Daten
Kommune
Kall
Größe
446 kB
Datum
25.07.2017
Erstellt
14.08.17, 18:06
Aktualisiert
14.08.17, 18:06
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Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
Gemeinde Kall
Ratssitzung
Gestaltungssatzung
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26
„Ortszentrum Kall“ - 1. Änderung und Ergänzung -
25.07.2017
Arbeitsgemeinschaft
RWTH-Aachen
RaumPlan
Institut für Städtebau und Landesplanung
Wüllnerstraße 5b
Lütticherstraße 10-12
52062 Aachen
52064 Aachen
1
Gestaltungssatzung
Der räumliche Geltungsbereich dieser
Satzung entspricht
dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26
„Ortszentrum Kall“
- 1. Änderung und
Ergänzung - und ist
im Norden durch das
Rathaus, im Osten
durch die Bahnanlagen bzw. das
Bahnhofsgebäude,
im Süden durch die
Stellplätze des Einkaufsmarktes und
im Westen durch die
Bahnhofstraße begrenzt.
§ 2 Sachlicher
Geltungsbereich
§ 1 Räumlicher
Geltungsbereich
Gemeinde Kall
Im Geltungsbereich
dieser Satzung bestehen gemäß der
folgenden §§ 3 bis 8
besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher und sonstiger
Anlagen im Sinne
des § 1 Abs. 1 BauO
NRW zum Schutz
bestimmter Bauten,
Straßen und Plätze
von städtebaulicher,
künstlerischer und
geschichtlicher Bedeutung sowie von
Denkmälern gemäß
§ 86 Abs. 1 BauO
NRW.
2
Gestaltungssatzung
Es werden örtliche
Bauvorschriften textlicher und zeichnerischer Art erlassen,
die sich aus diesem
Satzungstext und
aus den zugehörigen
Abbildungen (Abbildung 1 bis 14) ergeben.
Die Abbildungen und
der Gestaltungsplan
sind Bestandteil dieser Satzung.
§ 4 Allgemeine
Vorschriften
§ 3 Gestaltungsvorschriften
Gemeinde Kall
Ziel der Satzung ist
es, das charakteristische Erscheinungsbild des historischen
Ortskerns von Kall
im Spannungsfeld
der Bebauung entlang der Bahnhofstr.
und des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes zu erhalten und durch eine
einheitliche neue
Platzbebauung nördl.
und südl. des Bahnhofsplatzes weiter zu
entwickeln. Die Gestaltungssatzung legt
den Schwerpunkt auf
den öffentl. Raum.
Zwingende Vorschriften beziehen sich daher v.a. auf die Platzund Straßenfassaden
sowie die vom öffentl.
Raum aus einsehbaren Fassaden.
3
Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
Trauflänge:
16,00 m bis 17,00 m
(ausnahmsweise bis
25,00 m)
Giebelbreite:
11,00 m bis 12,00 m
11
,0
12 bis 0 m
,0
0
m
Untergliederung
durch in der Ansicht
(Fassade) verglaste
Zwischenbauten
Zwischenbauten
Breite:
3,00 m bis 4,00 m
16
,0
17 bi 0 m
,0 s
0
m
12
m
0
,0 s
11 bi 0 m
,0
m
00
3, bis m
00
4,
3,
00
4, bis m
00
m
.
ax m
m 00
,
25
§ 5 Bauweise
Gestalterische Unterteilung in giebelund traufständige
Gebäude
4
Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
1. Dachform
§ 6 Dächer
Gleich geneigtes
Satteldach, keine
Verschneidung von
Dachflächen
Dachneigung:
38 ° bis 43 °
Zwischenbauten:
Wechsel zwischen
Giebel- und Traufständigkeit
Zwischenbauten
Dach:
Verbindungsbauten
in Höhe der Flachdachgauben möglich
5
Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
2. Dachaufbauten
m
0
,5
ax
.5
m
§ 6 Dächer
m
ax
.5
,5
0
m
Flachdachgauben
Entwicklung aus
Fassadenebene
Einzelgaubenbreite:
Max. 5,50 m
Summe der Gaubenbreiten:
Max. 60 % der Gebäudebreite
Firsthöhe
lt. B-Plan
Traufhöhe
Gaube
Traufh.
lt. B-Plan
Traufhöhe:
10,00 m bis 10,30 m
Abstand untereinander und zum Ortgang: Mind. 1,50 m
Loggien in Gauben
Unterteilung in
hochrechteckige Formate
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Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
3. Dachüberstände
§ 6 Dächer
Konstruktiv notwendige seitliche
Dachabschlüsse,
keine Überstände
Rinne auf die Traufe
aufsetzen
4. Dacheindeckungsmaterialien
Einheitlich
Satteldach:
Glatte matte Ziegel
in grau und anthrazit,
Grau patiniertes
Zinkblech, Schiefer
Dachintegrierte Photovoltaik-Elemente
Dachaufbauten:
Schiefer, grau patiniertes Zinkblech
7
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Gestaltungssatzung
RAL - Farbe
§ 7 Fassaden
RAL 1013
Perlweiß
RAL 7032
Kieselgrau
1. Fassadenmaterialien
Helle Putzfassaden
Weiße, beige oder
graue Farben
RAL 7047
Telegrau 4
RAL 9002
Grauweiß
RAL 9010
Reinweiß
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Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
Lochfassade:
Fläche der Öffnungselemente max. 50 %
der Fassadenfläche
a a a
Abstand untereinander und zu Gebäudeecken: Mind.
0,50 m
a a a a a
Stehende bis quadratische Öfnungs-elemente mit bodentiefen hochrechteckigen
bis quadratischen
Fensterformaten
b:a≥2:1
a a
b
b
b
§ 7 Fassaden
2. Öffnungselemente
Fenstergeländer:
Glas oder Flachstahlprofile (DB 703)
Schaufensteröffnungen: Liegende Formate, Unterteilung
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Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
3. Kolonnaden
Tiefe:
2,50 m
§ 7 Fassaden
Stützen auf das Fassadenraster abstimmen
50
2,
m
0, max
50 .
m
0, max
50 .
m
0, max
50 .
m m
0, ax
50 .
m
max.
0,60 m
Stützenbreite:
Max. 0,50 m
Je Platzseite einheitlich behandeln, können ganzheitlich mit
Glas geschlossen
werden (Eingangsbereiche können
abweichen)
Attikahöhe Kolonnade: Max. 0,60 m
Absturzsicherung:
Flachstahlprofil (DB
703)
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Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
4. Kragdächer
Materialien:
Transparent, tansluzent, PhotovoltaikElemente
Auskragung:
max. 0,80 m, 0,25 m
seitlich
m
0, ax
25 .
m
5. Lichtinszenierung
0,
.
ax
m 5m
2
0,
m
a
25 x.
m
.
ax
m 5m
2
0,
§ 7 Fassaden
In Verbindung mit
Schaufenster / Haustür (nicht Kolonnade)
Empfohlen in dezenter Form, Farbtemperatur unter 3300 °
Kelvin, keine Kombination von Farbtönen
Gesamtkonzept aus
Materialität, Farbgebung, Fassadendetails und Licht
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Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
Stätte der Leistung
Unterordnung in die
Architektur des Gebäudes
2. Horizontale
Werbeanlagen
Reisen
Reisen
Modeboutique
Kosmetik
Kosmetik
Modeboutique
Friseursalon
Apotheke
Bäckerei
Drogerie
Café
max.
0,60 m
§ 8 Werbeanlagen
1. Allgemeine
Anforderungen
Erdgeschoss und 1.
Obergeschoss
Höhe: Max. 0,60 m
Kolonnade:
Nur auf massiver
Attika
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Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
Auf Fassadenfläche
neben Öffnungselementen
max.Höhe
§ 8 Werbeanlagen
3. Vertikale
Werbeanlagen
max.
0,25 m
max.
0,80 m
Höhe: Schaufensteroberkante Erdgeschoss bis Dachtraufe Dachgeschoss
Auskragung:
Max. 0,80 m
Aufbautiefe:
Max. 0,25 m
Nicht an und oberhalb der Kolonnaden
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Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
§ 8 Werbeanlagen
4. Hinweisschilder
Erdgeschoss und 1.
Obergeschoss
Größe:
Max. 0,25 m²
Mehrere Hinweisschilder zu Gruppen
zusammenfassen
Einheitliches Material, harmonische
Farbgebung
max.
0,25 m²
je Schild
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Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
§ 8 Werbeanlagen
5. Fensterwerbung
1/3 der Fensterfläche
Erdgeschoss und 1.
Obergeschoss
6. Lichtinszenierung
Indirekt bleuchtete
oder hinterleuchtete
Werbeanlagen
Farbtemperatur unter 3300 ° Kelvin
1/3
2/3
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Gestaltungssatzung
Wer vorsätzlich oder
fahrlässig gegen die
Bestimmungen der
Satzung verstößt,
handelt ordnungswidrig.
Ordnungswidrigkeiten gemäß § 84
Abs. 3 BauO NRW
können mit einer
Geldbuße geahndet
werden.
§ 10 Hinweis auf
sonst. Vorschriften
§ 9 Ordnungswiedrigkeiten
Gemeinde Kall
Gemäß § 9 DSchG
NRW bedarf es einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der
Denkmalbehörde,
wenn in der engeren
Umgebung von Baudenkmälern Anlagen
errichtet, verändert
oder beseitigt werden, wenn hierdurch
das Erscheinungsbild des Denkmals
beeinträchtigt wird.
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Gemeinde Kall
Gestaltungssatzung
§ 10 Hinweis auf
sonst. Vorschriften
Änderungsvorschlag:
Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Insbesondere bedarf es gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen (DSchG
NRW) einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der Denkmalbehörde, wenn in der engeren Umgebung von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus wird auf die Bestimmungen der Sondernutzungssatzung der Gemeinde
Kall vom 11. Oktober 2016 über Erlaubnisse und Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen hingewiesen.
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