Daten
Kommune
Kerpen
Größe
147 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeitung: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 312.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
18.05.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einrichtungskosten der städtischen Kindertageseinrichtung Pusteblume
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _38.000__ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
x
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :2018
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt formal, die mit Beschluss vom 20.12.2016 als
Verpflichtungsermächtigung bereitgestellten Haushaltsmittel für die Einrichtung der weiteren
Gruppe der Kita Pusteblume, in Höhe von 38.000 €, als außerplanmäßige Mittel, im Haushaltsjahr
2018 zu veranschlagen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Findeisen
gez. Landscheidt
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez.Cornely
MAßNAHME:
___Pusteblume___________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
2018
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
38.000
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
38.000
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 312.18
Seite 2
Begründung:
Mit Beschluss vom 20.Dezember 2016 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen die Erweiterung der
städtischen Kita Pusteblume um eine Gruppe beschlossen und die erforderlichen Haushaltsmittel
bereitgestellt.
Im Beschluss wurden die Einrichtungskosten in Höhe von 38.000 € als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt.
Da der Beschluss im Dezember 2016 gefasst wurde, kann eine Verpflichtungsermächtigung nicht
in das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden. Die Einrichtungskosten in Höhe von 38.000 € sind
daher nochmals formal, als außerplanmäßige Mittel, im Haushaltjahr 2018 bereitzustellen.
Beschlussvorlage 312.18
Seite 3