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Beschlussvorlage (Förderung von bürgerschaftlichem Engagement in der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
224 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Beschlussvorlage (Förderung von bürgerschaftlichem Engagement in der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Förderung von bürgerschaftlichem Engagement in der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Förderung von bürgerschaftlichem Engagement in der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Förderung von bürgerschaftlichem Engagement in der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Förderung von bürgerschaftlichem Engagement in der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Förderung von bürgerschaftlichem Engagement in der Kolpingstadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.1 / Senioren, Menschen mit Behinderungen, Soziale Hilfen Bearbeitung: Hans Arnold Maus TOP Drs.-Nr.: 269.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Sozialausschuss 20.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 03.05.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Förderung von bürgerschaftlichem Engagement in der Kolpingstadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, die Förderung von bürgerschaftlichen Engagement unter Beibehaltung des bisherigen Stellenanteils und Haushaltsansatzes weiterzuführen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 11 gez. Maus gez. Canzler gez. Stein Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung vom 19.12.2017 die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung ein Konzept zur Ausweitung des Ehrenamtes vorzulegen. Grundsätzliches zum bürgerschaftlichen Engagement Die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement gewinnt an gesellschaftspolitischer Bedeutung, weil es eng verbunden ist mit einer Reihe gesellschaftlicher Fragen die uns bewegen und herausfordern:  Was hält die Gesellschaft zusammen?  Wie meistern wir die Auswirkungen des demografischen Wandels?  Wie gestalten wir ein gutes und zukunftweisendes Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft?  Staat und Kommunen, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger – wer muss, wer sollte was in der und für die Gesellschaft leisten? Bürgerschaftliches Engagement sichert und schafft sozialen Zusammenhalt und fördert den Gemeinsinn. Damit ist es eine wesentliche Triebfeder für die Weiterentwicklung und für die Zukunftsfähigkeit des kommunalen Gemeinwesens. Bürgerschaftliches Engagement schafft Lebensqualität vor Ort und bereichert nicht nur diejenigen, denen das Engagement zugute kommt, sondern auch diejenigen, die sich engagieren. Aus dieser Argumentation ergibt sich die Konsequenz, freiwilliges, bürgerschaftliches Engagement als ein hohes Gut zu pflegen und zu festigen.  Bürgerschaftliches Engagement ist als „soziales Kapital“ zu erkennen, welches der Lebensqualität vor Ort zu gute kommt.  Die Übernahme von Selbstverantwortung für das Gemeinwohl und die Komplexität im Ehrenamt erfordern hauptamtliche Unterstützung.  Neue Formen der Bürgerbeteiligung an Entscheidungsprozessen sind anzustreben, um eine aktive und mündige Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die Situation in der Kolpingstadt Kerpen Das vorhandene, stark ausgeprägte bürgerschaftliche Engagement in Vereinen, Verbänden, Einrichtungen und Initiativen anzuerkennen und zu fördern ist folgerichtig ein zentrales Anliegen in der Kolpingstadt Kerpen. Festzustellen ist, dass neue Formen des Engagements verstärkt in den Fokus rücken. Gefragt ist kurzfristiges, zeitlich- und oder projektbezogenes Engagement, Tätigkeiten, die Mitgestaltungsmöglichkeiten enthalten und den individuellen Bedürfnissen nach Freiraum, Zeitsouveränität und persönlicher Entwicklung gerecht werden Dies bedingt Angebote, die sowohl auf die Vorstellungen des „Engagierten“ als auch auf die Anforderungen der Vereine und Organisationen zugeschnitten sind. Dies hat die Kolpingstadt Kerpen erkannt und die Aufgabe der Anerkennung und Förderung von bürgerschaftlichem Engagement im Büro für bürgerschaftliches Engagement zusammengeführt. Beschlussvorlage 269.18 Seite 2 Das Büro für bürgerschaftliches Engagement versteht sich als Moderatorin und Impulsgeberin , deren Ziel es ist, die Vernetzungsstrukturen zwischen den einzelnen Akteurinnen und Akteuren zu optimieren. Es bedarf hierzu partnerschaftlicher Kommunikationsstrukturen, die den Informationsaustausch untereinander, die Nutzung vorhandener Kompetenzen und Ressourcen und die Einbeziehung der Engagierten ermöglichen. Sie ist eine wichtige Anlaufstelle, um die Wünsche und Interessen von Engagementwilligen und Stellen, die Engagierte suchen, in Einklang zu bringen. Handlungsfelder im bürgerschaftlichen Engagement 1. Aktivierung Es ist wichtig Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalterinnen und Mitgestalter unserer Gesellschaft zu gewinnen, um so die Identifikation mit der Kolpingstadt zu fördern. Gerade bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt und fördert die Übernahme von Verantwortung. Hier setzt die Vermittlungsarbeit der Internetbasierten Freiwilligenbörse ein. Die Kontaktaufnahme zu den Engagementwilligen erfolgt aktuell über das Ausfüllen eines Anmeldebogens. Anhand von Steckbriefen der Engagementstellen kann sich der Interessierte bereits ein Überblick über das Angebot im Ehrenamt verschaffen. In einem anschließenden Gespräch wird versucht, eine passgenaue Einsatzstelle zu finden. Daran anschließend erfolgt die Kontaktvermittlung der Interessierten zu den potentiellen Einsatzstellen. Weiterführende Schritte/Maßnahmen: Eine deutliche Verbesserung der Vermittlungserfolge kann in diesem Bereich durch Begleitung der Engagementswilligen sowie vertiefende persönliche Information, Beratung, Vernetzung geschehen. Je besser die Wünsche und Erwartungen bei den Interessierten und den Einsatzstellen abgeglichen werden können, umso erfolgreicher und stetiger ist das Engagement. Auch ein „Nachfassen“ nach ca. einem halben Jahr bietet sich an, um Probleme bei der Engagementsausübung zeitnah zu erkennen und abzustellen. 2. Vernetzung Bürgerschaftliches Engagement benötigt Öffentlichkeit und Interessenvertretung auf den unterschiedlichen Ebenen. Dafür ist die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren, Organisationen und Institutionen als langfristige Querschnittsaufgabe zu betrachten. Ziel muss es sein, die lokale Bürgergesellschaft zu stärken und engagementfreundliche Ansätze auch innerhalb der Verwaltung auszubauen. Im Rahmen dieser Vernetzung kann die große Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements betont werden und auf eine stärkere Bereitschaft zu dessen Unterstützung aktiv hingearbeitet werden. Hier sind beispielsweise in den letzten Jahren nachhaltige Kooperationen mit Bildungsträgern, wie dem Katholischen Bildungswerk, der VHS, der Stadtbücherei St. Martinus Kerpen, dem Europagymnasium und dem Ekozet aber auch mit dem Behindertenbeirat entstanden. Weitere mögliche Schritte/Maßnahmen: Beschlussvorlage 269.18 Seite 3 Es ist notwendig, die bestehenden städtischen Engagementaktivitäten noch stärker zu vernetzen und daneben den Ausbau der bestehenden Kooperationen innerhalb der Kolpingstadt mit den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren voranzutreiben. Dies muss regelmäßig und wertschätzend geschehen. 3. Anerkennungskultur Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Wertschätzung. Anerkennung ist immer auch ein symbolischer Akt, der öffentliche Sichtbarkeit, gesellschaftliche Wertigkeit und Würdigung ausdrückt. Es ist zielführend, eine Kultur der differenzierten Wertschätzung zu entwickeln, da die Wünsche nach Anerkennung stark variieren. Die Vielfalt der Engagementformen und die unterschiedlichen Motive und Bedürfnisse erfordern deshalb neue und zielgruppenspezifische Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat bereits 2010 die Einführung der landesweit gültigen Ehrenamtskarte beschlossen. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Weitere mögliche Schritte/Maßnahmen: Um die Nutzung der Ehrenamtskarte interessanter zu machen ist es sinnvoll neue Vergünstigungen für die Ehrenamtsamtskarte in der Kolpingstadt einzuwerben. Spezielle Formen der Übergabe der Ehrenamtskarte beispielsweise im Sozialausschuss oder auf Vereinsjubiläen sind wünschenswert. Auch die Anerkennung von Ehrenamtlichen die unter der Schwelle der Ehrenamtskarte von fünf Std. pro Woche tätig sind muss vorangetrieben werden. Weiterhin gilt es auch die Institutionen weiter im Umgang mit Freiwilligen zu sensibilisieren, um das Engagement zu verstetigen. 4. Öffentlichkeitsarbeit Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit ist wesentlich für den Erfolg des Büros für bürgerschaftliches Engagement. Die öffentliche Benennung und Darstellung von bürgerschaftlichem Engagement kann anderen Bürgerinnen und Bürgern beispielhaft vor Augen führen, was durch bürgerschaftliches Engagement möglich ist und damit Interesse für eigenes Engagement wecken. Weitere mögliche Schritte/Maßnahmen: Es ist sinnvoll die Öffentlichkeitsarbeit weiter auszugebauen. Hier bietet die Entwicklung neuer Medien, z.B. in Form eines Newsletters oder in sozialen Netzwerken Ansätze das Thema bürgerschaftlichen Engagement zeitgemäß zu präsentieren und Menschen für die Freiwilligenarbeit zu interessieren. Beschlussvorlage 269.18 Seite 4 Durch regelmäßige Aktionen und ein einheitliches optisches Erscheinungsbild nach außen kann ein „Wiedererkennungseffekt“ hinsichtlich des bürgerschaftlichen Engagements der Kolpingstadt bei den Bürgerinnen und Bürgern entstehen. 5. Qualifizierung und Weiterbildung Bürgerschaftliches Engagement bedarf kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung, denn fehlende Aneignung neuer Kenntnisse und Kompetenzen kann mittelfristig zur Aufgabe des Engagements führen. Somit tragen bedarfsgerechte Qualifizierung und Weiterbildung entscheidend zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements bei. Dies ist, neben dem Erwerb und Training von neuen Kompetenzen, auch als eine besondere Form der Würdigung und Anerkennung für geleistete Arbeit zu sehen. Weitere mögliche Schritte/Maßnahmen: Fortbildungen sollten sich generell stark an den spezifischen Wünschen und Interessen der Engagierten orientieren. Solche Angebote eröffnen die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Engagierten, bieten aber auch die Chance Fachwissen zu vermitteln. Aber auch die Institutionen können mit Themen wie „Schaffung einer Anerkennungskultur“, „Wertschätzender Begleitung von Engagierten“ oder „Wie interessiere ich Freiwillige für ein Ehrenamt“ in Ihrer Arbeit unterstützt werden Hier bietet es sich an, in Kooperation mit Bildungsträgern, wie dem katholischen Bildungswerk, der Volkshochschule aber auch beispielsweise dem Kreissportbund passgenaue Angebote zu entwickeln. Personelle Auswirkungen/Kosten Personell ist das Büro für bürgerschaftliches Engagement mit einer Kollegin in Vollzeit besetzt, die die Aufgaben mit einem Stellenanteil von 0,4 Stellen erledigt. An finanzieller Ausstattung stehen 500 € an Sachkosten für die Ehrenamtskarte zur Verfügung. Fazit Auf Grundlage des o.g. ist zusammenfassend festzustellen, dass die Stärkung der Förderung und Anerkennung von bürgerschaftlichen Engagement sinnvoll und zielführend ist. Davon ausgehend sind zukunftsgerichtet die folgenden Varianten der Aufgabenerledigung denkbar:  Verstärkung des Personaleinsatzes im Umfang von 0,09 Vollzeitäquivalenten auf Grundlage der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung In Anbetracht des Umfanges der oben dargestellten weiteren Maßnahmen könnte bei einer derartigen Stellenmehrung nur ein geringer Teil der beabsichtigten weiteren Maßnahmen umgesetzt werden. Damit wäre keine spürbare Verbesserung des Ergebnisses zu erreichen. Beschlussvorlage 269.18 Seite 5 Weiterhin hat die mit der Aufgabenerledigung betraute Mitarbeiterin eine Vollzeitstelle inne und könnte die Stundenaufstockung nicht wahrnehmen. Eine sinnvolle Umverteilung von Aufgaben dieser Mitarbeiterin auf eine andere Mitarbeiterin ergibt sich aufgrund der Ergebnisse der Organisations- und Effizienzuntersuchung nicht, zumal der Personalbestand der Abteilung 22.1 grundsätzlich 5-10% unter den Vergleichswerten liegt. Die Verteilung der Aufgaben auf eine zusätzliche Mitarbeiterin ist ebenfalls nicht zielführend, weil mit dem geringen Aufgabenumfang von 0,09 Stellenanteil die Knüpfung und Pflege von Kontakten nicht möglich wäre. Aus diesen Gründen wird eine derartige Lösung aus Sicht der Verwaltung als nicht praktikabel angesehen.  Verstärkung des Personaleinsatzes im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten Diese Stellenmehrung bietet die Basis, die dargestellten Maßnahmen sinnvoll und strukturiert umzusetzen. Insbesondere um im Bereich Qualifizierung und Weiterbildung Angebote entwickeln und anzubieten ist eine Erhöhung der Sachkosten auf 5000€ begleitend erforderlich. In Anbetracht einer derartig vertiefenden Bearbeitung der Förderung und Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement wird eine spürbare Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Kolpingstadt Kerpen sichtbar werden. In diesem Zusammenhang muss aber unbedingt berücksichtigt werden, dass es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, deren Ausweitung in Anbetracht der finanziellen Notlage der Kolpingstadt kritisch zu sehen ist. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, diese Variante erst nach Beendigung der Haushaltssicherung umzusetzen.  Beibehaltung des bisherigen Stellenanteils sowie des Haushaltsansatzes Mit dem aktuellen Personaleinsatz ist die Förderung und Anerkennung des Ehrenamts, wenn auch auf niedrigem Niveau, gut aufgestellt. Dies ist zu einem wesentlichen Teil in den Fähigkeiten, der Erfahrung und den Kontakten der derzeit eingesetzten Mitarbeiterin begründet. Ein wertschätzender Umgang auf Augenhöhe mit den Engagierten ist die Grundlage der bestehenden Engagementförderung. In Anbetracht der Haushaltssituation wird deshalb empfohlen, die Engagementsarbeit unter Beibehaltung des bisherigen Stellenanteils und Haushaltsansatzes weiterzuführen. Beschlussvorlage 269.18 Seite 6