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Beschlusstext (Abrundungssatzung in der Gemeinde Titz Hier: Ortslage Titz-Gevelsdorf)

Daten

Kommune
Titz
Größe
50 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
04.07.18, 18:02
Aktualisiert
04.07.18, 18:02
Beschlusstext (Abrundungssatzung in der Gemeinde Titz
Hier: Ortslage Titz-Gevelsdorf)

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Beschluss Titz, den 04.07.2018 aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Titz vom 27.06.2018 Top: Punkt 6. Abrundungssatzung in der Gemeinde Titz für die Ortslage 82/2018 Gevelsdorf Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfielt dem Rat der Gemeinde Titz einstimmig, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. 2. 3. Die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Einschätzung des Planungsbüros VDH Projektmanagement GmbH zur Einbeziehung von Flächen in den Innenbereich für die Ortschaft Gevelsdorf wird zur Kenntnis genommen. Die Einbeziehung der Prüffläche 1 (Walrafstraße) und der Prüffläche 2 (Erkelenzer Straße 7) wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Rahmen einer Klarstellungssatzung für die Ortschaft Gevelsdorf beschlossen. Von einer Einbeziehung der Prüffläche 3 (Wechselpfad) wird Abstand genommen.