Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Titz Nr. 33 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Mörickestraße und Zur Düppelsmühle); hier: Beschluss einer Planungsvariante)

Daten

Kommune
Titz
Größe
95 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
13.06.18, 18:01
Aktualisiert
13.06.18, 18:01
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Titz Nr. 33 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Mörickestraße und Zur Düppelsmühle);
hier: Beschluss einer Planungsvariante) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Titz Nr. 33 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Mörickestraße und Zur Düppelsmühle);
hier: Beschluss einer Planungsvariante)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 61/2018 04.06.2018 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Michael Biermanns 02463-659-30 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 27.06.2018 Rat 05.07.2018 Betreff Bebauungsplan Titz Nr. 33 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Mörickestraße und Zur Düppelsmühle); hier: Beschluss einer Planungsvariante Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz beschließt für den Bebauungsplan Titz Nr. 33 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Mörickestraße und Zur Düppelsmühle) folgende Planungsvariante: … Ferner wird die Verwaltung gebeten, das Bauleitplanverfahren mit dieser Planungsvariante fortzusetzen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Titz hat Ende 2017 den Beschluss über die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Titz Nr. 33 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Mörickestraße und Zur Düppelsmühle) gefasst. Hieraufhin hat die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung bekanntgemacht und durchgeführt. Nunmehr hat das Planungsbüro VDH Projektmanagement mbH drei verschiedene Planungsvarianten erarbeitet, welche sich wie folgt unterscheiden: Merkmal Verfahrensgrenze Private Grundstücke Verkehrsfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Stellplätze Planungsvariante 5 ca. 30.761 qm (100 %) ca. 25.640 qm ca. 59 Grundstücke (83,4 %) ca. 4.622 qm (15,0 %) ca. 499 qm (1,6 %) 38 Stück Planungsvariante 6 ca. 30.761 qm (100 %) ca. 25.876qm ca. 59 Grundstücke (84,1 %) ca. 4.390 qm (14,3 %) ca. 499 qm (1,6 %) 38 Stück Planungsvariante 7 ca. 30.761 qm (100 %) ca. 25.876 qm ca. 52 Grundstücke (84,1 %) ca. 4.390 qm (14,3 %) ca. 499 qm (1,6 %) 38 Stück Bei den Planungsvarianten 6 und 7 ergibt sich im Vergleich zur Variante 5 mehr bebaubare Fläche auf die privaten Grundstücksanteile und es entsteht weniger versiegelte Fläche durch die Verkehrsflächen; insofern ist davon auszugehen, dass sich die Planungsvarianten 6 und 7 als wirtschaftlicher darstellen. In der Unterscheidung der beiden Varianten 6 und 7 ist festzuhalten, dass sich diese lediglich in der Anzahl der Wohnbaugrundstücke (planerisch erkennbar an der Art der Bebauung der Grundstücke im nördlichen Bereich des Baugebiets) unterscheiden. Unabhängig von den wirtschaftlichen Ausführungen ist die städtebauliche Komponente zu betrachten; hier würden sich aus Sicht der Verwaltung die Varianten 6 und 7, aufgrund Ihrer geordneten und geraden Struktur, besser in die umliegende Umgebung einführen, so dass die Verwaltung vorschlägt, eine dieser beiden Varianten zu wählen. Im Nachgang zu einem Beschluss des Rates wird das Planungsbüro die individuellen Unterlagen zur beschlossenen Variante ausarbeiten, so dass diese den Gremien der Gemeinde Titz im Rahmen einer der kommenden Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Jürgen Frantzen -2-