Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
28.02.18, 18:17
Aktualisiert
28.02.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 20.02.2018
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Betreff
5.
Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter
der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2020
Vorlage: 11/2018
Beschluss:
Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a KWahlG NRW zu wählenden Vertreter wird um 2
verringert und beträgt mithin 36. Die Zahl der Wahlbezirke wird um 1 auf 18 verringert. Der
beiliegende Satzungsentwurf (Anlage 3) wird beschlossen.
Beratungsergebnis:
einstimmig