Daten
Kommune
Titz
Größe
84 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
11.04.18, 18:01
Aktualisiert
11.04.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
53/2018
11.04.2018
Planen, Bauen und Umwelt
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Michael Biermanns
02463-659-30
Fachbereichsleitung:
Michael Biermanns
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
24.04.2018
Rat
02.05.2018
Betreff
Bauleitplanung der Stadt Jülich;
hier: „Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“
Beschlussvorschlag
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Die Stadt Jülich hat die Gemeinde Titz im Januar 2018 darüber informiert, dass der Rat der
Stadt Jülich in seiner Sitzung am 13. Dezember 2017 unter anderem folgenden Beschluss gefasst hat:
„Die Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) „Ausweisung von Konzentrationszonen für
die Windenergie“ wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.“. Zeitgleich wurde die Gemeinde Titz um eine Stellungnahme bis
zum 23. Februar 2018 gebeten. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin die beigefügte Stellungnahme verfasst und der Stadt Jülich zugeleitet, in welcher um Überarbeitung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung gebeten wurde.
Neben diesem vorgenannten Schreiben wurde die Gemeinde Titz nunmehr mit mehreren
Schreiben vom 6. April 2018 um erneute Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu den Bebauungsplänen Nr. A 41 „Windkraftzone 1 Nördlich Mersch“, Nr. A 42 „Windkraftzone 5 Nördlich Broich“, Nr. A 43 „Windkraftzone 11-13 Westlich Barmen“, Nr. A 44
„Windkraftzone 14 – 15 Südlich Merzenhausen“ und Nr. A 45 „Windkraftzone 20 Südlich
Bourheim“ gebeten. Die Verwaltung wird den Sachverhalt erneut bewerten und bei einem vergleichbaren Ergebnis zur vorgenannten Flächennutzungsplanänderung, in Anlehnung an das
beiliegende Schreiben, erneut eine entsprechende Stellungnahme abgeben.
Jürgen Frantzen
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