Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
3,1 MB
Erstellt
15.07.10, 18:42
Aktualisiert
10.09.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Bedarfsgerechte Seniorenarbeit
in der
Gemeinde Hürtgenwald
Bedarfsanalyse
für das Projekt
„Bürgerbus
in
Hürtgenwald“
Anlass:
Podiumsdiskussion im großen
Sitzungssaal der Gemeinde
Hürtgenwald am 05. März 2009
Thema:
„Bedarfsgerechte Seniorenarbeit
in der Gemeinde Hürtgenwald“
Auftrag:
Ermittlung des Bedarf der Einrichtung
eines Bürgerbusses für Hürtgenwald
Ausgangslage:
Die Gemeinde Hürtgenwald
ist eine Flächengemeinde
mit
auf
13 Ortsteilen
> 88 qkm.
Weitere Schritte:
1. Der Vorsitzende des Bürgerbusvereins
Heimbach, Herr Gerd Linden, hat am
02.07.2009 im Rathaus Vertretern der
kommunalen Politik und des Seniorenrings
Hürtgenwald Rede und Antwort rund um das
Thema „Bürgerbus“ gestanden.
2.Unter Mitwirkung des Seniorenrings
Hürtgenwald wurde ein Fragebogen für eine
Bedarfsanalyse entwickelt, der im Oktober
2009 über den „Dorfboten“ an die
Bevölkerung verteilt und auch auf der
Homepage der Gemeinde Hürtgenwald
eingestellt wurde.
Es sind
97 Fragebogen an die
Gemeindeverwaltung
zurückgegeben worden.
Bedarfsanalyse "Bürgerbus in der Gemeinde Hürtgenwald"
Verteilte Fragebögen (Auflage Dorfbote)
Zurück erhaltene Fragebögen
3500
97
Bedarfsanalyse "Bürgerbus in der Gemeinde Hürtgenwald"
24
19
19
15
13
13
14
Anzahl
9
8
7
9
5
4
4
1
2
1
0
Zurückgegebene Fragebögen aus den einzelnen Ortsteilen
Zerkall
Vossenack
Straß
Simonskall
Schafberg
Raffelsbrand
Kleinhau
Hürtgen
Horm
Großhau
Gey
Brandenberg
Bergstein
-1
Bedarfsanalyse "Bürgerbus in der Gemeinde Hürtgenwald"
Teilgenommene Haushalte
50
45
45
40
35
30
Anzahl 25
20
15
17
16
12
10
6
5
1
6-PersonenHaushalt
5-PersonenHaushalt
4-PersonenHaushalt
3-PersonenHaushalt
2-PersonenHaushalt
1-PersonenHaushalt
0
Bedarfsanalyse "Bürgerbus in der Gemeinde Hürtgenwald"
Aufteilung der an der Umfrage teilgenommenen Personen in Altersgruppen
250
246
200
150
Anzahl
100
73
53
55
54
50
11
66 und älter
51-65
31-50
18-30
12-17 und
jünger
Altersgruppen
Personen
insgesamt
0
K`hau – Hürt – V`nack – S`kall – R`brand
K´hau – B`berg – B`stein – Z`kall
K`hau – G`hau - Gey – Horm – Straß – Sch`berg
Bedarfsanalyse "Bürgerbus in der Gemeinde Hürtgenwald"
Angebotene Strecken (Mehrfachnennungen möglich)
Kleinhau-HürtgenVossenack-SimonskallRaffelsbrand einschl.
Ringstraße u. z.; 122
Kleinhau-BrandenbergBergstein-Zerkall u.z.; 115
Keine Angaben; 18
Kleinhau-Großhau-GeyHorm-Straß-Schafberg u.z.;
91
Im Sommer zum Freibad im Ortsteil Vossenack
Im Herbst und Winter zum Hallenbad und Sauna nach
Kreuzau
Zum Krankenhaus nach Simmerath
Zum Krankenhaus nach Lendersdorf
Bedarfsanalyse "Bürgerbus in der Gemeinde Hürtgenwald"
Weitere Fahrziele
Keine Angaben; 25
Im Sommer zum Freibad im
Ortsteil Vossenack; 123
Zum Krankenhaus nach
Lendersdorf; 140
Zum Krankenhaus nach
Simmerath; 85
Im Herbst und Winter zum
Hallenbad und Sauna nach
Kreuzau; 135
Vorschläge aus der
Bevölkerung für weitere Ziele:
Ergänzungen nach Simmerath und zurück
Bergstein – Vossenack – zurück
Bergstein – Brandenberg – Obermaubach
Fahrten nach Nideggen-Schmidt zum Besuch des Wildparks oder des Rursees
in Eschauel
Fahrten nach Nideggen
Anbindung an die Rurtalbahn
Zum Einkaufen nach Kleinhau
Anbindung nach Kreuzau
Samstags zum Markt nach Düren
Zum Krankenhaus nach Düren
Verbesserung der Fahrten sonntags nach Düren,
Samstags zum Markt nach Düren
Bessere Versorgung von Straß, Horm und Schafberg an das ÖPNV-Netz
Anbindung nach Stolberg, Eschweiler und Aachen
Fahrten z.B. zur Roetgen-Therme
Abend- oder/und Nachtfahrten von Düren nach Hürtgenwald
Verbesserung der Mobilität für Rollstuhlfahrer
Bereitschaft, sich als ehrenamtlicher Fahrer zur Verfügung zu stellen
132
140
120
100
80
38
60
40
18
20
0
ja
nein
keine Angaben
Ehrenamtlicher Fahrer
Wie Nachfragen ergeben haben, wurde
vielfach aufgrund (derzeitiger) Mobilität mit
einem eigenem PKW ein Fragebogen
nicht ausgefüllt bzw. abgegeben.
Daraus ist zu schließen, dass sich der
Bedarf „Bürgerbus“ ständig verändern
kann.
Auch lässt die Bereitschaft von 38 Personen,
sich als ehrenamtlicher Fahrer/in zur Verfügung zu stellen, annehmen, dass ein Bürgerbus „fahren“ könnte.
Fördermittel
14 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr
NRW (ÖPNVG NRW) und die dazu ergangenen
Verwaltungsvorschriften
für einen Bürgerbus
= 32.000,00 €
Bürgerbus mit Niederflurbereich = 40.000,00 €
Festbeträge erhöhen sich um 2.000,00 €, wenn Fahrzeug
mit Erdgas- oder Hybridantrieb ausgestattet ist
Anschaffung Neufahrzeug (9-Sitzer einschl. Fahrer) ca.
30.000 € bis 40.000 € brutto (je nach Ausstattung)
Voraussetzungen für eine Förderung
Förderung zur Erstbeschaffung für neue Bürgerbusvorhaben
wenn Einsatz des Fahrzeuges eine jährliche Laufleistung von
mind. 20.000 Kilometer erwarten lässt
Förderung Ersatzbeschaffung für Bürgerbusfahrzeuge möglich,
wenn diese im Förderjahr ein Alter von 7 Jahren erreichen oder
Alter von 5 Jahren erreichen und Laufleistung > 300.000 Kilometer aufweisen.
Altfahrzeug ist zu veräußern; im Einzelfall kann auf Antrag für
eine Dauer von mindestens 2 Jahren als Reservefahrzeug
genutzt werden.
Weitere Voraussetzungen:
Durchführung Bürgerbusbetrieb von einem eigens zu
diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlichen
Fahrerinnen und Fahrern
Weiterhin erforderlich, dass Gemeinde o d e r
Verkehrsunternehmen Übernahme aus dem Betrieb resultierender Defizite garantiert und damit Gesamtfinanzierung
des Vorhabens sichert.
Verkehrsunternehmen oder Gemeinde muss Genehmigungsinhaber und verantwortlicher Unternehmer nach
Personenbeförderungsgesetz der Bürgerbuslinie sein oder
bei neuen Bürgerbusvorhaben werden.
Bürgerbusverein muss Betrieb Bürgerbus mit
ehrenamtlichen Fahrinnen und Fahrern dauerhaft und
zuverlässig sicherstellen.
Betrieb Bürgerbus hat auf Grundlage eines zwischen
Bürgerbusverein und Verkehrsunternehmen abgestimmten
Linienweg-, Fahrplan- und Tarifkonzeptes zu erfolgen.
Zuständiges Verkehrsunternehmen in diesem Sinne ist die
R V E Regionalverkehr EUREGIO Maas- Rhein GmbH
Aachen.
(Neuer Angebotsname: DB Bahn Rheinlandbus)
Weitere Förderungsmöglichkeit
Als pauschaler Ausgleich der Organisationsausgaben des
Bürgerbusvereins, die im Zusammenhang mit Bürgerbusvorhaben stehen, Fördermittel des Landes auf Antrag jährlich 5.000,00 €.
(Z.B. Ausgaben für ärztliche Untersuchungen, Schulungen
und Fortbildungen ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer
sowie Fahrtkosten, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit)
Fahrgastbeförderungsschein für die
ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer
Altersbegrenzung für Bürgerbusfahrerinnen und –fahrer
gibt es nicht.
Wer einen Führerschein der Klasse D oder D1 besitzt
(Personenbeförderungsschein für Busse), benötigt keine
weitere Fahrerlaubnis für den Bürgerbus.
Alle anderen Fahrerinnen und Fahrer benötigen eine
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Pkw im
Linienverkehr.
Diesbezüglichen Anträge sind über örtliche Meldebehörden
an zuständiges Straßenverkehrsamt zu richten.
Dem Antrag sind beizufügen:
• Antrag auf Ausstellung eines EUFührerscheins wegen Umtausch
• Auskunft aus dem
Verkehrszentralregister
• Führungszeugnis
• Bescheinigung über eine arbeitsoder betriebsmedizinische
Untersuchung pp.
Gebühren geschätzt rund 70,00 € und können vom
Bürgerbusverein aus jährlicher Organisationspauschale
getragen werden.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Bürgerbussen
wird für 5 Jahre erteilt und kann für jeweils 5 weitere Jahre
verlängert werden.
Ab 65. Lebensjahr muss geforderte Gesundheitsuntersuchung jährlich vorgenommen werden.
Vorschlag:
Aufgrund der durchgeführten Bedarfsanalyse und
der weiteren Erkenntnisse erscheint es sinnvoll, der
Bevölkerung eine Informationsveranstaltung
anzubieten und den Interessenten eines Bürgerbusses Gelegenheit zu geben, sich in einem Verein
zusammenzuschließen.
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit