Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
70 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
28.02.18, 18:17
Aktualisiert
28.02.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 20.02.2018
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Betreff
12.
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen
im Ortsteil Kreuzau für das Jahr 2018
Vorlage: 15/2018
Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006
sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches
am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen,
wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass des
1)
Kunst- u. Genussmarktes am 08.04.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
2)
Ortsfestes am 02.09.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau
in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
3)
Adventsmarktes am 02.12.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau
in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
einstimmig, 2 Enthaltungen