Daten
Kommune
Kerpen
Größe
168 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
15.06.18, 18:16
Aktualisiert
15.06.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 389.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Schulausschuss
27.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
15.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erweiterung Clemensschule:
Hier: Beschlussfassung Erweiterung Clemensschule und Bereitstellung Haushaltsmittel
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2.020.000,- € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2018 :
Produktsachkonto 212110110 7851000 I001849: 500.000,- €
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr 2018: Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.520.000,- €, 1.452.000
€ zu Lasten des Haushaltsjahres 2019, 68.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2020
212110110 7851000 I001849
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 1.452.000 €
im Haushaltsjahr 2019, 68.000 € im Haushaltsjahr 2020 212110110 7851000 I001849
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Leung
gez. Leung
gez. Pütgens
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez. II
Amt 22
gez. Canzle
gez. Maus
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses die
Clemensschule entsprechend dem Verwaltungsvorschlag wie folgt zu erweitern und die hierfür
erforderlichen Verpflcihtungsermächtigungen in Höhe von 1.520.000,-- € im laufenden
Haushaltsjahr 2018 überplanmäßig zur Verfügung zu stellen für:
Anbau von 4 Klassenräumen und 2 Differenzierungsräumen an den „Neubauriegel“ gemäß
Drs.-Nr. 206.18 / 1. Ergänzung
Umbau der bisherigen Mensa im OG „Ziegelbau“ in zwei Klassenräume und einen
Nebenraum
Neubau einer Mensa als hangseitiger Anbau an den „Neubauriegel“
Die vorgesehene Verpflichtungsermächtigung für die Modernisierung der Europaschule in Höhe
von 56 Mio.€ wird in diesem Umfang nicht benötigt und zur Deckung herangezogen.
Beschlussvorlage 389.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
2018
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
2019
2020
1.452.000,-
68.000
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
500.000,-
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand brutto:
500.000,-
1.452.000,- 68.000
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 389.18
Seite 3
Begründung:
Für die Erweiterung der Clemensschule aufgrund der erforderlichen Bereitstellung der 4-Zügigkeit
nach Schulentwicklungsplan ab dem Schuljahr 2019/ 2020 wurde ein Planungskonzept entwickelt,
welches ausführlich in der Vorlage mit Drs-Nr. 206.18/ 1.Ergänzung erläutert ist und im
Schulausschuss am 27.06.18 beschlossen werden soll.
Im Zusammenhang mit der Erweiterungsplanung wurde zwischenzeitlich mit der Schulleitung auch
das Thema der Schulhoffläche aufgegriffen und erörtert. Die erforderliche Schulhoffläche wird
immer noch auf der Grundlage des Runderlasses „Grundsätze für die Aufstellung von
Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen vom 19.10.1995“ bemessen, der allerdings
2011 außer Kraft getreten ist. Eine ersetzende Rechtsgrundlage wurde bis heute nicht geschaffen.
Allgemein wird diese alte Vorschrift als Orientierung weiter angewendet. Nach diesen
Raumprogrammrichtlinien sollte die Pausenhoffläche 5 m² je Schülerin und Schüler nicht
unterschreiten. Bei dann rund 400 Schülern bedeutet dies einen Platzbedarf von 2.000 m²
Schulhoffläche. Aufgrund des geplanten Erweiterungsbaus verbleiben insgesamt nach digitaler
Flächenermittlung des Lageplanes rund 3.260 m² Schulhoffläche, so dass der Spiel- und
Pausenbereich ausreichend dimensioniert ist. Nach Klärung dieses Sachverhaltes ist das
Erweiterungskonzept von der Schulleitung akzeptiert und bestätigt worden.
Beschlussvorlage 389.18
Seite 4