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Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2020)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
28.02.18, 18:17
Aktualisiert
28.02.18, 18:17
Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2020)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 20.02.2018 TOP Betreff 5. Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2020 Vorlage: 11/2018 Beschluss: Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a KWahlG NRW zu wählenden Vertreter wird um 2 verringert und beträgt mithin 36. Die Zahl der Wahlbezirke wird um 1 auf 18 verringert. Der beiliegende Satzungsentwurf (Anlage 3) wird beschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig