Daten
Kommune
Kall
Größe
130 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
02.03.18, 18:05
Aktualisiert
02.03.18, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
9/2018
13.03.2018
Vorlage erstellt:
11.01.2018
Federführung:
2.3
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Hochscheid
Herr Heinen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr –Feuerwehrsatzung-
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Kall – Feuerwehrsatzung - vom
09.11.2016, wie folgt zu ändern:
§ 5 (Personalkosten) Absatz 4.
Für die Dauer des Einsatzes nach § 2 und bei freiwilligen Hilfeleistungen wird je eingesetztem
Feuerwehrmitglied aller Dienstgrade ein Stundensatz von 26,50 € berechnet.
Sachdarstellung:
In mehreren Widerspruchs- und Klageverfahren von Versicherungen gegen Kostenbescheide für
Feuerwehreinsätze wurde die Fa. Logiteck GmbH in 55411 Bingen mit der Prüfung der Angemessenheit der für die Feuerwehreinsätze angesetzten Kosten von Versicherungen bzw.
Rechtsanwälten beauftragt. Im Rahmen der Prüfgutachten kommt die Firma Logiteck GmbH zu
dem Ergebnis, dass ein Personalkostensatz von 26,18 € pro Stunde angemessen sei.
Stundensätze können gemäß Feuerwehrgesetz (BHKG) auch pauschal festgesetzt werden.
Um Widersprüchen und Klagen und damit verbundenen Kosten vorzubeugen, sollte der Stundensatz bis zur abschließenden Neukalkulation der Feuerwehrgebührensatzung vorläufig auf
den pauschalen Betrag von 26,50 € angepasst werden.