Daten
Kommune
Titz
Größe
390 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
28.02.18, 18:15
Aktualisiert
28.02.18, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 20 „1. Änderung Bebauungsplan Titz 20“: Gemeinde Titz – Ortslage Jackerath
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
1
Stellungnahme eines Bürger
1.1
Mit Schreiben vom 28.04.2017
1.1.a
Einleitung
Veröffentlichung des Aufstellungs-Ratsbeschlusses von u.g. Bebauungsplan im
Amtsblatt der Gemeinde Titz vom 23. April insbesondere Stellungnahme im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der 1. Änderung des Bebauungsplan Titz
Nr. 20 - Ortslage Jackerath - gelegen im Bereich Jülicher Straße, Friedhofstraße,
In der Hamm und Stockenend
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die einleitenden Worte zur Kenntnis.
Der Rat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Zwischen dem Zeitpunkt des Bebauungsplanes von 1993, der Flächennutzungsplanänderung in 2016 und dem nun öffentlich ausgelegten B-Plan-Entwurf hat
sich einiges getan in und rund um unsere Gemeinde Titz:
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Bebauungsplan Nr. 20 „1. Änderung Bebauungsplan Titz 20“: Gemeinde Titz – Ortslage Jackerath
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
I) Der „Informelle Planungsverband der Tagebauanrainer Erkelenz, Jüchen,
Mönchengladbach und Titz“ hat vergangenen September in einer Planungswerkstatt „Baumalleen mit Fahrradwegen rundum Garzweiler" erarbeitet.
Zu 1): Der unbefestigte Feldweg liegt nicht in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ist daher nicht Gegenstand des hiesigen Verfahrens.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
II) Von Jackerath aus betrachtet nimmt die neue Autobahn 44 zum neuen Autobahnkreuz Jackerath sichtbare und vor allem hohe Formen an.
Zu 2): Auf den Flächen FB 1 zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen wird eine einheitliche Bepflanzung in einer Regelbreite von mindestens 3 Metern vorgeschrieben. Mit dieser dauerhaft zu erhaltenden
Pflanzreihe wird das Plangebiet deutlich von den landwirtschaftlichen Flächen abgegrenzt.
Beides habe ich als Input für die südliche Plangebietsgrenze genommen und
bitte daher:
1) den zzt. unbefestigten Feldweg mit einem auf dem Plangebiet befindlichen
und befestigten Fahrradweg zu versehen,
2) einheitlich mit einem 5 m breiten Streifen zu versehen,
3) statt mittelwüchsige Bäume an der Südgrenze hier hochwüchsige (sogenannte Bäumen der 1. Ordnung) vorzuschreiben.
Der Rat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, ihr wird nicht gefolgt.
Zu 3): Weiterhin wird aus städtebaulichen Gründen von einer
Pflanzreihe mit Bäumen der 1. Ordnung abgesehen, da
hochwüchsige Bäume an der südlichen Plangebietsgrenze
die Sonnenbelichtung der Gärten und Gebäude übermäßig
beeinträchtigen würden. Zudem ermöglichen die geplanten
Strauch- und Baumbepflanzungen einen harmonisierten
Übergang zur Freiraumlandschaft.
Zu a): Der unbefestigte Feldweg liegt nicht in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ist daher nicht Gegenstand des hiesigen Verfahrens.
Begründung:
a) „Baumalleen mit Fahrradwegen rundum Garzweiler" ist kein Inselvorschlag ...
sondern ein Multiplikator für die Anrainerregion.
Zu b): Schallschutzmaßnahmen durch Bepflanzungen kommen als städtebauliche Maßnahme nicht in Betracht, da eine
Pegelmindung erst von ca. 100 m breiten Waldstreifen ausgeht, was im Plangebiet nicht realisierbar ist. Im Rahmen der
Schalltechnischen Untersuchung wurde jedoch berücksichtigt, dass im Rahmen der Rückverlegung des Autobahnkreuzes Jackerath ein Lärmschutzwall errichtet wurde. Nach
Rückverlegung der A44 (alt) wird der Lärmschutzwall nach
Informationen von Straßen NRW im Sommer 2018 für das
Stück des heutigen Trassenverlaufs komplettiert, sodass
zukünftig mit einem deutlich geringeren Straßenverkehrslärm
zu rechnen ist.
b) An der nun 4 Meter höher liegenden Autobahn 44 sind zzt. Keine Lärmschutzmaßnahmen (wie ein offenporiger Flüsterasphalt oder Lärmschutzwände)
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Bebauungsplan Nr. 20 „1. Änderung Bebauungsplan Titz 20“: Gemeinde Titz – Ortslage Jackerath
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Zu 4): Die zu errichtenden Stellplätze richten sich nach § 51
BauO NRW bzw. der Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW.
Gemäß dieser Anlage ist 1 Stellplatz je Wohneinheit zu errichten.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
geplant. Mit z.B. hochwüchsigen Lindebäumen (wie an der alte B1/L241, Huppelratherstr. und last but not least Holzweilerstr.) erreichen Sie Lärmschutz, auf
eine in der Landschaft voll integrierte Weise.
Außerdem
4) wäre es vorausschauend, wenn die Gemeinde bzgl. Bürgermobilität nicht
dieselben Fehler macht wie bei dem 20 Jahren alten B-Plan Nr. 24 (Jackerath,
Neubaugebiet Kornblumenweg), d.h. pro Einfamilienhaus sollten hier im ländlichen Bereich, ohne nennenswerten, öffentlichen Personennahverkehr, mindestens 3 Pkw-Parkmöglichkeiten (Stellplatz, Carport oder Garage) auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Jedoch für die Mehrfamilienhäuser im nördlichen
Bereich ist es realitätsnah auch in Zukunft 2 Pkw-Parkmöglichkeiten pro
Wohneinheit nachzuwiesen.
Begründung:
Hintergrund dieser Anregung ist, dass bei vielen Zugereisten überwiegend beide
Ehepartner berufstätig sind und auch Kinder bedeutend länger im „Hotel Mama“
verbleiben.
Aus der Plankonzeption geht hervor, dass auf den privaten
Grundstücken der Einfamilienhäuser eine Garage und ein
Stellplatz vor der Garage errichtet werden soll.
Der Rat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, ihr wird nicht gefolgt.
Im Bereich der Mehrfamilienhäuser sind durch Garagen und
weitere Stellplätze ca. 42 Stellplätze vorgesehen. Daraus
ergeben sich ca. 1,2 Stellplätze je Wohneinheit, sodass die
Richtzahlen gemäß der Anlage Nr. 51.11 VV BauO NRW
übertroffen werden.
Impact:
Bei 55 Wohneinheiten und einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 33.765 m2
und einem zu erwartenden Verkaufserlös von ca. 33.765 x 110 €/m2 = 3,7 Mio.
€, sind die strategischen Forderungen 1-4 finanziell und planungstechnisch als
„Peanuts“ zu bezeichnen.
Als sehr positiv bewerte ich, dass für den südlichen Teil vom Plangebiet Bungalows bzw. 1-stöckige Häuser geplant werden. Dies ist genauso vorausschauend,
wie dass kurz- und mittelfristig 2-Familienhäuser nicht gebraucht werden!
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Ebenfalls als positiv bewerte ich, dass das Plangebiet als „Wohnen Allgemein“
klassifiziert wurde, so dass nach meinem Verständnis „der Jackerather“ weiterhin von zu Hause seine Geschäfte global nachgehen kann, soweit er/sie die
Nachbarschaft - optisch und akustisch - nicht stört.
3/3