejenigen straßen, die nicht neu gebaut oder grundlegend saniert werden sollen) zunächst auf einen Zeitraum von 5 Jahren zu begrenzen, um Erfaluungen im umgang mit dem pppLeistungsspektrumzu gewinnen. Für die bauliche unterhaltung der neu gebautenoder grundlegend salierten straßen wird hingegenweiterhin ein Vertragszeitraumvon insgesamt 25 lahren angestrebt(Lebenszyklusansatz). Zudem wird dem umstand Rechunggetragen,dassbei einer evtl. Grtindung eines Zweckverbandes oder einer PPP-Gesellschaanun nicht d.ieüb ertragungvon Aufgaben und Mitarbei_ -5tern ausdemBeüiebsdienstbereich einhergehenmuss,wodurch notwendigegesellschaftsrechtlicheKonstruktionenunter vereinfachtenBedingungengeschaffen werdenkönnen. Beraterauswahl Zur Vorbereitungdesvergabeverfahrens wurdeein formgebundenes europaweites vergabeverfahrenzurAuswah1einerbetriebswirtschaftlichen und technischenBeratungeingeleitet. Die vergabebekanntmachung erfolgteim europäschenAmtsblattvom 19.02.2006. Darauflrin habensichinsgesamt21 Bewerber,in derRegelBietergemeinschaften von wirtschaftlichen und technischenBeraten,beworben.DasVerfahrenzur EinschrärkungdesBieterkeisesauf der Grundlagedervorgelegtenunterlagenzur fachlichenEignungist zwischenzeitig weitgehend abgesctrlossen. Nach Einschränkung desBieterkreises erfolgtim nächstenScbrittist die AufforderungzurAbgabeeinesAngeboteszur Erbringungder Beratungsleistungen an die verbleibendenBieter,wobei dievom KreisLippeerwartetenLeistungenzunächstkonkretzu nennenund zu beschreibensind.Auf der Grundlageder dann eingereichten Angebotewird im WegeeinesVerhandlungsverfahrens der geeignetste und wirtscha-ftlichste BerateJalrsc'cwählt. Zur vorbereitungdesvergabeverfafuens wurdezudemein nicht formgebundenes Auswahlverfafuenfür die rechtiicheBeratungeingeleitet. Auf der Grundlageder eingereichten Angebote erfolgtauchhier die Einschränkung desBieterkreises. Im nächstenSchrittist hinsichtlich derverbliebenenBieterdie endgültigevergabeentscheidung vorzunehmen, wobeiinsbesonderenoch die vom KreiserwartetenBeratungsleistungen zunächstkonkretzu nennen und zu beschreiben sind. In beidenF2illenist für die endgültigeBeraterauswahl und die vereinbarungderhierzunotwendigenvertraglichenRegelungen die Festlegung deskonkretenLeistungsumfargs erforderlich (Leistungsbestardteile im Hauprverfahren, Beteiligungstädteund Gemeinden) WeitererVorüagerfolgtmündiich. Heuwinkel Adage KreisLippeDer Landrat VORLAGE to Lippeseruice 5U2006 öffentlich Aktenzeichen:1.2 Datum: 22.05.2006 Beratungsfolge: Kreisausschuss/Betriebsausschuss am Kreisausschuss am Kreistagam 22.05.2006 12.06.2006 19.06.2006 Betreff: PPPStraßenLippe Beschlussvorschlag: 1. Kreisstraßen Der Landrat desKreisesLippe wird beaufuagt,auf der Grundlageder erstellten Machbarkeitsuntersuchringen von september2005(Kreisstraßen) und von April 2006(Gemeindestraßen)sowiedem Inhait dieservorlageein europaweites vergabeverfahren in der Form eines Teil-nahmewettbewerbes mit arrschließendemVerhandlungsverfahrenflir den Bereich der Kreisstraßendurchzuführen. Die endgüLltige Beschlussfassung bleibt dem Kreistagvorbehalten. 2. Gemeindestraßen Die Städteund Gemeindenin I iFpe werden eingeladen,ihre btraßenin eine gemeinsame interkommunale Straßenbewirtschaftungeinzubringen.Der Landratwird beauftragt,die notwendigen verhandlungen mit den städten und Gemeindenzu führen. Der Landratwird zudem beauftragt,die Gründung einesZweckverbandesuad/oder anderernotwendiger Gesellschaftsformenvorzubereiten, soweit diesftir die gemeinsameAufgabenwahrn.t *rrrrg und das Vergabeverfahrennotwendig ist. Die endgi.iltigeBeschlussfassung bleibt dem Kreistag vorbehalten, 3. Bundes-und Landesstraßen Der Landrat wird beauaragt,die verhandlungenmit dem Land NRWüber die Einbeziehung der im Kreis Lippe liegendenBundes-und Landesstaßen oder einesTeils davon in eine gemeinsame Staßenbewirtschaftung weiterzuführen. -z - Sachdarstellung: Zu Beschlusworschlag 1. - Kreissbaßen Im Einzelnen: Inhalt diesesVerfahrenssoll die ganzheitlicheNeuordnung der verschiedenenLeistungsbestandteile im Bereich der StraßendesKreisesLippe unter Einbeziehungprivater Dritter in die Leistungserstellungsein. Maßstabfür die Einbeziehungprivater Dritter sind die in anderen Projekten bereits praktizierten und in den Studien herausgearbeitetenVedahrens-,Organisations- und Beteiligungsformenim Rahmen eines PPP-Modells, wobei die straßenspezifischen Besonderheiteneinzubeziehenund modellha-fteLösungenunter Berücksichtigungder folgenden weiteren Gesichtspunktezu entwickeln sind. Einbezogenwerden soll das gesamte Leistungsspektrum der im Rahmen der Straßeninfrastrukturerforderlichen Leistungen: Pianungs-, Bau- und Finanzierungsleistungenfür investive Straßenneubaumaßnahmenund bauliche Straßensanierungsmaßnahmen,bauliche Straßenunterhaltungsleistungenund Betriebsdienstleistungen füLreinen Zeitraum von bis zu 20 Jalfen (Leistungspaket). Hierbei sind folgende Gesichtspunktebesonderszu beachten: I. Der Kreis Lippe bleibt Eigentümer der Straßen,Straßenbauwerkeund technischen Anla- 2. Der Kreis Lippe erwirbt für den Fall von durchzuführenden Neubaumaßnahmenunmrrtelbar Eigentum an den geschaffenenwerten, Finanzierungsmodellehaben sich hieran auszurichten. 3. Die Rechteund Einflussmöglichkeiten desKreisesLippe und desKreistagesals straßenbaulastträger aufden Straßenbereichbleiben w?ihrenddes gesamtenVergabeverfahrens gewahrt. 4. Zu entlvickelndeBeteiligungsmodelle privaterDritter berücksichtigen den dauerhaften maßgeblichenEinflussdesKreisesLippeauf dasLeistungsergebnis, wobeikeineEinflussnahmeaufdasoperativeGeschZift der Leistungserstellung bewirktwerdensoil. E DasVerfahrenberücksichtigtdie BelangedesMittelstaldesnachdennationalstaatlichen und eruopiüschen Vorschriften. Ausschreibungsund Beteiligungsbedingungen sowieLeistungsanforderungen berücksichtigendarüberhinausin besonderemMaßedie BelangedesMittelstandesunter angemessenerAbwägungmit betriebswirtschaftlichenGesichtspunkten.Ie nach Umfang der EinbeziehungweitererStraßenbaulastträger oderdesGesamtumfangs desLeistungspaketessowieder wirtschaftlichenErgebnisse desVerfa}renskönnenMittelstandslose gebildetwerden. 7. WäihrenddesgesamtenVerfahrenswird die Gesamtwirtschaftlichkeitim Hinblick auf die Eigenerstellung oderherkömmlicheLeistungs-und Ausschreibungsformen bei vergleichbarenLeistungenunter Berücksichtigung desRisikotransfers beachtet.Diesbetrifft - J - auch die Bewertung eirzelner BestandteiledesLeistungspaketes.DasVerf'ahrenwird so gestaltet, dass keine wirtschaftlichen Nachteile für den Kreis Lippe entstehen können und das Verfahren bis zur endgi.iltigen Vergabeentscheidung ohne Nachteile für den Kreis Lippe beendet werden kann. Für das verfalren wird unter Beachtung vergaberechtlicher vorschriften ein Mindestbetrag der Gesamtwirtscha-ftlichkeitvorgegeben,der nicht urter 5% liegen darf. Aufgruad der Neuartigkeit und ModelJhaftigkeit des verfahrens wird die sicherstellung der künftigen Aufgabenerftiilung in besonderem Maße durch vertragliche Regelungen und durch zu stellende sicherheiten gewäfuleistet.Der Kreis wird jederzeit die ordnungsgemäßeAufgabenerledigunggewährleistenkönnen. 9. Die berechLigtenInteressender beim IGeis Lippe besch?iftigtenMitarbeiterinnen uld Mitarbeiter werden uneingeschränktgewahrt.Zu entwickeinde BeteiLigungs-und organisalionsmodelle nehmen hierauf besondereRücksicht. a. soweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Kreis zum Zweckverbandoder einer zu gründenden Geselscha-ftwechseln,sichern vergabevertraglicheRegelungenzwischen dem Kreis und privaten Dritten und einzelvertraglichevereinbarungen zwischen dem Kreis und den Besch?i-ftigten die erworbenen gesetzlichenund tariFrertraglichen Rechteder Besch?iftigten.unbedingte Rückübernahmerechtesind zu vereinbaren. b. Soweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zum Zweckverbandoder einer zu gründenden Gesellschaftwechseln,erfolgen personalgestellungenzwischen dem Kreis Lippe und dem Zweckverband/ der Gesellschaftmit übergang des Direkrionsrechts. c. Einzelheiten regeln Dienstvereinbarungenoder allgemeingültigeRegelungenmit der Personalvertretung. I0. Nebendenvergaberechtlichen werdenin besonderemMaßedie kommunalrechtlichen und haushaltsrechtlichen vorschriftenbeachtetund rechtzeitigmit der KommunalaufsichtderBezirksregierung abgesdmmt. 11.Im Kreistagund den zustäindigen Ausschüssen wird über den Standdesverfahrensbedchtet.Im Rahmender zu schaffenden Projektorganisalion wird ein parlamentariscnes Begleitgrerniumgebildet, dem außervertretern der verwaltung jeweils 2 vertreter der Fraktionen der cDU und sPD und I vertreter der Fraktionen BiiLndnis90 i Die Grünen, FDPund FWGangehören.Die RevisionbegleitetdasVerfahrenlaufend. 12.Die künftigeFörderungdesstraßenneubaus nachdem GVFGist ppp-unschädlichmit dem Landverbindlichzu vereinbaren,Fördernachteile sind auszuschließen. 13.Die in dasvergabeverfahren einzubringenden süaßenneubaumaßnahmen orientieren sichim wesentlichenan dem nochfestzulegenden Bauprogrammaufgrundderverkehrsentwicklungsplanung für Lippeund demaktuellenInvestitionsprogramm für den EigenbetriebISB/ Beüiebssparte Süaßenbau: - realiMaßnahmen zur QualitätsverbesserungdesKreisstraßen-und Radwegenetzes siert über die Mehrjahresprogramme- müssen künftig insb. auch nach ihrem verkehrlichen und volkswirtschaftIichen Nutzen bewertet werden. Die Neuaufstellung bzw Fortschreibung des derzeitigenMehrja}resprogramms (2002- 2006)für das Kreisstraßenrietz für den Planungszeitraum200T- 20lI ist dazu in einen Verkehrsentwicklungsplal (VEP)Lippe eingebundenworden, der sowohl die Planungenzum übergeordneten Netz als auch kommunale Verkehrskonzepteberücksichtigt. Hierbei werden insbesondere auch die Netzkorridore dargestelit,die eine besondereDringlichkeit des Handiungsbedarfesaus der engen Netzverknüpfung von Kreisstraßenabschnittenmit übergeordneten Straßenbarv.kommunalen Straßenerkennen lassen.Sowohl das Land NRW als auch die 16 lippischen Städteund Gemeinden sind im Rahmen der interkommunalen Kooperation in das Projekt eingebunden.Die entsprechendenArbeitergebnissewerden in die Beratung des Mehrjahresprogramms2007- 2OlI12012 einfließen, das vor Beginn desVerfahrensfestgelegtwird. Der zu erwartende Finanzbedarffür Investitionen im Zusammenhangmit Erneuerung, Erweiterung uld Aus-/Neubau ist auf der Grundlage der aktuellen planungen im Vermögensplan der Eigenbetriebssparte"Straßenbauund Verkehrsplanung" dargeste t (sieheAr age).Der Finanzplan bildet dies prospektiv in Fortschreibungder bisherigen kameralen mittelfristigen Finanzplanung für den Planungszeitraumbis 20I0 ab. ) Die aktuelle Planung ist auf der Grundlageder \Gp Lippe 2002- 2017t2012fortzuschreiben, so dassein 5-j?ihiges Bauprogrammin die Ausschreibungeingebracht werden kann. 14. Für dasVerfahren kann der Landrat rechtliche, betriebswirtschaftlicheund technische Beratung in Anspruch nehmen. Für die Auswahl der Beraterist kurzfoistigein den vertaberechtlichen Bestimmungen unter Beachtungder LeistungsanforderungenentsprechendesVerfahren nach der voF durchzufuhren, über die getroffeneAuswail ist dem Kreistag zu berichten. 15. Fachlich zust?indigerAusschussist der Betriebsausschuss, Entscheidungenmit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen ftir den Gesamthaushaltobliegen dem Finanz- und personalausschuss. 16. Das Verfahren wird möglichst in der ersten Oktoberwoche2006mit der Veröffentlichung im Europäschen Amtsblatt aufgenommen.vorab wird über den Zwischenstandim Betriebsausschu-ss berichtet. 17. Für unterlegene Bewerberwird eine angemesseneAufi,rraldsentschädigungfestgesetzt. Zu Beschlussvorschlag2. - Gemeindestraßen Im Einzelnen -5Hierzusollendie Städteund Gemeindenin r ippe möglichstbis zum BeginndesVergabe_ verfaluensihre Bereitschafterkläirenund bestimmen,welche Module in die straßenbewirtschaftung und dasvergabeverfahreneinbezogenwerden sollen, sowiewelchebesonderenRegelungenoder Bedingungenhierfür ggf.geltensolien. Grundlagesindweiterhin dieAussagenund Ergebnisse dervertiefendenMachbarkeitsstudie II vonApril 2006. Dasverfahrenwird so gestaltet,dassauchKommunen,die nach dem 01.10.2006 bis zum 31.12.2006 ihre Teilnahmeerkl?iren, aufgenommen werdenkönnen. Der Landratwird beauftragt,dieseLeistungenin die überlegungeneinzubeziehen, hierauseinengemeinsamen verfahrens-,organisations-und Beteiligungsansatz bis hin zur Einbeziehungprivater Dritter zu entwickeln und in ein einheitlichesvergabeverfahren einzubeziehen, ^ Im Rahmendervom Landratzu schaffendenprojektörganisation werdendie beteiligten Städteund Gemeindenparitätischbeteiligt. 5 . Entscheidungen über die weitereTeilnahmeamVerfahrentrifft die stadt oderGemeinde in eigenerVerantwortung.DasVerfahrenwird sogestaltet,dassStädteund Gemeinden bis zum AbschlussdesVerfahrensohnewirtschafdichenNachteileausdemVerfahren ausscheiden können,soweitderwirtschaftlichevorteil (vgl.pkt. 7. zu Besctrlussvorschlag I) nicht erreichtwird oder anderezu BeginngenanntebesondereBedingungennicht erfüllt werdenkönnen. 6. Dasverlahrenist sozu gestalten,damit auchKommunen,die nach dem formellenBeginn desVergabeverfahrens dazukommenmöchten,dieseMöglichkeithaben. 7. Für die Einbeziehungder Städteund Gemeindengeltenim übrigendie besonderen Rege- lungenunter Beschlussvorsch.lag zu l. sinngemäß, soweitnichts anderesbestimmtr.t,l_rrde. Zu Beschlussvorschlag 3 - Bundes-und Landesstraßen 1. Das Land NRW erklärt bis zum Beginn desvergabeverfahrens,ob und in welchem umfang eine Einbeziehungvon Landes- und /oder Bundesstraßenin das Modellprojekt erfoigt. 2. Der Landratwird beauftragt,eineKooperationsvereinbarung über dasProjektvorzubereiten und dem Kreistagzur Entscheidung vorzu.legen Sachverhalt,Beschlusslage,Begründung In seinersitzungam 18.05.2005 hat der zustäindige Betriebsausschuss desKreisesLippe die Überprüfungder Einführungvon PPP-ModelIen in denAufgabenbereichen straßenluu,rnd Süaßenunterhaltung sowieImmobilienbewirtschaftung Schulenbeschlossen. L -o- Im Einzelnenempfahlder Betriebsausschuss u. a. auf der Grundlagedervorüberlegungen im Rahmeneiner Machbarkeitsstudiedurch den Landratprüfen zu lassen,welchekonkreten Möglicbkeitenzur Einführungund umsetzungvon ppp-Modellenin den genanntenBereichenbestehenund bescbloss,die Machbarkeitsstudie dem Kreistagzur Entscheidung über die Einfthrung und umsetzungvon ppp-Modellenin diesenBereichenvorzu-legen. Daraufti-inwurdenacherfolgterBeraterauswabl die ErstellungeinerMachbarkeitsstudie Teil I fiir den BereichKreisstraßen in Aufuaggegeben. Diesewurdekurzfristigerstelltund in der gemeinsamen SitzungdesKreisausschusses und desBetriebsausschusses am 19.09.2005 vorgestelit. Anschließenderfolgtedie Vorstellungin derBürgermeisterkonferenz .un I9.10.2005. Aufgrund desgroßenBeratungs-uhd Aufklärungsbedarfs wurde der Empfehlunggefolgt,eine erweitertestudie speziellfür die Frageder umsetzungvon ppp auf Gemeindestraßen anzu_ fertigen.An der studiehabensichdie städteLageund Barntrupsowiedie GemeindenKalletal, Extetal, Dörentrupund Augustdorfbeteiligt.Die studieTeil II liegtvor und wurde in der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt. ZwischenzeitigerfolgtenAbstimmungenmit demBundesverband der mittelst?indischen Industriee.v.,der IHK Lippezu Detmold,der Kreishandwerkerschaft zu demThemaMittelstand'DazuwrrrdeeineInformationsveranstaltung am I2.01.2006durchgeführt.Weiterhin wurdenverschiedene Informations-und Aufklärungsgespräche mit unternehmern,planungsbüros,dem Landesbetrieb straßenNRWund Bankenetc. gefuhrt.DieseGespräche dauernzur Zeit an. Am 1I.05.2006\&urdeeineInformationsveranstaltung mit Diskussionfür die Fraktionsvorsitzendender lippischenRäteim Kreishausdurchgeführt. WeitereAbstimmungenerfolgtenmit dem Bundeskartellamr hinsichtlich der FrageFusionskontrolleund Nachfragekartell etc.und weitererAusschreibungsund G'v1/BFragestellurrgen. Aufgrundeinerstarkenfunktiona-len übereinstimmungder Bedeutungvon Kreis-und insbesondereBundes-und LaldesstraßenbestehteinebesondereChance,durch einekooDerative Bewirtschaftung von Bundes-,Larrdes-und Kreisstraßen auf der GmndlagederVerkÄrsent_ wicklungsplanung fur Lippezu Kosteneinsparungen und Leistungsverbesserungen zu kommen.Aus diesemGrunde erfolgtenzwischenzeitig mehrereAbstimmungsgespräche mit dem LandNRW.DasAuftaktgespräch fand am 14.10.2005 mit Innenministerium,Finanzministerium - FM, Ministerium für Bauenund verkehr - MfBV, Beraternund Kreisstatt. Hier wurde u. a. alswesentlicheAussagedesLandesdie Frageder grundsätzlichen Förderunschädlichkeit und die kommunalrechtliche Zulässigkeitdesppp - Verfahrensbejaht.Am29.11.2005 fand ein weiteresGesprächim MfBVrnit Kreisvertretern sowieden Beraternstatt.Eswurdendarauftrinverschiedene Kooperations-und Beteiligungsmodelle entwickelt,die demMinister mit schreibenvom 10.02.2006 und dem in sachenppp federführenden FM in Durchschrift zugeleitet.EineVertieftingerfolgtedurch dasschreibendesKreisesan denFM und Mßv mit Schreibenvom 09.03.2006 ("Letterof Intent"). Mit den Mitarbeiterinnen und Mit*Ueit"r., ael Straßenbetriebeswurden Gesprächegeftilut. AlIe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zudem durch einen offenen Brief des Landra_ tes vom 03.03.2006über den Stand der Dinge informiert. Der Personalratdes KreisesLippe hat sich mit dem Thema befasst,hierzu liegt die stellungnahme vom 12.05.2006vor. 1. Worum geht es bei PPP? PPPist nicht gleich Privatisierung oder Verkauf. Public Private partnership (ppp) oder öffentlich pdvate Partnerschaft (öpp) bezeichnen das partnerschaftlicheZusammenwirken von öffentlicher Hand und Privatwirtscha-ft.Ziel ist eine besserewirtschaftliche Erfüllung öffentlicherAufgaben. Zu diesen überlegungen zwingen u. a. die leeren Kassenund der Investitionsstau der öffentlichen Hand. Auch die sich abzeichnendenAuswirkungen des demografischen wandels zwingen Kommunen in vielen Bereichen,neue wege zu gehen. Die öffentliche Hand ist bei PPPnicht mehr selbst Dienstleister, sondern vermehrt Gewäihrleistervon öffentlichen Leistungen. Die gesetzlicheAufgabenverantwortungbleibt erhalten, die Durchführung wird aber privaten Dritten übertragen. PPP- verfahren haben mittlerweile bundesweit ein Investitionsvolumen von rd. 3 Mrd. EURo erreicht, das sind fünfProzent der Gesamtinvestitionen- Tendenz steigend. Charakteristisch fur PPPist, dasseine gesamtewertschöpfungskette privat erledigt wird. Dazu gehören Planung, Bau, auch Finanzierung,Instandhaltung von Liegenschaftenbis hin zur äeren Betrieb. In einigen Fällen wurden PPP-Gesellscha.ften projektträger a1s gebildet,in der sowohl die öffentiiche Hald als auch privatunternehmen vertreten sind. Entscheidend ist, dassdie Steuerung dauerhaft bei der öffentlichen Hand bleibt, während der private das operative Geschäfr erledigt. Für den Bereich des Bundes und des Landes NRW r,*rrden spezieneStellen, die ppp-TaskForces, gebildet, derenAufgabe es ist, die PPP-Aktivitätenzu bündeln und bei der Orsanlsatjon von Projekten zu helfen. Das projekt ppp straßen Lippe ist ein anerkanntes Model'iprojekt des Landes NRW. 2. Worum geht esbei PPPStraßenLippe? Der KreisLippestrebtin demverfahrenan, planungs-,Bau-,sanierungs-,instandhaltungs-, Betriebs-und Finanzierungsleistungen für dasKreisstraßennetz unter Einbeziehung privater Dritter im R-ahmeneinesppp - verfahrens für einenIäingerenZeitraum im Rahmen ääs "Machbaren" zu vergeben.Hierbeisollenim Sinne$ößtmöglicherSl.nergiendie Straßen der kreisangehörigen städteund Gemeindenin Lippeund auchdie Landes-und Bundesstraßen in eine gemeinsame Betrachtungeinbezogenwerden.ppp sEaßenT.iFpeist nachdem Ergebnisder erstelltenMachbarkeitsstudie Teil I rechtlichzulässig,wirtscha-ftlich machbarund ftihrt bei BeibehaltungdesderzeitigenLeistungsniveaus zu erheblichenEinsparungen. Die Einbeziehungvon Bundes-und Landesstraßenist dabeiebensozulässigund führt u.a.durch straßennetzschlussund weiterer Effektezu einer Erhöhungder mögüchenEinsparungen. Auch die Einbeziehung der kommunalenstraßenrn T.iFpeist unter Berücksichtigungiom- -8munaler Besonderheiten rechtlich zulässig, organisatorisch durchfilüubar und wirtschaftlich (Studie Teil II). Im Rahmen der beiden MachbarkeitsstudienTeil I (Kreisstraßen)und Teil 2 (Gemeindestraßen) ist im Besonderenauch Folgendesuntersucht worden: 2.1 Interkommunale Zusammenarbeit Der Kreis Lippe unterhält rd. 460 km Straßen,lI0 km Radwegeund 17 km Gehwegemit 10s Brücken, 1.300Durchlässen sowie 8.100Kontroll- und Abflaufschächtenaufeiner Gesamtfläche von 6,1 qkm. Das Ganzehat einen Zeitwertvon rund 200 Mio. Euro. Die Gemeindestraßenaller 16 Kommunen haben eine Läingevon rd. 1.900km, die Landessüaßen von 500 Km, die Bundesstraßenvon rd. 200 Km, alles zusammenüber 3.000km. Hierfür zuständig sind ig verschiedeneTräger,die in Lippe 22 Bauhöfeund straßenmeistereien und dazu noch weitere Nebenstellenunterhalten. Über das Maß bisherigerKooperationen im Einzelfall hinaus sollen Möglichkeiten geschaffenwerden, die bishär getrennt wahrgenommenen Aufgaben organisatorischund räumlich zu bündeln. Geradeauch im Bereich der laufenden Unterhaltung könnten dadurch erheblicheVorteile erzielt werden. Für die interkommunale Kooperation könnte eine öffentlich rechtliche (Zweclorerband)oder auch eine privatrechtliche Rechtsform (GmbH) oder beides in Kombination gegründetwerden, dem / der Aufgaben, Mitarbeiter und Betriebsvermögenganzoder teilweise übertragen werden. 2.2 Kooperation rrlit Pdvatunternehmen Im Kern geht es um eine Zusammenfassungvon bisher getrennt erbrachten Bau-, Finanzierungs-, Unterhaltungs- und in Eigenregiedurchgefiihrten Betriebsleistungenin Kooperation mit privaten Dritten über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren.Für den Bereich der Investitionen wird von einem kürzeren Zeitraum ausgegangen, Für die Kooperation mit privaten Dritten gibt esverschiedeneMöglichkeiten. sie könnte z.B. als Aufuagsverh?iltnisgestaltetwerden, wo alle Angelegenheitenanfünglich in einen Dienstleistungsvertrag geregeltwerden. vorgeschlagenwird jedoch die ppp - struktur, welche es ermöglicht auch während der gesamtenDauer desverfahrens von kommunaler Seiteaus Einfl uss auf das Leistungsgeschehenauszuüben. 3. was ist in den Machbarkeitsstudien untersucht worden, wie sicher sind die angenommenen Einsp arungen? Ziel der Studien war eszu untetsucherl ob die Realisierungder Einbeziehungprivater Dritter wirtschaftlich sinnvoll, bautechnisch möglich und rechtlich zulässig ist und aufzuzeigen, welche Varianten bestehen, wie ein Vergabeverfafuen gestaltet werden sollte oder welche sonstigen Besonderheitenzu berücksichtigen sind. Hierbei sind insbesonderedie allgemeinen Erfahrungen u-ndErgebnissein anderen bereits durchgeführten ppp-projekten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen eingeflossen. -9KonkreteI:1 übertragbareErfahrungswerte mit PPPausdem BereichkommunalerStraßen gibt esabernicht, wohl aberausalderen Intastrukturbereichen(Schienennetz, Kanalnetz). Machbarkeitsstudienkönnen auch nicht quasiim Vorhinein dasErgebniseinesdurchzufuhrendenVergabeverfahrensvorwegnehmen.Die zugrunde gelegtenEffekteberuhenaber auf übertragbarenund dort nachgewiesenen und tatsäctrlichereichtenEinsparungen ausalderen Bereichen. 4. Woher kommen im wesentlichen die Einsparungen Privater durch PPP? 4. I Wertschöpfungskette. Alle Leistungen werden im Zusammenhalg betrachtet, organisiert und erbracht.Es erfolgt eine optimale Bestimmung und zeitliche Verteilung von verschiedenenMaßnahmen. Der Private ist in PpP Straßennach den Vorgabender Kommune zust?indigfür die funktionsgerechte Planung und den Bau der ausgeschriebenenStraßen,die vertragsgemäßeBauunterhaltung der Straßensowie die Erbringung von Betriebsdienstleistungen(Reinigung,Grünund Gehölzpflege,Winterdienst etc.) ftir 20 Jahre.Personalund Sachmittel werden nicht mehr von verschiedenenDienstleistern getrennt sondern einheitlich vorgehalten.Bisher geschieht das getrennt nach Kommunen, teils in Eigenregie,teils privat organisiertvon unterschiedlichenUnternehmenetc.. 4.2 FlexiblereAufgabenwahrnehmung. Bisher erfolgten bei Planungen und Ausschreibungenmeist Detailvorgabendurch die öffentliche Hand. Dies entfällt, in den Vordergrund tritt die Funktion der Straße:wie muss eine Straße,wie müssen Brücken und andereEinrichtungen beschaffen sein, um den Verkehr auch in Zukunft optimal aufzunehmen?Durch stiükere Standardisierungenund funktionsgerechte Maßnahmen Iassensich erhebliche Planungs-und Realisierungsvorteileerzielen. private sind nicht an öffentlich rechtliche Budget- und Haushaltsforma-liengebunden.wenn es wirtschaftlich ist, eine Maßnahme, eine Sanierungoder eine bestimmte unterhaltungsmaßnahme durchzuführen oder vorzuziehen,wird der private es tun, da es ansonstenzu seinem Nachteil w?ire.Öffentiich rechtliche Haushaltsrestriktionenhaben es Kommunen oft nicht erlaubt, so zu handeln. 4.3 I(rrow-How-Transfer. Private und Öffentlich Rechtliche bringen ihre jeweiligen Kernkompetenzenein. Neue Techniken ha.ltenviel schneller Einzug als bisher.Wenn ein Privater im Einsatzeiner neuen Technoiogie oder eines neuen Werkstoffesim Straßenbaueinen nachhaltigen Vorteil sieht, wird er die Entwicklung vorantreiben und schnell einsetzenwollen, da dies zu seinemVorteil ist. DieserVorteil kann im Rahmen PPPgemeinsamgenutzt werden. DieserVorteil ist nicht nur einseitig, denn durch entsprechendeVernagsregelungenist sichergestellt,dassallgemeinetechnologische Entwicklungen Niederschlagin der Preisgestaltungfinden, somit ebensozum Nutzen der Kommune führen. Er ist auch nicht nur kurzftistig, da die Leistungenüber einen -10sehrlangenZeitraumerbrachtwerdenmüssenund derPrivatewährendder gesamten Zeit in der Verantwortungist. Auch Kommunenhabenjahrzehntelanges Know-Howmit straßen,insbesondere beim Betrieb. Au-fdiesesKnow-How wird nicht verzichtet,da daskommunale personalmit seinem wissenin die struktur eingebrachtwird und die ppp-Gesellschaft quasiausdemstandherausin die Lageversetzt,die Leistungenauf hohem Niveauzu erbringen. 4.4 Lebenszyklusansatz. BisherendetedieVerantwortungeinesPrivatenmit derAbnahmedervereinbartenBauleistung o. ä. durchdie Kommunebzw.nachAbiaufdervoB - Gewährleistung von 5 Jahren. Auch war der Privatenur für diejeweilsausgeschriebene und von ihm durchgeführteLeistung zust2indig. Kün-ftigist klar: dieVerantwortungbestehtfür die gesamteStraßeeinschließIich allerAspekteund Kostenund dasfür einenwesentlichläingerenZeitraum.Dieseswissendwird der Privatebereitsbei dem Bauder Straßeoderder Durchführungvon Bauunterhaltungsleistungen Folgekostenund Risikenin Abhängigkeitzur eualität und zur Furktion berücksichtigen, sodasssichwiihrendder gesamten Zeit ein optimalesVerhältnisvon Leistungenund Kostenergibt. 4.5Planbarkeit. Durch die vorgabeeineslängerenve ragszeitraums ist esdem privatenermöglicht,anders alsbishervon Ausschreibung zu Ausschreibung arbeitend,personal-und sachmittel,die er zur Durchführungvon Bau-und Unterhaltungsleistungen benötigt,wesentlichwirtschaftlicherzu planenund einzusetzen. DieserEffektwird durchdie Kombinationmit bishersetrenntund/odervon anderenerbrachten Leistungen nochverstdrkt, wasinsbesonderJei saisonalzu erbringendenLeistungenzu erheblichenAuslastungsverbesserungen füfuenwird (Bauund Bauunterhaltung im Sommer- Winterdienstim Winter ) Auslastung. 4.6Mengeneffek1e. DasGleicheergibtsichausder Größenordnung dernachgefragten Leistungenin denunterschiedlichenBereichen. Auch hier wird er PrivateVorteileerzielenund im Rahmender preisgestaltungweitergeben können. 4.7Netzschluss. unter Netzsclrluss ist die baulastträgerübergreifende Betrachtungder Straßennachihrer Verkehrsfunktionzu verstehen.Bisheristjederfür seineStraßenselbstzustäindig, organisiert allesund betreibtauchteilweiseselbst.Diesfüht, je größerein Zuständigkeitsgebieiist, zu umsogeringerenNetto-Beüiebszeiten und höherenLeerlauf-und Anfahrtszeiten etc..Durch eine gemeinsameBewirtschaftungder Straßenlassensich hier erheblicheAuslastungsvorteile und Zeitgewinneim Beüiebsdiensterzielen.Durchdie Einbeziehungder Gesamwerkehrsplanungfür denlippischenverkehrsraumwird zudemsichergestellt, dassdiejeweilsnotwendigenStraßenund Einrichtungenbedarfsgerecht geschaffen und bereitgehalten werden. _Il_ 5. Wie w?ireein PPP- Verfahren gestaltet? Am Anfangdesverfahrensstehtdie Entscheidung jeder einzelnenKörperschaft,ob und inwieweit sie sich an einem Verfahrenbeteiligenwill. SolltenKommunen,dasLandund derKreisgemeinsamden Betriebvon Straßenorganisieren wollen, steht am Anfang sodanndie Grtindung einer gemeinsamenstruktur / Rechtsformfür die Zusammenarbeit. Diesem"gemeinsamen Betrieb",z.B.Zweckverband, würden die zuvordefiniertenAufgaben, dasnotwendigekommunalePersonalund dasnotwendigeBetriebsvermögen -rückholbarübertragen.weitere Gemeindenkönnenspäterhinzuüeten,oderden Leistungsumfang innerhalbdesVerfahrensinnerhalbbestimmterrechtlicherund betraglicherGrenzenerhöhen oder auchreduzieren. Dieser"Betrieb"würde dann die definiertenStraßen-Leistungen in einemeinheitlichenVerfahren europaweitausscbreiben. Mit ausgeschrieben würde die Beteiligungan einerbei BeendigungdesAusschreibungsverfahrens noch zu gründendenprivatrechtlichenGesellschaft. Dasverfahrenbegännernit einemeuropaweitenTeilnahmewettbewerb. Im Rahmendieses Teilnahmewettbewerbs würdennachzuvorfestgelegten KriterienBewerberausgewzihlt, die am weiterenVerfahrenteilnehmen.DasweitereVerfahrenwürde alsvergaberechtliches Verhandlungsverfahren gestaltet,dasdenvorteil bietet,die Leistungennicht von vorn herein detailliertbeschreibenzu müssen.DiesesVerfahrenbietet andersalsherkömmlicheAusschreibungendenBieternweit mehr Möglichkeiten,auchvöllig neueund unkonventionelle IdeenjederArt in dasverfahreneinzubringen.Nebenden genanntenS1'nergien durch die Zusammenfassung aller LeistungenderWertschöpfungskette ist diesein entscheidender InnovationsvorteilgegenüberherkömmlichenöffentlichenVOB-Ausschreibungen. Im weiterenVerfahrenwerdendieAnforderungenimmer mehr präzisiertund der Bieterkreis weiter eingeschränkt bis zum Schlusssogenannte letztverbindlicheGeboteder verbliebenen Bieterstehen(Trichtewerfahren). 6. Ausstiegs-und Einstiegsrechte? Esist von Vorteil,wenn möglichstzu BeginndesAusschreibungsverfahrens feststeht,welche Kommune und dasLand NRWmit welchenLeistungenam verfahren teilnehmen möchte (Grundsatzentscheidung). Gleichwolrl können w?ihrenddesAusschreibungsverfahrens bis zu seinemAbschlussbis zu einer bestimmtenGrößenordnungweitereKommunenhinzutreten.Auch ist einevertragliche optionsregelungmöglich,die nachdernAbschluss desvergabeverfahrens den "Zustieg" weitererKommunenoder die Erhöhungder Leistungenerlaubt.Vergaberechtlich sind aber Grenzengesetzt. Auch der "Ausstieg"ausdemVergabeverfahren ist ohnefinanzielleNachteilejederzeitbis zu seinemAbsch.luss möglich,insbesondere wenn sichherausstellen sollte,dasssichentgegen der ursprünglichenAussichtdie erwartetenWirtschaftlichkeitsvofteile nicht bestätigensollten, oderdie gestelltensonstigenAnforderungennicht erfrilltwerden. Eswird wäluend desgesamtenVerfabrensfür j edenBeteiligtengetrennt ein Vergleichmit der Erbringungin Eigenleistung durchgeführt(psc - publicSectorcomparator).wenn dieser negativfür die Kommuneist, ist derAusstiegausdemverfahrensofortmöglich.Er wiLe haushaltsrechtlich in diesemFallesogarzwingend. Nach demAbschlusssindAustritts-und Kündigungsmöglichkeiten unter bestimmtenVoraussetzungen vorgesehen. 7. Wie wird die Qualität gew?itrleistet? Zum Zustandder Straßenund zur Qualitätder Betriebsdienstleistungen werdenverträgeteschlossen,die technischeQualitätenund Dienstleistungsqualitäten, auchEingriffzeiten,Erreichbarkeiten,Ansprechbarkeiten und sicherheitsaspekte in Abhängigkeitzu den Kosren festschreiben. Hierzugehörenbeispielsweise auchRegelungen, innerhalbwelcherZeit bestimmteaufgetretene * schädenzu beseitigensind tsl.A service-Level-Agreements). Esist gewzihrleistet, dassnur die Leistungenbezahltwerden,die vom privatenaucherbrachtwurden.Mussteer garkeineodersehrgroßeLeistungenerbringen,z.B.fur die starkwitterungsabhängigenstraßenzustälde(2.8.nach Frostschäden) und Betriebsdienstleistungen (2.B. winterdienst),werdenbesonderefinanzielleVereinbarungen getroffen,die über dieJahre einenAusgleichherbeiftihrenohnedem unternehmendie Flexibilitätzu nehmen. 8. Bezahltnicht eineKommunefifudie anderemit? Im Rahmender Machbarkeitsstudie II wurde derModulansatzentwickelt.JederTeilnehr'er amverfahrenbestimmtdie Leistungenund die eualität,die er habenwill odermussund nur diesekonkretfur die KommuneerbrachtenLeistungenbeza en.vorteilhaftwäreesallerdingsfür die gesamtePreisgestaltung, wenn sichKommunenauf gewisseStandardisieru'gen und allgemeineLeistungsbeschreibuagen innerhalbeinerbestimmtenBandbreiteverständigenkönntenund individuelleExtremwerteverrrlieden werden. 9. Warum soll ein Zweckverbandgegrihdet werden? Der Zweckverbanddient zur Bündelungder Straßenbaulastüäger. Er ermöglichtohnegroße rechtlicheProblemeauchden "Zustieg"weitererTräger,die späterhinzu kommenkönnten. Bei einerGmbHwäredasviel schwieriger.DerZweckverband kann daspersonalund dastsetriebsvermögen übernehmen.Ihm werdendie zu erledigenden Aufgabender beteiligtenKörperschaftenübertragen.Der Zweckverbandalsöffentlich rechtliche Körperschaftkann anders als eine privatrechtlich Rechtsformauch hoheitlicheAufgabenübertragenbekommen. Der Zweckverbandist handehde Personund führt dasAusschreibungsverfahren einheitlich für a-lleBeteiligtenund alleLeistungendurch. -1310.Waspassiertmit denkommuaalenMitarbeitem? ZunächstmussjedeKörperscha-ft festlegen,welcheLeistungenausgeschrieben werdensollen und ob und in welchemumfang eigenespersonalhierfürheuteeingesetztwird. Diesespersonalkann auf den Zweckverband oder die Gesellschaft übertragenwerden.Die ',übertragung"ist nicht im sinne einesBetriebsübergangs nachBGBvorgesehenmit der Folgeder Möglichkeitder BeendigungderArbeitsverhältnisses ausbetrieblichenGründennacheinem Jahr.Dieseswird vertraglich mit dem Unternehmen und arbeitsverüaglichvollst?indigausgesch-lossen sein.Esbestehtvielmehrsogarein uneingeschr?inktes Rückkehrrecht desBeschäftigten zur Kommunefür den FaIlder BeendigungdesVertragsverhäItnisses zwischenöffentIicher Hand und dem unternehmen.sollten Mitarbeiterimenund Mitarbeiternicht zum Zweckverbandoderzur Gesellschaft wechseln,erfolgteinePersonalgestellung zwischenKreis und Zweckverband/ Gesellschaft. Wichtigist, dassin beidenFtillendasDirektionsrechtfür den Einsatzder Mitarbeiterinnenund Mitarbeiterbei dem zu gründendenZweckverband oderder Gesellschaft liegt,um eineneinheitlichenoptimiertenpersonaleinsatz in Zusammenarbeitmit dem privatenPartnergew?ihrleisten zu können. WeitererVortragerfolgtmündlich. Heuwinkel AnIage - 14Anlage AuszugausdemWirtschaftsplan2006/ FinanzplanungVermögensplanKreisstraßen Ausgaben [. Investitionen Grundstücke,Gebäude,Inft asfuktur 2006 2007 2008 2009 20I0 Iechnische Anlagen,Maschinen s.75t.298s.347.8434 .553.660 3 .290.000 3.290.000 200.00c 200.00c 200.000 200.000 200.000 Einrichtungs- und Ausstattungsgegenst?inde Zwischensumme 21.r93 I7.s0c 17.500 r7.50c r7.50c 5.972.4975.565.3434.771.1643.507.50C 3 .s07.50c U,Aden..tlishcJllsnsen kedite 1994-2005 Krediteab 2006 Zwischensumme 720.623 720.623 720.623 720.623 720.623 37.99s r05.792 150.80€ 175.902205.54e r/5ö-bl t 826.415 871.431 896.525 926.169 Summe Ausgaben 6.731.10S 6.391.758s.642.591 4.404.025 4 .433.669