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Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr –Feuerwehrsatzung-)

Daten

Kommune
Kall
Größe
130 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
02.03.18, 18:05
Aktualisiert
02.03.18, 18:05
Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr –Feuerwehrsatzung-)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 9/2018 13.03.2018 Vorlage erstellt: 11.01.2018 Federführung: 2.3 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Hochscheid Herr Heinen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr –Feuerwehrsatzung- Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Kall – Feuerwehrsatzung - vom 09.11.2016, wie folgt zu ändern: § 5 (Personalkosten) Absatz 4. Für die Dauer des Einsatzes nach § 2 und bei freiwilligen Hilfeleistungen wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundensatz von 26,50 € berechnet. Sachdarstellung: In mehreren Widerspruchs- und Klageverfahren von Versicherungen gegen Kostenbescheide für Feuerwehreinsätze wurde die Fa. Logiteck GmbH in 55411 Bingen mit der Prüfung der Angemessenheit der für die Feuerwehreinsätze angesetzten Kosten von Versicherungen bzw. Rechtsanwälten beauftragt. Im Rahmen der Prüfgutachten kommt die Firma Logiteck GmbH zu dem Ergebnis, dass ein Personalkostensatz von 26,18 € pro Stunde angemessen sei. Stundensätze können gemäß Feuerwehrgesetz (BHKG) auch pauschal festgesetzt werden. Um Widersprüchen und Klagen und damit verbundenen Kosten vorzubeugen, sollte der Stundensatz bis zur abschließenden Neukalkulation der Feuerwehrgebührensatzung vorläufig auf den pauschalen Betrag von 26,50 € angepasst werden.