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Beschlussvorlage (Erweiterung Clemensschule: Hier: Beschlussfassung Erweiterung Clemensschule und Bereitstellung Haushaltsmittel)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
168 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
15.06.18, 18:16
Aktualisiert
15.06.18, 18:16
Beschlussvorlage (Erweiterung Clemensschule:
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 389.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Schulausschuss 27.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 15.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erweiterung Clemensschule: Hier: Beschlussfassung Erweiterung Clemensschule und Bereitstellung Haushaltsmittel Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2.020.000,- € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2018 : Produktsachkonto 212110110 7851000 I001849: 500.000,- € X Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr 2018: Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.520.000,- €, 1.452.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2019, 68.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 212110110 7851000 I001849 X Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 1.452.000 € im Haushaltsjahr 2019, 68.000 € im Haushaltsjahr 2020 212110110 7851000 I001849 Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Leung gez. Leung gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. II Amt 22 gez. Canzle gez. Maus Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses die Clemensschule entsprechend dem Verwaltungsvorschlag wie folgt zu erweitern und die hierfür erforderlichen Verpflcihtungsermächtigungen in Höhe von 1.520.000,-- € im laufenden Haushaltsjahr 2018 überplanmäßig zur Verfügung zu stellen für:  Anbau von 4 Klassenräumen und 2 Differenzierungsräumen an den „Neubauriegel“ gemäß Drs.-Nr. 206.18 / 1. Ergänzung  Umbau der bisherigen Mensa im OG „Ziegelbau“ in zwei Klassenräume und einen Nebenraum  Neubau einer Mensa als hangseitiger Anbau an den „Neubauriegel“  Die vorgesehene Verpflichtungsermächtigung für die Modernisierung der Europaschule in Höhe von 56 Mio.€ wird in diesem Umfang nicht benötigt und zur Deckung herangezogen. Beschlussvorlage 389.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr 2018 Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 2019 2020 1.452.000,- 68.000 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. 500.000,- gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand brutto: 500.000,- 1.452.000,- 68.000 Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 389.18 Seite 3 Begründung: Für die Erweiterung der Clemensschule aufgrund der erforderlichen Bereitstellung der 4-Zügigkeit nach Schulentwicklungsplan ab dem Schuljahr 2019/ 2020 wurde ein Planungskonzept entwickelt, welches ausführlich in der Vorlage mit Drs-Nr. 206.18/ 1.Ergänzung erläutert ist und im Schulausschuss am 27.06.18 beschlossen werden soll. Im Zusammenhang mit der Erweiterungsplanung wurde zwischenzeitlich mit der Schulleitung auch das Thema der Schulhoffläche aufgegriffen und erörtert. Die erforderliche Schulhoffläche wird immer noch auf der Grundlage des Runderlasses „Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen vom 19.10.1995“ bemessen, der allerdings 2011 außer Kraft getreten ist. Eine ersetzende Rechtsgrundlage wurde bis heute nicht geschaffen. Allgemein wird diese alte Vorschrift als Orientierung weiter angewendet. Nach diesen Raumprogrammrichtlinien sollte die Pausenhoffläche 5 m² je Schülerin und Schüler nicht unterschreiten. Bei dann rund 400 Schülern bedeutet dies einen Platzbedarf von 2.000 m² Schulhoffläche. Aufgrund des geplanten Erweiterungsbaus verbleiben insgesamt nach digitaler Flächenermittlung des Lageplanes rund 3.260 m² Schulhoffläche, so dass der Spiel- und Pausenbereich ausreichend dimensioniert ist. Nach Klärung dieses Sachverhaltes ist das Erweiterungskonzept von der Schulleitung akzeptiert und bestätigt worden. Beschlussvorlage 389.18 Seite 4