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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
70 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
28.02.18, 18:17
Aktualisiert
28.02.18, 18:17
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
im Ortsteil Kreuzau für das Jahr 2018)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 20.02.2018 TOP Betreff 12. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau für das Jahr 2018 Vorlage: 15/2018 Beschluss: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) Kunst- u. Genussmarktes am 08.04.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, 2) Ortsfestes am 02.09.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, 3) Adventsmarktes am 02.12.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen