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Allgemeine Vorlage (Vertretung der Gemeinde gemäß § 113 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
07.08.18, 10:15
Aktualisiert
07.08.18, 10:15
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 06.08.2018 Vorlagen-Nr.: 68/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 09.10.2018 Vertretung der Gemeinde gemäß § 113 GO NRW I. Sach- und Rechtslage: Zum 31.1.2019 scheidet der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, GVD Siegfried Schmühl, aus dem Dienst aus. Unter Inanspruchnahme von Resturlaub und noch auszugleichenden Überstunden aus vergangenen Jahren erfolgt das tatsächliche Ausscheiden aus dem Dienst zum 31.8.2018. Die Vertretungen der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen, die bisher Herrn Schmühl übertragen worden waren, müssen nach den Vorgaben des § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW neu beschlossen werden. Nachfolgend sind die einzelnen Gremienzugehörigkeiten aufgelistet: 1. Aufsichtsrat Wasserwerk Concordia GmbH: stellv. Mitglied 2. Schulverband Sekundarschule: Mitglied 3. Verbandsversammlung WVZ Perlenbach stellv. Mitglied 4. Städte- und Gemeindebund NRW stellv. Delegierter Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem neu gewählten Beigeordneten und allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Reinhard Theisen, die bisher von GVD Schmühl wahrgenommenen Vertretungen zu übertragen. § 113 Abs. 2 GO NRW enthält die Ermächtigung des Rates zu entscheiden, wer die Gemeinde in Organen von gemeindlichen Beteiligungen vertritt. Im Rahmen der unmittelbaren Beteiligung kann der Rat – wie bisher – nach eigenem Ermessen entscheiden, wen er als Vertreter in die Organe von gemeindlichen Unternehmen und Einrichtungen entsendet. Er kann Ratsmitglieder, den Bürgermeister oder andere Bedienstete der Gemeinde sowie sonstige Dritte als Vertreter bestellen. Eine Einschränkung dieses Ermessens ist nur dann gegeben, wenn Spezialregelungen etwas anderes bestimmen (z.B. § 15 Abs. 2 GkG) Außerdem muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister selbst oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den vom Rat entsandten Vertretern gehören, wenn mehr als ein Vertreter der Gemeinde zu bestellen ist. Dabei ist unter dem Begriff des Bürgermeisters im Sinne der Regelung lediglich der hauptamtliche Bürgermeister als geborenes Mitglied, nicht aber ein Ratsmitglied als Stellvertreter gemeint (Kommentierung Held/Becker, § 113 GO, 6.3). Im Falle der Verhinderung ist der Bürgermeister durch seinen allgemeinen Vertreter nach § 68 Abs. 1 GO zu vertreten. Nach § 50 Abs. 4 letzter Satz GO wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit der Kommunalwahlperiode nach Abs. 2, d.h., durch offene Abstimmung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: Die bisher GVD Schmühl zugeordneten Gremienzugehörigkeiten werden dem Beigeordneten und allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Reinhard Theisen, übertragen. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Vertretungen: 1. Aufsichtsrat Wasserwerk Concordia GmbH stellv. Mitglied 2. Schulverband Sekundarschule Mitglied 3. Verbandsversammlung WVZ Perlenbach stellv. Mitglied 4. Städte- und Gemeindebund NRW stellv. Delegierter Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-