Daten
Kommune
Titz
Größe
1,5 MB
Datum
12.06.2012
Erstellt
18.06.12, 18:09
Aktualisiert
18.06.12, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Sitzung des Ausschusses für Bauen-,
Planen- und Umwelt
Dienstag, den 12.06.2012
15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage
Ameln
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Landmaschinen und
Landtechnik “
_ Aufstellungsbeschluss
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
_Luftbild Plangebiet
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
7. Ausgleichsflächen
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
Größe
Verfahrensgebiet:
ca. 18.970 qm
_Luftbild Plangebiet
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
7. Ausgleichsflächen
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
_Luftbild Plangebiet
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
7. Ausgleichsflächen
Darstellungen im FNP
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Titz ist das Plangebiet überwiegend als gewerbliche
Baufläche (G) dargestellt.
Der westliche Bereich der ehemaligen Bahntrasse ist als geschützter Landschaftsbestandteil dargestellt.
Weiter westlich und südlich befinden sich Flächen für die Landwirtschaft.
Die ehemalige Bahntrasse erfüllt nicht vollständig die Funktion der Biotopvernetzung
(als Biotopverbundfläche). Die Schutzgebietsverordnung läuft im Laufe des Jahres
(2012) aus.
Die vorhandenen Gebäude sind für den räumlichen Bedarf des Betriebes nicht
mehr ausreichend.
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
_Luftbild Plangebiet
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
7. Ausgleichsflächen
FNP-Änderungen
Westlich des bestehenden Betriebes zurzeit geschützter Landschaftsbestandteil (die ehemalige Bahntrasse, Gemarkung
Titz, Flur 26, Flurstück 443) sowie landwirtschaftliche Fläche (Gemarkung Titz, Flur 26, Flurstücke 22/3 tlw., 443 tw.) in
gewerbliche Baufläche geändert
Südwestlicher Bereich des Plangebietes zurzeit landwirtschaftliche Flächen (Gemarkung Titz, Flur 26, Flurstücke 303 und
304) in sonstige Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft (i. S. d. § 5 (2) 10 BauGB) geändert
Ermöglicht eine den betriebliche Erfordernissen angepasste Erweiterung des Betriebes für Landmaschinen
und Landtechnik
Die Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft dienen als Ausgleich
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
_Luftbild Plangebiet
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
7. Ausgleichsflächen
Größe des Plangebiets:
ca. 18.970 m²
Gewerbliche Bauflächen (GE):
ca. 12.878 m²
Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20,
25 und (6) BauGB):
ca. 6.092 m²
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
_Luftbild Plangebiet
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
In dem gemäß § 8 Abs.1 BauNVO festgesetztem Gewerbegebiet (GE) sind die folgenden
gemäß § 8 Abs. 2 und 3 BauNVO zulässigen Nutzungen nicht zulässig:
− Andere gewerbliche Nutzungen einschließlich Fremdwerbung sowie sonstiger
Einzelhandel (mit Ausnahme des Landmaschinenbetriebes mit Handel der
landwirtschaftlichen Maschinen, Anbaugeräten, Zubehör und Ersatzteilen sowie deren
Reparatur)
− Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Schank- und Speisewirtschaften
− Tankstellen
− Anlagen für sportliche Zwecke
− Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
− Vergnügungsstätten
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
7. Ausgleichsflächen
Begünstigt einen angemessenen Spielraum für das konkrete Vorhaben,
Ausschluss von potenziell konkurrierenden Nutzungen
Gewährleistung, dass es sich bei der geplanten Betriebserweiterung um eine nicht erheblich belästigende
Nutzung im Sinne des § 8 BauNVO handelt.
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
Für das Gewerbegebiet (GE) wird gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehene Obergrenze der Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,8 festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 17 Abs. 1
BauNVO).
_Luftbild Plangebiet
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
7. Ausgleichsflächen
GRZ (Grundflächenzahl) = 0,8
(80% der Grundstücksfläche darf
bebaut bzw. versiegelt werden)
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
_Luftbild Jackerath
_Flächennutzungsplan
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Vollgeschosse
Firsthöhe
Traufhöhe
II
max. 10,00 m
max. 6,00 m
_Gestaltungsplan
_Bebauungsplan Nr. 20
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist der höchste Punkt der Straßenbegrenzungslinie
am jeweiligen Baugrundstück
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
5.Verkehrsflächen
6.Niederschlagswasser
7.Flächen für Bepflanzungen
8.Gestalterische Festsetzung
Festsetzung orientiert sich an dem bestehenden Betriebsgebäude.
Schutz vor einer zu starken Höhenentwicklung
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Bauweise
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
_Luftbild Plangebiet
Es wird eine abweichende Bauweise von der offenen Bauweise festgesetzt, welche die Errichtung von
Gebäuden ohne Beschränkung der Gebäudelänge (auch Gebäude mit über 50 m Länge) ermöglicht § 22
Abs. 4 BauNVO
hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung von Gebäuden
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
7. Ausgleichsflächen
Die Festsetzung berücksichtigt die
im Rahmen der vorliegenden
Planung betrieblichen Erfordernisse
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
_Luftbild Plangebiet
Abstandsklassen (§ 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 BauNVO)
In Verbindung mit der Abstandsliste des Abstandserlasses wird festgesetzt, welche Betriebe
unzulässig (z.B. Betriebe der Abstandsklassen I bis V) bzw. zulässig sind.
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Abstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
7. Ausgleichsflächen
Einschränkung von Nutzungen im Plangebiet, die in Ihrem Emissionsverhalten, die jetzige
Nutzung überschreiten
keine Beeinträchtigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
erhöhten Licht- bzw. Schatteneinfall von der geplanten Nutzung
Schutz der in der Nähe des Betriebes vorhandenen Wohngebiete
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Verkehrliche Erschließung
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
Zufahrt erfolgt von der inner- bzw. überörtlichen Hauptverkehrsachse der Dürener Straße (L 12).
Anbindung zur A 44 (über die L 226) und damit auch an die größeren Städte Aachen und Mönchengladbach
_Luftbild Plangebiet
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
7. Ausgleichsflächen
günstige Lage des Plangebietes durch die
Erschließung über die Dürener Straße (L 12)
und damit mit einer guten Anbindung zur
A 44 (über die L 226)
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Flächen für Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25, 25 a und 6 BauGB)
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
_Luftbild Plangebiet
Im nördlichen Bereich
bildet die Grünfläche
eine Zäsur zu der
angrenzenden
Wohnbebauung
_Flächennutzungsplan
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Die Eingrünung bietet Sichtschutz sowie
einen optisch ansprechenden Abschluss
des Plangebietes
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
Bepflanzung der
Grünflächen mit überwiegend heimischen
Pflanzen, die von
heimischen Tierarten als
adäquater Lebensraum
genutzt werden können.
Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln
Unterschied des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Angebotsplanung eines
Bebauungplanes
Gewerbegebiet für
Landmaschinen und
Landtechnik in Ameln
vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht aus drei Komponenten:
vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag
_Luftbild Plangebiet
_Flächennutzungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Angebotsplanung eines Bebauungsplanes
_ vorhabenbezogener
Bebauungsplan
stellt eine objektbezogene Vorhabenplanung
dar
Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn es
für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB)
Vorhabenträger (Investor) erhält Initativrecht
Zur Schaffung von Baurechten, Planungshoheit
liegt bei der Gemeinde (§12 BauGB)
Kann auch ohne Vorhabenträger aufgestellt
werden
fristgebundene vertragliche Baupflicht
(Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 3a)
des Investors, der sich verpflichten muss, die
Erschließungsmaßnahmen sowie ökologische
Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen sowie
die gesamten Planungskosten zu tragen
Ein Zwang, die Grundstücke in der
vorgesehenen Form zu nutzen, besteht
grundsätzlich nicht
Festsetzungen:
1. Art der baulichen Nutzung
2.Maß der baulichen Nutzung
3.Bauweise
4.Âbstandsklassen
5.Verkehrsflächen
6.Flächen für Bepflanzungen
Vorteil des vorhabenbezogene Bebauungsplan ist ein zügigeres Realisieren eines Vorhabens