Daten
Kommune
Erkelenz
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51173.pdf
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437 kB
Erstellt
08.02.17, 12:00
Aktualisiert
15.02.17, 11:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/483/2017
öffentlich
09.02.2017
Amt 10 Marcell Breuer
Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
22.02.2017
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Erkelenz, Andreas Ullmann, hat
seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 erstellt. Dieser wird dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Für Rückfragen steht Herr Ullmann in der Ratssitzung zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
„Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 wird zur Kenntnis genommen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Tätigkeitsbericht_2016.pdf
Bericht des ehrenamtlichen
Behindertenbeauftragten für das Jahr 2016
Gemeinsam
mehr erreichen!
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk, das jedem jederzeit
genommen werden kann.
Richard von Weizsäcker
Andreas Ullmann
Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter
Stand 31.12.2016
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Inhalt:
1.
Einleitung
Allgemeine Tätigkeiten/Anregungen
2.
Anfragen an Stadt Erkelenz
3.
Besuche
4.
Teilnahme an Ratssitzungen
5.
6.
Teilnahme an Sitzungen/Besprechungen
Anfragen an andere Stellen
6.
Sprechstunden/sonstige Beratungen
8.
Sonstiges
9.
Hinweis:
Ausblick 2017
Vorliegende Ergebnisse/Antworten wurden im Text rot eingearbeitet.
Offene Sachverhalte enthalten Erläuterungen in blau ..
Einleitung:
In Deutschland (Quelle Mikrozensus 2013 – veröffentlich vom Statistischen Bundesamt) lebten
Ende 2013 10,2 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Im
Durchschnitt war somit fast jeder achte Einwohner (13%) behindert.
Eckpunkte:
2,3 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung sind im erwerbsfähigen Alter.
73 % der behinderten Menschen gehören der Altersgruppe ab 55 Jahre an.
70 % leben in Haushalten mit 2 und mehr Personen.
50 % der Altersgruppe zwischen 25 und 44 Jahre finanzieren ihren Lebensunterhalt aus
Beschäftigung.
40 % der 45- bis 65-jährigen behinderten Menschen erhalten Rentenleistungen.
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Fakten zu Behinderung und Entwicklung (WHO Bericht 2011)
Weltweit gibt es über eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Dies entspricht 15
Prozent der Weltbevölkerung.
Die Häufigkeit von Behinderungen ist aufgrund der alternden Weltbevölkerung und der
globalen Zunahme von chronischen Gesundheitsproblemen ansteigend.
Behinderung betrifft überproportional viele Frauen, ältere sowie arme Menschen.
80 Prozent aller Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländern.
Menschen mit Behinderungen treffen auf weit verbreitete Barrieren beim Zugang zu
Dienstleistungen wie Gesundheit, Bildung, Informations- und Verkehrswesen und im
Berufsleben. Diese Barrieren sind z.B. inadäquate politische Standards, negative
Einstellungen, unzureichende Finanzierung und mangelnde Einbeziehung bei
Entscheidungen.
Kinder mit Behinderungen beenden seltener die Grundschule als Kinder ohne
Behinderungen (zehn Prozent weniger) und besuchen insgesamt mindestens ein Jahr
weniger die Schule.
Behinderungen wirken sich unterschiedlich aus: Menschen mit psychischen und/oder
geistigen Behinderungen sind z.B. am stärksten vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
Menschen mit Handicap leben häufig unter Außerachtlassung jeglicher Menschenrechte. Diesen
Missstand haben die Vereinten Nationen im Jahre 2002 zum Anlass genommen, um einen Prozess
in Gang zu setzen, die Einhaltung der Menschenrechte für behinderte Menschen einzufordern. Dies
mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 13. Dezember 2006, nach einem
annährend vierjährigen Beratungsprozess, das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) und das dazugehörige
Fakultativprotokoll im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen verabschiedet. Dieses trat im Jahre 2008 in Kraft.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) stellt Behinderung als Menschenrechtsthema in den
Mittelpunkt aller Bemühungen. Infolgedessen ist Behindertenpolitik als Menschenrechtspolitik zu
gestalten.
Gemäß dem Appell zum Disability Mainstreaming in der Präambel der UNBehindertenrechtskonvention sind alle Organe staatlichen Handelns verpflichtet, sämtliche
Planungen, Maßnahmen und politischen Entscheidungen auf ihre Bedeutsamkeit für Menschen mit
Behinderungen hin zu überprüfen und die Rechte behinderter Menschen im jeweiligen Staatenrecht
zu verankern und umzusetzen.
Am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention als deutsches Recht in Kraft getreten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ohne Einschränkungen
unterzeichnet und deren Übernahme in das Staatsrecht anerkannt (einfaches Bundesgesetz).
Insofern gilt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention uneingeschränkt verpflichtend für
alle Bundesländer, Gemeinden und Kommunen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet folgende Schwerpunkte, die es auch in der
Bundesrepublik Deutschland umzusetzen gilt:
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Gleichstellung (Art. 1-5, 8, 31 BRK)
Politik für Frauen mit Behinderungen Art. 6 BRK)
Bildung (Art. 24 BRK)
Berufliche Teilhabe (Art. 27 BRK)
Gesundheit und Rehabilitation einschließlich Pflege (Art. 25, 26 BRK)
Freiheit, Schutz und Sicherheit (Art. 10-12, 14-17 BRK)
Barrierefreiheit (Art. 9, 13, 21, 29, 30 BRK)
Selbstbestimmtes Leben (Art. 18-20, 22, 23, 28 BRK)
In der o.g. Statistik sind nur die Fälle mit einem GdB von mindestens 50 enthalten. In Erkelenz sind
dies 4686 Personen (10,92%).
Nach den Erhebungen der Kreisverwaltung Heinsberg (Stand 2015) leben, bezogen auf die
Gesamteinwohnerzahl von 42917 Personen, 7338 (mehr als 17%) behinderte und
schwerbehinderte Menschen mit einem anerkannten GdB ab 20 unterschiedlichen Alters in
Erkelenz.
Die kontinuierliche Zunahme der von Schwerbehinderung betroffenen Menschen ist unter anderem
auch auf den demografischen Wandel zurückzuführen.
Der Anstieg älterer, hochalter und schwerbehinderter Menschen ist eine ernst zu nehmende Größe,
welche
bei allen Planungen im Kinder-und Jugendbereich,
bei Planungen für Familien,
der Planung der Lebensbedingungen für ältere Menschen,
bei der Gestaltung baulicher Maßnahmen im öffentlichen Raum und bei allen Wohnbauprojekten und
in allen gesellschaftlichen und kulturellen Bereichen
in die Entscheidungen auf allen kommunalen Ebenen, auch im Sinne einer Daseinsvorsorge,
einzubeziehen ist.
Es gilt die Teilhabe behinderter Menschen am kommunalen gesellschaftlichen Leben zu gestalten
und im wohlverstandenen Sinne der Inklusion als Auftrag an Politik, Behindertenselbsthilfe,
Wohlfahrtsverbände, heimische Wirtschaft und Verwaltung umzusetzen.
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1. Allgemeine Tätigkeiten/Anregungen
1. Einarbeitung von wichtigen Links (z. B. www. einfach-teilhaben.de) auf der Homepage des
Behindertenbeauftragter der Stadt Erkelenz.
2. Bei der Neuauflage des Einkaufsführers Erkelenz das Stadtmarketing um
Kenntlichmachung der Behindertenparkplätze im Parkplatzplan gebeten. Soll berücksichtigt
werden, wenn dies grafisch darstellbar ist. Ebenfalls auf die Möglichkeit der Anmietung
einer Behindertentoilettenanlage für Veranstaltungen bei der Lebenshilfe hingewiesen.
3. Kontaktgespräch mit der Agentur Barrierefreiheit. Diese bietet der Verwaltung die
Unterstützung bei der Planung von Baumaßnahmen im Verkehrsraum an. Die zuständigen
Ämter auf dieses Angebot hingewiesen.
4. Anregung an den TV Schwanenberg zur Einrichtung einer Sportgruppe für ältere Menschen
und Menschen mit Handicap zur Einbindung in das aktive Vereinsleben.
2. Anfragen an Stadt Erkelenz
1. Umsetzung Verordnung barrierefreier Dokumente (VBD NRW)
Ein Sachstandsbericht zur Umsetzung wurde angefordert. Welche Planung ist bei der Stadt
Erkelenz zur weiteren Umsetzung vorgesehen (Schriftgröße/Aufbau der Schriftstücke etc.). Ist in
Erkelenz der Personenkreis der stark sehbehinderten bzw. blinden Bürgerinnen und Bürger schon
erfasst. Wie erfolgt die Information an diesen Personenkreis.
Bei Neuauflage/Überarbeitung von Vordrucken wird auf die Umsetzung einer verständlichen
Sprache und auf die gut lesbare Schriftgröße geachtet. Eine besondere Erfassung des
Personenkreises ist schwierig und daher bisher nicht erfolgt. Es wird aber ständig daran
gearbeitet, die Lesbarkeit des Schrifttums zu verbessern. Das Amt unterstützt diesen
Personenkreis aber besonders bei Anfragen etc.
2. Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV NRW)
Leichte Sprache soll verstärkt Eingang in die Internetangebote finden. Auch die Darstellung im
Internet soll Barrierefreiheit aufweisen.
Was hat die Stadt Erkelenz bisher unternommen, um dieser Verordnung zu folgen? Welche
Planungen bestehen, um eine möglichst große Barrierefreiheit zu erhalten?
Der externe IT-Serviceanbieter prüft ständig, welche Verbesserungen zur Barrierefreiheit
eingearbeitet werden können. Die Schriftgröße entspricht den Vorgaben. Bei
Programmaktualisierungen wird dieser Bereich intensiv beachtet. Es gibt auch ein
Prüfprogramm, welches Abweichungen sofort aufzeigt.
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3. Agentur Barrierefreiheit NRW/Bestandsaufnahme
Der Stadtverwaltung wurde die Durchführung der Bestandsaufnahme (Unterstützung durch die
Verwaltung) empfohlen.
Noch keine abschließende Stellungnahme der Stadt erfolgt.
4. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge
Es wurde angefragt, inwieweit der Runderlass vom 22.03.2011 (MBl.NRW.2011 S 122) bisher bei
der Auftragsvergabe angewandt wurde.
Die Antwort der Stadt Erkelenz ist den örtlichen Behindertenwerkstätten zur Kenntnis
gegeben worden. Der Erlass wird in der neuen Dienstanweisung mit eingearbeitet.
5. Einrichtung einer Behindertentoilette am Marktplatz in Erkelenz
Dieses Thema steht schon seit längerer Zeit im Focus. Bei der Stadt wurde nochmals gezielt nach
dem Stand der Planung angefragt.
Zurzeit ist noch keine Umsetzung absehbar. Es stehen folgende Behindertentoiletten zur
Verfügung: ZOB Konrad-Adenauer-Platz und ZOB Zehnthofweg sowie während der
Öffnungszeiten die Behindertentoilette im Erdgeschoss der Stadtverwaltung. Vom
Behindertenbeauftragten wurde eine Anfrage beim EU-Parlament gestellt (Fragestellung, ob
und ggf. welche Fördertöpfe zur Verfügung stehen). Ergebnis: Es stehen keine Mittel der EU
zur Verfügung.
6. Querungshilfe Tenholter Str.
Anfrage Stadt Erkelenz zur Einrichtung einer Querungshilfe im Bereich Tenholter Str./Sittarder
Straße im Bereich Gipco. Durch den starken PKW-/LKW-Verkehr und die dortige
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 KM ist die Überquerung der Straße sehr gefährlich.
Noch keine abschließende Stellungnahme der Stadt erfolgt. Verkehrszählungen müssen
noch abgewartet werden.
7. Hinweis zu Fluchtwegen im Rathaus.
Anregung zur Vermeidung von Unfällen bei sehbehinderten Personen durch Hindernisse in den
Fluren. Kenntlichmachung der Glastüren gem. Arbeitsstättenverordnung. Bei anstehendem
Austausch der Besucherstühle Klappstühle mit Wandmontage einsetzen. Demontage der
Ordnerablagen im Flur.
Bei der Begehung mit dem zuständigen Amt wird dieser Bereich gezielt im Jahr 2017
aufgegriffen.
8. Anfrage an Stadt Erkelenz wegen Verlegung Behindertenparkplatz Südpromenade.
Fragestellung: Warum Verlegung in größere Entfernung von der Innenstadt (im Zusammenhang mit
den Straßenbaumaßnahmen im Bereich Finanzamt).
Eine andere Platzierung war durch die gegebenen Eigentumsverhältnisse vor Ort nicht
möglich.
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9. Anfrage an Stadt Erkelenz Behindertenparkplatz Markt
Der Parkplatz ist sehr schlecht markiert. Teilweise wird er durch zwei Fahrzeuge belegt. Dann ist
das Aus-/Einsteigen fast nicht mehr möglich. Vorschlag zur Markierung (Bewegungsflächen) erstellt.
Neumarkierung des Stellplatzes und Aufbringung Zeichen Behindertenparkplatz ist erfolgt.
Bewegungsfläche konnte (wegen Untergrund) nicht markiert werden. Ein neues
Hinweisschild (nur 1 Parkplatz für 1 Fahrzeug) wurde angebracht.
10. Anfrage Stadt Erkelenz Schwimmbadnutzung
Zugang zum Becken bei Schwerstbehinderung durch zwei Stufen laut Information betroffener
Personen schwierig/unmöglich. Sachstandsanfrage bei Stadtverwaltung.
Begehung des Schwimmbades vorgenommen. Barrierefreier Zugang ist an einer
Beckenseite vorhanden. Hinweise zur Markierung von Glasflächen gegeben.
11. Anfrage Stadt Erkelenz Leonhardskapelle
In der Leonhardskapelle finden viele Veranstaltungen im OG statt. Ein direkter barrierefreier Zugang
ist nicht vorhanden. Anfrage, ob Zugang über die Stadtbücherei ermöglicht werden kann. Alternativ
Einplanung von Haushaltsmitteln für erforderliche Baumaßnahmen. Der betroffene Personenkreis
ist derzeitig von allen Veranstaltungen – bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten –
ausgeschlossen.
Ausführungen der Verwaltung: Die Leonhardskapelle ist bei Veranstaltungen im
Obergeschoss (maximal rund 120 Besucher) nicht barrierefrei.
Bei Anfragen von Rollstuhlfahrern bleibt zurzeit nur der Weg, dass wir bzw. der
Veranstalter sich einen Schlüssel der Stadtbücherei holt und über den Aufzug der Bücherei
und den Übergang zur Leonhardskapelle sowie eine letzte Treppe den Weg zum
Obergeschoss findet. Da dies mit hohem Aufwand verbunden ist, nicht jeder Veranstalter
einen Schlüssel der Bücherei erhalten kann und der Rollstuhlfahrer im Brandfalle nicht
alleine das Gebäude verlassen könnte usw. wird diese Möglichkeit nur sehr selten genutzt.
Seit 2007 sind nur zwei Fälle bekannt.
Diese Situation ist bedauerlich, aber die Änderung könnte nur wie folgt aussehen: Einbau
eines Außenaufzuges zur Szenenfläche des Obergeschosses.
Die Kosten für diesen Einbau - unabhängig von einigen baulichen Klärungen (Brandschutz
des Aufzuges, Verlust von Nutzerfläche auf der Szenenfläche/Besucherstühle etc. pp.) würden in keiner Relation zum Nutzen für Veranstaltungen mit durchschnittlich 80
Besuchern stehen. Die Leonhardskapelle verfügt ebenso nicht über behindertengerechte
WCs.
Insofern gehen wir davon aus, dass die Ertüchtigung der Leonhardskapelle in diesem
Bereich leider nicht möglich ist.
12. Behindertenparkplätze Bereich Stadthalle
Der Behindertenparkplatz in der Gasthausstraße entspricht nicht den Vorgaben. Eine Gefährdung
durch den laufenden Verkehr besteht. Vorschlag: Verlegung direkt vor den Eingang der Stadthalle.
Da die Straße vor der Stadthalle keine dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmete Fläche
ist, kann eine Verlegung nicht erfolgen.
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13. Schwimmbad Erkelenz
Anfrage, ob die Einrichtung eines Warmbadetages möglich ist.
Begehung erfolgt. Wassertemperatur mit 31 Grad und Raumtemperatur mit 33 Grad
vergleichbar mit Warmbadetagen in anderen Bädern (Freizeitbecken).
14. Haltestelle Linie EK 4 Karolingerring
Die Haltestelle ist für die Bewohner von Pro Seniore nicht sicher zu erreichen. Alternativvorschläge
wurden der Stadtverwaltung unterbreitet. Gesprächsangebot mit den beteiligten Stellen angeregt.
Wegen eigentumsrechtlichen, baurechtlichen und verkehrsrechtlichen Grundlagen ist eine
Verlegung nicht möglich.
15. Behindertenparkplatz Wilhelmstraße
Der Parkplatz ist von den betroffenen Personen schlecht nutzbar. Wegen Alternativplätzen
angefragt.
Auf der Südpromenade wurde ein Parkplatz neu eingerichtet. Da im Umfeld keine Flächen
vorhanden, wird dieser Ausweichplatz weiter bestehen bleiben.
16. Ausstattung Schwimmbadrollstuhl/Ergänzung des Flyers und der Homepage
In den Informationsunterlagen über das Schwimmbad sind keine Hinweise zur Ausstattung im
Bereich Barrierefreiheit enthalten. Ebenfalls nicht auf der Homepage der Stadt. Empfehlung zur
Ergänzung gegeben. Die betroffenen Personengruppen sind daher über die Möglichkeiten nicht
informiert. Auch nicht darüber, dass ein Rollstuhl und Rollator zur Nutzung im Schwimmbad
vorhanden ist.
Die Stadtverwaltung will bei Neuauflage des Flyers und bei Überarbeitung der Homepage
besondere Hinweise für Menschen mit Einschränkungen aufnehmen.
17. Notfallpraxis Erkelenz/Behindertenparkplatz
Die Praxis wird auch häufig von Menschen mit Einschränkungen
Behindertenparkplatz ist nicht vorhanden. Die Einrichtung vorgeschlagen.
aufgesucht.
Ein
Für künftige Planungen wird der Vorschlag vorgemerkt.
18. Straßenneugestaltung Südpromenade im Bereich Johanniter-Stift/Inclusio
Es ist eine Aufpflasterung erfolgt, die aber keinerlei Vorrangrecht für Fußgänger hat. Quer über die
Fahrbahn wurden Leitlinien für sehbehinderte Personen eingearbeitet. Auf der Fahrbahn sind solche
Markierungen nicht zulässig und können bei Personen mit Blindentaststock dazu führen, dass diese
die Straße als sicheren Übergang betrachten. Der Stadtverwaltung Vorschläge zur Lösung erstellt
(z.B. verkehrsberuhigter Bereich/Entfernung der Leitlinien).
Die Leitlinien auf der Fahrbahn wurden entfernt und die Leitlinien auf dem Fußweg
angepasst.
19. Anfrage Stadtverwaltung Stadthalle/Aktion „Barrierefrei – Wir sind dabei“
Der Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Umsetzung der Veranstaltungsstättenverordnung erstellt.
Vorlagen für die Kenntlichmachung der entsprechenden Sitzplätze vorbereitet. Ebenfalls um
Teilnahme an der Fragebogenaktion „Barrierefrei – Wir sind dabei“ gebeten.
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Die Teilnahme an der Aktion ist Erfolg. Bedingt durch die flexible Bestuhlungsmöglichkeit in
der Stadthalle ist eine feste Markierung von Rollstuhlplätzen nicht möglich. Bei Bedarf
werden entsprechende Plätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
20. Vorschlag Änderung Eintrittspreise Schwimmbad
Der Verwaltung wurde vorgeschlagen, auf die Erhebung des Eintrittes für Begleitpersonen zu
verzichten, wenn das Merkzeichen B vorhanden ist. Bisher nur bei Merkzeichen H kostenfreier
Eintritt für die Begleitperson vorgesehen.
Noch keine abschließende Stellungnahme der Stadt erfolgt. Gespräche für Anfang 2017
geplant.
21. Behindertenparkplätze Kölner Straße/Rathaus
Vorschlag zur Anpassung der vorhandenen Parkplätze in der Kölner Straße gemacht. Die Breite
beträgt nur ca. 2,00 Meter. Ebenfalls vorgeschlagen, einen Behindertenparkplatz direkt neben dem
Haupteingang des Rathauses einzurichten.
In der Testphase (Fahrtrichtungswechsel) wurde ein neuer Behindertenparkplatz
eingerichtet. Wenn die Testphase abgeschlossen ist, werden die Anregungen bei einer
Überprüfung der Gegebenheiten vor Ort mit eingebunden. Bei zukünftigen Planungen wird
geprüft, ob direkt vor dem Eingang des Rathauses ein weiterer Platz eingerichtet werden
kann.
22. Besichtigung Lövenich
Vorschlag zur Einrichtung eines Behindertenparkplatzes an der Mehrzweckhalle. Markierung des
Behindertenparkplatzes am Feuerwehrmuseum müsste erneuert werden. Es besteht eine
Problematik
vom
Ortseingang
aus
Richtung
Katzem.
Dort
besteht
keine
Geschwindigkeitsbegrenzung. Da im Kurvenbereich ein Wanderweg beginnt, wird die Straße von
Fußgängern benutzt. Überquerung der Straße im Kurvenbereich sehr gefährlich. Vorschlag zur
Begrenzung der Geschwindigkeit gemacht.
Ortstermin mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Ordnungsamt Erkelenz
durchgeführt und die Möglichkeiten besprochen. Die Erhebungen der Stadt haben gezeigt,
dass der Parkplatz an der Mehrzweckhalle immer über ausreichende Parkmöglichkeiten
verfügt. Daher ist eine besondere Einrichtung eines Behindertenparkplatzes nicht
erforderlich. Die Auffrischung der Markierung beim Feuerwehrmuseum ist eingeplant. An der
Ortseinfahrt aus Richtung Katzem wird der Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70
KM erweitert. Die Unfallgefahr somit reduziert.
23. Schwanenberger Platz in Schwanenberg
Auf dem Platz ist kein Behindertenparkplatz vorhanden. Vorschlag zur Einrichtung mit möglicher
Anordnung erstellt.
Die Einrichtung wird in die Planungen eingebunden und geprüft, an welcher Stelle eine
Einrichtung erfolgen kann.
24. Behindertenparkplatz Pro Seniore Erkelenz
Im Umfeld dieser Einrichtung sind keine Behindertenparkplätze vorhanden. Viele Bewohner sind
auf ein KFZ angewiesen und nutzen es auch selbstständig. Sie verfügen teilweise über erhebliche
Bewegungseinschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit aG). Sie werden aber auch häufiger
von Freunden und Bekannten besucht (ebenfalls aG). Eine Einrichtung von Parkplätzen ist sinnvoll.
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Noch keine abschließende Stellungnahme der Stadt erfolgt.
3. Besuche
1. Besuch des Lotsen für Menschen mit Behinderung zur Abstimmung/Erfahrungsaustausch.
2. Besuch des Bundesverbandes der Clusterkopfschmerz Selbsthilfe-Gruppe.
3. Besuch Prospex gGmbH. Besichtigung Werkstatt.
Gesprächsangebot/Erfahrungsaustausch.
4. Besuch Lebenshilfe Werk 4 Erkelenz. Gesprächsangebot/Erfahrungsaustausch.
5. Besuch Kreisverwaltung Amt 50 (Amt für Soziales) in Heinsberg. Erfahrungsaustausch.
Beratungsunterstützung bei Anträgen nach dem Schwerbehindertengesetz. Anfrage wegen
statistischen Daten zum Umfang der anerkannten Schwerbehinderten in Erkelenz.
6. Besuch Kreisverband vdk in Heinsberg. Erfahrungsaustausch. Angebot Unterstützung bei
Fragen und Problemen aus dem Bereich Erkelenz.
7. Besuch Schwerbehindertenvertretung Stadtverwaltung Erkelenz. Erfahrungsaustausch.
Problematik Fluchtwege für behinderte Menschen angesprochen. Vorschläge zur Lösung
(z.B. Schaffung gesicherter Raum) vorgestellt.
8. Besuch Lebenshilfe Heinsberg - Wohnstätte Erkelenz. Informationsaustausch.
9. Besuch Stadthalle Erkelenz. Begehung vorgenommen. Hinweis zur Kenntlichmachung der
Glastüren gegeben. Umsetzung ist vorgesehen.
10. DRK Heinsberg – Behindertenfahrdienst Erkelenz. Informationsaustausch. Besprechung
Behindertenfahrdienst des Kreises Heinsberg.
11. Schwerbehindertenvertreter KSK Heinsberg. Informationsaustausch. Hinweis zur
Evakuierung behinderter Personen. Einsatz von Evakuierungsstühlen (Anschaffung)
empfohlen. Kenntlichmachung der Glastüren nach der Arbeitsstättenverordnung
empfohlen.
12. Schwerbehindertenvertretung Krankenhaus Erkelenz. Informationsaustausch. Besprechung
von Sicherheitsmarkierungen. Beratungsangebot für betroffene Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
13. Besuch Hermann-Josef-Altenheim. Informationsaustausch. Heimbeirat wird über Aufgaben
des Behindertenbeauftragten informiert und als Ansprechpartner benannt. Anfrage zum
Warmbadetag im Erkelenzer Schwimmbad. Anregung zum Ausbau der Unterstützung
ältere Bürgerinnen und Bürger an die Stadtverwaltung weitergeleitet.
14. Besuch Pro Seniore Residenz Erkelenz. Informationsaustausch. Problem Bushaltestelle
Linie EK 4 besprochen.
15. Besuch Caritas Pflegestation. Informationsaustausch.
16. Besuch Johanniter-Stift. Informationsaustausch. Verkehrsführung Südpromenade
(Querungsstellen) angesprochen.
17. Besuch Schwerbehindertenvertretung Finanzamt. Erfahrungsaustausch. Problematik
Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung im Bereich Rollstuhlplätze in Erkelenz
besprochen.
18. Besuch Personalrat der Stadt Erkelenz. Informationsaustausch und Vorstellung.
19. Besuch Haus Assenmacher. Informationsaustausch.
20. Besuch Kreissparkasse Erkelenz mit Besichtigung der neuen
Behindertenparkplätze/Markierung der Plätze.
21. Besuch Pro 8 Kückhoven. Informationsaustausch. Tipps zur Markierung von Glastüren
gegeben.
22. Besuch Schwerbehindertenbeauftragter Amtsgericht Erkelenz. Informationsaustausch.
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23. Besuch der Herzsportgruppe Erkelenz e.V. bei einem Übungsabend.
4. Teilnahme an Ratssitzungen
1. 12.02.2016 Hauptausschuss
2. 23.02.2016 Jugendausschuss
3. 02.03.2016 Bauausschuss
4. 09.03.2016 Ratssitzung
5. 17.03.2016 Bezirksausschuss Schwanenberg
6. 21.04.2016 Hauptausschuss
7. 27.04.2016 Ratssitzung
8. 29.06.2016 Ratssitzung
9. 21.09.2016 Ratssitzung
10. 06.10.2016 Bezirksausschuss Schwanenberg
11. 03.11.2016 Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
12. 15.11.2016 Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
5. Teilnahme an Sitzungen/Besprechungen
1. Teilnahme (Januar) an dem Treffen des Lokalen Teilhabekreises für Erkelenz. Ein
besonderer Schwerpunkt war die Einrichtung einer öffentlichen (immer zugänglichen)
behindertengerechten Toilette im Stadtbereich.
2. Teilnahme (Januar) Arbeitskreis Wohnen im Alter (Runder-Tisch-Erkelenz). Treffen des
Arbeitskreises zum Thema „Seniorengerechtes Wohnen“ – Bauabschnitt 2 im Bauxhof.
3. Teilnahme (Januar) Arbeitskreis ÖPNV und Verkehr.
4. Teilnahme Dienstbesprechung Amt 60, 61, 63 und 66 sowie tech. Beigeordneter
(28.01.2016)
5. Teilnahme Runder Tisch 24.02.2016. Vorstellung der Ziele und Aufgaben des
ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten.
6. Teilnahme Mediengruppe „Kleinstadtrevier“ im Wohnverbund der Lebenshilfe in Erkelenz
am 01.04.2016
7. Teilnahme (April) am Treffen des Lokalen Teilhabekreises. Themen, in denen Rückfragen
durch den Behindertenbeauftragten erforderlich wurden: Fragebogenaktion „Barrierefrei –
wir sind dabei“ wegen fehlender Rückgabe und Rollstuhlplätze in der Stadthalle.
8. Teilnahme (Juli) am Treffen des Lokalen Teilhabekreises.
9. Teilnahme (September) Arbeitskreis ÖPNV und Verkehr. Bericht über die bisherigen
Tätigkeiten.
10. Ortstermin Rathaus wegen Anbringung Ticketautomat Bürgerbüro.
11. Teilnahme Preisverleihung Kreisverwaltung Heinsberg „Wir sind dabei“ am 2.12.2016.
12. Teilnahme (Dezember) Arbeitskreis ÖPNV und Verkehr.
S e i t e | 11
6. Anfragen an andere Stellen:
1. West Verkehr. Problematik Haltestelle Linie 402 auf Höhe Brüsseler Allee 11-13 Fahrtrichtung
Heinsberg. Erhebliche Unfallgefahr. Kein ausreichender Gehweg auf der Straßenseite
vorhanden. Nutzung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Prospex gGmbH und der
Lebenshilfe.
Verlegung der Haltestelle ist erfolgt – Unfallgefahr jetzt ausgeschlossen und Ausstieg
ohne Risiken möglich.
2. Bahnhof Rheydt – Barrierefreiheit. Diese ist nicht vorhanden. Kein Fahrstuhl etc. Anfrage zur
Planung einer Veränderung. Sind ggf. Mittel im Rahmen der BahnhofsModernisierungsoffensive (Aktionsplan Landesregierung IV.4.10) eingeplant? Bahnhof kann
von betroffenen Personen aus Erkelenz nicht genutzt werden.
Umbau ist eingeplant. (Barrierefreiheit und Aufzugseinbau war für 2017 geplant. Musste
auf 2018 verschoben werden).
3. Sprecher für ÖPNV und Bahnpolitik Landtag NRW Herr Beu. Bahnhof Erkelenz. Häufiger
Defekt der Aufzüge. Was plant die Bahn, damit eine kurzfristige Instandsetzung in der Zukunft
erfolgt? Was kann unternommen werden, um sonstige Defekte (z.B. Notrufsäule Fahrtrichtung
seit Monaten nicht nutzbar) schnell zu beheben.
Ausrüstung der Fahrstühle mit einer automatischen Ausfall-Meldeanlage ist eingeplant.
Meldung erfolgt somit umgehend und Instandsetzung kann schnellsten erfolgen.
4. West Verkehr. Abfahrtzeiten später Nachmittag für Lebenshilfe sehr ungünstig.
Ansprechpartner West Verkehr mit Lebenshilfe in Kontakt gebracht, damit Problematik
vor Ort geklärt werden kann. Eine neue Haltestelle in der Nähe der Lebenshilfe wurde
eingerichtet.
5. Anfrage an die Postdirektion Bonn. Klingel (Januar) am Schräglift ist defekt. Um Abhilfe
gebeten. Ebenfalls um Prüfung gebeten, ob nicht eine Gegensprechanlage installiert werden
kann, damit sofort eine Kontaktaufnahme möglich ist. Auch zur Verwendung bei
Kinderwagen/Rollatornutzern etc. angefragt.
Laut Post ist eine Klingel nicht erforderlich. Post nochmals auf die Personen
hingewiesen, die über keinen EURO-Schlüssel verfügen (Rollatornutzer/Kinderwagen)
und um Beantwortung meiner Fragen aus dem Brief zu dieser Problematik gebeten.
Antwort vom 20.04.2016: Der Lift wird umgebaut. Der Schlüsselschalter wird
freigeschaltet. Dann ist die eine generell Nutzung für alle betroffenen Personen möglich.
In der Zwischenzeit hat die Postbank die Feststellung getroffen: Sie kann keine
Entscheidung treffen. Es muss erst eine Klärung mit dem Vermieter erfolgen. Alle
bisherigen Zusagen etc. waren falsch und ohne Wert! Schriftwechsel zur Klärung läuft
noch (bisher 12 Schreiben durch den Behindertenbeauftragten).
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6. Anfrage KSK Erkelenz. Lage Behindertenparkplatz in der Tiefgarage nicht günstig. Keine
Ausschilderung zur Auffindung des Platzes. Keine Wegehinweise zum barrierefreien Zugang.
Um Ausschilderung gebeten und wenn möglich, um Verlegung des Parkplatzes in die direkte
Nähe des Zuganges zum Hauptgebäude.
Die Kreissparkasse hat die Beschriftung des barrierefreien Zugangs durchgeführt und
auch die Ausschilderung der Behindertenparkplätze vorgenommen. Auch wurde ein
Parkplatz direkt im Bereich des Zugangs zur Bank in der Tiefgarage eingerichtet. Die
Bank verfügt über drei Behindertenparkplätze.
7. Behindertenparkplatz Agentur für Arbeit Erkelenz. Lage direkt im Zugangsbereich/Fluchtweg.
Keine Markierung auf dem Boden. Parkfläche
Ein weiterer Parkplatz wird direkt im Eingangsbereich eingerichtet. Die Erkennbarkeit
der Parkplätze soll durch die vorgeschlagene Bodenmarkierung verbesserte werden.
Die Agentur für Arbeit wird entsprechende Angebote einholen. Die Umsetzung der
Markierung wird daher noch etwas dauern.
8. Eingang Kreissparkasse Schwanenberg. Schwelle am Haus. Schwanenberger haben
angefragt, ob ein Handgriff an der Schwelle angebracht werden kann. Personen mit
Bewegungseinschränkungen etc. haben Schwierigkeiten, die Stufe – ohne Haltemöglichkeit –
zu bewältigen. Bitte der Kreissparkasse vorgetragen.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Genehmigung musste daher bei der
Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Diese hat zugestimmt. Durch die
Kreissparkasse wurden zwei Handgriff montiert.
9. Anfrage Kreisverwaltung Heinsberg. Begrenzung der Fahrten durch den Fahrtdienst auf 24
Fahrten bei Heimunterbringung. Grund für diese Begrenzung ist nicht nachvollziehbar und
steht im Widerspruch zur Grundlage der UN-Konvention. Die Selbstbestimmung des
Wohnortes und der Wohnart ist dort festgeschrieben. Ein Nachteil sollte hieraus aber nicht
entstehen.
Die Kreisverwaltung stellt die Heimunterbringung dem anspruchsberechtigten
Personenkreis des Landschaftsverbandes gleich. Daher wird die Anzahl der Fahrten
begrenzt. Es handelt sich um eine Sonderleistung des Kreises Heinsberg, die in vielen
anderen Kommunen und Kreisen überhaupt nicht angeboten wird! Daher ist der Kreis in
der Höhe der Leistungsfestlegung an keine Vorgaben gebunden. Im Vergleich zu
anderen Kreisen, ist der Leistungsanspruch in Heinsberg sehr positiv zu bewerten.
10. Anfrage West Verkehr. Bitte der Busnutzer im Gipco (Prospex gGmbH) zur Errichtung einer
geschützten Bushaltestelle (Überdachung) weitergeleitet und Notwendigkeit begründet.
Noch keine abschließende Stellungnahme erfolgt.
11. Aldi Erkelenz-Kückhoven. Vorschlag an Aldi Süd zur Anbringung eines Parkplatzschildes an
den Behindertenparkplätzen analog den Parkplätzen für Mütter mit Kinderwagen.
Es werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
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12. Volksbank Erkelenz. Vorschlag zur Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Tiefgarage
und Anbringung eines Hinweises auf dem Schild zur Tiefgarage. Ebenfalls Hinweis zur
Kenntlichmachung/Markierung der Glastüren gem. den Hinweisen „Leitfaden Barrierefreies
Bauen“ gegeben.
Die Markierung der Glastüren wird vorgenommen. Behindertenparkplatz in der
Tiefgarage wegen der steilen Rampe, der schweren Türen und der Stützpfeiler sehr
problematisch. Daher Parkplatz vor der Bank sinnvoller (ist vorhanden).
13. Krankenhaus Erkelenz. Hinweis zur beidseitigen Anbringung von Handläufen auch auf
Treppenpodesten bei zukünftigen Umbauarbeiten. Anbringung von Türmarkierungen für
Personen mit Sehschwäche an Türen, bei denen die Markierung noch nicht vorhanden ist.
Hinweise werden mit dem technischen Leiter im Krankenhaus besprochen.
7. Sprechstunden/Sonstige Beratungen
Im Jahr 2016 wurden 11 Beratungstag im Rathaus angeboten. 38 Personen nahmen an diesen
Terminen teil. Der Beratungsumfang war häufig sehr umfassend.
Zusätzlich wurden 18 persönliche Beratungen bei mir Zuhause durchgeführt. Es handelte sich
meist um Bürgerinnen und Bürger, die mich im Vorfeld von Beratungstagen angesprochen hatten.
Da in diesen Fällen ein sehr großer Beratungsbedarf bestand und dies den Zeitrahmen im
Rathaus (Wartezeiten) gesprengt hätte, wurden die Gespräche im privaten Umfeld bei mir geführt.
In 38 Fällen wurde ich telefonisch angesprochen und um Hilfe gebeten.
Mit einzelnen Sachgebieten im Rathaus fanden ebenfalls noch 13 Besprechungen statt.
Die Möglichkeit, den Behindertenbeauftragten auch außerhalb der Sprechstunden zu erreichen,
hat sich als sehr gut erwiesen. Betroffene Personen haben diese sofortige Beratungsmöglichkeit
angenommen und genutzt.
Es wurden noch 9 Besuche bei Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, die nicht die Sprechstunde
bzw. mich persönlich aufsuchen konnten.
8. Sonstiges
1. Einbindung Planung Umbau Dialysepraxis. Prüfung der Baupläne. Hinweise zur
Behindertentoilette (Bewegungsfläche) sowie Einrichtung visueller Wahrnehmungsgeräte
gegeben. Eingangstür = Fluchttür. Öffnung nach innen für Fluchttür nicht angezeigt.
Markierung der Glasflächen nach den Vorgaben geplant? Markierung/Kenntlichmachung
von Glastüren? Klärung, inwieweit die Bauplanung kontrastreiche Hinweise/akustische
Informationen oder optische Hinweise für sehbehinderte, gehörlose, ertaubte oder
schwerhörige Patienten berücksichtigt.
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2. Anfrage der Bahn zur Verlängerung des Bahnsteiges Bahnhof Erkelenz. Die Bahn will die
Notrufsäulen nicht mehr nutzen. Die Gründe, die für einen weiteren Einsatz sprechen,
angeführt. Auf die Notwendigkeit der Umsetzung beim Umbau (Barrierefreiheit) und die
Empfehlungen des Fahrgastverbandes Pro Bahn hingewiesen. Die Ausfallzeiten der
Aufzüge müssen reduziert werden. Auf die Kennzeichnung der Wege nach den
Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft (hindernisfreie Wege/Richtungshinweise),
Kennzeichnung von Glasflächen zur Unfallvermeidung, Anbringung von Handläufen und
Markierung der Treppen mit taktilem Band hingewiesen und um Umsetzung gebeten. Auch
um Prüfung gebeten, ob auf der Bahnhofsseite (Richtung Aachen) ein weiterer
Behindertenparkplatz eingerichtet werden kann. Die Vorgaben 4.1.2.18 – 4.1.2.20 der o.g.
Entscheidung zum Bahnsteig sind zu beachten.
3. Einbindung Baumaßnahme Kindergarten Seilerweg. Fragestellungen bzw. Hinweise an die
Verwaltung:
Hinweis zu einem Notausgang. Änderung des Anschlages einer Fluchttür erforderlich.
Optische Warnsignale und Notrufeinrichtung in Behinderten-WC eingeplant?
Sichtmarkierung in Glasflächen enthalten? Ausstattung mit Einhebel- oder berührungslosen
Armaturen eingeplant? Wassertemperatur auf 45 Grad begrenzt? Einrichtung eines
Behindertenparkplatzes in der Nähe des Eingangsbereiches umsetzbar?
4. Stellungnahme Neubau Kindertagesstätte St. Marinus-Str. Erkelenz. Fragestellung zur
Ausschilderung der Fluchtwege. Ggf. Änderung der Türanschläge erforderlich. 1 Fluchttür
Öffnungsrichtung nicht eingezeichnet. Plan ergänzt. Behinderten-WC. Hinweis zum
Bewegungsraum Toilette gegeben und Anbringung eines zweiten Stützgriffes angefordert.
Ebenfalls Hinweis zu optischen Warnsignalen/Notrufeinrichtung Behinderten-WC,
Armaturen und Wassertemperatur wie unter Ziffer 3 gegeben.
5. Kontaktgespräch mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein des Kreises Heinsberg e.V.
(Lütticher Str. 2 – 52511 Geilenkirchen). Informationsaustausch.
6. Stellungnahme Ausbau Xantener Allee zu den Bodenindikatoren.
7. Stellungnahme zu Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität im Stadtzentrum Erkelenz.
8. Einbindung Planungen Grundschule Schwanenberg (Turnhalle), Neubau Gerätehaus
(Hatzurodestr.), Neubau Klassenräume Cusanus-Gymnasium. Erstentwürfe angesehen
und Anregungen zur Barrierefreiheit besprochen. Grundsatzabstimmung zur generellen
Barrierefreiheit in den Schulen (Umfang).
9. Stellungnahme zur Planung Übergang Oem Süd. Vorschlag zur Anbringung von
Noppenplatten (Aufmerksamkeitsfeld) gemacht. Nach DIN nicht zwingend vorgeschrieben,
würde aber die Auffindbarkeit der Querungsstelle Menschen mit Sehschwäche und Blinden
erheblich erleichtern. Vorschlag wurde von der Verwaltung aufgegriffen.
10. Stellungnahme zur Planung Marienweg, Ratiborweg und Breslauer Straße. Empfehlung,
eine ungesicherte Querung einzurichten, da die Gehwegbreite auf einer Seite nicht
ausreichend für Menschen mit Handicap ist. Hinweis zu den Leitsystemen nach DIN 32984
in verkehrsberuhigten Bereichen gegeben.
11. Einbindung bei der Erstellung eines Zeitplanes zur Prüfung der städtischen Liegenschaften
auf Barrierefreiheit.
12. Erstellung einer Prüfliste (40 Seiten) „Hinweise zur Prüfung der Barrierefreiheit von
Einrichtungen der Stadt Erkelenz“ für die Bestandsaufnahme der städtischen
Einrichtungen.
13. Information des Gewerberinges zur Anmietungsmöglichkeit einer behindertengerechten
Toilettenanlage bei der Lebenshilfe für Veranstaltungen. Bitte um die Aufnahme im
Einkaufsführer 2017 der Behindertenparkplätze im Parkplatzverzeichnis.
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9. Ausblick 2017
Im ersten Jahr meiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter hat sich gezeigt: Der
Begriff „Barrierefreiheit“ wird von vielen Stellen schon allein durch die Ausstattung mit einem
Aufzug als erfüllt angesehen.
Definition Barrierefreiheit:
Barrierefrei heißt, dass Räumlichkeiten, Medien oder Einrichtungen so angelegt sind, dass
sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Einschränkung
benutzt werden können und dass sie grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar,
zugänglich und nutzbar sind.
Ein Aufzug ist nur ein Mosaikstein im Gesamtbild der „Barrierefreiheit“. Es gibt noch weit über 170
weitere Prüfkriterien, die bei einem Objekt zu beachten und ggf. zu verändern sind. Dies ist in
vielen Altobjekten nicht umsetzbar.
Im Jahr 2017 wird mit dem zuständigen Amt der Stadtverwaltung die Begehung der städtischen
Einrichtungen begonnen. Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme wird geprüft, was im Bereich
Barrierefreiheit verbessert werden kann. Der o.g. Prüfkriterienkatalog wird Grundlage für die
Maßnahme sein. Im Tätigkeitsbericht 2017 werden die Ergebnisse eingearbeitet.
Rückblickend auf das Jahr 2016 kann ich feststellen: Es wurden viele sehr nette Gespräche mit
betroffenen Personen geführt. Bei meinen Besuchen wurden Anregungen und Hinweise immer
positiv aufgenommen. Umsetzungen von Tipps wurden – wo es möglich war – vorgenommen bzw.
Maßnahmen für die Zukunft eingeplant.
Die Aufgabe als ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter ist vielfältig, zeitlich sehr aufwendig und
interessant. Mich stimmen die Erfahrungen des Jahres 2016 außerordentlich positiv für die weitere
gute Entwicklung im Bereich Barrierefreiheit in unserer Heimatstadt Erkelenz.
Mein herzlicher Dank für das vertrauensvolle Miteinander für die Belange
von Menschen mit Handicap gilt der Stadtverwaltung Erkelenz. In
zahlreichen Gesprächen und bei der Teilnahme an Veranstaltungen der
Verwaltung konnte ich feststellen, dass die Belange der betroffenen
Bürgerinnen und Bürger von wesentlicher Bedeutung für die Arbeit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind. Auch wenn es
nicht immer möglich ist, die Wünsche und Anregungen umzusetzen, hat
mal alles unternommen um das zu realisieren, was machbar ist.
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