Daten
Kommune
Bedburg
Größe
279 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
28.02.18, 18:00
Aktualisiert
19.06.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-34/2018
Fachdienst 1 - Personal, Organisation,
Ratsangelegenheiten
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
13.03.2018
Betreff:
Genehmigung
einer
Delegiertenversammlung
Gemeinden–
Dringlichkeitsentscheidung
über
die
Wahlen
des Erftverbandes / Mitgliedergruppe 3 –Städte
zur
und
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung über die
Entsendung eines Delegierten in die Verbandsversammlung des Erftverbandes sowie den
Wahlvorschlag für die Wahlversammlung der Mitgliedergruppe 3 (Städte und Gemeinden)
für die Beitragsteileinheit (0,8962) gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW.
(Die Dringlichkeitsentscheidung wird rechtzeitig bis zur Ratssitzung am 13.03.2018
nachgereicht; sie ist erforderlich, da die Wahlvorschläge bis spätestens 06.03.2018 beim
Erftverband einzureichen sind.)
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.01.2018 teilte der Erftverband mit, dass die fünfjährige Amtszeit der
Delegierten des Erftverbandes am 30. April 2018 endet.
Der Erftverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Aufgaben
Rechtsstellung, Befugnisse etc. im Gesetz über den Erftverband (ErftVG) geregelt sind.
Mitglieder des Erftverbandes sind gemäß § 6 Abs. 1 ErftVG unter anderem die ganz oder
teilweise im Verbandsgebiet gelegenen Städte und Gemeinden, die dem Verband
mittelbar oder unmittelbar Abwasser zur Behandlung und Beseitigung zuleiten oder
Abwasser in Gewässer einleiten. Der Verband verwaltet sich selbst und bildet als
Verbandsorgane einen Verbandsrat, einen Vorstand sowie eine Delegiertenversammlung.
Die Delegiertenversammlung besteht gemäß § 15 ErftVG aus insgesamt 102 Delegierten,
die zum Teil von der jeweiligen Vertretungskörperschaft der Verbandsmitglieder entsandt
bzw. von einer Wahlversammlung gewählt werden.
Das Entsendungsverfahren wird nachfolgend erläutert.
1. Entsendungsverfahren
Vertretungskörperschaft
nach
vollen
Beitragseinheiten
durch
die
Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten ergibt sich aus den Beitragseinheiten. Die
Beitragseinheit eines Mitgliedes ergibt sich aus dem im § 15 Abs. 3 des Gesetzes über
den Erftverband (ErftVG) vorgeschriebenen Berechnungsverfahren.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ergibt sich lt. Mitteilung des Erftverbandes für die
Stadt Bedburg eine Beitragseinheit von
1,
volle Beitragseinheit
8962
Beitragsteileinheit
Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines Delegierten.
Verfahren bezüglich der Entsendung von Vertretern/innen nach § 113 GO NRW
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
Beiräten,
Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen,
Aufsichtsräten
oder
entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an
denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist.
Auf die Stadt Bedburg entfällt eine volle Beitragseinheit und dementsprechend ist der Rat
berechtigt, einen Vertreter zu entsenden.
Delegierte oder Delegierter gemäß § 15 Abs. 3 ErftVG kann nur sein, wer selbst Mitglied
des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen
vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört.
Beschlussvorlage WP9-34/2018
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Hierbei ist das Politikerprivileg zu beachten, so dass bei nur einem „ganzen“
Delegierten hier zwingend ein Ratsmitglied zu entsenden ist (§ 16 Abs. 5
ErftVG).
Weiterhin sind für die zu entsendenden Delegierten die Befangenheitsregelungen
gemäß § 16 Abs. 2 ErftVG zu beachten; danach darf ein Mitglied nicht durch einen
Delegierten vertreten werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen
Mitglied im Verbandsgebiet steht; hierzu gehören
- Braunkohlenwerke, Mitgliedergruppe 1
- Elektrizitätswerke, Mitgliedergruppe 2
- Kreisfreie und kreisangehörige Städte u. Gemeinden, Mitgliedergruppe 3
- Kreise, Mitgliedergruppe 4
- Unternehmen und sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung, Mitgliedergruppe 5
- Gewerbliche Unternehmen, welche gegenüber dem Erftverband Mitgliedesbeiträge
leisten, Mitgliedergruppe 6
Gemäß § 24 Abs. 3 ErftVG kann Mitglied des Verbandsrates des Erftverbandes
nicht sein, wer Delegierte oder Delegierter in der Delegiertenversammlung ist.
Das Wahlverfahren richtet sich in diesem Fall nach § 50 Abs. 2 GO NRW, wonach die
vorgeschlagene Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat.
Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
2. Wahlverfahren nach Beitragsteileinheiten durch die Wahlversammlung
Mit Schreiben vom 15.01.2018 teilte der Erftverband mit, dass durch das unter Nr. 1
beschriebene Entsendungsverfahren durch die Mitgliedergruppen der Gebietskörperschaften insgesamt 51 Delegiertensitze besetzt werden.
Zur Besetzung der verbleibenden 15 Delegiertensitze findet eine Wahlversammlung in der
Geschäftsstelle des Erftverbandes statt, in der alle Mitglieder mit Beitragsteileinheiten die
Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze sowie einen ersten und zweiten
Nachfolger für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Delegierten wählen.
Für den Wahlvorschlag der Stadt Bedburg für die Beitragsteileinheit (0,8962) ist es
möglich, sowohl ein Ratsmitglied als auch z.B. den Bürgermeister zu benennen.
In der Vergangenheit wurde der Bürgermeister durch den Rat der Stadt Bedburg zudem
ermächtigt, die mitgliedschaftlichen Rechte der Stadt Bedburg im Wahlverfahren nach
Beitragsteileinheiten zur Besetzung der verbleibenden Delegiertensitze auszuüben.
Nachrichtlich:
Der Rat hat bei der letzten Wahl in seiner Sitzung am 05.03.2013 Herrn Hans Schnäpp
sowie über die Wahlversammlung für die Beitragsteileinheit Herrn Martin Vogelsang als
Vertreter in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes Bergheim, Mitgliedergruppe 3
- Städte und Gemeinden – entsandt.
Beschlussvorlage WP9-34/2018
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Hinweise zur Dringlichkeitsentscheidung
Ratsmitgliedes gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW:
des
Seite: 4
Bürgermeisters
und
eines
Lt. Mitteilung des Erftverbandes findet die Versammlung zur Wahl der Delegierten für die
Mitglieder mit Beitragsteileinheiten am 22.03.2018 statt; die Wahlvorschläge hierzu sind
dem Erftverband bis spätestens 06.03.2018 einzureichen.
Das Schreiben des Erftverbandes vom 15.01.2018 bzgl. der jetzt anstehenden Wahlen ist
bei der Stadt Bedburg am 16.01.2018 eingegangen. An diesem Tag hat auch die letzte
Ratssitzung stattgefunden. Aufgrund der zuvor genannten Frist ist es nunmehr
erforderlich, eine Entscheidung bereits vor der nächsten Ratssitzung am 13.03.2018 zu
treffen.
Wie im Beschlussvorschlag angekündigt, wird die Dringlichkeitsentscheidung rechtzeitig
bis zur Ratssitzung am 13.03.2018 nachgereicht.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 27.02.2018
----------------------------------Koehl
----------------------------------Stolz
----------------------------------Solbach
Stellv. Leiter FD 1
Leiterin FD 1
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-34/2018
Seite 4