Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,8 MB
Datum
29.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
KreisLippe-DerLandrat.32754Detmold
Bürgermeisterin
KreisLippeDer Landrat
Ri_rrnermeictor
Felix-Fechenbach-Str.
5
D-32756 Detmold
der Städteund cemeinden
im KreisLippe
fon 05231 62-0
www,iippe.de,
22.7!.2006
Projekt PPPStraßen Lippe
Sehr geehrteFrauDr. Herbort,
sehr geehrteHerren,
als Anlageüberreicheich die Besch
lussvorlagen
Fachgebiet
Finanzbuchhaltung
Rainer Grabbe
Zimmer540
f o n0 5 2 3 16 2 5 4 0
f a x 0 5 2 3 16 2 5 4 2 0
l..grabbe@lippe.de
Bankverbindungen
Sparkasse
Detmold
B L Z4 7 6 5 0 1 3 0
K o n t oI 8
.
DS Nr. 732/ 2006 vom 27.t0.2006- EntscÄeidunq
über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
und
.
DS Nr. l?6/2006 vom 31.10.2006- Sachsta
ndsberichtund weiterte
V o l k s b a nDke i m o led. G .
Vorgehensweise
zur Kenntnisnahme.
B L Z4 7 6 9 0 0 B 0
K o n t o1 0 66 8 8 8 0 0 0
uPo'
Auf der Grundlagedes vorangegangenen
Diskussionsprozesses
ist vorgesehen,für die LeistungenPlanung,Bau, Fina
d baulicheUnteralsoden eereichdei imtäse; iZhenbeim Kre-is
_ haltungder Kreisstraßen,
Lippeauchjetzt schonfremd vergebenenLeistungen,'ein
europaweites
Vergabeverfahreneinzuleitenund bis zur Zuschlagsreife
fortzuführen,
Der zunächstebenfallsin d@
der betrieblignen 9lterhallu.ngder StraBensoll.nun nichtmit in das ahgestrebte
Verga_
beverfahreneinbezogönweiridn. Für diesen Bereichsollen die bestehenden
Möglichkeiten
der Zusammenarbeit
bzw. Kooperation
mit anderenStraßenbaulastträgern
in Lippe,alsodem LandNRWund den Städtenund Gemeinden, mit dem Ziel einerweitgehenden
gemeinsamen
Straßenbewirtschaftu ng ausgeschöpftwerden,
Der LandesbetriebStraßenhat die Bereitschaftzu einer weiteroehenden
Zusammenarbeit
signalisiert.
Für den BereichbaulicherMaßnaÄmen
ist
zunächstdie gemeinsameDurchführung
einerkonkretenStraßenbaumaßnahme in Aussichtgestelltworden, um die baulastträgerü
bergreifendeKooperatiohzu erproben.
seirb 1/z
^dJJc
Le
| 9u
8L248250110
K o n t o1 0 7 3
Postbank
Hannover
B L Z2 5 0 1 0 0 3 0
K o n t o4 5 8 8 3 3 0 0
S of i n d e nS i eu n s
Busverbindung
L i n i e7 0 2
ab Bahnhof
Detmold
bis
- alle15 Min.
Kreishaus
8us & BahnHotline
AnruferausLippe
0 1 8 01 3 3 9 9 3 3
Anruferbundesweit
05231 977289
ln
TSEE
w
Lippes
eruice
IfteisLippeDer Landrat
an dem Projektu.a.
Zur Frageder Teilnahmevon Städtenund Gemeinden
hat es in
auf der Grundlageder eigensdafürerstelltenMachbarkeitsstudie
intensiveDisden vergangenenMonatenin vielen Räten und Ausschüssen
kussionengegeben.Für die intensiveMitarbeitder in der Arbeitsgruppe
aber immer
beteiligtenStädteund Gemeinden
sowiedie teils kontroverse,
sachlicheDiskussion
zu diesemkomplexenThemamöchteich michausdiesesProjektesund der
drücklichbedanken.Aufgrunddes Werdegangs
dafür,dassdie
vielschichtigen
Fragestellungen
habe ich auchVerständnis
ng örtlicherVerEntscheidung
übereineTeilnahmeunter Berücksichtigu
hältnissenicht in Aussichtgestelltwerdenkonnteoderteilweisenochzurückgestelltwurde,um die weitereEntwicklungabzuwarten.
KreisLippeDer Landrat
Felix-Fechenbach-Str.
5
D-32756 Detmold
fon 05231 62-0
www.lippe.de
getrennten
Gleichwohldenkeich,dassmit der nunmehrbeabsichtigten
vorHerangehensweise
und Voraussetzungen
auchRahmenbedingungen
liegen,welcheeineEntscheidung
erleichtern
für eine Zusammenarbeit
können.Insbesondere
im Bereichder bedie Frageder Zusammenarbeit
trieblichenUnterhaltung
hrensermöglichtes
außerhalbeinesVergabeverfa
m.E. diesenBereichinterkommunal
voranzubrinqen.
Ich erneueredaherausdrücklich
das Angebotdes KreisesLippe,mit den
Städtenund Gemeinden
Zusammenarbeit
zu qelanzu einerintensiveren
q en .
D'es betrifftzum einenden investivenBereichund den Bereichder baulichen Unterhaltungder Straßen.Soweithier Maßnahmen
anstehen,ist der
KreisLippebereit,dieseweiterhinin das Veriahreneinzubeziehen.
Hierfür
ist nicht mehr zwingenddie GründungeinesZweckverbandes
oder einer
GesellschaftDrivatenRechtserforderiich.
Diesbetrifft zum anderenden Bereichder betrieblichen
Unterhaltung,
bzw.
aller anderennochin Eigenregie
erbrachtenLeistungen.
Hierschlageich
vor, die bestehenden
Möglichkeiten
ab
Vertiefungder Zusammenarbeit
Anfang des lahres 2007 zu erarbeitenund bis ca. Mitte 2007 entsprechende Handlungsfelder
und Strategienherauszuarbeiten.
Auchhier ist zunächst nicht zwingenddie Gründungeines Zweckverbandes
o.ä. erforderlich. Ob Leistungenaus diesemBereichkünftig ggf. fremd vergebenwerden sollten kann auch erst am Endedes Entscheidungsprozesses
bei jeder
einzelnenKornmunestehen.
t
Ich hoffe,kdineFehlbitte
zu tqn, wennich darumbitte,.mirbisspätestens
zum 31,01.2007
zukommen
zu
dasErgebnis
IhresAbstimmungsprozesses
lassen.
sei-xe 2 /2
FG
w
Lippeserufce
Bürgermeisterkonferenz
22.11.2006
TOP''PPP''
Ifteis Lippe DerLandrat
VORLAGE
Lippeseruice
132/2006
öffentlich
Aktenzeichen:9.1
Datum:27.10.2006
Beratungsfolgei
Kreistagam
06.1I.2006
Betreff:
"Für den
Besch.luss
über die ZuiässigkeitdesBürgerbegehrens
dauerhaftenverbleibdes
"Straßen,'im
kommuna-lenDaseinsvorsorgebeüiebs
BesitzdesKreisesLippe"
Beschlussvorschlag:
"Für den dauerhaften
DasBürgerbegehren
verbleib deskommunalenDaseinsvorsorgebetriebs "Straßen"im BesitzdesKreisesLippe"wird alsunzulässigzurückgewiesen.
Sachdarstellung:
I. AnlassdesBürgerbegehrens
Am 18.05.2005
beschlossder zuständigeBetriebsausschuss
desKreisesLippedie überprü_
fung der Einführungvon PPP-Modellen
in denAufgabenbereichen
straßenbauund StraßenunterhaltungsowieImmobilienbewirtscha-ftung
schulen.Für die Kreis-und Gemeindestraßenim Kreisgebietsind darauftrinzweiMachbarkeitsstudien
erstelltworden,welche
die rechtlichenund wirtschaftLichen
Auswirkungeneinessolchenprojektesuntersuchen.
Auf GrundlagedieserMachbarkeitsstudien
plant der KreisLippe,für den Bereichder
Kreis-Gemeinde-sowieBundes-und Landesstraßen
ein europaweites
vergabeverfatuen
in der Form einesTeilnahmewettbewerbesmit ansctrließendemVerhandlungsverfahren
durchzuführen.Am 19.06.2006
stimmteder KreistagfolgendemBeschluss
zu, der ausdrücklich an die in der sachdarstellung
der DS5712006
festgehalrenen
sicherungen,wie
z.B.die Einflussmöglichkeiten
auf umfang, eualität und preisder Daseinsvorsorge
sowie
auf die beschäftigungspolitischen
und sozialenAspekte,gebundenist
I. Kreisstraßen
Der LandratdesKreisesLippewird beauftragt,auf der Grundlageder erstelltenMachbarkeitsuntersuchungen
von September2005(Kreisstraßen)
und von April 2006(Gemeindestraßen)sowiedemInhalt dieservoriageein europaweites
Vergabeverfalren
in der Form
einesTeilnahmewettbewerbesmit anschließendemverhandlungsverfahrenfür den Be_
reich der Kreisstraßendurchzufü]r.n. Ol. .lrragüitigeBeschJussfassung
bleibt dem Kreistag vorbehalten.
2. Gemeindestraßen
Die Städte und Gemeinden in Lippe werden eingeladen,ihre Straßenin eine gemeinsame
interkommunale Straßenbewirtschaftung einzubringen. Der Landrat wird beauftragt, die
notwendigen Verhandlungen mit den Städten und Gemeinden zu fiifuen. Der La-ndrat
wird zudem beauftragt, die Gründung einesZweckverbaldes und/oder anderer notwendiger Gesellschaftsformenvorzubereiten, soweit dies für die gemeinsameAufgabenwahrnehmung und dasVergabeverfahrennotwendig ist. Die endgültige Beschlussfassungbleibt
dem Kreistagvorbehalten.
3. Bundes- und Landesstraßen
Der Landrat wird beauftragt, die verhandlungen mit dem Land NRW über die Einbeziehung der im Kreis Lippe liegenden Bundes- und Landesstraßenoder eines Teils davon in
eine gemeinsameStraßenbewirtschaftung weiterzuführen.
II. Rechtsgrundlagedes Bürgerbegehrens
"Für den dauerhaften
Am 19.09.2006
wurde dasBürgerbegehren
Verbleib
"Straßen"
deskommunalen Daseinsvorsorgebetriebs
im BesitzdesKreisesLippe" beim
Landrat des KreisesUppe eingereicht.Als Vertretungsberechtigtesind folgende Personen
genannt:
.
.
.
Frau Mechthild Humpert, Bentruper Str. 42,3279l Lage;
Herr Heinz-GerdKaulvers,Sandstr.80,32759Detmold und
Herr Dr. BerndGroeger,Sonnenanger19,32760Detmold.
Nach g 23 Abs. t Kro NRW können Bürger der kreisangehörigenGemeindenbeantragen
(Bürgerbegehren),dasssie alstelle des Kreistagesüber eine Angelegenheitdes Kreises
seibst entscheiden (Bürgerentscheid).Das Verfalren zur Durchfiihrung eines Bürgerentscheids ist zweistufig aufgebaut:die Antragsstufebildet das Bürgerbegebren,die Abstimmungsstufe ist der Bürgerentscheid.Auf der Antragsstufewird festgestellt,ob das Bürgerbegehren zulässigist, d.h., ob es
l.
2.
3.
4.
formell ordnungsgem?ißeingereichtwurde,
eine zulässigezur Entscheidung gestellteFrageenthält,
eine ordnungsgemäßeBegründung enth?iltund ob
ein ordnungsgem?ißerKostendeckungsvorschlagunterbreitet wurde.
Erst wenn diese voraussetzungen vorliegen, kommt es zur zweiten, der Abstimmungsstufe.
III. ZuIässigkeitdes Bürgerbegehrens
Die Voraussetzungenfür die ZulässigkeiteinesBürgerbegehrensergebensich aus
S 23 Abs. 2 bis 5 KrO NRW.
- J -
Die ÜberprüfungdieserZulässigkeitsvoraussetzungen
hat dieVerwaltungexternausgeschrieben,woraufrin dieAnwaltssozietät
wolter Hoppenbergbeaufuagtwurde,gutachtüch zu prüfen, ob dasBürgerbegehren
zulässigi.s. von s 23Abs.2 bis 5 Kro NRWist.Am
20'10.2006
wurde dasRechtsgutachten
derverwaltungvorgelegt.Die Gutachterkommen
demnachzu folgendemErgebnis:
DasBürgerbegehren
ist insgesamtunzulässig.
Die Ergebnisse
desGutachtensim Einzelnen:
1 . Formell ordnungsgemZißeEinreichung
Das Btirgerbegehrenentspricht den nach S 23 Abs.2 S. I und S. 2, Abs. 4 S . 3 i.V.m.
s 22 Abs' 4 Kro NRW äußeren Formvoraussetzungen.Dasfilr das Begehrennotwendige unterschriftenquorum wurde erreicht. Diesevoraussetzungenwrrrden durch
die Verwaltung entsprechendg 23 Abs. 4 S. Z KrO NRW geprüft. Das Bürgerbegehren
wurde am 19.09.2006fristgemäß dem Landrat übergeben.
ZulässieeFrage
Das Gutachten untersucht zunächst die Zulässigkeitder Fragestellung,denn diese
ist Grundlage sowoN der Entscheidung des einzelnen Bürgersfür oder gegen das
Bürgerbegehrena.lsauch der desKreistagesüber die Feststellungder Zu1ässigkeit
des Begeh-rens
oder einediesementsprechendeEntscheidung.Esdarfbei der Fragestellung nicht eine Auslegungsfrageübrig bleiben, die nicht von jedermann zweifelsfrei und aus dem stand heraus anhand desjeweiligen Textesbeantwortet werden
kann.
Im Ergebniskommen die Gutachter zu der Feststellung,dassdie durch das Bürgerbegehren eingereichteFrageden im sinne des s 23 IGo NRW zu stellenden Anforderungen an die Bestimmtheit und trSarheitnicht genügt. zudem dient die Fragestellulg lediglich der Entscheidungsvorbereitungdes Kreistagesund hat selbst keine
konkrete Sachentscheidungzum Inhalt. Im Kern der prüfung stellt das Gutachten
hier darauf ab, dassder Gegenstandder von den unterzeichnendenBürgerimen
und Bürgern zu treffenden Entscheidulg sich nicht r.rnzweideutigaus dem Text des
Begehrensergebenlässt.Die im Gutachten erfolgte Auslegungergibt, dassdie Fragestellungmehrdeutig ist, Die das BegehrenunterzeichnendenBürgerinnen und
Bürger können nicht mit sicherheit bestimmen, ob der Kreis Lippe seine Bestrebungen hinsichtlich Privatisierungsmaßnahmen(und ppp) nur für den Bereich der
Straßen oder generell einstellen soll. Dies wird im Gutachtenletztlich dadurch verdeutlicht, indem die eigentLicheFragedes Bürgerbegehrensbetrachtet wird urrd der
Nebensatz dabei außerAcht gelassenwird. Dies fülut zu folgender Fragestellung:
"SolIes
der Kreis Lippe bei Neustukturierungen im Bereichder kornmunalen Da_
seinsuorsorgezukünftig unterlassen ... Geselkchafisanteile oder maßgebtiche verrnögensgegenständ.e
desBetriebsuermögensan Priuate zu übertragen?,'
Die Fragestellungist somit mehrdeutig und lässt sich nicht eindeutig auf ein bestimmtes BegehrenzurücKühren lässt, sie bedarf der Auslegungund ist damit unzulässig.
-4J.
Ordmrngsgemäße
Begründung
seibstwenn die rechtlicheAusregung
zu einereindeutigenFragestelungkäime,Iiegt
auchkeineordnungsgemäiße
Begründungvor,waszu einerurzulässigkeitdes
Bürgerbegehrens
führt. Diesgilt unabhringigdavon,ob man dasBürgerbegehren
als
kasstorisches
gegenstraßen-pppmit dem Kreistagsbeschluss
vom I9.06.2006
oder
als initüerendesgegenalle zukünftigenprivatisierungsvariantenauslegt.
Gem?ißs 23Abs. 2 s. I Kro Nrw zählt die Be$ündung zum zwingendenInhalt
des
BüLrgerbegehrens.
Siedient dazu,die unterzeichnerüber densachverhaltund die
Argumente der Initiatoren auftukrzirenund natürlich auchfür dasBegehrenzu
werben und somitwertungen,Schlussfolgerungen
oderErwartungenzumAusdruckzu
bringen, die einer wahrheitskontrole nicht ohneweitereszug?ingLich
sind.Auch
mag die Begründungim EinzeHaII
überzeichnungenund unrichtigkeitenim Detail
enthalten,die zu bewertenund zu gewichtensachedesunterzeichnersbleibt.
Diese
aus demZweckdesBürgerbegehrens
forgendenGrenzender überprüfbarkeitsind
jedochüberschritten,wennTatsachenunrichtigwiedergegeben
werden,die für die
BegrüLndung
tragendsind.Maßgebendfür die inhartricheKontrollederBegründung
ist alleindaszel, verftilschungendesBürgerwillens
vorzubeugen.
Auf deriGrund
der unrichtigenSachdarstellung
kommt esnicht an,
BeiAnnahmeeineskassatorischen
Bürgerbegehrens
gegenden dasStraßen-pppModell förderndenBeschluss
desKreistages
vom 19.06.2006
ist u.a.festzuhalten,
dassdie Begründungnebendenzulässigen
Wertungen,Schlussfolgerungen
und Er_
wartungendie im Kreistagsbeschluss
vom 19.06.2006
festgehaltenen
Sicherungen
der Einflussmöglichkeiten
auf umfang,euaJitätund preisder DaseinsvorsorgJ
sowie auf die beschäftigungspolitischen
und sozialenAspekteaußerAcht lässt,Lzw.
nichr (richtig)wiedergibt,diesejedochfür dasBürgerbegehren
insgesamtrnit tragendsind.Soist z.B.entgegenderArgumentationder Initiatorenfestzuhalten,
dass
der KreisLippeEigentümerder Straßen,Straßenbauwerke
und technischen
AnJagen
bleibt und für den Fa von durchzuführenden
Neubaumaßnahmen
unmitterbariigentumaI den geschaffenen
werten erwirbt.Damit ist zurn eineneineumfassende
Einflussmöglichkeit
über die Eigentumsposition
desKreisesUppe gesichertund
zum anderenbleibt der KreisLippeStraßenbaurastträger
mit seinemhoheitlichen
Kernbereich.Insgesamtfuhrt die Begründungsomit zu einerIrrefüfuung
der unterzeichnendenBijrgerinnenund Bürger,sodasskeineordmrngsgemäße
überzeu_
gungsbildungmehr vorliegt.
BeiAnnahmeeines initiativenBürgerbegehrens,
dasssichgegenallezukünftigen
Privatisierungsmaßnahmen
im sinne desinsoweitweitenwortlautesderFraglsterlung richtet,könnenebenfansdurchmehrereGestartungsmögrichkeiten
verschiedenster(Teü-)Privatisierungsvarianten
ppp-Modele maßgebliche
bzrrv.
Einflussmöglichkeitenauf die unternehmenspolitikdesDaseinsvorsorgebetriebes
gewäihr_
Ieistetwerden,die Gefäil'dungenökologischer,
beschäiftigungspolitischer
und sozia_
ler Aspekteausschließen.
Zudemreduziertsichprivatisieiungnicht aufdieveräußerung von Geseilschatsanteilen/maßgeblichen
Vermögensgegenständen.
Die Be_
grüadungdesBürgerbegehrens
blendetdieseerheblichendasBürgerbegehren
tragendenTatsachenvollständigaus,sodasseineordnungsg.-?iß"db..rärgurrg.Uil_
dung desBürgersnicht mehr statffindet und die Grenzeeiner zurassigen
Eigeridarstellungüberschrittenwird.
-54. Ordnungsgemäßer
Kostenddeckungsvorschlag
SchließIichgenügtauchderKostendeckungsvorschlag
nicht den gesetdichen
Anforderungen.Zwarkannhier ausnahmsweise
aagenommenwerden,dassein Kostendeckungsvorscblag
insoweitentbehrlichist, da ein unterlassenvon veräußerurrgenvon Gesellscha_ftsanteilen/Vermögensgegenständen
alssolcheskeineKosteni.S.
desS 23Abs.2 S. I KrONRWdarstellt.Allerdingssind dennochgemachte
Außerungenzu den KostenarrdemMaßstabderVorbeugungeinerVerfäilschung
desBürger_
willenszu messen.
Die im Bürgerbegehren
gemachteAussage,
dassbei einemAileinbesitzdesKreises
"Straßen"Erüäge
Lippe im Daseinsvorsorgebereich
ausdiesemBereichin vollem
Umfangdem IGeisLippezustündenist nicht vollst?indigwiedergegeben,
da dieser
positivenKomponenteauchimmer ein negativerAuftvandgegenübersteht,der regeimäßignicht zu einemGewinn,sondernzu einemVerlustführt.
Den Bürgerinnenund Bürgernwird suggeriert,dasspositiveAspekte,hier die Erträ"Straßen",nicht zu einer
geausdem Daseinsvorsorgebereich
Verschlechterung
der
haushaltswirtschaftlichen
situationflihren könnenund dieserpositiveGesichtspunkt bei einerveräußerungentfallenwürde.Durch die seitensder Initiatorendes
Bü-rgerbegehrens
verkürztwiedergegebene
DarstellungeinerVeräußerung
von Geprivate
sellschaftsanteilen/maßgeblicher
Vermögensgegenstände
an
alsalleiniges
Privatisierungsmodell
wird dasstetsbeim Kostendeckungsvorsctrlag
zu beachtende
Ziel, einerVerf?ilschung
desBürgerwillens
vorzubeugen,
verfehlt.Diesgilt nicht nur
für ein "Bürgerbegehren
gegenStraßen-PPP",
sonderninsbesondere
bei einem
"Bürgerbegehren
gegenallePrivatisierungsbereiche
der Daseinsvorsorge',,
die im
Kostendeckungsvorschlag
nicht im Ansatzgenanntsind.
IV. Zusammenfassung
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dassdas Bürgerbegehren"Für den dauerhaften
Verbleib des kommunalen Daseinsvorsorgebetriebs"straßen" im BesitzdesKreisesLippe"
unzulässig ist.
Sofern der Kreistag sich dazu entscheidensollte dem Bürgerbegehren(teilweise)zu entsprechen,wäe der Landrat aufgrund der Ergebnissedes vorliegenden Rechtsgutachtens
gehalten, den Bescl uss nach s 39 Abs. 2 Kro NRW zu beanstanden,da dieseroffensichtlich rechtswidrig wäire.
Heuwinkel
- neu aufbereitetaufgrundI(reistagssitzungvom 06.I I .2006-
,w
/h.
KreisLippe Der Landrat
VORLAGE
Lippeseruice
136/2006
öffentlich
Aktenzeichen:I.2
Datum:08.11.2006
Beratungsfolge:
Kreistagam
Betriebsausschuss
am
Ausschussf. Ordnung,Verkehru.
Bevölkerungsschutzangelegenheiten
am
Kreisausschuss
am
Kreistagam
06.1r.2006
23.11.2006
29.11.2006
11.r2.2006
i8.12.2006
Betreff:
PPPStraßenKreisLippe;
hier: Sachstandsbericht
und weitereVorgehensweise
Beschlussvorschlag:
L
Der sachstandsbericht
desLandratesüber dasppp - projektstraßenKreisLippewüd
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Landratwird beaufoagt,ftir die Leistungenplanung, Bau, Finanzierungund bauliche unterhaltung der Kreisstraßenein europaweitesvergabeverfahreneinzuleiten und
bis zur Zusctrlagsreifefortzuführen. Die gemeindlichenInteressensind dabei zu berücksichtigen.Die endgüItigevergabeentscheidungbleibt dem Kreistagvorbehalten.
Der Landrat wird femer beauftragt,das bereits eingeleiteteAuswahlverfahrenftir recht.
Iiche sowietechnischeund wirtschaftliche Beratungunter Berücksichtigungder aktuetlen Besctrlusslage
fortzuftihren und die entsprechendenBeratungsaufoägezu erteilen.
Für den Bereich der beüieblichen unterhaltung der straßenwerden alle Möglichkeiten
der Zusammenarbeitbar. Kooperation mit anderenstraßenbaulastträgemin Lippe mit
dem äeI einerweitgehendengemeinsamenStraßenbewirtscha-ftung
ausgeschöpft.Der
Larrdratwird beauftragt,die bisherigenverhandlungenund Gesprächeweiterzuführen.
Die BedingungendesBescblusses
vom 19.06.2006
geltenim übrigenunverändertfort.
Über den FortgangdesVerfahrensist laufend zu berichten.
-2Sachdarstellung:
I Ausgangslage
Der KreistagdesKreisesLippehat in seinerSitzungam 19.06.2006
folgendenBeschluss(.BescNussvorlage
57l2006)gefasst:
1. KreßstraJSen
Der Landrat desKreisesLippe wird beaufiragt,auf der Grundlaged.ererstelltenMachbarkeitsuntersuchungen
uonseptember200s(Kreßstaßen)unä uonApiI 2006(Gemeind,estra$en)
sowiedemInhalt dieservorlageein europaweitesvergabeuerfahrenin
der Form einesTeilnahmewettbewerbesmit anschlielSendem
Verhanilungsuiryahrenpr
den Bereichder Kreisstra!3en
durchzufi)hren.Die end.güItigeBeschlusEasiung|leibtdem
Kreistaguorbehalten.
2. GemeindestraJien
Die städ.teund Gemeind.en
in Lippewerdeneingelad.en,
ihresna$enin einegemeinsame
interkommunalestraßenbewirtschajlung
einzubringen.
DerLandrat wird b;aufiTagt,
die notwendigenverhandlungenmit denstädtenund Gemeinden
zu ftihren.DLr Land.rat wird zudembeauflragt,die GründungeinesZweckuerbandes
undiod.er
and.erernotuendigerGeselkchafisformen
uorzubereiten,
soweitdiesfiir die gemeinsame
Aufgabenuahrnehmungund dasvergabeuerfahren
nottaend.ig
ist.Die endgürtigeneschräsfassungbleibtdemKreistaguorbehalten.
3. Bundes-undInndesstra$en
Der I'andrat wird beauftragt,die verhandlungenmit demLandNRWüberdieEinbeziehung der im KreisLippeliegendenBundes-und LandesstraJ3en
od.eretnesTeilsdauonin
ei negemeinsame Stral3enbewirtschaftung weiterzuführen.
Die Beschlüsse
warenim einzelnenrnit einerReihevon Auflagenund Bedingungen
versehen,
die im Einzelnenhier nicht dargestelltwerden.
In UmsetzungderBeschlüsse
wurdefolgendesveranlasst:
2. Ergebnisseder Gespräche
2.1 EinbeziehungStädteund Gemeinden
Bereitsvor der So[rmerpauseerfolgtein verschiedenen
Ausschüssen
und RäteneineInformation durch VertreterdesKreiseszur Vorbereitungder Entscheidungsfindungdurch
die
Räte.von einerKommuneliegt eineschriftlicheErklärungvor,in der eine Bereitschaft
zu
einer Teilnahme mitgeteilt wird, einschließlichBeitritt zu einemZweckverband.
Drei Kom_
munen haben konket mitgeteilt von einer Teirnahmean dem Verfahrenabsehenzu
wonen.
Aufg^rnd desBeratungsbedarfes
war eingeräumtworden,eineTeilnahmebis zum 31.12.2006
erklärenzu können(Beschlussvorschlag
2, Nr. 2).
zur zeit wird eineverbindiicheAbftagebei den Kommunenvorbereitet,ob,mit welchen
Leis_
tungen und sonstigenBedingungeneineTe nahme am verfahren oder sonstwie geartete
Zusammenarbeit im straßenbereichggf. .o*"rlo"r, *.0. Hier liegen Meinungsäußerulgen
aus einigen Kommunen vor, die eine grundsätzliche Bereitscha-ftzur Zusammenarbeit erkennen lassen, aufgrund der in der öffentiichkeit nicht zuletzt auch aufgrund des Bürgerbegehrens kontrovers geführten Diskussionjedoch zunächst die weitere Entwicklung beim Kreis
Iippe abwarten zu wollen. Dies betrifft den Bereich der vergabe von Bau- und Bauunterhaltungsleistungen aber auch in besonderemMaße die Zusammenarbeit im Bereich des Be_
üiebsdienstes,wobei oft eine andersartigeFoIm der Zusammenarbeit, also zunächstohne
die Möglichkeit der Einbeziehungprivater in diesem Bereich,bevorzuqt werden wijrde.
2.2 EinbezjehungLand NRW
2.2.I LandesbetriebStraßen
Der Landesbetrieb straßenNRWhat in zwei schreiben und auch in persönlich geführten
Ge_
sprächen die Bereitschaft zur Zusammenarbeitsignalisiert. Insbesonderewurden die vom
Kreis Lippe in dem Verfahren mehrfach angesprochenenfunktionalen Gemeinsamkeiten
zwischen Landesstraßenund Kreisstrassenfür den Bereich der betrieblichen Unterhaltung
hervorgehoben. Der Landesbetriebfavorisiert für den Bereich der Betriebsdienste
iedoch eine
andersartigeForm der Zusammenarbeit außerhalb eines ppp_Modells.
Allerdings sind die vom Landesbetriebvorgeschlagenenverfahrensweisen- Angebot zur
"Lippe ü_
bernahme von Leistungen oder Teilleistungen des Betriebsdienstesdes Kreises
- aus
rechtlichen und tatsächlichen Erwägungenheraus so nicht umsetzbar.
Die Übernahme von bisher in Eigenregieerbrachten Leistungender betrieblichen
Unterhaltung kann nur unter Berücksichtigungeiner l?ingerfristigenKooperation erfolgen,
um persona.lwirtschaftlichenRahmenbedingungenRechnung zu tragen.Dies gilt im übrig"r,
unub_
häingigdavon, wer von wem welche Leistungen "übernimmt',. Hierauf gehen auch die
Machbarkeitsstudien mehrfach ein, welche bei den in Eigenregieerbrachten ieistungen der
betrieblichen unterhaltung einen langen übergangszeitraum vorsehen.Dies gilt nicht
nur im
Rahmen einer Partnerschaftmit privaten, sondern genausobei einer Kooperation
mit ande_
ren öffentlichen Stuaßenbaulastträgern.
Die Übertragung von in Eigenregieerbrachten Leistungen der betriebrichen unterhartu.g
setzt zudem die Durchführung einesformellen Vergabeverfahrensvoraus, da es
sich hierbei
nicht um hoheitliche sondern um sog. "marktgängige" Leistungenhandelt, welche
nach den
einschlägigenrechtlichen Bestimm'ngen (g 25 Gemrrvo, vergaberechtsgrundsätze,
vergabeverordnung, G\^ts, vol) oberhalb der wertgrenzen der vergabeverordnung die DurchfüLhrung eines formgebundenen europaweitenvergabeverfahrenserfordern. Diese
ergibt sich
zwingend äus der neueren Rechtsprechungdes Europäschen Gerichtshofeszu
aog.I.r-Ho,r."
Geschäften,die inzvvischenmehrfach von verschiedenennationalen ävilgerichten
bestäugt
wurde.
Dem Kreis Lippe kann somit in Ansehung dieser Rechtsragekeinesfansangeratenwerden,
eine Aufgabenübertragung an wen auch immer ohne die Durchführung eines vergabeverfah_
rens durchzufiihren. Hiermit würde sich der Kreis Lippe mit großer wahrscheinliJkeit
ver_
gabeklagenund schadenersatzansprüchenprivater unternehmen aussetzen.
-4-
Dies gilt nicht für eine Zusammenarbeitbei der Aufgabenwahrnehmung,welche auch als
formelleKooperationz.B.in einemZweckverband
organisiertwerdenkönnte.Aufgabenübertragungenan einen öffentlich rechtlichenZweckverbandsind vergaberechtlichzLläissigohne
Vergabeverfaluen.
2.2.2.Ministeriumfür Bauenund Verkehr
DasVerkehrsministerium
hat in mehrerenGesprächen
die IniliativedesKreisesu;1dauchd.ie
VorteilhaftigkeiteinerZusammenarbeit
zwischenLandund Kreisausdnicklichanerkannt.
Allerdings hat dasMinisterium aufgrundder laufendenumshuktuderungen und Konsolidierungsrnaßnahmen
beim Landesbetrieb
straßenNRW,
von denenauchdie Niederlassune
in
owl betroffenist, die formelleVereinbarungeinerKooperationoderZusammenarbeit
irit
dem KreisLippebisherentgegeneinerzunächstmitgeteiltenAbsichtnoch zurückgestellt.
2.3Beurteilungder Ergebnisse
der Gespräche
Aufgrund der Interessenlagebei Land und Kommunen wird daher vorgeschJagen,
für den
Bereich der betriebiichen Unterhaltung zunächst die signa.lisiertenMöglichkeiten der
Kooperation und Zusammenarbeit weiter zu untersuchen und ggf. auszubauen.
Diese Vorgehensweise
.
Fortfuhrung der Gesprächemit Land und Kommunen mit dem Ziel einer strukturier_
ten Zusammenarbeitund Kooperationauf der einen
und
'
Ausschreibungder Planungs-,Bau-, Finanzierungs- und Bauunterhaltungsleistu.gen
in einem PPP- Verfahren auf der anderen Seite
eröffnet die Möglichkeit, die in den jeweiligen Bereichen erkannten maßgeblichen
vorteile
zügiger umzusetzen.Bei einer zeitlichen Begrenzungder Ausschreibungfür Bauleistungen
etc. auf einen zeitraum von 5 Jahren (vgl.hff. I.r3. der Beschlussvorlage5712000)bestÄt
zudem die Möglichkeit, nach Ablaufdieses Zeitraums aufgrund der gewonnenen praktischen
Erfahrungen erneut zu entscheiden,ob und ggf.welche weiteren Leistungsbestandteile
aus
dem Bereich des Betriebsdienstesdann weiter einbezogenwerden könnten.
Im Rahmen diesesverfahrens wird zudem dem umstand Rechunggetragen,dasses sich
a]s
vorteilhaft herausstelienkönnte, auch die bauliche unterhaltung des straßenbgglq4des(diejenigen straßen, die nicht neu gebaut oder grundlegend saniert werden
sollen) zunächst auf
einen Zeitraum von 5 Jahren zu begrenzen, um Erfaluungen im umgang mit dem pppLeistungsspektrumzu gewinnen. Für die bauliche unterhaltung der neu gebautenoder
grundlegend salierten straßen wird hingegenweiterhin ein Vertragszeitraumvon insgesamt
25 lahren angestrebt(Lebenszyklusansatz).
Zudem wird dem umstand Rechunggetragen,dassbei einer evtl. Grtindung eines Zweckverbandes oder einer PPP-Gesellschaanun nicht d.ieüb ertragungvon Aufgaben und Mitarbei_
-5tern ausdemBeüiebsdienstbereich
einhergehenmuss,wodurch notwendigegesellschaftsrechtlicheKonstruktionenunter vereinfachtenBedingungengeschaffen
werdenkönnen.
Beraterauswahl
Zur Vorbereitungdesvergabeverfahrens
wurdeein formgebundenes
europaweites
vergabeverfahrenzurAuswah1einerbetriebswirtschaftlichen
und technischenBeratungeingeleitet.
Die vergabebekanntmachung
erfolgteim europäschenAmtsblattvom 19.02.2006.
Darauflrin
habensichinsgesamt21 Bewerber,in derRegelBietergemeinschaften
von wirtschaftlichen
und technischenBeraten,beworben.DasVerfahrenzur EinschrärkungdesBieterkeisesauf
der Grundlagedervorgelegtenunterlagenzur fachlichenEignungist zwischenzeitig
weitgehend abgesctrlossen.
Nach Einschränkung
desBieterkreises
erfolgtim nächstenScbrittist die
AufforderungzurAbgabeeinesAngeboteszur Erbringungder Beratungsleistungen
an die
verbleibendenBieter,wobei dievom KreisLippeerwartetenLeistungenzunächstkonkretzu
nennenund zu beschreibensind.Auf der Grundlageder dann eingereichten
Angebotewird
im WegeeinesVerhandlungsverfahrens
der geeignetste
und wirtscha-ftlichste
BerateJalrsc'cwählt.
Zur vorbereitungdesvergabeverfafuens
wurdezudemein nicht formgebundenes
Auswahlverfafuenfür die rechtiicheBeratungeingeleitet.
Auf der Grundlageder eingereichten
Angebote erfolgtauchhier die Einschränkung
desBieterkreises.
Im nächstenSchrittist hinsichtlich derverbliebenenBieterdie endgültigevergabeentscheidung
vorzunehmen,
wobeiinsbesonderenoch die vom KreiserwartetenBeratungsleistungen
zunächstkonkretzu nennen
und zu beschreiben
sind.
In beidenF2illenist für die endgültigeBeraterauswahl
und die vereinbarungderhierzunotwendigenvertraglichenRegelungen
die Festlegung
deskonkretenLeistungsumfargs
erforderlich (Leistungsbestardteile
im Hauprverfahren,
Beteiligungstädteund Gemeinden)
WeitererVorüagerfolgtmündiich.
Heuwinkel
Adage
KreisLippeDer Landrat
VORLAGE
to
Lippeseruice
5U2006
öffentlich
Aktenzeichen:1.2
Datum: 22.05.2006
Beratungsfolge:
Kreisausschuss/Betriebsausschuss
am
Kreisausschuss
am
Kreistagam
22.05.2006
12.06.2006
19.06.2006
Betreff:
PPPStraßenLippe
Beschlussvorschlag:
1. Kreisstraßen
Der Landrat desKreisesLippe wird beaufuagt,auf der Grundlageder erstellten Machbarkeitsuntersuchringen
von september2005(Kreisstraßen)
und von April 2006(Gemeindestraßen)sowiedem Inhait dieservorlageein europaweites
vergabeverfahren
in der Form
eines Teil-nahmewettbewerbes
mit arrschließendemVerhandlungsverfahrenflir den Bereich
der Kreisstraßendurchzuführen. Die endgüLltige
Beschlussfassung
bleibt dem Kreistagvorbehalten.
2. Gemeindestraßen
Die Städteund Gemeindenin I iFpe werden eingeladen,ihre btraßenin eine gemeinsame
interkommunale Straßenbewirtschaftungeinzubringen.Der Landratwird beauftragt,die
notwendigen verhandlungen mit den städten und Gemeindenzu führen. Der Landratwird
zudem beauftragt,die Gründung einesZweckverbandesuad/oder anderernotwendiger Gesellschaftsformenvorzubereiten, soweit diesftir die gemeinsameAufgabenwahrn.t *rrrrg
und das Vergabeverfahrennotwendig ist. Die endgi.iltigeBeschlussfassung
bleibt dem Kreistag vorbehalten,
3. Bundes-und Landesstraßen
Der Landrat wird beauaragt,die verhandlungenmit dem Land NRWüber die Einbeziehung
der im Kreis Lippe liegendenBundes-und Landesstaßen oder einesTeils davon in eine gemeinsame Staßenbewirtschaftung weiterzuführen.
-z -
Sachdarstellung:
Zu Beschlusworschlag 1. - Kreissbaßen
Im Einzelnen:
Inhalt diesesVerfahrenssoll die ganzheitlicheNeuordnung der verschiedenenLeistungsbestandteile im Bereich der StraßendesKreisesLippe unter Einbeziehungprivater Dritter in die
Leistungserstellungsein. Maßstabfür die Einbeziehungprivater Dritter sind die in anderen
Projekten bereits praktizierten und in den Studien herausgearbeitetenVedahrens-,Organisations- und Beteiligungsformenim Rahmen eines PPP-Modells, wobei die straßenspezifischen Besonderheiteneinzubeziehenund modellha-fteLösungenunter Berücksichtigungder
folgenden weiteren Gesichtspunktezu entwickeln sind. Einbezogenwerden soll das gesamte
Leistungsspektrum der im Rahmen der Straßeninfrastrukturerforderlichen Leistungen: Pianungs-, Bau- und Finanzierungsleistungenfür investive Straßenneubaumaßnahmenund
bauliche Straßensanierungsmaßnahmen,bauliche Straßenunterhaltungsleistungenund Betriebsdienstleistungen füLreinen Zeitraum von bis zu 20 Jalfen (Leistungspaket).
Hierbei sind folgende Gesichtspunktebesonderszu beachten:
I. Der Kreis Lippe bleibt Eigentümer der Straßen,Straßenbauwerkeund technischen Anla-
2. Der Kreis Lippe erwirbt für den Fall von durchzuführenden Neubaumaßnahmenunmrrtelbar Eigentum an den geschaffenenwerten, Finanzierungsmodellehaben sich hieran
auszurichten.
3. Die Rechteund Einflussmöglichkeiten
desKreisesLippe und desKreistagesals straßenbaulastträger aufden Straßenbereichbleiben w?ihrenddes gesamtenVergabeverfahrens
gewahrt.
4.
Zu entlvickelndeBeteiligungsmodelle
privaterDritter berücksichtigen
den dauerhaften
maßgeblichenEinflussdesKreisesLippeauf dasLeistungsergebnis,
wobeikeineEinflussnahmeaufdasoperativeGeschZift
der Leistungserstellung
bewirktwerdensoil.
E
DasVerfahrenberücksichtigtdie BelangedesMittelstaldesnachdennationalstaatlichen
und eruopiüschen
Vorschriften.
Ausschreibungsund Beteiligungsbedingungen
sowieLeistungsanforderungen
berücksichtigendarüberhinausin besonderemMaßedie BelangedesMittelstandesunter angemessenerAbwägungmit betriebswirtschaftlichenGesichtspunkten.Ie nach Umfang
der EinbeziehungweitererStraßenbaulastträger
oderdesGesamtumfangs
desLeistungspaketessowieder wirtschaftlichenErgebnisse
desVerfa}renskönnenMittelstandslose
gebildetwerden.
7. WäihrenddesgesamtenVerfahrenswird die Gesamtwirtschaftlichkeitim Hinblick auf die
Eigenerstellung
oderherkömmlicheLeistungs-und Ausschreibungsformen
bei vergleichbarenLeistungenunter Berücksichtigung
desRisikotransfers
beachtet.Diesbetrifft
- J -
auch die Bewertung eirzelner BestandteiledesLeistungspaketes.DasVerf'ahrenwird so
gestaltet, dass keine wirtschaftlichen Nachteile für den Kreis Lippe entstehen können
und das Verfahren bis zur endgi.iltigen Vergabeentscheidung ohne Nachteile für den
Kreis Lippe beendet werden kann. Für das verfalren wird unter Beachtung vergaberechtlicher vorschriften ein Mindestbetrag der Gesamtwirtscha-ftlichkeitvorgegeben,der nicht
urter 5% liegen darf.
Aufgruad der Neuartigkeit und ModelJhaftigkeit des verfahrens wird die sicherstellung
der künftigen Aufgabenerftiilung in besonderem Maße durch vertragliche Regelungen
und durch zu stellende sicherheiten gewäfuleistet.Der Kreis wird jederzeit die ordnungsgemäßeAufgabenerledigunggewährleistenkönnen.
9. Die berechLigtenInteressender beim IGeis Lippe besch?iftigtenMitarbeiterinnen uld
Mitarbeiter werden uneingeschränktgewahrt.Zu entwickeinde BeteiLigungs-und organisalionsmodelle nehmen hierauf besondereRücksicht.
a. soweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Kreis zum Zweckverbandoder einer zu
gründenden Geselscha-ftwechseln,sichern vergabevertraglicheRegelungenzwischen dem Kreis und privaten Dritten und einzelvertraglichevereinbarungen zwischen dem Kreis und den Besch?i-ftigten
die erworbenen gesetzlichenund tariFrertraglichen Rechteder Besch?iftigten.unbedingte Rückübernahmerechtesind zu vereinbaren.
b. Soweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zum Zweckverbandoder einer zu
gründenden Gesellschaftwechseln,erfolgen personalgestellungenzwischen dem
Kreis Lippe und dem Zweckverband/ der Gesellschaftmit übergang des Direkrionsrechts.
c. Einzelheiten regeln Dienstvereinbarungenoder allgemeingültigeRegelungenmit der
Personalvertretung.
I0. Nebendenvergaberechtlichen
werdenin besonderemMaßedie kommunalrechtlichen
und haushaltsrechtlichen
vorschriftenbeachtetund rechtzeitigmit der KommunalaufsichtderBezirksregierung
abgesdmmt.
11.Im Kreistagund den zustäindigen
Ausschüssen
wird über den Standdesverfahrensbedchtet.Im Rahmender zu schaffenden
Projektorganisalion
wird ein parlamentariscnes
Begleitgrerniumgebildet, dem außervertretern der verwaltung jeweils 2 vertreter der
Fraktionen der cDU und sPD und I vertreter der Fraktionen BiiLndnis90 i Die Grünen,
FDPund FWGangehören.Die RevisionbegleitetdasVerfahrenlaufend.
12.Die künftigeFörderungdesstraßenneubaus
nachdem GVFGist ppp-unschädlichmit
dem Landverbindlichzu vereinbaren,Fördernachteile
sind auszuschließen.
13.Die in dasvergabeverfahren
einzubringenden
süaßenneubaumaßnahmen
orientieren
sichim wesentlichenan dem nochfestzulegenden
Bauprogrammaufgrundderverkehrsentwicklungsplanung
für Lippeund demaktuellenInvestitionsprogramm
für den
EigenbetriebISB/ Beüiebssparte
Süaßenbau:
- realiMaßnahmen zur QualitätsverbesserungdesKreisstraßen-und Radwegenetzes
siert über die Mehrjahresprogramme- müssen künftig insb. auch nach ihrem verkehrlichen und volkswirtschaftIichen Nutzen bewertet werden. Die Neuaufstellung bzw
Fortschreibung des derzeitigenMehrja}resprogramms (2002- 2006)für das Kreisstraßenrietz für den Planungszeitraum200T- 20lI ist dazu in einen Verkehrsentwicklungsplal (VEP)Lippe eingebundenworden, der sowohl die Planungenzum übergeordneten Netz als auch kommunale Verkehrskonzepteberücksichtigt. Hierbei werden
insbesondere auch die Netzkorridore dargestelit,die eine besondereDringlichkeit des
Handiungsbedarfesaus der engen Netzverknüpfung von Kreisstraßenabschnittenmit
übergeordneten Straßenbarv.kommunalen Straßenerkennen lassen.Sowohl das
Land NRW als auch die 16 lippischen Städteund Gemeinden sind im Rahmen der interkommunalen Kooperation in das Projekt eingebunden.Die entsprechendenArbeitergebnissewerden in die Beratung des Mehrjahresprogramms2007- 2OlI12012 einfließen, das vor Beginn desVerfahrensfestgelegtwird.
Der zu erwartende Finanzbedarffür Investitionen im Zusammenhangmit Erneuerung, Erweiterung uld Aus-/Neubau ist auf der Grundlage der aktuellen planungen im
Vermögensplan der Eigenbetriebssparte"Straßenbauund Verkehrsplanung" dargeste t (sieheAr age).Der Finanzplan bildet dies prospektiv in Fortschreibungder bisherigen kameralen mittelfristigen Finanzplanung für den Planungszeitraumbis 20I0
ab.
)
Die aktuelle Planung ist auf der Grundlageder \Gp Lippe 2002- 2017t2012fortzuschreiben, so dassein 5-j?ihiges
Bauprogrammin die Ausschreibungeingebracht
werden kann.
14. Für dasVerfahren kann der Landrat rechtliche, betriebswirtschaftlicheund technische
Beratung in Anspruch nehmen. Für die Auswahl der Beraterist kurzfoistigein den vertaberechtlichen Bestimmungen unter Beachtungder LeistungsanforderungenentsprechendesVerfahren nach der voF durchzufuhren, über die getroffeneAuswail ist dem
Kreistag zu berichten.
15. Fachlich zust?indigerAusschussist der Betriebsausschuss,
Entscheidungenmit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen ftir den Gesamthaushaltobliegen dem Finanz- und personalausschuss.
16. Das Verfahren wird möglichst in der ersten Oktoberwoche2006mit der Veröffentlichung
im Europäschen Amtsblatt aufgenommen.vorab wird über den Zwischenstandim Betriebsausschu-ss
berichtet.
17. Für unterlegene Bewerberwird eine angemesseneAufi,rraldsentschädigungfestgesetzt.
Zu Beschlussvorschlag2. - Gemeindestraßen
Im Einzelnen
-5Hierzusollendie Städteund Gemeindenin r ippe möglichstbis zum BeginndesVergabe_
verfaluensihre Bereitschafterkläirenund bestimmen,welche Module in die straßenbewirtschaftung und dasvergabeverfahreneinbezogenwerden sollen, sowiewelchebesonderenRegelungenoder Bedingungenhierfür ggf.geltensolien. Grundlagesindweiterhin
dieAussagenund Ergebnisse
dervertiefendenMachbarkeitsstudie
II vonApril 2006.
Dasverfahrenwird so gestaltet,dassauchKommunen,die nach dem 01.10.2006
bis zum
31.12.2006
ihre Teilnahmeerkl?iren,
aufgenommen
werdenkönnen.
Der Landratwird beauftragt,dieseLeistungenin die überlegungeneinzubeziehen,
hierauseinengemeinsamen
verfahrens-,organisations-und Beteiligungsansatz
bis hin zur
Einbeziehungprivater Dritter zu entwickeln und in ein einheitlichesvergabeverfahren
einzubeziehen,
^
Im Rahmendervom Landratzu schaffendenprojektörganisation
werdendie beteiligten
Städteund Gemeindenparitätischbeteiligt.
5 . Entscheidungen
über die weitereTeilnahmeamVerfahrentrifft die stadt oderGemeinde
in eigenerVerantwortung.DasVerfahrenwird sogestaltet,dassStädteund Gemeinden
bis zum AbschlussdesVerfahrensohnewirtschafdichenNachteileausdemVerfahren
ausscheiden
können,soweitderwirtschaftlichevorteil (vgl.pkt. 7. zu Besctrlussvorschlag
I) nicht erreichtwird oder anderezu BeginngenanntebesondereBedingungennicht erfüllt werdenkönnen.
6. Dasverlahrenist sozu gestalten,damit auchKommunen,die nach dem formellenBeginn
desVergabeverfahrens
dazukommenmöchten,dieseMöglichkeithaben.
7. Für die Einbeziehungder Städteund Gemeindengeltenim übrigendie besonderen
Rege-
lungenunter Beschlussvorsch.lag
zu l. sinngemäß,
soweitnichts anderesbestimmtr.t,l_rrde.
Zu Beschlussvorschlag
3 - Bundes-und Landesstraßen
1. Das Land NRW erklärt bis zum Beginn desvergabeverfahrens,ob und in welchem umfang eine Einbeziehungvon Landes- und /oder Bundesstraßenin das Modellprojekt erfoigt.
2. Der Landratwird beauftragt,eineKooperationsvereinbarung
über dasProjektvorzubereiten und dem Kreistagzur Entscheidung
vorzu.legen
Sachverhalt,Beschlusslage,Begründung
In seinersitzungam 18.05.2005
hat der zustäindige
Betriebsausschuss
desKreisesLippe die
Überprüfungder Einführungvon PPP-ModelIen
in denAufgabenbereichen
straßenluu,rnd
Süaßenunterhaltung
sowieImmobilienbewirtschaftung
Schulenbeschlossen.
L
-o-
Im Einzelnenempfahlder Betriebsausschuss
u. a. auf der Grundlagedervorüberlegungen
im Rahmeneiner Machbarkeitsstudiedurch den Landratprüfen zu lassen,welchekonkreten
Möglicbkeitenzur Einführungund umsetzungvon ppp-Modellenin den genanntenBereichenbestehenund bescbloss,die Machbarkeitsstudie
dem Kreistagzur Entscheidung
über
die Einfthrung und umsetzungvon ppp-Modellenin diesenBereichenvorzu-legen.
Daraufti-inwurdenacherfolgterBeraterauswabl
die ErstellungeinerMachbarkeitsstudie
Teil I
fiir den BereichKreisstraßen
in Aufuaggegeben.
Diesewurdekurzfristigerstelltund in der
gemeinsamen
SitzungdesKreisausschusses
und desBetriebsausschusses
am 19.09.2005
vorgestelit.
Anschließenderfolgtedie Vorstellungin derBürgermeisterkonferenz
.un I9.10.2005.
Aufgrund desgroßenBeratungs-uhd Aufklärungsbedarfs
wurde der Empfehlunggefolgt,eine
erweitertestudie speziellfür die Frageder umsetzungvon ppp auf Gemeindestraßen
anzu_
fertigen.An der studiehabensichdie städteLageund Barntrupsowiedie GemeindenKalletal, Extetal, Dörentrupund Augustdorfbeteiligt.Die studieTeil II liegtvor und wurde in der
Bürgermeisterkonferenz
vorgestellt.
ZwischenzeitigerfolgtenAbstimmungenmit demBundesverband
der mittelst?indischen
Industriee.v.,der IHK Lippezu Detmold,der Kreishandwerkerschaft
zu demThemaMittelstand'DazuwrrrdeeineInformationsveranstaltung
am I2.01.2006durchgeführt.Weiterhin
wurdenverschiedene
Informations-und Aufklärungsgespräche
mit unternehmern,planungsbüros,dem Landesbetrieb
straßenNRWund Bankenetc. gefuhrt.DieseGespräche
dauernzur Zeit an.
Am 1I.05.2006\&urdeeineInformationsveranstaltung
mit Diskussionfür die Fraktionsvorsitzendender lippischenRäteim Kreishausdurchgeführt.
WeitereAbstimmungenerfolgtenmit dem Bundeskartellamr
hinsichtlich der FrageFusionskontrolleund Nachfragekartell
etc.und weitererAusschreibungsund G'v1/BFragestellurrgen.
Aufgrundeinerstarkenfunktiona-len
übereinstimmungder Bedeutungvon Kreis-und insbesondereBundes-und LaldesstraßenbestehteinebesondereChance,durch einekooDerative
Bewirtschaftung
von Bundes-,Larrdes-und Kreisstraßen
auf der GmndlagederVerkÄrsent_
wicklungsplanung
fur Lippezu Kosteneinsparungen
und Leistungsverbesserungen
zu kommen.Aus diesemGrunde erfolgtenzwischenzeitig
mehrereAbstimmungsgespräche
mit dem
LandNRW.DasAuftaktgespräch
fand am 14.10.2005
mit Innenministerium,Finanzministerium - FM, Ministerium für Bauenund verkehr - MfBV, Beraternund Kreisstatt. Hier wurde
u. a. alswesentlicheAussagedesLandesdie Frageder grundsätzlichen
Förderunschädlichkeit
und die kommunalrechtliche
Zulässigkeitdesppp - Verfahrensbejaht.Am29.11.2005
fand
ein weiteresGesprächim MfBVrnit Kreisvertretern
sowieden Beraternstatt.Eswurdendarauftrinverschiedene
Kooperations-und Beteiligungsmodelle
entwickelt,die demMinister
mit schreibenvom 10.02.2006
und dem in sachenppp federführenden
FM in Durchschrift
zugeleitet.EineVertieftingerfolgtedurch dasschreibendesKreisesan denFM und Mßv mit
Schreibenvom 09.03.2006
("Letterof Intent").
Mit den Mitarbeiterinnen und Mit*Ueit"r., ael Straßenbetriebeswurden Gesprächegeftilut.
AlIe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zudem durch einen offenen Brief des Landra_
tes vom 03.03.2006über den Stand der Dinge informiert.
Der Personalratdes KreisesLippe hat sich mit dem Thema befasst,hierzu liegt die stellungnahme vom 12.05.2006vor.
1. Worum geht es bei PPP?
PPPist nicht gleich Privatisierung oder Verkauf. Public Private partnership (ppp)
oder öffentlich pdvate Partnerschaft (öpp) bezeichnen das partnerschaftlicheZusammenwirken
von
öffentlicher Hand und Privatwirtscha-ft.Ziel ist eine besserewirtschaftliche Erfüllung
öffentlicherAufgaben. Zu diesen überlegungen zwingen u. a. die leeren Kassenund der Investitionsstau der öffentlichen Hand. Auch die sich abzeichnendenAuswirkungen des demografischen
wandels zwingen Kommunen in vielen Bereichen,neue wege zu gehen. Die öffentliche
Hand
ist bei PPPnicht mehr selbst Dienstleister, sondern vermehrt Gewäihrleistervon
öffentlichen
Leistungen. Die gesetzlicheAufgabenverantwortungbleibt erhalten, die Durchführung
wird
aber privaten Dritten übertragen.
PPP- verfahren haben mittlerweile bundesweit ein Investitionsvolumen von
rd. 3 Mrd.
EURo erreicht, das sind fünfProzent der Gesamtinvestitionen- Tendenz steigend.
Charakteristisch fur PPPist, dasseine gesamtewertschöpfungskette privat erledigt wird.
Dazu gehören Planung, Bau, auch Finanzierung,Instandhaltung von Liegenschaftenbis
hin zur äeren
Betrieb. In einigen Fällen wurden PPP-Gesellscha.ften
projektträger
a1s
gebildet,in der sowohl
die öffentiiche Hald als auch privatunternehmen vertreten sind. Entscheidend
ist, dassdie
Steuerung dauerhaft bei der öffentlichen Hand bleibt, während der private das
operative Geschäfr erledigt.
Für den Bereich des Bundes und des Landes NRW r,*rrden spezieneStellen,
die ppp-TaskForces, gebildet, derenAufgabe es ist, die PPP-Aktivitätenzu bündeln und
bei der Orsanlsatjon von Projekten zu helfen. Das projekt ppp straßen Lippe ist ein anerkanntes
Model'iprojekt
des Landes NRW.
2. Worum geht esbei PPPStraßenLippe?
Der KreisLippestrebtin demverfahrenan, planungs-,Bau-,sanierungs-,instandhaltungs-,
Betriebs-und Finanzierungsleistungen
für dasKreisstraßennetz
unter Einbeziehung
privater
Dritter im R-ahmeneinesppp - verfahrens für einenIäingerenZeitraum im Rahmen
ääs
"Machbaren"
zu vergeben.Hierbeisollenim Sinne$ößtmöglicherSl.nergiendie Straßen
der
kreisangehörigen
städteund Gemeindenin Lippeund auchdie Landes-und Bundesstraßen
in eine gemeinsame
Betrachtungeinbezogenwerden.ppp sEaßenT.iFpeist nachdem Ergebnisder erstelltenMachbarkeitsstudie
Teil I rechtlichzulässig,wirtscha-ftlich
machbarund
ftihrt bei BeibehaltungdesderzeitigenLeistungsniveaus
zu erheblichenEinsparungen.
Die
Einbeziehungvon Bundes-und Landesstraßenist dabeiebensozulässigund
führt u.a.durch
straßennetzschlussund weiterer Effektezu einer Erhöhungder mögüchenEinsparungen.
Auch die Einbeziehung
der kommunalenstraßenrn T.iFpeist unter Berücksichtigungiom-
-8munaler Besonderheiten rechtlich zulässig, organisatorisch durchfilüubar und wirtschaftlich
(Studie Teil II).
Im Rahmen der beiden MachbarkeitsstudienTeil I (Kreisstraßen)und Teil 2 (Gemeindestraßen) ist im Besonderenauch Folgendesuntersucht worden:
2.1 Interkommunale Zusammenarbeit
Der Kreis Lippe unterhält rd. 460 km Straßen,lI0 km Radwegeund 17 km Gehwegemit 10s
Brücken, 1.300Durchlässen sowie 8.100Kontroll- und Abflaufschächtenaufeiner Gesamtfläche von 6,1 qkm. Das Ganzehat einen Zeitwertvon rund 200 Mio. Euro.
Die Gemeindestraßenaller 16 Kommunen haben eine Läingevon rd. 1.900km, die Landessüaßen von 500 Km, die Bundesstraßenvon rd. 200 Km, alles zusammenüber 3.000km. Hierfür zuständig sind ig verschiedeneTräger,die in Lippe 22 Bauhöfeund straßenmeistereien
und dazu noch weitere Nebenstellenunterhalten. Über das Maß bisherigerKooperationen im
Einzelfall hinaus sollen Möglichkeiten geschaffenwerden, die bishär getrennt wahrgenommenen Aufgaben organisatorischund räumlich zu bündeln. Geradeauch im Bereich der laufenden Unterhaltung könnten dadurch erheblicheVorteile erzielt werden.
Für die interkommunale Kooperation könnte eine öffentlich rechtliche (Zweclorerband)oder
auch eine privatrechtliche Rechtsform (GmbH) oder beides in Kombination gegründetwerden, dem / der Aufgaben, Mitarbeiter und Betriebsvermögenganzoder teilweise übertragen
werden.
2.2 Kooperation rrlit Pdvatunternehmen
Im Kern geht es um eine Zusammenfassungvon bisher getrennt erbrachten Bau-, Finanzierungs-, Unterhaltungs- und in Eigenregiedurchgefiihrten Betriebsleistungenin Kooperation
mit privaten Dritten über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren.Für den Bereich der Investitionen wird von einem kürzeren Zeitraum ausgegangen,
Für die Kooperation mit privaten Dritten gibt esverschiedeneMöglichkeiten. sie könnte z.B.
als Aufuagsverh?iltnisgestaltetwerden, wo alle Angelegenheitenanfünglich in einen Dienstleistungsvertrag geregeltwerden. vorgeschlagenwird jedoch die ppp - struktur, welche es
ermöglicht auch während der gesamtenDauer desverfahrens von kommunaler Seiteaus
Einfl uss auf das Leistungsgeschehenauszuüben.
3. was ist in den Machbarkeitsstudien untersucht worden, wie sicher sind die angenommenen Einsp arungen?
Ziel der Studien war eszu untetsucherl ob die Realisierungder Einbeziehungprivater Dritter
wirtschaftlich sinnvoll, bautechnisch möglich und rechtlich zulässig ist und aufzuzeigen, welche Varianten bestehen, wie ein Vergabeverfafuen gestaltet werden sollte oder welche sonstigen Besonderheitenzu berücksichtigen sind. Hierbei sind insbesonderedie allgemeinen
Erfahrungen u-ndErgebnissein anderen bereits durchgeführten ppp-projekten im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen eingeflossen.
-9KonkreteI:1 übertragbareErfahrungswerte
mit PPPausdem BereichkommunalerStraßen
gibt esabernicht, wohl aberausalderen Intastrukturbereichen(Schienennetz,
Kanalnetz).
Machbarkeitsstudienkönnen auch nicht quasiim Vorhinein dasErgebniseinesdurchzufuhrendenVergabeverfahrensvorwegnehmen.Die zugrunde gelegtenEffekteberuhenaber auf
übertragbarenund dort nachgewiesenen
und tatsäctrlichereichtenEinsparungen
ausalderen Bereichen.
4. Woher kommen im wesentlichen die Einsparungen Privater durch PPP?
4. I Wertschöpfungskette.
Alle Leistungen werden im Zusammenhalg betrachtet, organisiert und erbracht.Es erfolgt
eine optimale Bestimmung und zeitliche Verteilung von verschiedenenMaßnahmen. Der
Private ist in PpP Straßennach den Vorgabender Kommune zust?indigfür die funktionsgerechte Planung und den Bau der ausgeschriebenenStraßen,die vertragsgemäßeBauunterhaltung der Straßensowie die Erbringung von Betriebsdienstleistungen(Reinigung,Grünund Gehölzpflege,Winterdienst etc.) ftir 20 Jahre.Personalund Sachmittel werden nicht
mehr von verschiedenenDienstleistern getrennt sondern einheitlich vorgehalten.Bisher geschieht das getrennt nach Kommunen, teils in Eigenregie,teils privat organisiertvon unterschiedlichenUnternehmenetc..
4.2 FlexiblereAufgabenwahrnehmung.
Bisher erfolgten bei Planungen und Ausschreibungenmeist Detailvorgabendurch die öffentliche Hand. Dies entfällt, in den Vordergrund tritt die Funktion der Straße:wie muss eine
Straße,wie müssen Brücken und andereEinrichtungen beschaffen sein, um den Verkehr
auch in Zukunft optimal aufzunehmen?Durch stiükere Standardisierungenund funktionsgerechte Maßnahmen Iassensich erhebliche Planungs-und Realisierungsvorteileerzielen. private sind nicht an öffentlich rechtliche Budget- und Haushaltsforma-liengebunden.wenn es
wirtschaftlich ist, eine Maßnahme, eine Sanierungoder eine bestimmte unterhaltungsmaßnahme durchzuführen oder vorzuziehen,wird der private es tun, da es ansonstenzu seinem
Nachteil w?ire.Öffentiich rechtliche Haushaltsrestriktionenhaben es Kommunen oft nicht
erlaubt, so zu handeln.
4.3 I(rrow-How-Transfer.
Private und Öffentlich Rechtliche bringen ihre jeweiligen Kernkompetenzenein. Neue Techniken ha.ltenviel schneller Einzug als bisher.Wenn ein Privater im Einsatzeiner neuen Technoiogie oder eines neuen Werkstoffesim Straßenbaueinen nachhaltigen Vorteil sieht, wird er
die Entwicklung vorantreiben und schnell einsetzenwollen, da dies zu seinemVorteil ist. DieserVorteil kann im Rahmen PPPgemeinsamgenutzt werden. DieserVorteil ist nicht nur einseitig, denn durch entsprechendeVernagsregelungenist sichergestellt,dassallgemeinetechnologische Entwicklungen Niederschlagin der Preisgestaltungfinden, somit ebensozum
Nutzen der Kommune führen. Er ist auch nicht nur kurzftistig, da die Leistungenüber einen
-10sehrlangenZeitraumerbrachtwerdenmüssenund derPrivatewährendder gesamten
Zeit in
der Verantwortungist.
Auch Kommunenhabenjahrzehntelanges
Know-Howmit straßen,insbesondere
beim Betrieb. Au-fdiesesKnow-How wird nicht verzichtet,da daskommunale personalmit seinem
wissenin die struktur eingebrachtwird und die ppp-Gesellschaft
quasiausdemstandherausin die Lageversetzt,die Leistungenauf hohem Niveauzu erbringen.
4.4 Lebenszyklusansatz.
BisherendetedieVerantwortungeinesPrivatenmit derAbnahmedervereinbartenBauleistung o. ä. durchdie Kommunebzw.nachAbiaufdervoB - Gewährleistung
von 5 Jahren.
Auch war der Privatenur für diejeweilsausgeschriebene
und von ihm durchgeführteLeistung zust2indig.
Kün-ftigist klar: dieVerantwortungbestehtfür die gesamteStraßeeinschließIich allerAspekteund Kostenund dasfür einenwesentlichläingerenZeitraum.Dieseswissendwird der Privatebereitsbei dem Bauder Straßeoderder Durchführungvon Bauunterhaltungsleistungen
Folgekostenund Risikenin Abhängigkeitzur eualität und zur Furktion
berücksichtigen,
sodasssichwiihrendder gesamten
Zeit ein optimalesVerhältnisvon Leistungenund Kostenergibt.
4.5Planbarkeit.
Durch die vorgabeeineslängerenve ragszeitraums
ist esdem privatenermöglicht,anders
alsbishervon Ausschreibung
zu Ausschreibung
arbeitend,personal-und sachmittel,die er
zur Durchführungvon Bau-und Unterhaltungsleistungen
benötigt,wesentlichwirtschaftlicherzu planenund einzusetzen.
DieserEffektwird durchdie Kombinationmit bishersetrenntund/odervon anderenerbrachten
Leistungen
nochverstdrkt,
wasinsbesonderJei
saisonalzu erbringendenLeistungenzu erheblichenAuslastungsverbesserungen
füfuenwird
(Bauund Bauunterhaltung
im Sommer- Winterdienstim Winter ) Auslastung.
4.6Mengeneffek1e.
DasGleicheergibtsichausder Größenordnung
dernachgefragten
Leistungenin denunterschiedlichenBereichen.
Auch hier wird er PrivateVorteileerzielenund im Rahmender preisgestaltungweitergeben können.
4.7Netzschluss.
unter Netzsclrluss
ist die baulastträgerübergreifende
Betrachtungder Straßennachihrer
Verkehrsfunktionzu verstehen.Bisheristjederfür seineStraßenselbstzustäindig,
organisiert
allesund betreibtauchteilweiseselbst.Diesfüht, je größerein Zuständigkeitsgebieiist,
zu
umsogeringerenNetto-Beüiebszeiten
und höherenLeerlauf-und Anfahrtszeiten
etc..Durch
eine gemeinsameBewirtschaftungder Straßenlassensich hier erheblicheAuslastungsvorteile
und Zeitgewinneim Beüiebsdiensterzielen.Durchdie Einbeziehungder Gesamwerkehrsplanungfür denlippischenverkehrsraumwird zudemsichergestellt,
dassdiejeweilsnotwendigenStraßenund Einrichtungenbedarfsgerecht
geschaffen
und bereitgehalten
werden.
_Il_
5. Wie w?ireein PPP- Verfahren gestaltet?
Am Anfangdesverfahrensstehtdie Entscheidung
jeder einzelnenKörperschaft,ob und inwieweit sie sich an einem Verfahrenbeteiligenwill.
SolltenKommunen,dasLandund derKreisgemeinsamden Betriebvon Straßenorganisieren
wollen, steht am Anfang sodanndie Grtindung einer gemeinsamenstruktur / Rechtsformfür
die Zusammenarbeit.
Diesem"gemeinsamen
Betrieb",z.B.Zweckverband,
würden die zuvordefiniertenAufgaben,
dasnotwendigekommunalePersonalund dasnotwendigeBetriebsvermögen
-rückholbarübertragen.weitere Gemeindenkönnenspäterhinzuüeten,oderden Leistungsumfang
innerhalbdesVerfahrensinnerhalbbestimmterrechtlicherund betraglicherGrenzenerhöhen
oder auchreduzieren.
Dieser"Betrieb"würde dann die definiertenStraßen-Leistungen
in einemeinheitlichenVerfahren europaweitausscbreiben.
Mit ausgeschrieben
würde die Beteiligungan einerbei BeendigungdesAusschreibungsverfahrens
noch zu gründendenprivatrechtlichenGesellschaft.
Dasverfahrenbegännernit einemeuropaweitenTeilnahmewettbewerb.
Im Rahmendieses
Teilnahmewettbewerbs
würdennachzuvorfestgelegten
KriterienBewerberausgewzihlt,
die
am weiterenVerfahrenteilnehmen.DasweitereVerfahrenwürde alsvergaberechtliches
Verhandlungsverfahren
gestaltet,dasdenvorteil bietet,die Leistungennicht von vorn herein
detailliertbeschreibenzu müssen.DiesesVerfahrenbietet andersalsherkömmlicheAusschreibungendenBieternweit mehr Möglichkeiten,auchvöllig neueund unkonventionelle
IdeenjederArt in dasverfahreneinzubringen.Nebenden genanntenS1'nergien
durch die
Zusammenfassung
aller LeistungenderWertschöpfungskette
ist diesein entscheidender
InnovationsvorteilgegenüberherkömmlichenöffentlichenVOB-Ausschreibungen.
Im weiterenVerfahrenwerdendieAnforderungenimmer mehr präzisiertund der Bieterkreis
weiter eingeschränkt
bis zum Schlusssogenannte
letztverbindlicheGeboteder verbliebenen
Bieterstehen(Trichtewerfahren).
6. Ausstiegs-und Einstiegsrechte?
Esist von Vorteil,wenn möglichstzu BeginndesAusschreibungsverfahrens
feststeht,welche
Kommune und dasLand NRWmit welchenLeistungenam verfahren teilnehmen möchte
(Grundsatzentscheidung).
Gleichwolrl können w?ihrenddesAusschreibungsverfahrens
bis zu seinemAbschlussbis zu
einer bestimmtenGrößenordnungweitereKommunenhinzutreten.Auch ist einevertragliche optionsregelungmöglich,die nachdernAbschluss
desvergabeverfahrens
den "Zustieg"
weitererKommunenoder die Erhöhungder Leistungenerlaubt.Vergaberechtlich
sind aber
Grenzengesetzt.
Auch der "Ausstieg"ausdemVergabeverfahren
ist ohnefinanzielleNachteilejederzeitbis zu
seinemAbsch.luss
möglich,insbesondere
wenn sichherausstellen
sollte,dasssichentgegen
der ursprünglichenAussichtdie erwartetenWirtschaftlichkeitsvofteile
nicht bestätigensollten, oderdie gestelltensonstigenAnforderungennicht erfrilltwerden.
Eswird wäluend desgesamtenVerfabrensfür j edenBeteiligtengetrennt ein Vergleichmit der
Erbringungin Eigenleistung
durchgeführt(psc - publicSectorcomparator).wenn dieser
negativfür die Kommuneist, ist derAusstiegausdemverfahrensofortmöglich.Er wiLe
haushaltsrechtlich
in diesemFallesogarzwingend.
Nach demAbschlusssindAustritts-und Kündigungsmöglichkeiten
unter bestimmtenVoraussetzungen
vorgesehen.
7. Wie wird die Qualität gew?itrleistet?
Zum Zustandder Straßenund zur Qualitätder Betriebsdienstleistungen
werdenverträgeteschlossen,die technischeQualitätenund Dienstleistungsqualitäten,
auchEingriffzeiten,Erreichbarkeiten,Ansprechbarkeiten
und sicherheitsaspekte
in Abhängigkeitzu den Kosren
festschreiben.
Hierzugehörenbeispielsweise
auchRegelungen,
innerhalbwelcherZeit bestimmteaufgetretene
*
schädenzu beseitigensind tsl.A service-Level-Agreements).
Esist
gewzihrleistet,
dassnur die Leistungenbezahltwerden,die vom privatenaucherbrachtwurden.Mussteer garkeineodersehrgroßeLeistungenerbringen,z.B.fur die starkwitterungsabhängigenstraßenzustälde(2.8.nach Frostschäden)
und Betriebsdienstleistungen
(2.B.
winterdienst),werdenbesonderefinanzielleVereinbarungen
getroffen,die über dieJahre
einenAusgleichherbeiftihrenohnedem unternehmendie Flexibilitätzu nehmen.
8. Bezahltnicht eineKommunefifudie anderemit?
Im Rahmender Machbarkeitsstudie
II wurde derModulansatzentwickelt.JederTeilnehr'er
amverfahrenbestimmtdie Leistungenund die eualität,die er habenwill odermussund nur
diesekonkretfur die KommuneerbrachtenLeistungenbeza en.vorteilhaftwäreesallerdingsfür die gesamtePreisgestaltung,
wenn sichKommunenauf gewisseStandardisieru'gen
und allgemeineLeistungsbeschreibuagen
innerhalbeinerbestimmtenBandbreiteverständigenkönntenund individuelleExtremwerteverrrlieden
werden.
9. Warum soll ein Zweckverbandgegrihdet werden?
Der Zweckverbanddient zur Bündelungder Straßenbaulastüäger.
Er ermöglichtohnegroße
rechtlicheProblemeauchden "Zustieg"weitererTräger,die späterhinzu kommenkönnten.
Bei einerGmbHwäredasviel schwieriger.DerZweckverband
kann daspersonalund dastsetriebsvermögen
übernehmen.Ihm werdendie zu erledigenden
Aufgabender beteiligtenKörperschaftenübertragen.Der Zweckverbandalsöffentlich rechtliche Körperschaftkann anders als eine privatrechtlich Rechtsformauch hoheitlicheAufgabenübertragenbekommen.
Der Zweckverbandist handehde Personund führt dasAusschreibungsverfahren
einheitlich
für a-lleBeteiligtenund alleLeistungendurch.
-1310.Waspassiertmit denkommuaalenMitarbeitem?
ZunächstmussjedeKörperscha-ft
festlegen,welcheLeistungenausgeschrieben
werdensollen
und ob und in welchemumfang eigenespersonalhierfürheuteeingesetztwird. Diesespersonalkann auf den Zweckverband
oder die Gesellschaft
übertragenwerden.Die ',übertragung"ist nicht im sinne einesBetriebsübergangs
nachBGBvorgesehenmit der Folgeder
Möglichkeitder BeendigungderArbeitsverhältnisses
ausbetrieblichenGründennacheinem
Jahr.Dieseswird vertraglich mit dem Unternehmen und arbeitsverüaglichvollst?indigausgesch-lossen
sein.Esbestehtvielmehrsogarein uneingeschr?inktes
Rückkehrrecht
desBeschäftigten zur Kommunefür den FaIlder BeendigungdesVertragsverhäItnisses
zwischenöffentIicher Hand und dem unternehmen.sollten Mitarbeiterimenund Mitarbeiternicht zum
Zweckverbandoderzur Gesellschaft
wechseln,erfolgteinePersonalgestellung
zwischenKreis
und Zweckverband/ Gesellschaft.
Wichtigist, dassin beidenFtillendasDirektionsrechtfür
den Einsatzder Mitarbeiterinnenund Mitarbeiterbei dem zu gründendenZweckverband
oderder Gesellschaft
liegt,um eineneinheitlichenoptimiertenpersonaleinsatz
in Zusammenarbeitmit dem privatenPartnergew?ihrleisten
zu können.
WeitererVortragerfolgtmündlich.
Heuwinkel
AnIage
- 14Anlage
AuszugausdemWirtschaftsplan2006/ FinanzplanungVermögensplanKreisstraßen
Ausgaben
[. Investitionen
Grundstücke,Gebäude,Inft asfuktur
2006
2007
2008
2009
20I0
Iechnische Anlagen,Maschinen
s.75t.298s.347.8434 .553.660
3 .290.000
3.290.000
200.00c 200.00c 200.000 200.000 200.000
Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenst?inde
Zwischensumme
21.r93 I7.s0c 17.500 r7.50c r7.50c
5.972.4975.565.3434.771.1643.507.50C
3 .s07.50c
U,Aden..tlishcJllsnsen
kedite 1994-2005
Krediteab 2006
Zwischensumme
720.623 720.623 720.623 720.623 720.623
37.99s r05.792 150.80€ 175.902205.54e
r/5ö-bl t
826.415 871.431 896.525 926.169
Summe Ausgaben
6.731.10S
6.391.758s.642.591
4.404.025
4 .433.669