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Beschlussvorlage (Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für Verkehrssicherungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
166 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und Liegenschaften Bearbeitung: Frau Simons TOP Drs.-Nr.: 408.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 14.06.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für Verkehrssicherungsmaßnahmen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _37.609,00 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: x Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2018 Produktsachkonto:55.555.10 5242405 Deckung: zu erwartende Minderaufwendungen Kreisumlage 61.611.01.00 5374000 Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat zieht die Entscheidungskompetenz an sich und beschließt, den Betrag in Höhe von 37.609 € außerplanmäßig für Verkehrssicherungsmaßnahmen zu genehmigen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Simons gez. Habicht gez. Comacchio gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Cornely MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Verkehrssicherungsmaßnahmen 37.609 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 37.609 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 37.609 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 408.18 Seite 2 Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2017, auf Empfehlung des Umweltausschusses, den vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2018 beschlossen. Der Forstwirtschaftsplan wird in den Einnahmen (Einnahme aus Holzverkauf, voraussichtliche Fördermittel) auf 43.865 €, in den Ausgaben auf 101.335 € festgestellt. Darüber hinaus sind für Verkehrssicherungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet 50.000 €, für die Beseitigung von Überhang 5.000 € und für Kosten der Berufsgenossenschaft 2.400 € zur Verfügung gestellt worden. Insgesamt wurden somit im Haushaltsjahr 2018 Ausgabemittel in Höhe von 158.735 € bereitgestellt. Die Haushaltsansätze, mit Ausnahme der Verkehrssicherungsmaßnahmen, wurden vom Hauptund Finanzausschuss mit einem Sperrvermerk in Höhe von 10 % versehen. Alle Kosten werden bei dem Produktsachkonto 55.555.10 5242405 - Unterhaltung Wald und Forst - geführt. Mit Stand 14.06.2018 wurden für Verkehrssicherungsmaßnahmen bereits 87.609 € verausgabt, d.h. es wurden bereits 37.609 € mehr ausgegeben als veranschlagt. Ursächlich für die explodierten Kosten sind:     erhebliche Entnahme von Eschen entlang von Wegen (Eschentriebsterben), schonende Umsetzung der Verkehrssicherungsmaßnahme entlang des Hauptweges im Parrig aufgrund des neuen Asphaltweges, die beiden Stürme im Januar 2018, die erheblichen Schaden angerichtet haben und vorher nicht plan- und kalkulierbar waren, Extremwetterlagen (Gewitter, Starkregen). Da das v.g. Defizit für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Forstwirtschaftsplan 2018 fehlt, sind die Mittel in Höhe von 37.609 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht geschehen, können die im Forstwirtschaftsplan dargestellten und bewilligten bzw. beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt und bereits beauftragte Maßnahmen nicht bezahlt werden. Ob darüber hinaus weitere Mittel für Verkehrssicherungsmaßnahmen benötigt werden, ist zur Zeit nicht absehbar. Herbststürme oder auch heftige Sommergewitter sind nicht vorhersehbar. Die Verwaltung empfiehlt Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 408.18 Seite 3