Daten
Kommune
Titz
Größe
706 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
07.07.17, 18:00
Aktualisiert
07.07.17, 18:00
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Inhaltsverzeichnis
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB
1
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung ............................ 1
1.1
Mit Schreiben vom 13.04.17 ............................................................................................................. 1
1.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1
2
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung ............................ 1
2.1
Mit Schreiben vom 02.05.17 ............................................................................................................. 1
2.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1
3
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, Abfallwirtschaft und Bodenschutz .................................... 1
3.1
4
Mit Schreiben vom 08.05.17 ............................................................................................................. 1
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung, Bergbau und Energie in NRW ........................................ 2
4.1
Mit Schreiben vom 27.04.2017 ......................................................................................................... 2
4.1.a Bergbau ......................................................................................................................................... 2
4.1.b Grundwasserverhältnisse............................................................................................................... 2
5
IHK Aachen ........................................................................................................................................ 3
5.1
Mit Schreiben vom 19.05.2017 ......................................................................................................... 3
5.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 3
6
Kreisverwaltung Düren ..................................................................................................................... 3
6.1
Mit Schreiben vom 15.05.2017 ......................................................................................................... 3
6.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 3
7
Erftverband ........................................................................................................................................ 4
7.1
Mit Schreiben vom 12.04.2017 ......................................................................................................... 4
7.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 4
8
Erftverband ........................................................................................................................................ 4
8.1
Mit Schreiben vom 20.04.2017 ......................................................................................................... 4
8.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 4
9
Westnetz GmbH ................................................................................................................................. 5
9.1
Mit Schreiben vom 07.04.2017 ......................................................................................................... 5
9.1.a Straßenbeleuchtung ....................................................................................................................... 5
10
Deutsche Bahn AG ............................................................................................................................ 6
10.1 Mit Schreiben vom 10.04.2017 ......................................................................................................... 6
10.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 6
11
Deutsche Bahn AG ............................................................................................................................ 7
11.1 Mit Schreiben vom 24.04.2017 ......................................................................................................... 7
11.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 7
12
Landesbetrieb Straßenbau NRW...................................................................................................... 7
12.1 Mit Schreiben vom 12.04.2017 ......................................................................................................... 7
12.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 7
I / III
Inhaltsverzeichnis
13
Landesbetrieb Straßenbau NRW...................................................................................................... 8
13.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 ......................................................................................................... 8
13.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 8
14
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr................. 8
14.1 Mit Schreiben vom 12.04.2017 ......................................................................................................... 8
14.1.a Höhe baulicher Anlagen ................................................................................................................. 8
15
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr................. 9
15.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 ......................................................................................................... 9
15.1.a Höhe baulicher Anlagen ................................................................................................................. 9
16
regionetz GmbH................................................................................................................................ 9
16.1 Mit Schreiben vom 18.04.2017 ......................................................................................................... 9
16.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 9
17
regionetz GmbH............................................................................................................................... 10
17.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 ....................................................................................................... 10
17.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 10
18
Landschaftsverband Rheinland-Amt für Bodendenkmalpflege .................................................. 11
18.1 Mit Schreiben vom 26.04.2017 ....................................................................................................... 11
18.1.a Denkmalschutz ............................................................................................................................ 11
19
Landschaftsverband Rheinland-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement,
Umwelt, Energie, RBB ................................................................................................................................. 12
19.1 Mit Schreiben vom 20.04.2017 ....................................................................................................... 12
19.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 12
20
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ............................................................................. 12
20.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 ....................................................................................................... 12
20.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 12
21
NABU Kreisverband Düren / BUND Kreisgruppe Düren .............................................................. 13
21.1 Mit Schreiben vom 09.05.2017 ....................................................................................................... 13
21.1.a Stellungnahme ............................................................................................................................. 13
22
Geologischer Dienst NRW .............................................................................................................. 13
22.1 Mit Schreiben vom 05.05.2017 ....................................................................................................... 13
22.1.a Erdbebengefährdung ................................................................................................................... 13
22.1.b Baugrunduntersuchung ................................................................................................................ 14
23
23.1
23.2
23.3
23.4
23.5
23.6
23.7
Keine Bedenken geäußert .............................................................................................................. 15
Bezirksregierung Köln..................................................................................................................... 15
Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 Höhere Denkmalbehörde ................................................... 15
Bezirksregierung Köln, Dezernat 51 Höhere Landschaftsschutzbehörde ....................................... 15
Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 IGVP und ÖPNV.................................................................... 15
Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 Umweltüberwachung ............................................................. 15
Bezirksregierung Köln, Dezernat 55 ............................................................................................... 15
Rheinisches Amt für Denkmalpflege ............................................................................................... 15
II / III
Inhaltsverzeichnis
23.8
23.9
23.10
23.11
23.12
23.13
23.14
23.15
23.16
23.17
23.18
23.19
23.20
23.21
23.22
23.23
23.24
23.25
23.26
23.27
23.28
23.29
23.30
23.31
23.32
23.33
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V........................................................................................ 15
Wasserverband Eifel-Rur, Liegenschaften ..................................................................................... 15
Bischöfliches Generalvikariat .......................................................................................................... 15
Evangelisches Landeskirchenamt .................................................................................................. 15
Handwerkskammer ......................................................................................................................... 15
Kreishandwerkerschaft RUREIFEL................................................................................................. 15
EWVEnergie- und Wasserversorgung GmbH ................................................................................. 15
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen ................................................................................ 15
Landesverband der Naturschutzverbände NRW ............................................................................ 16
RWE Power AG .............................................................................................................................. 16
Deutsche Telekom AG, Niederlassung Düren ................................................................................ 16
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen ................................................................................ 16
Landesbetrieb Wald und Holz NRW ............................................................................................... 16
Westdeutscher Rundfunk ............................................................................................................... 16
RWE Rhein-Ruhr AG ...................................................................................................................... 16
Gemeindeverwaltung Niederzier..................................................................................................... 16
Stadtverwaltung Jülich .................................................................................................................... 16
Stadtverwaltung Elsdorf .................................................................................................................. 16
Stadtverwaltung Linnich.................................................................................................................. 16
Gemeindeverwaltung Jüchen ......................................................................................................... 16
Stadtverwaltung Bedburg ............................................................................................................... 16
Stadtverwaltung Erkelenz ............................................................................................................... 16
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben........................................................................................... 16
Dürener Kreisbahn.......................................................................................................................... 16
Thyssengas GmbH ......................................................................................................................... 17
B B M Beteiligung Managemant GmbH .......................................................................................... 17
Legende: Frühzeitige, Offenlage, Hinweise und Festsetzungen
III / III
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
1
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
1.1
Mit Schreiben vom 13.04.17
1.1.a
Beschlussvorschlag
Keine Bedenken
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden
öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Es werden keine Bedenken erhoben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Kopka
2
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
2.1
Mit Schreiben vom 02.05.17
2.1.a
Keine Bedenken
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden
Es werden keine Bedenken erhoben.
öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
3
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
3.1
Mit Schreiben vom 08.05.17
Das Dezernat 52 "Abfallwirtschaft und Bodenschutz" der Bezirksregierung Köln hat gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.31 keine Bedenken.
Es werden keine Bedenken erhoben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
1 / 17
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
4
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung, Bergbau und Energie in NRW
4.1
Mit Schreiben vom 27.04.2017
4.1.a
Beschlussvorschlag
Bergbau
Der Planungsbereich liegt über dem auf Braunkohle verliehenen
Bergwerksfeld „Horrem 123". Eigentümer des Bergwerksfeldes ist die
RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Nach den derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Planungsbereich
kein Bergbau verzeichnet.
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planung ist
hier nichts bekannt. Zu möglichen bergbaulichen Einwirkungen aus
dem umgegangenen Bergbau oder zukünftigen bergbaulichen Planungen sowie diesbezüglich erforderlichen Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen sollte der Feldeseigentümer grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
Der vorgebrachte Belang erfordert keine Änderung der Plankonzeption.
Der Feldeseigentümer hat keine Bedenken geäußert.
Zusätzlich wird folgender Hinweis bzgl. der vorgebrachten Belanges in
den Bebauungsplan aufgenommen:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Stellungnahme wird
berücksichtigt.
„Bergbau
Das Plangebiet befindet sich auf dem auf Braunkohle verliehenen
Bergwerksfeld „Horrem123“. Eigentümerin des Bergwerkfeldes
„Horrem123“ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planung
ist hier nichts bekannt.“
4.1.b Grundwasserverhältnisse
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63 -2000-1 - ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk,
9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Der Hinweis ist bereit im Bebauungsplan aufgeführt und wird auch beibehalten.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Sowohl die RWE Power AG als auch der Erftverband wurden im Verfahren beteiligt und haben keine Bedenken geäußert.
Die Stellungnahme wird
berücksichtigt.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der
Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach
2 / 17
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken erhoben.
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei
bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie
die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und
Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power
AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Jablonski
5
IHK Aachen
5.1
Mit Schreiben vom 19.05.2017
5.1.a
Keine Bedenken
Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend
berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie und Handelskammer
Aachen keine Bedenken.
6
Kreisverwaltung Düren
6.1
Mit Schreiben vom 15.05.2017
6.1.a
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Keine Bedenken
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
Es werden keine Bedenken erhoben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
3 / 17
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken erhoben.
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
> Gebäudemanagement
> Straßenverkehrsamt
> Kreisentwicklung und -straßen
> Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
> Brandschutz
> Umweltamt
Aus Sicht der Kreisverwaltung Düren werden zur o.a. 4. Änderung des
Bebauungsplanes
Nr. 31 in der Ortslage Hasselsweiler keine Belange vorgetragen.
7
Erftverband
7.1
Mit Schreiben vom 12.04.2017
7.1.a
Keine Bedenken
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Ralf Müller
8
Erftverband
8.1
Mit Schreiben vom 20.04.2017
8.1.a
Keine Bedenken
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken.
Es werden keine Bedenken erhoben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
4 / 17
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Per Seeliger
9
Westnetz GmbH
9.1
Mit Schreiben vom 07.04.2017
9.1.a
Straßenbeleuchtung
Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und
Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch
im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH
als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Dies betrifft nicht die Ebene der Bauleitplanung, sondern die Ebene der
Ausführungsplanung.
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Wir weisen auf die im Verfahrensgebiet vorhandene Straßenbeleuchtung hin. Sollte es im Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen unseres Versorgungsnetzes kommen, greift hier das Verursacherprinzip.
Zu Ihrer Information haben wir einen Auszug aus unserem Planwerk
unserer Stellungnahme beigefügt.
Westnetz GmbH
i.V. Jürgen Weitmann i.A.
Anlage(n): Planauszug
Helmut
Maaßen
5 / 17
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
10
Deutsche Bahn AG
10.1
Mit Schreiben vom 10.04.2017
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken erhoben.
Der Rat
Kenntnis.
10.1.a Keine Bedenken
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
nimmt
zur
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
6 / 17
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken erhoben.
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Deutsche Bahn AG
i.V. Bonner
i.A. Sandkühler
11
Deutsche Bahn AG
11.1
Mit Schreiben vom 24.04.2017
11.1.a Keine Bedenken
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
In dem o. g. Verfahren zum Bebauungsplan werden die Belange der
DB AG und ihrer Konzernunternehmen nicht berührt. Wir haben daher
weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Deutsche Bahn AG
i.V. Bonner
i.A. Grams
12
Landesbetrieb Straßenbau NRW
12.1
Mit Schreiben vom 12.04.2017
12.1.a Keine Bedenken
Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehrslärm der A 44 oder L 241,
auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige
Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Titz.
Es werden keine Bedenken erhoben.
Die Planung wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 31 hinsichtlich möglicher Emissionen (Verkehr) bereits abgewogen.
Bei der jetzigen Änderung handelt es sich um geringfügige Änderungen des Bebauungsplanes, die nicht die Grundzüge der Planung berühren.
Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 werden folgende
7 / 17
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase) der angrenzenden oder in der
Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB).
Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen/ der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Anpassungen vorgenommen:
Marlis Hess
Beschlussvorschlag
1. Geringfügige Änderung der Baugrenzen Gemarkung Hasselsweiler
Flur 13, Flurstücke 610, 611 und 612
2. Änderung der Dachformen
3. Baufenstererweiterung für Gemarkung Hasselsweiler Flur 13, Flurstücke 622, 623 und 624
4. Erhöhung der Firsthöhen von 7,50 m auf max. 9,50 m für Gemarkung Hasselsweiler Flur 13, Flurstücke 622, 623 und 624.
13
Landesbetrieb Straßenbau NRW
13.1
Mit Schreiben vom 25.04.2017
13.1.a Keine Bedenken
Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
Es werden keine Bedenken erhoben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Marlis Hess
14
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
14.1
Mit Schreiben vom 12.04.2017
14.1.a Höhe baulicher Anlagen
Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleichbleibender Sach- und
Rechtslage folgende Stellungnahme ab:
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine
Bedenken bzw. keine Einwände.
Die Höhe von 30 m zu überschreiten, wird durch den Bebauungsplan
nicht begründet und ist nicht geplant. Die maximale Firsthöhe im Geltungsbereich beträgt 9,50 m.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschließlich
untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
8 / 17
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen - vor
Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten.
Im Auftrag
Nogueira Duarte Mack
15
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
15.1
Mit Schreiben vom 25.04.2017
15.1.a
Höhe baulicher Anlagen
Von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sachund Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen.
Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen
Flugplatzes Geilenkirchen.
Die Höhe von 30 m zu überschreiten, wird durch den Bebauungsplan
nicht begründet und ist nicht geplant. Die maximale Firsthöhe im Geltungsbereich beträgt 9,50 m.
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Es werden keine Bedenken erhoben.
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten.
Nogueira Duarte Mack
16
regionetz GmbH
16.1
Mit Schreiben vom 18.04.2017
16.1.a
Keine Bedenken
Wir danken für Ihre o.g. Schreiben und teilen Ihnen hierzu mit, dass
unsererseits gegen die Änderung des o.g. Bebauungsplanes grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Der Hinweis betrifft die Ebene der Ausführungsplanung.
9 / 17
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken erhoben.
Der Rat
Kenntnis.
Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen bzw. Kabel entsprechend der Richtlinien zu sichern und die
Mindestabstände einzuhalten sind.
Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass entsprechend der
Richtlinien (DVGW-Regelwerk GW 125) bei geplanten Anpflanzungen
von Baumgruppen im Trassenbereich von Versorgungsleitungen bzw.
Kabel seitens des Veranlassers Schutzmaßnahmen erfolgen müssen
und durch Anpassung der Straßenkappen entstehende Kosten vom
Veranlasser im vollen Umfang zu tragen sind.
Bestandspläne erhalten Sie über unsere lnternetplanauskunft. Diese
finden Sie auf der Homepage der regionetz GmbH unter Onlineservice
/ Leitungsauskunft.
Spätestens vor der Bauausführung sind gültige Bestandspläne aller
Versorgungsarten der regionetz sowie der betriebsgeführten Unternehmen und eine Leitungsschutzeinweisung über unsere lnternetplanauskunft (s.o.) einzuholen.
Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
i. A. Pascal Juchems
17
regionetz GmbH
17.1
Mit Schreiben vom 25.04.2017
17.1.a Keine Bedenken
Wir danken für Ihr oben genanntes Schreiben und teilen Ihnen hierzu
mit, dass unsererseits gegen den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestab-
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
nimmt
zur
Die Sicherung der Versorgungs- und Anschlussleitungen wird im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt.
10 / 17
4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
stände einzuhalten sind.
Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
i.A. Frank Neyer
i.A. Bianca Frank
18
Landschaftsverband Rheinland-Amt für Bodendenkmalpflege
18.1
Mit Schreiben vom 26.04.2017
18.1.a
Denkmalschutz
Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen
der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen.
Es werden keine Bedenken geäußert. Folgender Hinweis zu Bodendenkmälern wird in den Bebauungsplan aufgenommen:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind
keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen
des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in
dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich
nur eine Prognose möglich.
Die Bestimmungen nach §§15, 16 DSchG NRW sind zu beachten.
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0,
Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der
Arbeiten ist abzuwarten.
Die Stellungnahme wird
berücksichtigt.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von
Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.:
02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang
der Arbeiten ist abzuwarten.
Oliver Becker
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4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
19
Landschaftsverband Rheinland-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB
19.1
Mit Schreiben vom 20.04.2017
19.1.a
Keine Bedenken
Hiermit möchte ich Sie innerhalb meiner Stellungnahme darüber informieren, dass keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des
LVR vorliegt und daher keine Bedenken gegen die o. g. Maßnahme
geäußert werden.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege
in Bonn; es wird darum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert
einzuholen.
Es werden keine Bedenken erhoben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Der Rat
Kenntnis.
nimmt
zur
Rheinische Ämter für Denkmalpflege in Pulheim und Bonn haben keine
Bedenken geäußert.
Ich bedanke mich vielmals und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Ludes
20
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
20.1
Mit Schreiben vom 25.04.2017
20.1.a
Keine Bedenken
Zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung:
Es werden keine Bedenken erhoben.
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Lock
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4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
21
NABU Kreisverband Düren / BUND Kreisgruppe Düren
21.1
Mit Schreiben vom 09.05.2017
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die geringfügigen Änderungen der Baufenstergröße, Dachform und
Firsthöhe wirken sich nicht weiter auf den Artenschutz aus.
Der Rat
Kenntnis.
Die Stellungnahme führt zu keiner Änderung der Plankonzeption, da
die vorgebrachten Belange auf der Ebene der Ausführungsplanung,
z.B. durch bautechnische Maßnahmen bewältigt werden können. Zusätzlich wird der nachfolgende Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
21.1.a Stellungnahme
Zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände BUND und NABU
folgende Stellungnahme ab.
nimmt
zur
Wir empfehlen hier eine ASP I durchzuführen. Zu begrüßen ist hier die
Erhaltung der Grünfläche westlich des Plangebietes.
22
Geologischer Dienst NRW
22.1
Mit Schreiben vom 05.05.2017
22.1.a
Erdbebengefährdung
Für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis zur
Erdbebengefährdung
Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung
hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten
gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN
4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.
•
Die Gemarkung Hasselsweiler der Gemeinde Titz ist der Erdbebenzone 2 und geologischer Untergrundklasse T zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke
gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte
wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN
4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen
und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland
Die Stellungnahme wird
berücksichtigt.
„Erdbebengefährdung
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse T, gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundsklassen der Bundesrepublik
Deutschland 1 : 350 000, Bundesland NRW (Geologischer Dienst
NRW 2006).
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke
gemäß DIN 4149-2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.
Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen,
die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß der
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4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst
NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden.
Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN
4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.
Beschlussvorschlag
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN
EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149
abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft
insbesondere DIN EN 1998. Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke
und geotechnische Aspekte“.
22.1.b
Baugrunduntersuchung
Baugrunduntersuchung
Folgender Hinweis wird in den Bebauungsplan eingefügt:
Ich empfehle, die Baugrundeigenschaften objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten.
„Eine objektbezogene Baugrunduntersuchung wird vor dem Bau
empfohlen.“
Dr. Hantl
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Stellungnahme wird
berücksichtigt.
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4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
23
Keine Bedenken geäußert
23.1
Bezirksregierung Köln
23.2
Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 Höhere Denkmalbehörde
23.3
Bezirksregierung Köln, Dezernat 51 Höhere Landschaftsschutzbehörde
23.4
Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 IGVP und ÖPNV
23.5
Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 Umweltüberwachung
23.6
Bezirksregierung Köln, Dezernat 55
23.7
Rheinisches Amt für Denkmalpflege
23.8
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
23.9
Wasserverband Eifel-Rur, Liegenschaften
23.10
Bischöfliches Generalvikariat
23.11
Evangelisches Landeskirchenamt
23.12
Handwerkskammer
23.13
Kreishandwerkerschaft RUREIFEL
23.14
EWVEnergie- und Wasserversorgung GmbH
23.15
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen
Beschlussvorschlag
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4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
23.16
Landesverband der Naturschutzverbände NRW
23.17
RWE Power AG
23.18
Deutsche Telekom AG, Niederlassung Düren
23.19
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen
23.20
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
23.21
Westdeutscher Rundfunk
23.22
RWE Rhein-Ruhr AG
23.23
Gemeindeverwaltung Niederzier
23.24
Stadtverwaltung Jülich
23.25
Stadtverwaltung Elsdorf
23.26
Stadtverwaltung Linnich
23.27
Gemeindeverwaltung Jüchen
23.28
Stadtverwaltung Bedburg
23.29
Stadtverwaltung Erkelenz
23.30
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
23.31
Dürener Kreisbahn
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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4. Änderung des 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Hasselsweiler“: Gemeinde Titz – Ortslage Hasselsweiler
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen
23.32
Thyssengas GmbH
23.33
B B M Beteiligung Managemant GmbH
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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