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Beschlusstext (17-06-19_16-136_BP Abwägung TÖB_Satzung_bearb. nach BPU-Ausschuss 04.07.2017)

Daten

Kommune
Titz
Größe
706 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 18:00
Aktualisiert
07.07.17, 18:00

Inhalt der Datei

Inhaltsverzeichnis 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB 1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung ............................ 1 1.1 Mit Schreiben vom 13.04.17 ............................................................................................................. 1 1.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1 2 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung ............................ 1 2.1 Mit Schreiben vom 02.05.17 ............................................................................................................. 1 2.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1 3 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, Abfallwirtschaft und Bodenschutz .................................... 1 3.1 4 Mit Schreiben vom 08.05.17 ............................................................................................................. 1 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung, Bergbau und Energie in NRW ........................................ 2 4.1 Mit Schreiben vom 27.04.2017 ......................................................................................................... 2 4.1.a Bergbau ......................................................................................................................................... 2 4.1.b Grundwasserverhältnisse............................................................................................................... 2 5 IHK Aachen ........................................................................................................................................ 3 5.1 Mit Schreiben vom 19.05.2017 ......................................................................................................... 3 5.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 3 6 Kreisverwaltung Düren ..................................................................................................................... 3 6.1 Mit Schreiben vom 15.05.2017 ......................................................................................................... 3 6.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 3 7 Erftverband ........................................................................................................................................ 4 7.1 Mit Schreiben vom 12.04.2017 ......................................................................................................... 4 7.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 4 8 Erftverband ........................................................................................................................................ 4 8.1 Mit Schreiben vom 20.04.2017 ......................................................................................................... 4 8.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 4 9 Westnetz GmbH ................................................................................................................................. 5 9.1 Mit Schreiben vom 07.04.2017 ......................................................................................................... 5 9.1.a Straßenbeleuchtung ....................................................................................................................... 5 10 Deutsche Bahn AG ............................................................................................................................ 6 10.1 Mit Schreiben vom 10.04.2017 ......................................................................................................... 6 10.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 6 11 Deutsche Bahn AG ............................................................................................................................ 7 11.1 Mit Schreiben vom 24.04.2017 ......................................................................................................... 7 11.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 7 12 Landesbetrieb Straßenbau NRW...................................................................................................... 7 12.1 Mit Schreiben vom 12.04.2017 ......................................................................................................... 7 12.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 7 I / III Inhaltsverzeichnis 13 Landesbetrieb Straßenbau NRW...................................................................................................... 8 13.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 ......................................................................................................... 8 13.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 8 14 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr................. 8 14.1 Mit Schreiben vom 12.04.2017 ......................................................................................................... 8 14.1.a Höhe baulicher Anlagen ................................................................................................................. 8 15 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr................. 9 15.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 ......................................................................................................... 9 15.1.a Höhe baulicher Anlagen ................................................................................................................. 9 16 regionetz GmbH................................................................................................................................ 9 16.1 Mit Schreiben vom 18.04.2017 ......................................................................................................... 9 16.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 9 17 regionetz GmbH............................................................................................................................... 10 17.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 ....................................................................................................... 10 17.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 10 18 Landschaftsverband Rheinland-Amt für Bodendenkmalpflege .................................................. 11 18.1 Mit Schreiben vom 26.04.2017 ....................................................................................................... 11 18.1.a Denkmalschutz ............................................................................................................................ 11 19 Landschaftsverband Rheinland-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB ................................................................................................................................. 12 19.1 Mit Schreiben vom 20.04.2017 ....................................................................................................... 12 19.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 12 20 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ............................................................................. 12 20.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 ....................................................................................................... 12 20.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 12 21 NABU Kreisverband Düren / BUND Kreisgruppe Düren .............................................................. 13 21.1 Mit Schreiben vom 09.05.2017 ....................................................................................................... 13 21.1.a Stellungnahme ............................................................................................................................. 13 22 Geologischer Dienst NRW .............................................................................................................. 13 22.1 Mit Schreiben vom 05.05.2017 ....................................................................................................... 13 22.1.a Erdbebengefährdung ................................................................................................................... 13 22.1.b Baugrunduntersuchung ................................................................................................................ 14 23 23.1 23.2 23.3 23.4 23.5 23.6 23.7 Keine Bedenken geäußert .............................................................................................................. 15 Bezirksregierung Köln..................................................................................................................... 15 Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 Höhere Denkmalbehörde ................................................... 15 Bezirksregierung Köln, Dezernat 51 Höhere Landschaftsschutzbehörde ....................................... 15 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 IGVP und ÖPNV.................................................................... 15 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 Umweltüberwachung ............................................................. 15 Bezirksregierung Köln, Dezernat 55 ............................................................................................... 15 Rheinisches Amt für Denkmalpflege ............................................................................................... 15 II / III Inhaltsverzeichnis 23.8 23.9 23.10 23.11 23.12 23.13 23.14 23.15 23.16 23.17 23.18 23.19 23.20 23.21 23.22 23.23 23.24 23.25 23.26 23.27 23.28 23.29 23.30 23.31 23.32 23.33 Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V........................................................................................ 15 Wasserverband Eifel-Rur, Liegenschaften ..................................................................................... 15 Bischöfliches Generalvikariat .......................................................................................................... 15 Evangelisches Landeskirchenamt .................................................................................................. 15 Handwerkskammer ......................................................................................................................... 15 Kreishandwerkerschaft RUREIFEL................................................................................................. 15 EWVEnergie- und Wasserversorgung GmbH ................................................................................. 15 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen ................................................................................ 15 Landesverband der Naturschutzverbände NRW ............................................................................ 16 RWE Power AG .............................................................................................................................. 16 Deutsche Telekom AG, Niederlassung Düren ................................................................................ 16 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen ................................................................................ 16 Landesbetrieb Wald und Holz NRW ............................................................................................... 16 Westdeutscher Rundfunk ............................................................................................................... 16 RWE Rhein-Ruhr AG ...................................................................................................................... 16 Gemeindeverwaltung Niederzier..................................................................................................... 16 Stadtverwaltung Jülich .................................................................................................................... 16 Stadtverwaltung Elsdorf .................................................................................................................. 16 Stadtverwaltung Linnich.................................................................................................................. 16 Gemeindeverwaltung Jüchen ......................................................................................................... 16 Stadtverwaltung Bedburg ............................................................................................................... 16 Stadtverwaltung Erkelenz ............................................................................................................... 16 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben........................................................................................... 16 Dürener Kreisbahn.......................................................................................................................... 16 Thyssengas GmbH ......................................................................................................................... 17 B B M Beteiligung Managemant GmbH .......................................................................................... 17 Legende: Frühzeitige, Offenlage, Hinweise und Festsetzungen III / III 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung 1.1 Mit Schreiben vom 13.04.17 1.1.a Beschlussvorschlag Keine Bedenken Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Es werden keine Bedenken erhoben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat Kenntnis. nimmt zur Der Rat Kenntnis. nimmt zur Der Rat Kenntnis. nimmt zur Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Kopka 2 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung 2.1 Mit Schreiben vom 02.05.17 2.1.a Keine Bedenken Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden Es werden keine Bedenken erhoben. öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 3 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, Abfallwirtschaft und Bodenschutz 3.1 Mit Schreiben vom 08.05.17 Das Dezernat 52 "Abfallwirtschaft und Bodenschutz" der Bezirksregierung Köln hat gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.31 keine Bedenken. Es werden keine Bedenken erhoben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 1 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 4 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung, Bergbau und Energie in NRW 4.1 Mit Schreiben vom 27.04.2017 4.1.a Beschlussvorschlag Bergbau Der Planungsbereich liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Horrem 123". Eigentümer des Bergwerksfeldes ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Nach den derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Planungsbereich kein Bergbau verzeichnet. Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planung ist hier nichts bekannt. Zu möglichen bergbaulichen Einwirkungen aus dem umgegangenen Bergbau oder zukünftigen bergbaulichen Planungen sowie diesbezüglich erforderlichen Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen sollte der Feldeseigentümer grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Der vorgebrachte Belang erfordert keine Änderung der Plankonzeption. Der Feldeseigentümer hat keine Bedenken geäußert. Zusätzlich wird folgender Hinweis bzgl. der vorgebrachten Belanges in den Bebauungsplan aufgenommen: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Stellungnahme wird berücksichtigt. „Bergbau Das Plangebiet befindet sich auf dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Horrem123“. Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Horrem123“ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planung ist hier nichts bekannt.“ 4.1.b Grundwasserverhältnisse Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63 -2000-1 - ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Der Hinweis ist bereit im Bebauungsplan aufgeführt und wird auch beibehalten. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Sowohl die RWE Power AG als auch der Erftverband wurden im Verfahren beteiligt und haben keine Bedenken geäußert. Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach 2 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken erhoben. Der Rat Kenntnis. nimmt zur Der Rat Kenntnis. nimmt zur Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Jablonski 5 IHK Aachen 5.1 Mit Schreiben vom 19.05.2017 5.1.a Keine Bedenken Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie und Handelskammer Aachen keine Bedenken. 6 Kreisverwaltung Düren 6.1 Mit Schreiben vom 15.05.2017 6.1.a Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Keine Bedenken Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Es werden keine Bedenken erhoben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken erhoben. Der Rat Kenntnis. nimmt zur Der Rat Kenntnis. nimmt zur > Gebäudemanagement > Straßenverkehrsamt > Kreisentwicklung und -straßen > Recht, Bauordnung und Wohnungswesen > Brandschutz > Umweltamt Aus Sicht der Kreisverwaltung Düren werden zur o.a. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 in der Ortslage Hasselsweiler keine Belange vorgetragen. 7 Erftverband 7.1 Mit Schreiben vom 12.04.2017 7.1.a Keine Bedenken Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ralf Müller 8 Erftverband 8.1 Mit Schreiben vom 20.04.2017 8.1.a Keine Bedenken Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken. Es werden keine Bedenken erhoben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 4 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Per Seeliger 9 Westnetz GmbH 9.1 Mit Schreiben vom 07.04.2017 9.1.a Straßenbeleuchtung Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Dies betrifft nicht die Ebene der Bauleitplanung, sondern die Ebene der Ausführungsplanung. Der Rat Kenntnis. nimmt zur Wir weisen auf die im Verfahrensgebiet vorhandene Straßenbeleuchtung hin. Sollte es im Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen unseres Versorgungsnetzes kommen, greift hier das Verursacherprinzip. Zu Ihrer Information haben wir einen Auszug aus unserem Planwerk unserer Stellungnahme beigefügt. Westnetz GmbH i.V. Jürgen Weitmann i.A. Anlage(n): Planauszug Helmut Maaßen 5 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen 10 Deutsche Bahn AG 10.1 Mit Schreiben vom 10.04.2017 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken erhoben. Der Rat Kenntnis. 10.1.a Keine Bedenken Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. nimmt zur Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 6 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken erhoben. Der Rat Kenntnis. nimmt zur Der Rat Kenntnis. nimmt zur Deutsche Bahn AG i.V. Bonner i.A. Sandkühler 11 Deutsche Bahn AG 11.1 Mit Schreiben vom 24.04.2017 11.1.a Keine Bedenken Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Stellungnahme: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In dem o. g. Verfahren zum Bebauungsplan werden die Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen nicht berührt. Wir haben daher weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Deutsche Bahn AG i.V. Bonner i.A. Grams 12 Landesbetrieb Straßenbau NRW 12.1 Mit Schreiben vom 12.04.2017 12.1.a Keine Bedenken Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehrslärm der A 44 oder L 241, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Titz. Es werden keine Bedenken erhoben. Die Planung wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 hinsichtlich möglicher Emissionen (Verkehr) bereits abgewogen. Bei der jetzigen Änderung handelt es sich um geringfügige Änderungen des Bebauungsplanes, die nicht die Grundzüge der Planung berühren. Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 werden folgende 7 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen/ der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Anpassungen vorgenommen: Marlis Hess Beschlussvorschlag 1. Geringfügige Änderung der Baugrenzen Gemarkung Hasselsweiler Flur 13, Flurstücke 610, 611 und 612 2. Änderung der Dachformen 3. Baufenstererweiterung für Gemarkung Hasselsweiler Flur 13, Flurstücke 622, 623 und 624 4. Erhöhung der Firsthöhen von 7,50 m auf max. 9,50 m für Gemarkung Hasselsweiler Flur 13, Flurstücke 622, 623 und 624. 13 Landesbetrieb Straßenbau NRW 13.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 13.1.a Keine Bedenken Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Es werden keine Bedenken erhoben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat Kenntnis. nimmt zur Der Rat Kenntnis. nimmt zur Marlis Hess 14 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 14.1 Mit Schreiben vom 12.04.2017 14.1.a Höhe baulicher Anlagen Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende Stellungnahme ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Die Höhe von 30 m zu überschreiten, wird durch den Bebauungsplan nicht begründet und ist nicht geplant. Die maximale Firsthöhe im Geltungsbereich beträgt 9,50 m. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. 8 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten. Im Auftrag Nogueira Duarte Mack 15 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 15.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 15.1.a Höhe baulicher Anlagen Von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sachund Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen. Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Geilenkirchen. Die Höhe von 30 m zu überschreiten, wird durch den Bebauungsplan nicht begründet und ist nicht geplant. Die maximale Firsthöhe im Geltungsbereich beträgt 9,50 m. Der Rat Kenntnis. nimmt zur Es werden keine Bedenken erhoben. Der Rat Kenntnis. nimmt zur Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten. Nogueira Duarte Mack 16 regionetz GmbH 16.1 Mit Schreiben vom 18.04.2017 16.1.a Keine Bedenken Wir danken für Ihre o.g. Schreiben und teilen Ihnen hierzu mit, dass unsererseits gegen die Änderung des o.g. Bebauungsplanes grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Der Hinweis betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. 9 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken erhoben. Der Rat Kenntnis. Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen bzw. Kabel entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass entsprechend der Richtlinien (DVGW-Regelwerk GW 125) bei geplanten Anpflanzungen von Baumgruppen im Trassenbereich von Versorgungsleitungen bzw. Kabel seitens des Veranlassers Schutzmaßnahmen erfolgen müssen und durch Anpassung der Straßenkappen entstehende Kosten vom Veranlasser im vollen Umfang zu tragen sind. Bestandspläne erhalten Sie über unsere lnternetplanauskunft. Diese finden Sie auf der Homepage der regionetz GmbH unter Onlineservice / Leitungsauskunft. Spätestens vor der Bauausführung sind gültige Bestandspläne aller Versorgungsarten der regionetz sowie der betriebsgeführten Unternehmen und eine Leitungsschutzeinweisung über unsere lnternetplanauskunft (s.o.) einzuholen. Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. i. A. Pascal Juchems 17 regionetz GmbH 17.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 17.1.a Keine Bedenken Wir danken für Ihr oben genanntes Schreiben und teilen Ihnen hierzu mit, dass unsererseits gegen den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestab- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. nimmt zur Die Sicherung der Versorgungs- und Anschlussleitungen wird im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. 10 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag stände einzuhalten sind. Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. i.A. Frank Neyer i.A. Bianca Frank 18 Landschaftsverband Rheinland-Amt für Bodendenkmalpflege 18.1 Mit Schreiben vom 26.04.2017 18.1.a Denkmalschutz Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen. Es werden keine Bedenken geäußert. Folgender Hinweis zu Bodendenkmälern wird in den Bebauungsplan aufgenommen: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Die Bestimmungen nach §§15, 16 DSchG NRW sind zu beachten. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Oliver Becker 11 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 19 Landschaftsverband Rheinland-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB 19.1 Mit Schreiben vom 20.04.2017 19.1.a Keine Bedenken Hiermit möchte ich Sie innerhalb meiner Stellungnahme darüber informieren, dass keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR vorliegt und daher keine Bedenken gegen die o. g. Maßnahme geäußert werden. Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn; es wird darum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen. Es werden keine Bedenken erhoben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Rat Kenntnis. nimmt zur Der Rat Kenntnis. nimmt zur Rheinische Ämter für Denkmalpflege in Pulheim und Bonn haben keine Bedenken geäußert. Ich bedanke mich vielmals und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Ludes 20 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 20.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 20.1.a Keine Bedenken Zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung: Es werden keine Bedenken erhoben. Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Lock 12 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen 21 NABU Kreisverband Düren / BUND Kreisgruppe Düren 21.1 Mit Schreiben vom 09.05.2017 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die geringfügigen Änderungen der Baufenstergröße, Dachform und Firsthöhe wirken sich nicht weiter auf den Artenschutz aus. Der Rat Kenntnis. Die Stellungnahme führt zu keiner Änderung der Plankonzeption, da die vorgebrachten Belange auf der Ebene der Ausführungsplanung, z.B. durch bautechnische Maßnahmen bewältigt werden können. Zusätzlich wird der nachfolgende Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 21.1.a Stellungnahme Zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände BUND und NABU folgende Stellungnahme ab. nimmt zur Wir empfehlen hier eine ASP I durchzuführen. Zu begrüßen ist hier die Erhaltung der Grünfläche westlich des Plangebietes. 22 Geologischer Dienst NRW 22.1 Mit Schreiben vom 05.05.2017 22.1.a Erdbebengefährdung Für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis zur Erdbebengefährdung Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. • Die Gemarkung Hasselsweiler der Gemeinde Titz ist der Erdbebenzone 2 und geologischer Untergrundklasse T zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland Die Stellungnahme wird berücksichtigt. „Erdbebengefährdung Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse T, gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundsklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland NRW (Geologischer Dienst NRW 2006). Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149-2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß der 13 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. Beschlussvorschlag Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998. Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“. 22.1.b Baugrunduntersuchung Baugrunduntersuchung Folgender Hinweis wird in den Bebauungsplan eingefügt: Ich empfehle, die Baugrundeigenschaften objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. „Eine objektbezogene Baugrunduntersuchung wird vor dem Bau empfohlen.“ Dr. Hantl Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Stellungnahme wird berücksichtigt. 14 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 23 Keine Bedenken geäußert 23.1 Bezirksregierung Köln 23.2 Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 Höhere Denkmalbehörde 23.3 Bezirksregierung Köln, Dezernat 51 Höhere Landschaftsschutzbehörde 23.4 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 IGVP und ÖPNV 23.5 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 Umweltüberwachung 23.6 Bezirksregierung Köln, Dezernat 55 23.7 Rheinisches Amt für Denkmalpflege 23.8 Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. 23.9 Wasserverband Eifel-Rur, Liegenschaften 23.10 Bischöfliches Generalvikariat 23.11 Evangelisches Landeskirchenamt 23.12 Handwerkskammer 23.13 Kreishandwerkerschaft RUREIFEL 23.14 EWVEnergie- und Wasserversorgung GmbH 23.15 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen Beschlussvorschlag 15 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen 23.16 Landesverband der Naturschutzverbände NRW 23.17 RWE Power AG 23.18 Deutsche Telekom AG, Niederlassung Düren 23.19 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen 23.20 Landesbetrieb Wald und Holz NRW 23.21 Westdeutscher Rundfunk 23.22 RWE Rhein-Ruhr AG 23.23 Gemeindeverwaltung Niederzier 23.24 Stadtverwaltung Jülich 23.25 Stadtverwaltung Elsdorf 23.26 Stadtverwaltung Linnich 23.27 Gemeindeverwaltung Jüchen 23.28 Stadtverwaltung Bedburg 23.29 Stadtverwaltung Erkelenz 23.30 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 23.31 Dürener Kreisbahn Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 16 / 17 4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen 23.32 Thyssengas GmbH 23.33 B B M Beteiligung Managemant GmbH Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 17 / 17