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Beschlusstext (Gestaltungssatzung Rat 250717)

Daten

Kommune
Kall
Größe
446 kB
Datum
25.07.2017
Erstellt
14.08.17, 18:06
Aktualisiert
14.08.17, 18:06

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Gestaltungssatzung Gemeinde Kall Ratssitzung Gestaltungssatzung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ - 1. Änderung und Ergänzung - 25.07.2017 Arbeitsgemeinschaft RWTH-Aachen RaumPlan Institut für Städtebau und Landesplanung Wüllnerstraße 5b Lütticherstraße 10-12 52062 Aachen 52064 Aachen 1 Gestaltungssatzung Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ - 1. Änderung und Ergänzung - und ist im Norden durch das Rathaus, im Osten durch die Bahnanlagen bzw. das Bahnhofsgebäude, im Süden durch die Stellplätze des Einkaufsmarktes und im Westen durch die Bahnhofstraße begrenzt. § 2 Sachlicher Geltungsbereich § 1 Räumlicher Geltungsbereich Gemeinde Kall Im Geltungsbereich dieser Satzung bestehen gemäß der folgenden §§ 3 bis 8 besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 BauO NRW zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen und Plätze von städtebaulicher, künstlerischer und geschichtlicher Bedeutung sowie von Denkmälern gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW. 2 Gestaltungssatzung Es werden örtliche Bauvorschriften textlicher und zeichnerischer Art erlassen, die sich aus diesem Satzungstext und aus den zugehörigen Abbildungen (Abbildung 1 bis 14) ergeben. Die Abbildungen und der Gestaltungsplan sind Bestandteil dieser Satzung. § 4 Allgemeine Vorschriften § 3 Gestaltungsvorschriften Gemeinde Kall Ziel der Satzung ist es, das charakteristische Erscheinungsbild des historischen Ortskerns von Kall im Spannungsfeld der Bebauung entlang der Bahnhofstr. und des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes zu erhalten und durch eine einheitliche neue Platzbebauung nördl. und südl. des Bahnhofsplatzes weiter zu entwickeln. Die Gestaltungssatzung legt den Schwerpunkt auf den öffentl. Raum. Zwingende Vorschriften beziehen sich daher v.a. auf die Platzund Straßenfassaden sowie die vom öffentl. Raum aus einsehbaren Fassaden. 3 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung Trauflänge: 16,00 m bis 17,00 m (ausnahmsweise bis 25,00 m) Giebelbreite: 11,00 m bis 12,00 m 11 ,0 12 bis 0 m ,0 0 m Untergliederung durch in der Ansicht (Fassade) verglaste Zwischenbauten Zwischenbauten Breite: 3,00 m bis 4,00 m 16 ,0 17 bi 0 m ,0 s 0 m 12 m 0 ,0 s 11 bi 0 m ,0 m 00 3, bis m 00 4, 3, 00 4, bis m 00 m . ax m m 00 , 25 § 5 Bauweise Gestalterische Unterteilung in giebelund traufständige Gebäude 4 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung 1. Dachform § 6 Dächer Gleich geneigtes Satteldach, keine Verschneidung von Dachflächen Dachneigung: 38 ° bis 43 ° Zwischenbauten: Wechsel zwischen Giebel- und Traufständigkeit Zwischenbauten Dach: Verbindungsbauten in Höhe der Flachdachgauben möglich 5 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung 2. Dachaufbauten m 0 ,5 ax .5 m § 6 Dächer m ax .5 ,5 0 m Flachdachgauben Entwicklung aus Fassadenebene Einzelgaubenbreite: Max. 5,50 m Summe der Gaubenbreiten: Max. 60 % der Gebäudebreite Firsthöhe lt. B-Plan Traufhöhe Gaube Traufh. lt. B-Plan Traufhöhe: 10,00 m bis 10,30 m Abstand untereinander und zum Ortgang: Mind. 1,50 m Loggien in Gauben Unterteilung in hochrechteckige Formate 6 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung 3. Dachüberstände § 6 Dächer Konstruktiv notwendige seitliche Dachabschlüsse, keine Überstände Rinne auf die Traufe aufsetzen 4. Dacheindeckungsmaterialien Einheitlich Satteldach: Glatte matte Ziegel in grau und anthrazit, Grau patiniertes Zinkblech, Schiefer Dachintegrierte Photovoltaik-Elemente Dachaufbauten: Schiefer, grau patiniertes Zinkblech 7 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung RAL - Farbe § 7 Fassaden RAL 1013 Perlweiß RAL 7032 Kieselgrau 1. Fassadenmaterialien Helle Putzfassaden Weiße, beige oder graue Farben RAL 7047 Telegrau 4 RAL 9002 Grauweiß RAL 9010 Reinweiß 8 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung Lochfassade: Fläche der Öffnungselemente max. 50 % der Fassadenfläche a a a Abstand untereinander und zu Gebäudeecken: Mind. 0,50 m a a a a a Stehende bis quadratische Öfnungs-elemente mit bodentiefen hochrechteckigen bis quadratischen Fensterformaten b:a≥2:1 a a b b b § 7 Fassaden 2. Öffnungselemente Fenstergeländer: Glas oder Flachstahlprofile (DB 703) Schaufensteröffnungen: Liegende Formate, Unterteilung 9 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung 3. Kolonnaden Tiefe: 2,50 m § 7 Fassaden Stützen auf das Fassadenraster abstimmen 50 2, m 0, max 50 . m 0, max 50 . m 0, max 50 . m m 0, ax 50 . m max. 0,60 m Stützenbreite: Max. 0,50 m Je Platzseite einheitlich behandeln, können ganzheitlich mit Glas geschlossen werden (Eingangsbereiche können abweichen) Attikahöhe Kolonnade: Max. 0,60 m Absturzsicherung: Flachstahlprofil (DB 703) 10 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung 4. Kragdächer Materialien: Transparent, tansluzent, PhotovoltaikElemente Auskragung: max. 0,80 m, 0,25 m seitlich m 0, ax 25 . m 5. Lichtinszenierung 0, . ax m 5m 2 0, m a 25 x. m . ax m 5m 2 0, § 7 Fassaden In Verbindung mit Schaufenster / Haustür (nicht Kolonnade) Empfohlen in dezenter Form, Farbtemperatur unter 3300 ° Kelvin, keine Kombination von Farbtönen Gesamtkonzept aus Materialität, Farbgebung, Fassadendetails und Licht 11 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung Stätte der Leistung Unterordnung in die Architektur des Gebäudes 2. Horizontale Werbeanlagen Reisen Reisen Modeboutique Kosmetik Kosmetik Modeboutique Friseursalon Apotheke Bäckerei Drogerie Café max. 0,60 m § 8 Werbeanlagen 1. Allgemeine Anforderungen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss Höhe: Max. 0,60 m Kolonnade: Nur auf massiver Attika 12 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung Auf Fassadenfläche neben Öffnungselementen max.Höhe § 8 Werbeanlagen 3. Vertikale Werbeanlagen max. 0,25 m max. 0,80 m Höhe: Schaufensteroberkante Erdgeschoss bis Dachtraufe Dachgeschoss Auskragung: Max. 0,80 m Aufbautiefe: Max. 0,25 m Nicht an und oberhalb der Kolonnaden 13 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung § 8 Werbeanlagen 4. Hinweisschilder Erdgeschoss und 1. Obergeschoss Größe: Max. 0,25 m² Mehrere Hinweisschilder zu Gruppen zusammenfassen Einheitliches Material, harmonische Farbgebung max. 0,25 m² je Schild 14 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung § 8 Werbeanlagen 5. Fensterwerbung 1/3 der Fensterfläche Erdgeschoss und 1. Obergeschoss 6. Lichtinszenierung Indirekt bleuchtete oder hinterleuchtete Werbeanlagen Farbtemperatur unter 3300 ° Kelvin 1/3 2/3 15 Gestaltungssatzung Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen der Satzung verstößt, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten gemäß § 84 Abs. 3 BauO NRW können mit einer Geldbuße geahndet werden. § 10 Hinweis auf sonst. Vorschriften § 9 Ordnungswiedrigkeiten Gemeinde Kall Gemäß § 9 DSchG NRW bedarf es einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der Denkmalbehörde, wenn in der engeren Umgebung von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird. 16 Gemeinde Kall Gestaltungssatzung § 10 Hinweis auf sonst. Vorschriften Änderungsvorschlag: Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Insbesondere bedarf es gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen (DSchG NRW) einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der Denkmalbehörde, wenn in der engeren Umgebung von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird. Darüber hinaus wird auf die Bestimmungen der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kall vom 11. Oktober 2016 über Erlaubnisse und Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen hingewiesen. 17