Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Ruruferradweg - Teilstück parallel zum Großparkplatz Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
08.01.18, 13:05
Aktualisiert
08.01.18, 13:05
Mitteilung (Ruruferradweg - Teilstück parallel zum Großparkplatz Obermaubach)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 08.01.2018 Mitteilung: 4/2018 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 20.02.2018 Ruruferradweg - Teilstück parallel zum Großparkplatz Obermaubach In der Ratssitzung am 06.07.2017 hat Ratsmitglied Winter angefragt, ob der Verwaltung bekannt sei, dass der Ruruferradweg zwischen Parkplatz und dem ehemaligen Sägewerk nicht mehr befahren werden kann, da der Bewuchs seit längerer Zeit nicht mehr zurückgeschnitten wurde. In der Ratssitzung am 13.12.2017 hat er hieran erinnert und nachgefragt, wann hier eine Umsetzung erfolgt. Verwaltungsseitig wurde eine Überprüfung zugesagt. Die Überprüfung hat unter Würdigung aller Belange zu folgendem Ergebnis geführt: In der beigefügten Flurkartenablichtung ist das angesprochene Teilstück blau gestrichelt dargestellt. Dieses ca. 140 m lange Teilstück verläuft über ein Grundstück der Stadtwerke Düren parallel zum Großparkplatz am Ortseingang Obermaubach und wurde im Jahre 1985 im Zuge der Neuanlegung des Ruruferradweges von der Gemeinde hergestellt. Die Gemeinde wollte bereits damals auf die Anlegung dieses Teilstückes verzichten, da davon auszugehen war, dass die Radfahrer über den Großparkplatz zum weiterführenden Radweg fahren würden. Aus zuschusstechnischen Gründen musste der Weg jedoch seinerzeit angelegt werden. Der Weg ist zu keinem Zeitpunkt verstärkt genutzt worden und wird seit Jahren nicht mehr freigeschnitten, da wie ursprünglich zu erwarten, die Radfahrer über den Parkplatz zum weiterführenden Radweg fahren. Auch die Beschilderung des Ruruferradweges an dieser Stelle führt über den Parkplatz. Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass es nicht damit getan ist den Weg freizuschneiden um ihn wieder benutzbar zu machen, vielmehr ist die Wegetrasse selbst inzwischen auch durch Wurzelwerk und sonstigen Bewuchs so nicht mehr benutzbar, so dass mit einem nicht unerheblichen Aufwand eine Wiederherstellung erfolgen müsste. Die Verkehrssicherheit der Radfahrer ist auch bei Benutzung der Fahrbahntrassen des Parkplatzes gegeben. Eine Widmung dieses Teilstückes als Radweg ist ebenfalls zu keinem Zeitpunkt erfolgt, so dass auch rechtlich keine Bedenken bestehen auf die Wiederherstellung des Weges aus Kostengründen zu verzichten. Die im Jahre 1985 gewährte Zuwendung ist ebenfalls nicht anteilig zurückzuzahlen, da die Zweckbindungsfrist abgelaufen ist. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - Anlage