Daten
Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
16.04.10, 18:44
Aktualisiert
25.01.12, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung der Gemeinde Kall
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) – SGV.NRW.2023 – hat der Rat der Gemeinde
Kall mit Beschluss vom 23. März 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
22.414.260,00 EUR
25.020.140,00 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
mit dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
21.068.070,00 EUR
22.399.475,00 EUR
7.685.900,00 EUR
8.205.900,00 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
1.565.520,00 EUR
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung
von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
0,00 EUR
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
und/oder
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
festgesetzt.
2.605.880,00 EUR
0,00 EUR
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
festgesetzt.
6.000.000,00 EUR
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
1.2
2.
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
260 v.H.
376 v.H.
Gewerbesteuer
398 v.H.
§7
Soweit im Stellenplan kw-Vermerke (künftig wegfallend) angebracht sind, dürfen frei werdende
Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.
Die im Stellenplan angebrachten ku-Vermerke (künftig umzuwandeln) haben die Wirkung,
dass jede freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe
umzuwandeln ist.