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Beschlusstext (Entwurf für eine Leitentscheidung zur Zukunft des rheinischen Braunkohlereviers / Garzweiler II)

Daten

Kommune
Titz
Größe
609 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
29.10.15, 18:00
Aktualisiert
29.10.15, 18:00

Inhalt der Datei

Entwurf für eine Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers/ Garzweiler II – Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier – 1 Gemeinde Titz 28.10.2015 Erarbeitungsverfahren der Leitentscheidung Regierungserklärung von Frau Ministerpräsidentin Kraft im Landtag Öffentliche Auftaktveranstaltung Auswertung von aktuellen Studien zur Entwicklung der langfristigen Energieversorgung in Deutschland/Nordrhein-Westfalen Expertengespräch „Energie Expertengespräch „Geologie und Restsee“ Expertengespräch „Kommunale Planung / Fachplanungen“ Bericht/ Diskussion im Braunkohlenausschuss Öffentliche Präsentation des Entwurfs der Leitentscheidung in Erkelenz Online-Konsultation vom 30. September bis 8. Dezember 2015 2 Gemeinde Titz 28.10.2015 Auswertung aktueller Energie-Studien • Studien unterschiedlicher Art:  Szenarien  Prognosen • Berücksichtigung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung:  Reduktion der CO2-Emissionen (2020: 40%, 2050: 80%)  Ausbau der Erneuerbarer Energien (2020: 35%, 2050: 80%)  Senkung des Primärenergieverbrauchs (2020: 20%, 2050: 50%) • Zeithorizont bis 2050 • Nicht älter als 3 Jahre • Berücksichtigung des Energieträgers Braunkohle 3 Gemeinde Titz 28.10.2015 Entscheidungssatz 1: Erfordernisse einer langfristigen Energieversorgung Braunkohlenabbau ist im rheinischen Revier weiterhin erforderlich, dabei bleiben die Abbaugrenzen der Tagebaue Inden und Hambach unverändert und der Tagebau Garzweiler II wird so verkleinert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden. 4 Gemeinde Titz 28.10.2015 Entscheidungssatz 2: Umwelt: Wasserwirtschaft (Restsee), Naturschutz, Geologie, Boden Der Restsee ist westlich einer A 61 neu, angrenzend an das unverritzte Gebirge und ohne Kontakt zu ungekalkten Kippenbereichen unter Wahrung einer naturnahen Gestaltung, zu planen. Der Restsee ist dabei in kompakter Form und mit möglichst großer Tiefe zu planen. Die Tagebauböschungen einschließlich der Restseeböschungen sind dauerhaft standsicher zu dimensionieren und zu gestalten. 5 Gemeinde Titz 28.10.2015 Entscheiungssatz 3: Holzweiler lebenswert erhalten Um eine positive Entwicklung von Holzweiler zu gewährleisten, ist der Abbaubereich des Tagebaus Garzweiler II so zu verkleinern, dass der Tagebau an Holzweiler nur von zwei Ortsseiten heranrückt und eine Insellage vermieden wird. Dabei ist eine Sicherheitslinie so festzulegen, dass ein Mindestabstand von 400 m zur Abbaugrenze gewährleistet wird. Eine direkte Anbindung an Kückhoven und Erkelenz ist zu gewährleisten, soweit möglich soll die L 19 erhalten bleiben. Der Uferbereich des Restsees ist so zu modellieren, dass eine Zwischennutzung des Sees während des Füllvorgangs möglich ist. Bei den vom Abbau betroffenen Höfen ist die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. 6 Gemeinde Titz 28.10.2015 7 Gemeinde Titz 28.10.2015 Entscheidungssatz 4: Strukturwandel im Rheinischen Revier in örtlicher und regionaler Zusammenarbeit Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier sind ausgehend von der örtlichen und regionalen Ebene gemeinsam zu erarbeiten. Das Land wird den Strukturwandel im Rheinischen Revier weiter begleiten. 8 Gemeinde Titz 28.10.2015 Eine einmalige Anmeldung ist erforderlich Lesen Sie hier die vier Entscheidungssätze und formulieren Sie öffentlich Ihre Anregungen direkt darunter 9 Gemeinde Titz 28.10.2015 Der Ablauf im Überblick Zeitraum der Online-Beteiligung: 30. September bis 8. Dezember 10 Gemeinde Titz 28.10.2015 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Christoph Epping Dr. Alexandra Renz 11 Gemeinde Titz 28.10.2015