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Mitteilung (Bauleitplanung der Stadt Jülich; hier: „Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“)

Daten

Kommune
Titz
Größe
84 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
11.04.18, 18:01
Aktualisiert
11.04.18, 18:01
Mitteilung (Bauleitplanung der Stadt Jülich;
hier: „Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“) Mitteilung (Bauleitplanung der Stadt Jülich;
hier: „Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 53/2018 11.04.2018 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Michael Biermanns 02463-659-30 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 24.04.2018 Rat 02.05.2018 Betreff Bauleitplanung der Stadt Jülich; hier: „Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Die Stadt Jülich hat die Gemeinde Titz im Januar 2018 darüber informiert, dass der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 13. Dezember 2017 unter anderem folgenden Beschluss gefasst hat: „Die Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) „Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.“. Zeitgleich wurde die Gemeinde Titz um eine Stellungnahme bis zum 23. Februar 2018 gebeten. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin die beigefügte Stellungnahme verfasst und der Stadt Jülich zugeleitet, in welcher um Überarbeitung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung gebeten wurde. Neben diesem vorgenannten Schreiben wurde die Gemeinde Titz nunmehr mit mehreren Schreiben vom 6. April 2018 um erneute Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu den Bebauungsplänen Nr. A 41 „Windkraftzone 1 Nördlich Mersch“, Nr. A 42 „Windkraftzone 5 Nördlich Broich“, Nr. A 43 „Windkraftzone 11-13 Westlich Barmen“, Nr. A 44 „Windkraftzone 14 – 15 Südlich Merzenhausen“ und Nr. A 45 „Windkraftzone 20 Südlich Bourheim“ gebeten. Die Verwaltung wird den Sachverhalt erneut bewerten und bei einem vergleichbaren Ergebnis zur vorgenannten Flächennutzungsplanänderung, in Anlehnung an das beiliegende Schreiben, erneut eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Jürgen Frantzen -2-