Daten
Kommune
Kerpen
Größe
166 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und
Liegenschaften
Bearbeitung: Frau Simons
TOP
Drs.-Nr.: 408.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
14.06.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für
Verkehrssicherungsmaßnahmen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _37.609,00 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
x
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto:55.555.10 5242405
Deckung: zu erwartende Minderaufwendungen Kreisumlage 61.611.01.00 5374000
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat zieht die Entscheidungskompetenz an sich und beschließt, den Betrag in Höhe von
37.609 € außerplanmäßig für Verkehrssicherungsmaßnahmen zu genehmigen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Simons
gez. Habicht
gez. Comacchio
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Cornely
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Verkehrssicherungsmaßnahmen
37.609 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
37.609 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
37.609 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 408.18
Seite 2
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2017, auf Empfehlung des
Umweltausschusses, den vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2018 beschlossen.
Der Forstwirtschaftsplan wird in den Einnahmen (Einnahme aus Holzverkauf, voraussichtliche
Fördermittel) auf 43.865 €, in den Ausgaben auf 101.335 € festgestellt.
Darüber hinaus sind für Verkehrssicherungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet 50.000 €, für
die Beseitigung von Überhang 5.000 € und für Kosten der Berufsgenossenschaft 2.400 € zur
Verfügung gestellt worden.
Insgesamt wurden somit im Haushaltsjahr 2018 Ausgabemittel in Höhe von 158.735 €
bereitgestellt.
Die Haushaltsansätze, mit Ausnahme der Verkehrssicherungsmaßnahmen, wurden vom Hauptund Finanzausschuss mit einem Sperrvermerk in Höhe von 10 % versehen.
Alle Kosten werden bei dem Produktsachkonto 55.555.10 5242405 - Unterhaltung Wald und Forst
- geführt.
Mit Stand 14.06.2018 wurden für Verkehrssicherungsmaßnahmen bereits 87.609 € verausgabt,
d.h. es wurden bereits 37.609 € mehr ausgegeben als veranschlagt.
Ursächlich für die explodierten Kosten sind:
erhebliche Entnahme von Eschen entlang von Wegen (Eschentriebsterben),
schonende Umsetzung der Verkehrssicherungsmaßnahme entlang des Hauptweges im
Parrig aufgrund des neuen Asphaltweges,
die beiden Stürme im Januar 2018, die erheblichen Schaden angerichtet haben und
vorher nicht plan- und kalkulierbar waren,
Extremwetterlagen (Gewitter, Starkregen).
Da das v.g. Defizit für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Forstwirtschaftsplan 2018 fehlt,
sind die Mittel in Höhe von 37.609 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Sollte dies nicht geschehen, können die im Forstwirtschaftsplan dargestellten und bewilligten bzw.
beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt und bereits beauftragte Maßnahmen nicht bezahlt
werden.
Ob darüber hinaus weitere Mittel für Verkehrssicherungsmaßnahmen benötigt werden, ist zur Zeit
nicht absehbar. Herbststürme oder auch heftige Sommergewitter sind nicht vorhersehbar.
Die Verwaltung empfiehlt Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 408.18
Seite 3