Daten
Kommune
Merzenich
Größe
910 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
11.12.14, 18:10
Aktualisiert
11.12.14, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Bodenbewegungen und Bergschäden
in Merzenich
10. Dezember 2014
Information Gemeinderat
RWE Power AG
Bodensenkungen 1955 bis 2013
Abbaugrenze
Betriebsfläche
Rekultivierung
0,5 - 1,0m
Bodensenkung
infolge
GW-Sümpfung
<0,5m
0,5 - 1,0m
>1,0m
<0,5m
Die Bodenbewegungen
verlaufen gleichförmig in
Form von Schollensetzungen bzw. Schollenschiefstellungen, die nicht
typischerweise zu
Bauwerksschäden führen
© RWE Power, 10.12.2014
Seite 1
Ursachen für Bergschäden im Rheinischen Revier
Im Vergleich zur Steinkohle, wo Bergschäden als unmittelbare Folge des
untertägigen Abbaus verursacht werden, treten Bergschäden im
Rheinischen Braunkohlenbergbau indirekt als Folge der großräumigen
Grundwasserabsenkung auf.
Das Auftreten von Bergschäden ist nach allgemein anerkanntem
Verständnis auf Ausnahmefälle beschränkt.
Ursachen hierfür sind lokale, ungleichförmige Senkungen der Oberfläche
durch geologische Besonderheiten oder Inhomogenitäten:
Lokale Setzungsunterschiede in
Durch Sümpfung aktivierte und
Aue-Gebieten mit trockengefallenen
hydraulisch wirksame tektonische
humosen Böden (punktuell)
Störungen (linienhaft, eng begrenzt)
Muldenbildung
Absatzbildung
Druckentspannung
und Absenkung
Grundwasser
Absenkung
oberster
GrundwasserHorizont
Bsp. Torflinse
schematisch
© RWE Power, 10.12.2014
Seite 2
Gemeinde Merzenich
Bodenbewegungen 2001 - 2013 in cm
© RWE Power, 10.12.2014
Seite 3
Gemeinde Merzenich
Bodensenkung (absolut)
© RWE Power, 10.12.2014
Seite 4
Gemeinde Merzenich – Rurrand
Bodensenkung (relativ)
© RWE Power, 10.12.2014
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Bergschadensvorsorge bei Planungsvorhaben
Vermeidung zukünftiger Bergschäden, Betroffenheiten und Regulierungsaufwand und durch rechtzeitige Einbindung bei:
−
Landes- und Umsiedlungsplanungen
−
Bauleitplänen
−
Bauvorhaben, Grundstücksverkäufen
Vorsorgemaßnahmen erfolgen im engen
Kontakt mit Kommunen und Bauherren:
−
Freihaltung von Störzonen in B-Plänen
−
Anpassung / Verschieben von Baukörpern
in der Planungsphase
−
Entschädigung der Wertminderung bei
Bergschadensverzicht und Bauverbot
−
Einbau von baulichen Sicherungsmaßnahmen
−
In besonders gelagerten Einzelfällen Grunderwerb als ultima ratio
Praktizierte Bergschadensvorsorge ist ein wichtiges Element der
Bergschadensbearbeitung zur Minimierung der bergbaulichen
Auswirkungen und zum Erhalt von Ortsbild und Akzeptanz
© RWE Power, 10.12.2014
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Bergschadensregelung im Rheinischen Revier
Grundsätze:
RWE Power …
…geht jeder Schadensmeldung nach,
…führt alle Untersuchungen durch, bis feststeht, ob ein Bergschaden
vorliegt oder nicht,
…fordert keine Kosten zurück, wenn kein Bergschaden vorliegt,
…führt im Rahmen der „Schnellen Hilfe“ bei hinreichendem Verdacht auf
Bergschäden Reparaturen vor Abschluss der Untersuchungen durch,
…händigt alle objektbezogenen Unterlagen mit einer schriftlicher
Stellungnahme aus und
…leistet vollen Schadensersatz im Bergschadensfall.
Ergänzende Maßnahmen
Einrichtung einer kostenlosen Telefon-Hotline.
Benennung eines Bergschadensbeauftragten, der Ansprechpartner für
Betroffene ist und bei Bedarf zusätzliche Sprechstunden durchführt.
Umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Geschädigten und
zur Verbesserung der Bergschadensbearbeitung umgesetzt
© RWE Power, 10.12.2014
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Bearbeitung von Schadensmeldungen
Betroffener meldet Schaden
Schriftliche Eingangsbestätigung
Schadenserfassung und –dokumentation
(Ortstermin, Abstimmung mit Eigentümer)
Prüfung / Bewertung markscheiderische, (hydro)geologische
und bautechnische Situation, schriftliche Ergebnismitteilung
max. 8 Wochen
Bei weiterem Untersuchungsbedarf
Untersuchungen am Objekt nach
Einverständniserklärung Eigentümer
Überlassung Rohergebnisse
Bewertung / Erörterung Untersuchungsergebnisse
Schriftliche Bestätigung Untersuchungsergebnisse mit
Überlassung grundstücksbezogener Unterlagen
max. 12 Wochen
Falls Schäden auftreten mit Verdacht auf eine bergbauliche Ursache, sollten diese
zeitnah an RWE Power gemeldet werden (Kontakt: www.rwe.com/bergschaeden
oder telefonisch unter 0800-88-22820).
Über die kommunale Mitgliedschaft können betroffene Bürger zudem beim VBHG
eine unabhängige und kostenlose technische Vorprüfung veranlassen.
© RWE Power, 10.12.2014
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Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW
Die Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW startete am 01.09.2010,
Sitz der Geschäftsstelle ist bei der Bezirksregierung Köln.
Die Geschäftsordnung der Anrufungsstelle entspricht der Schlichtungsstelle
der Steinkohle NRW, die Überprüfung bei der Anrufungsstelle ist für den
Betroffenen kostenlos.
Anrufungsfälle behandeln regelmäßig die Grundsatzfrage, ob ein
Bergschaden vorliegt, die Entschädigungshöhe ist selten strittig.
In den vergangenen Jahren gingen im Durchschnitt ca. 40 Fälle pro Jahr
ein, rund 2/3 der Anrufungsfälle sind abgeschlossen.
Wegen der hohen Komplexität der Sachverhalte und der regelmäßig hohen
Erwartungshaltung der Betroffenenseite müssen in den überwiegenden
Fällen Stellungnahmen von Fachbehörden und vereidigte Sachverständige
zur Klärung herangezogen werden.
Die Ergebnisse der vorangegangenen Einzelfallprüfung von RWE Power
werden in weit überwiegender Anzahl durch die unabhängigen
Sachverständigen und Fachbehörden inhaltlich bestätigt.
Die Tätigkeit der Anrufungsstelle hat insgesamt zu einer Beruhigung der
öffentlichen Wahrnehmung der Bergschadensthematik geführt.
© RWE Power, 10.12.2014
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Merzenich
Bergschadenssituation
Gebäude
2009
2010
2011
2012
2013
Erstmeldungen
12
15
10
21
14
Wiederholungsmeldungen
26
36
33
59
63
Anrufungsfälle
0
0
0
0
1
Neue Bergschäden
2
2
4
5
5
Die Bergschadenssituation ist geprägt durch Schadensmeldungen an
bewegungsaktiver Tektonik.
Die Anrufungsstelle wurde nur in geringem Umfang in Anspruch
genommen.
Alle Grundwasser-Leiter sind bereits erfasst, sodass auch künftig keine
deutlich veränderte Bergschadenssituation zu erwarten ist.
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Weiterentwicklung und Transparenzsteigerung bei
der Bergschadensbearbeitung
Berichterstattung von RWE Power bzw. der Anrufungsstelle im Braunkohlenausschuss, im Unterausschuss Bergbausicherheit und in den Kommunen.
Qualitätsgesicherte und zertifizierte Bergschadensbearbeitung bei RWE Power sichert Gleichbehandlung
und Transparenz für alle Betroffenen.
Zertifiziert nach ISO
9001 für die Analyse
und Regulierung von
Bergschäden im
Rheinischen
Braunkohlenrevier
Erweitertes Informationsangebot auf der RWE Homepage unterstützt
Betroffene in der individuellen Situation und erleichtert generellen Zugang
zum Thema.
www.rwe.com/bergschaeden
Intensiver Austausch mit Wissenschaft und Fachwelt
(Bergschadensforum, Sachverständigenkolloquium)
Grundsatzfragen fördert das gemeinsame Verständnis
und unterstützt die Einzelfallbewertung.
zu
Informationsdienst zu bergbaubedingten Bodenbewegungen und ihren
Auswirkungen soll Ende 2014 starten („Bergschadensmonitoring“).
© RWE Power, 10.12.2014
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