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Sitzungsvorlage (Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der TÖB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
409 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
01.03.18, 18:00
Aktualisiert
01.03.18, 18:00
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Inhalt der Datei

Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Erstellung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Titz Nr. Behörde / Inhalt der Stellungnahme 1 Gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND und NABU (Schreiben vom 15. Februar 2018) Zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände BUND und NABU folgende Stellungnahme ab: Wir erheben keine Bedenken. 2 Stellungnahme der Verwaltung keine Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Stadt Linnich, Stabsstelle für Planungen, Herr Hermann-Josef Reyer (Schreiben vom 21. Februar 2018) Auf Seite 10 unter Zfr. 3.2 – Versorgungsdefizite des Entwurfes zum Einzelhandelskonzept heißt es unter anderem „Der nächste Drogeriefachmarkt ist 12 km entfernt in der Stadt Jülich“. Im August 2016 hat am Standort Linnich, Erkelenzer Straße, ein DM-Markt eröffnet. Vom Ortsrand Titz bis zum Standort des Drogeriemarktes in Linnich beträgt die Entfernung ca. 10,3 km (Luftlinie, gemessen über tim-online nrw). Ansonsten werden hinsichtlich der von der Stadt Linnich zu vertretenden Gründe zum Einzelhandelskonzept der Gemeinde Titz keine weiteren Anregungen gegeben. Nach anlassbezogener Prüfung durch die Gemeindeverwaltung ist die bislang im Einzelhandelskonzept der Gemeinde Titz angegebene Entfernungsangabe nicht korrekt und müsste auf 10,3 km berichtigt werden (vgl. Anlage 1). Der Rat schließt sich dem Abwägungsvorschlag an. Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Unbeschadet dessen bleibt der Drogeriefachmarkt in Jülich der nahegelegenste Anbieter (vgl. Anlage 1 u. 2). 1/1 Anlage 1: 2/1 Anlage 2: 3/1