Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
08.01.18, 13:05
Aktualisiert
08.01.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 08.01.2018
Mitteilung: 4/2018
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
20.02.2018
Ruruferradweg - Teilstück parallel zum Großparkplatz Obermaubach
In der Ratssitzung am 06.07.2017 hat Ratsmitglied Winter angefragt, ob der Verwaltung bekannt
sei, dass der Ruruferradweg zwischen Parkplatz und dem ehemaligen Sägewerk nicht mehr
befahren werden kann, da der Bewuchs seit längerer Zeit nicht mehr zurückgeschnitten wurde. In
der Ratssitzung am 13.12.2017 hat er hieran erinnert und nachgefragt, wann hier eine Umsetzung
erfolgt. Verwaltungsseitig wurde eine Überprüfung zugesagt.
Die Überprüfung hat unter Würdigung aller Belange zu folgendem Ergebnis geführt:
In der beigefügten Flurkartenablichtung ist das angesprochene Teilstück blau gestrichelt
dargestellt. Dieses ca. 140 m lange Teilstück verläuft über ein Grundstück der Stadtwerke Düren
parallel zum Großparkplatz am Ortseingang Obermaubach und wurde im Jahre 1985 im Zuge der
Neuanlegung des Ruruferradweges von der Gemeinde hergestellt. Die Gemeinde wollte bereits
damals auf die Anlegung dieses Teilstückes verzichten, da davon auszugehen war, dass die
Radfahrer über den Großparkplatz zum weiterführenden Radweg fahren würden. Aus
zuschusstechnischen Gründen musste der Weg jedoch seinerzeit angelegt werden.
Der Weg ist zu keinem Zeitpunkt verstärkt genutzt worden und wird seit Jahren nicht mehr
freigeschnitten, da wie ursprünglich zu erwarten, die Radfahrer über den Parkplatz zum
weiterführenden Radweg fahren. Auch die Beschilderung des Ruruferradweges an dieser Stelle
führt über den Parkplatz.
Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass es nicht damit getan ist den Weg
freizuschneiden um ihn wieder benutzbar zu machen, vielmehr ist die Wegetrasse selbst
inzwischen auch durch Wurzelwerk und sonstigen Bewuchs so nicht mehr benutzbar, so dass mit
einem nicht unerheblichen Aufwand eine Wiederherstellung erfolgen müsste.
Die Verkehrssicherheit der Radfahrer ist auch bei Benutzung der Fahrbahntrassen des
Parkplatzes gegeben. Eine Widmung dieses Teilstückes als Radweg ist ebenfalls zu keinem
Zeitpunkt erfolgt, so dass auch rechtlich keine Bedenken bestehen auf die Wiederherstellung des
Weges aus Kostengründen zu verzichten. Die im Jahre 1985 gewährte Zuwendung ist ebenfalls
nicht anteilig zurückzuzahlen, da die Zweckbindungsfrist abgelaufen ist.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
Anlage