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Beschlussvorlage (Einrichtungskosten der städtischen Kindertageseinrichtung Pusteblume)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
147 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeitung: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 312.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 18.05.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einrichtungskosten der städtischen Kindertageseinrichtung Pusteblume X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _38.000__ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: x Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr :2018 Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt formal, die mit Beschluss vom 20.12.2016 als Verpflichtungsermächtigung bereitgestellten Haushaltsmittel für die Einrichtung der weiteren Gruppe der Kita Pusteblume, in Höhe von 38.000 €, als außerplanmäßige Mittel, im Haushaltsjahr 2018 zu veranschlagen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Findeisen gez. Landscheidt gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez.Cornely MAßNAHME: ___Pusteblume___________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 2018 Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 38.000 Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 38.000 Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 312.18 Seite 2 Begründung: Mit Beschluss vom 20.Dezember 2016 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen die Erweiterung der städtischen Kita Pusteblume um eine Gruppe beschlossen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Im Beschluss wurden die Einrichtungskosten in Höhe von 38.000 € als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt. Da der Beschluss im Dezember 2016 gefasst wurde, kann eine Verpflichtungsermächtigung nicht in das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden. Die Einrichtungskosten in Höhe von 38.000 € sind daher nochmals formal, als außerplanmäßige Mittel, im Haushaltjahr 2018 bereitzustellen. Beschlussvorlage 312.18 Seite 3