Daten
Kommune
Titz
Größe
1,2 MB
Datum
24.04.2018
Erstellt
25.04.18, 18:00
Aktualisiert
25.04.18, 18:00
Stichworte
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Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4
Abs. 2 BauGB
1
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr................. 1
1.1
Mit Schreiben vom 02.02.2018 ......................................................................................................... 1
1.1.a Höhe baulicher Anlagen ................................................................................................................. 1
2
Stadt Bedburg ................................................................................................................................... 1
2.1
Mit Schreiben vom 02.02.2018 ......................................................................................................... 1
2.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1
3
Deutsche Bahn AG ............................................................................................................................ 2
3.1
Mit Schreiben vom 06.02.2018 ......................................................................................................... 2
3.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 2
4
Gemeinde Niederzier......................................................................................................................... 2
4.1
Mit Schreiben von 06.02.2018 .......................................................................................................... 2
4.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 2
5
Stadt Linnich ..................................................................................................................................... 2
5.1
Mit Schreiben vom 06.02.2018 ......................................................................................................... 2
5.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 2
6
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ........................................................................... 3
6.1
Mit Schreiben vom 08.02.2018 ......................................................................................................... 3
6.1.a Sichtfelder ...................................................................................................................................... 3
6.1.b Lichtraumprofile.............................................................................................................................. 4
6.1.c Kosten ............................................................................................................................................ 4
6.1.d Unterlagen für Baugenehmigung ................................................................................................... 4
6.1.e Anbindung an die L 232 ................................................................................................................. 5
6.1.f Bepflanzungen in Straßennähe ...................................................................................................... 5
6.1.g Lärmschutz .................................................................................................................................... 6
7
Bezirksregierung Köln ...................................................................................................................... 7
7.1
Mit Schreiben vom 13.02.2018 ......................................................................................................... 7
7.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 7
8
BUND Kreisgruppe Düren und NABU Kreisverband Düren........................................................... 7
8.1
Mit Schreiben vom 15.02.2018 ......................................................................................................... 7
8.1.a Artenschutzprüfung ........................................................................................................................ 7
9
Erftverband Abteilung Recht ............................................................................................................ 7
9.1
Mit Schreiben vom 15.02.2018 ......................................................................................................... 7
9.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 7
10
LVR Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie und RBB ............... 8
10.1 Mit Schreiben vom 15.02.2018 ......................................................................................................... 8
10.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 8
11
IHK Aachen ........................................................................................................................................ 8
I / II
Inhaltsverzeichnis
11.1 Mit Schreiben vom 16.02.2018 ......................................................................................................... 8
11.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 8
12
Westnetz ............................................................................................................................................ 9
12.1 Mit Schreiben vom 16.02.2018 ......................................................................................................... 9
12.1.a Straßenbeleuchtung ....................................................................................................................... 9
13
Bezirksregierung Arnsberg ............................................................................................................ 10
13.1 Mit Schreiben vom 22.02.2018 ....................................................................................................... 10
13.1.a Bergwerksfeld Tietz 4................................................................................................................... 10
13.1.b Sümpfungsmaßnahmen und Grundwasserabsenkung ................................................................ 11
13.1.c Abstimmung mit Bergwerksunternehmer/Feldeseigentümer ........................................................ 11
14
Wasserverband Eifel-Rur................................................................................................................ 12
14.1 Mit Schreiben vom 01.03.2018 ....................................................................................................... 12
14.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 12
15
LVR- Amt für Bodendenkmalpflege ............................................................................................... 12
15.1 Mit Schreiben vom 02.03.2018 ....................................................................................................... 12
15.1.a Zurückliegende Stellungnahmen .................................................................................................. 12
16
RWE Power AG ................................................................................................................................ 13
16.1 Mit Schreiben vom 02.03.2018 ....................................................................................................... 13
16.1.a Einleitung ..................................................................................................................................... 13
16.1.b Abgeworfene Grundwassermessstelle ......................................................................................... 13
16.2 Mit Schreiben vom 25.08.2016 ....................................................................................................... 14
16.2.a Vorausgegangene Stellungnahme ............................................................................................... 14
16.2.b Abgeworfene Grundwassermessstelle ......................................................................................... 15
16.3 Mit Schreiben vom 31.03.2003 ....................................................................................................... 16
16.3.a Humose Böden ............................................................................................................................ 16
17
Kreis Düren ...................................................................................................................................... 17
17.1 Mit Schreiben vom 06.03.2018 ....................................................................................................... 17
17.1.a Beteiligte Ämter............................................................................................................................ 17
17.1.b Wasserwirtschaft .......................................................................................................................... 18
17.1.c Bodenschutz ................................................................................................................................ 18
17.1.d Abgrabungen ............................................................................................................................... 18
17.1.e Natur und Landschaft ................................................................................................................... 18
18
Landwirtschaftskammer NRW........................................................................................................ 19
18.1 Mit Schreiben vom 02.03.2018 ....................................................................................................... 19
18.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 19
Legende: Frühzeitige, Offenlage, Hinweise und Festsetzungen
II / II
Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
1
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
1.1
Mit Schreiben vom 02.02.2018
1.1.a
Höhe baulicher Anlagen
Von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sach- und
Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen.
Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Geilenkirchen.
Beschlussvorschlag
Bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile, die eine Höhe von 30 m überschreiten, werden durch den Bebauungsplan nicht begründet und
sind nicht geplant.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen –einschl. untergeordneter
Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte
ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen –vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich
auf die vom Flugplatz / Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie Fluglärm etc.
beziehen, nicht anerkannt werden.
2
Stadt Bedburg
2.1
Mit Schreiben vom 02.02.2018
2.1.a
Keine Bedenken
Wir bedanken uns rechtherzlich für die Beteiligung an dem oben genannten
Verfahren. Von Seiten der Stadt Bedburg sind keine Hinweise oder Bedenken
vorzubringen.
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
3
Deutsche Bahn AG
3.1
Mit Schreiben vom 06.02.2018
3.1.a
Keine Bedenken
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Nach Prüfung der uns übermittelten Unterlagen bestehen unsererseits keine
Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
4
Gemeinde Niederzier
4.1
Mit Schreiben von 06.02.2018
4.1.a
Keine Bedenken
Gegen das o.g. Bauleitplanverfahren besteht seitens der Gemeinde Niederzier
keine Bedenken.
5
Stadt Linnich
5.1
Mit Schreiben vom 06.02.2018
5.1.a
Keine Bedenken
Hinsichtlich der von der Stadt Linnich zu vertretenden Gründe werden zu der
Bauleitplanung keine Anregungen gegeben.
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
6
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
6.1
Mit Schreiben vom 08.02.2018
6.1.a
Sichtfelder
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens des Straßenbauverwaltung
grundsätzlich keine Bedenken.
Für innerörtliche Straßen gelten die Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen. Diese Richtlinien sind entlang der L 241 anzuwenden (s. hierzu § 9 a Straßen- und Wegegesetz NRW). Insbesondere Ortseingangsbereiche bergen Gefahren, die möglichst verhindert oder gemnindert werden sollen. Damit gilt u.
a., dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen -RASt- Abschnitt 6.3.9.3 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Einfriedungen
in Vorgärten eine Höhe von 0,8 m über Flur nicht überschreiten dürfen. Durch diese Festsetzung kann sichergestellt werden, dass die Sichtfelder gem. RAStAbschnitt 6.3.9.3 nicht beeinträchtigt werden.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Insbesondere an Knotenpunkten, Rad-/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen müssen für wartepflichtige Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger Mindestsichtfelder von ständigen Sichthindernissen, parkenden Kraftfahrzeugen
und sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten werden. Bäume, Lichtmaste,
Lichtsignalgeber und ähnliches sind innerhalb der Sichtfelder möglich. Sie
dürfen wartepflichtigen Fahrern, die aus dem Stand einbiegen oder kreuzen
wollen, die Sicht auf bevorrechtigte Kraftfahrzeuge oder nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer jedoch nicht verdecken.
Nachzuweisen sind Sichtfelder
• für die Haltesicht,
• für die Anfahrsicht sowie
• für Überquerungsstellen.
Innerhalb der Sichtfelder darf weder die Sicht auf Kinder noch die Sicht von
Kindern auf Fahrzeuge beeinträchtigt werden.
Dies gilt insbesondere für die neue Anbindung an die L 241 aber auch für
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Inhalte der Stellungnahme werden auf der nachgelagerten Ausführungsplanung entsprechend berücksichtigt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Inhalte der Stellungnahme werden auf der nachgelagerten Ausführungsplanung entsprechend berücksichtigt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Grundstückszufahrten zur L 241.
6.1.b
Lichtraumprofile
Die Lichtraumprofile für sämtliche Straßenbestandteile (Fahrbahn, Schutzstreifen und Gehwege sowie Beschilderungen der Landesstraße) sind von Hindernissen dauerhaft freizuhalten.
6.1.c
Kosten
Sollte ihm Zuge der Realsiering der Bauleitplanung der Bedarf nach Querungshilfen, Linksabbiegespuren o. ä. Baumaßnahmen im Straßenraum der L 2412
erforderlich werden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten der Gemeinde Titz.
Evtl. Maßnahmen werden im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen
der Gemeinde Titz und dem Landesbetrieb geregelt incl. der Baukosten und
Kosten für den Mehraufwand für Unterhaltungs- oder Erhaltungsaufwendungen
des Landesbetriebes.
6.1.d
Unterlagen für Baugenehmigung
Für die abschließende Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum Bau der
Anbindung ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes
erforderlich. Vorzulegen sind folgende Entwurfsunterlagen gemäß RE:
• Erläuterungsbericht
• Übersichtskarte M 1:25000
• Übersichtslageplan M 1:5000
• Lageplan M 1:250 und Deckenhöhenplan M 1:250 mit u.a. hinreichender Darstellung bestehender Verkehrsflächen an die angeschlossen werden soll.
• Höhenplan der neuen Erschließungsstraße
• Regelquerschnitt M 1:50 oder 1:25
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Inhalte der Stellungnahme sind nicht nachvollziehbar. Eine die L 232 ist nicht in der näheren Umgebung
des Plangebietes vorhanden. Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist keine Änderung der
Erschließung vorgesehen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Für die evtl. angestrebte Bepflanzung entlang der freien Strecke der L 241 bzw.
im Übergangsbereich ist Ziffer 7.12 der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen -RAL- zu beachten:
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben. Zusätzlich wird der folgende Hinweis in die Planurkunde aufgenommen:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Für die Bepflanzung sind die "Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau" -RLBP- und die "Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" -ELA- maßgebend. Hilfen für
die Einfügung der Straße im Landschaftsraum geben die "Empfehlungen für
die Einbindung von Straßen in die Landschaft" -ESLa-.
Für die Bepflanzung sind die "Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau" RLBP- und die "Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" -ELA- maßgebend. Hilfen für die Einfügung der Straße im Landschaftsraum geben die "Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft" -ESLa-.
6.1.e
Anbindung an die L 232
Für die Anbindung des Plangebietes an die L 232 und der damit verbundenen
verkehrlichen Auswirkungen auf der L 241 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Titz und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforderlich. Mit dem Bau der
Anbindung oder der Realisierung der Bebauungsplangebietes darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden.
6.1.f
Bepflanzungen in Straßennähe
Bei Pflanzungen neben Fahrbahnen sind die Belange der Verkehrssicherheit zu
beachten. Die Seitenräume sind deshalb so zu gestalten, dass die Unfallfolgen
für von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge gering bleiben.
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche Hindernisse,
sofern sie ausgeschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m
überschritten wird. Sie sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten
Fläche entfernt stehen und dürfen freizuhaltende Sichtfelder nicht beeinträchtigen.
Beim Pflanzen neuer Bäume in Fahrbahnnähe ist zu berücksichtigen, dass diese zu gefährlichen Hindernissen im Sinne der RPS heranwachsen. Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt werden, die von abkommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können (z. B. hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen
oder auf Einschnittböschungen). Auch hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen
sollen sie mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche gepflanzt wer-
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben. Die Errichtung einer Lärmschutzwand ist nicht
erforderlich bzw. vorgesehen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
den, damit deren Wirkungsweise nicht beeinträchtigt ist.
6.1.g
Lärmschutz
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen gegen Verkehrsemissionen der L 241 auch künftig nicht. Dabei weise ich
auch daraufhin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Titz. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen
(Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24
BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber
dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. Der Immissionsschutz ist nicht
definiert (Lärmschutzwall oder Lärmschutzwand). Weder eine Lärmschutzwand
oder ein Lärmschutzwall dürfen die Straßenbestandteile beeinträchtigen noch
dürfen die Straßenbestandteile (Entwässerungseinrichtungen) genutzt werden.
Daher ist zur Entwässerung der Lärmschutzanlage eine separate Entwässerung
vorzusehen. Evtl. Baumbestände, die sich in der Unterhaltung/ im Eigentum
des Landesbetriebes befinden, bedürfen bei Entfernung u. a. der Zustimmung
des Landesbetriebes. Hinsichtlich der Unterhaltungsarbeiten ist ein ausreichender Weg vorzusehen, damit keine Arbeiten von der L 241 aus durchgeführt
werden. Die Begrünung eines Lärmschutzwalles darf nicht dazu führen, dass
Unterhaltungsarbeiten an der Fahrbahn oder deren Bestandteile behindert oder
erschwert werden.
Sollte eine Lärmschutzwand in Betracht gezogen werden, so sind die Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen -RPS- zu berücksichtigen. Abhängig von
Straßenneigung, Kurvigkeit oder Geschwindigkeit ist entweder ein nach Richtlinie vorgegebener Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten oder es müssen
Schutzplanken aufgestellt werden. Evtl. Kosten, incl. der Mehrkosten der Unterhaltung und Erhaltung gehen zu Lasten der Gemeinde Titz.
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
7
Bezirksregierung Köln
7.1
Mit Schreiben vom 13.02.2018
7.1.a
Keine Bedenken
Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung Köln bestehen keine
Bedenken gegen die o.g. Maßnahme. Daher melde ich Fehlanzeige an.
8
BUND Kreisgruppe Düren und NABU Kreisverband Düren
8.1
Mit Schreiben vom 15.02.2018
8.1.a
Artenschutzprüfung
zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände BUND und NABU folgende
Stellungnahme ab.
Auf Grund des Raumwiderstandes halten wir eine ASP für erforderlich.
9
Erftverband Abteilung Recht
9.1
Mit Schreiben vom 15.02.2018
9.1.a
Keine Bedenken
Gegen die v.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Inhalte der Stellungnahme beziehen sich nicht auf
die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
29. Bei der 2. Änderung handelt es sich lediglich um
eine Klarstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes. Die Belange des Artenschutzes wurden bereits in
der Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 29 entsprechend berücksichtigt. Durch die vorliegende 2. Änderung werden keine weiteren Eingriffe
zulässig, die nicht bereits heute zulässig sind.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erho-
Die Stellungnahme
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Ihr
wird nicht gefolgt.
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
des Erftverbandes keine weiteren Bedenken.
ben.
wird zur Kenntnis
genommen.
10
LVR Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie und RBB
10.1
Mit Schreiben vom 15.02.2018
10.1.a
Keine Bedenken
Hiermit möchte ich Sie innerhalb meiner Stellungnahme darüber informieren,
dass keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR vorliegt und
daher keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme geäußert werden.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in
Pulheim und für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn; es wird
darum gebeten, diese Stellungnahmen gesondert einzuholen.
11
IHK Aachen
11.1
Mit Schreiben vom 16.02.2018
11.1.a
Keine Bedenken
Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder – wo es der Fall ist – hinreichend berücksichtigt,
bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken.
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
12
Westnetz
12.1
Mit Schreiben vom 16.02.2018
12.1.a
Straßenbeleuchtung
Die Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit
Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Niederund Mittelspannungsnetzes.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Wir weisen auf die im Verfahrensgebiet vorhandene Straßenbeleuchtung hin.
Sollte es im Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen unseres
Versorgungsnetzes kommen, greift hier das Verursacherprinzip. Zu Ihrer Information haben wir einen Auszug aus unserem Planwerk unserer Stellungnahme beigefügt.
9 / 19
Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
13
Bezirksregierung Arnsberg
13.1
Mit Schreiben vom 22.02.2018
13.1.a
Bergwerksfeld Tietz 4
die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Tietz 4". Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die
RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des Planvorhabens kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
13.1.b
Sümpfungsmaßnahmen und Grundwasserabsenkung
Jedoch ist der Vorhabensbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2016 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 60, 6B, 2 - 5,09,07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Ein entsprechender Hinweis ist bereits in der Planurkunde enthalten.
Folgendes sollte daher berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden
Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam
bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als
auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hier durch bedingte
Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen,
diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935
Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
13.1.c
Abstimmung mit Bergwerksunternehmer/Feldeseigentümer
Grundsätzlich empfehle ich, soweit eine entsprechende Abstimmung nicht bereits erfolgt ist, dem Bergwerksunternehmer / Feldeseigentümer Gelegenheit
Sowohl die RWE Power AG als auch der Erftverband
wurde in dem Verfahren beteiligt und haben keine Be-
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
11 / 19
Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
zur Stellungnahme zu geben in Bezug auf mögliche zukünftige bergbauliche
Planungen, zu bergbaulichen Einwirkungen aus bereits umgegangenem Bergbau, zu dort vorliegenden weiteren Informationen bzgl. bergschadensrelevanter
Fragestellungen sowie zum Erfordernis von Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen. Die letztgenannte Fragestellung ist grundsätzlich privatrechtlich
zwischen Grundeigentümer / Vorhabensträger und Bergwerksunternehmer /
Feldeseigentümer zu regeln.
denken gegen die Planung erhoben.
genommen
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben. Ein entsprechender Hinweis wurde bereits im
Rahmen der Planaufstellung in die Planurkunde aufgenommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
14
Wasserverband Eifel-Rur
14.1
Mit Schreiben vom 01.03.2018
14.1.a
Keine Bedenken
Seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur bestehen keine Bedenken gegen das
Vorhaben.
15
LVR- Amt für Bodendenkmalpflege
15.1
Mit Schreiben vom 02.03.2018
15.1.a
Zurückliegende Stellungnahmen
Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der
TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen. Durch die nun vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 werden Belange der Bodendenkmalpflege
zunächst nicht tangiert.
Ich verweise jedoch auf die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen unseres
Hauses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 vom 22.07.2014 sowie zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 vom 25.08.2016. Danach wurden im
Zuge einer archäologischen Sachverhaltsermittlung neben jungsteinzeitlichen
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Einleitung wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben. Ein entsprechender Hinweis wurde bereits im
Rahmen der Planaufstellung in die Planurkunde aufgenommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Siedlungsresten auch spätbronzezeitliche bis eisenzeitliche Siedlungsbefinde
ermittelt und untersucht. Eine Auswertung des Gutachtens der ausführenden
archäologischen Fachfirma seitens unseres Amtes hatte ergeben. Dass sich
die Siedlungsstelle möglicherweise in nördliche Richtung ausdehnt.
Es wurde seinerzeit angeregt, die Erschließungsmaßnahmen etwa ab Höhe des
untersuchten Bereiches in Richtung Norden unter archäologischer Fachaufsicht durchführen zu lassen, um so gleichfalls Klarheit für die Bauträger zu
schaffen. Auf die damit verbundenen zu treffenden denkmalrechtlichen Maßnahmen wurde gleichfalls verwiesen. Um Beachtung wird gebeten.
16
RWE Power AG
16.1
Mit Schreiben vom 02.03.2018
16.1.a
Einleitung
wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen mit, dass unsere Stellungnahme vom 25.08.2016 mit Anlagen, die wir Ihnen hier erneut als Anlage beigefügt
haben, weiterhin gültig ist.
16.1.b
Abgeworfene Grundwassermessstelle
Außerdem möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich im Bereich des Plangebietes
die abgeworfene Grundwassermessstelle 82107 der RWE Power AG befindet.
Die abgeworfenen Grundwassermessstellen werden in der Regel 1,5 munter
Flur abgeschnitten, verfüllt und mit einem Tonstopfen abgedichtet.
Messstellen: 82107
R-Wert: 2530392,3
H-Wert: 5653006,4
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
16.2
Mit Schreiben vom 25.08.2016
16.2.a
Vorausgegangene Stellungnahme
wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen mit, dass unsere Stellungnahme aus Bergschadensgesichtspunkten zur Aufstellung des Bebauungsplanes
29 vom 31.03.2003, die wir als Anlage nochmals beigefügt haben, weiterhin
gültig ist.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben. Ein entsprechender Hinweis wurde bereits im
Rahmen der Planaufstellung in die Planurkunde aufgenommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
16.2.b
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abgeworfene Grundwassermessstelle
Ferner bitten wir zu beachten, dass sich im Bereich des Plangebietes die abgeworfene Grundwassermessstelle 82107 der RWE Power AG befindet.
Abgeworfene Grundwassermessstellen werden in der Regel 1,5 m unter Flur
abgeschnitten, verfüllt und mit einem Tonstopfen abgedichtet.
Messstellen: 82107
R-Wert: 2530392,3
H-Wert: 5653006,4
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Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
16.3
Mit Schreiben vom 31.03.2003
16.3.a
Humose Böden
wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen,
Blau L4904 in einem Tell des Plangebietes, wie in der Anlage 'blau' dargestellt,
Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und in allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz
in Ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen
Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Satzungen reagieren können.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben. Ein entsprechender Hinweis wurde bereits im
Rahmen der Planaufstellung in die Planurkunde aufgenommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Dieser Teil des PIangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß
§9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der
Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Zulässige Belastung des Baugrundes" und der DIN 18196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
17
Kreis Düren
17.1
Mit Schreiben vom 06.03.2018
17.1.a
Beteiligte Ämter
zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren
beteiligt:
Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Aufzählung der beteiligten Ämter wird zur Kenntnis genommen
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
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Bebauungsplan Nr. 29 „2. Änderung Bebauungsplan Titz 29“: Gemeinde Titz – Ortslage Titz
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Gebäudemanagement
Tiefbauamt
Straßenverkehrsamt
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Brandschutz
Umweltamt
17.1.b
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
17.1.e
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
17.1.d
Beschlussvorschlag
Wasserwirtschaft
Gegen die o.g. Änderung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
17.1.c
Abwägungsvorschlag
Natur und Landschaft
Unter Bezug auf die Begründung zur o.g. vereinfachten Bebauungsplanänderung werden aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken vorgetragen.
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Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
18
Landwirtschaftskammer NRW
18.1
Mit Schreiben vom 02.03.2018
18.1.a
Keine Bedenken
Zum o.g. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung.
Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
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