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Beschlusstext (Anlage zum TOP 5.)

Daten

Kommune
Titz
Größe
1,5 MB
Datum
12.06.2012
Erstellt
18.06.12, 18:09
Aktualisiert
18.06.12, 18:09

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Sitzung des Ausschusses für Bauen-, Planen- und Umwelt Dienstag, den 12.06.2012 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ameln Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Landmaschinen und Landtechnik “ _ Aufstellungsbeschluss Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln _Luftbild Plangebiet _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen 7. Ausgleichsflächen Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln Größe Verfahrensgebiet: ca. 18.970 qm _Luftbild Plangebiet _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen 7. Ausgleichsflächen Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln _Luftbild Plangebiet _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen 7. Ausgleichsflächen Darstellungen im FNP Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Titz ist das Plangebiet überwiegend als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Der westliche Bereich der ehemaligen Bahntrasse ist als geschützter Landschaftsbestandteil dargestellt. Weiter westlich und südlich befinden sich Flächen für die Landwirtschaft. Die ehemalige Bahntrasse erfüllt nicht vollständig die Funktion der Biotopvernetzung (als Biotopverbundfläche). Die Schutzgebietsverordnung läuft im Laufe des Jahres (2012) aus. Die vorhandenen Gebäude sind für den räumlichen Bedarf des Betriebes nicht mehr ausreichend. Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln _Luftbild Plangebiet _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen 7. Ausgleichsflächen FNP-Änderungen Westlich des bestehenden Betriebes zurzeit geschützter Landschaftsbestandteil (die ehemalige Bahntrasse, Gemarkung Titz, Flur 26, Flurstück 443) sowie landwirtschaftliche Fläche (Gemarkung Titz, Flur 26, Flurstücke 22/3 tlw., 443 tw.) in gewerbliche Baufläche geändert Südwestlicher Bereich des Plangebietes zurzeit landwirtschaftliche Flächen (Gemarkung Titz, Flur 26, Flurstücke 303 und 304) in sonstige Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (i. S. d. § 5 (2) 10 BauGB) geändert Ermöglicht eine den betriebliche Erfordernissen angepasste Erweiterung des Betriebes für Landmaschinen und Landtechnik Die Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dienen als Ausgleich Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln _Luftbild Plangebiet _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen 7. Ausgleichsflächen Größe des Plangebiets: ca. 18.970 m² Gewerbliche Bauflächen (GE): ca. 12.878 m² Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und (6) BauGB): ca. 6.092 m² Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln _Luftbild Plangebiet _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan In dem gemäß § 8 Abs.1 BauNVO festgesetztem Gewerbegebiet (GE) sind die folgenden gemäß § 8 Abs. 2 und 3 BauNVO zulässigen Nutzungen nicht zulässig: − Andere gewerbliche Nutzungen einschließlich Fremdwerbung sowie sonstiger Einzelhandel (mit Ausnahme des Landmaschinenbetriebes mit Handel der landwirtschaftlichen Maschinen, Anbaugeräten, Zubehör und Ersatzteilen sowie deren Reparatur) − Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Schank- und Speisewirtschaften − Tankstellen − Anlagen für sportliche Zwecke − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke − Vergnügungsstätten Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen 7. Ausgleichsflächen Begünstigt einen angemessenen Spielraum für das konkrete Vorhaben, Ausschluss von potenziell konkurrierenden Nutzungen Gewährleistung, dass es sich bei der geplanten Betriebserweiterung um eine nicht erheblich belästigende Nutzung im Sinne des § 8 BauNVO handelt. Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln Für das Gewerbegebiet (GE) wird gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehene Obergrenze der Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,8 festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 17 Abs. 1 BauNVO). _Luftbild Plangebiet _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen 7. Ausgleichsflächen GRZ (Grundflächenzahl) = 0,8 (80% der Grundstücksfläche darf bebaut bzw. versiegelt werden) Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln _Luftbild Jackerath _Flächennutzungsplan Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Vollgeschosse Firsthöhe Traufhöhe II max. 10,00 m max. 6,00 m _Gestaltungsplan _Bebauungsplan Nr. 20 Bezugspunkt für die Höhenangaben ist der höchste Punkt der Straßenbegrenzungslinie am jeweiligen Baugrundstück Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 5.Verkehrsflächen 6.Niederschlagswasser 7.Flächen für Bepflanzungen 8.Gestalterische Festsetzung Festsetzung orientiert sich an dem bestehenden Betriebsgebäude. Schutz vor einer zu starken Höhenentwicklung Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Bauweise Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln _Luftbild Plangebiet Es wird eine abweichende Bauweise von der offenen Bauweise festgesetzt, welche die Errichtung von Gebäuden ohne Beschränkung der Gebäudelänge (auch Gebäude mit über 50 m Länge) ermöglicht § 22 Abs. 4 BauNVO hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung von Gebäuden _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen 7. Ausgleichsflächen Die Festsetzung berücksichtigt die im Rahmen der vorliegenden Planung betrieblichen Erfordernisse Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln _Luftbild Plangebiet Abstandsklassen (§ 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 BauNVO) In Verbindung mit der Abstandsliste des Abstandserlasses wird festgesetzt, welche Betriebe unzulässig (z.B. Betriebe der Abstandsklassen I bis V) bzw. zulässig sind. _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Abstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen 7. Ausgleichsflächen Einschränkung von Nutzungen im Plangebiet, die in Ihrem Emissionsverhalten, die jetzige Nutzung überschreiten keine Beeinträchtigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und erhöhten Licht- bzw. Schatteneinfall von der geplanten Nutzung Schutz der in der Nähe des Betriebes vorhandenen Wohngebiete Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Verkehrliche Erschließung Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln Zufahrt erfolgt von der inner- bzw. überörtlichen Hauptverkehrsachse der Dürener Straße (L 12). Anbindung zur A 44 (über die L 226) und damit auch an die größeren Städte Aachen und Mönchengladbach _Luftbild Plangebiet _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen 7. Ausgleichsflächen günstige Lage des Plangebietes durch die Erschließung über die Dürener Straße (L 12) und damit mit einer guten Anbindung zur A 44 (über die L 226) Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Flächen für Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25, 25 a und 6 BauGB) Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln _Luftbild Plangebiet Im nördlichen Bereich bildet die Grünfläche eine Zäsur zu der angrenzenden Wohnbebauung _Flächennutzungsplan _ vorhabenbezogener Bebauungsplan Die Eingrünung bietet Sichtschutz sowie einen optisch ansprechenden Abschluss des Plangebietes Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen Bepflanzung der Grünflächen mit überwiegend heimischen Pflanzen, die von heimischen Tierarten als adäquater Lebensraum genutzt werden können. Gemeinde Titz_Ortsteil Ameln Unterschied des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Angebotsplanung eines Bebauungplanes Gewerbegebiet für Landmaschinen und Landtechnik in Ameln vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht aus drei Komponenten: vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag _Luftbild Plangebiet _Flächennutzungsplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Angebotsplanung eines Bebauungsplanes _ vorhabenbezogener Bebauungsplan stellt eine objektbezogene Vorhabenplanung dar Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB) Vorhabenträger (Investor) erhält Initativrecht Zur Schaffung von Baurechten, Planungshoheit liegt bei der Gemeinde (§12 BauGB) Kann auch ohne Vorhabenträger aufgestellt werden fristgebundene vertragliche Baupflicht (Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 3a) des Investors, der sich verpflichten muss, die Erschließungsmaßnahmen sowie ökologische Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen sowie die gesamten Planungskosten zu tragen Ein Zwang, die Grundstücke in der vorgesehenen Form zu nutzen, besteht grundsätzlich nicht Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung 2.Maß der baulichen Nutzung 3.Bauweise 4.Âbstandsklassen 5.Verkehrsflächen 6.Flächen für Bepflanzungen Vorteil des vorhabenbezogene Bebauungsplan ist ein zügigeres Realisieren eines Vorhabens