Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
07.08.18, 10:15
Aktualisiert
07.08.18, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 06.08.2018
Vorlagen-Nr.: 68/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
09.10.2018
Vertretung der Gemeinde gemäß § 113 GO NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Zum 31.1.2019 scheidet der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, GVD Siegfried Schmühl,
aus dem Dienst aus. Unter Inanspruchnahme von Resturlaub und noch auszugleichenden
Überstunden aus vergangenen Jahren erfolgt das tatsächliche Ausscheiden aus dem Dienst zum
31.8.2018.
Die Vertretungen der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen, die bisher Herrn Schmühl
übertragen worden waren, müssen nach den Vorgaben des § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW neu
beschlossen werden.
Nachfolgend sind die einzelnen Gremienzugehörigkeiten aufgelistet:
1. Aufsichtsrat Wasserwerk Concordia GmbH:
stellv. Mitglied
2. Schulverband Sekundarschule:
Mitglied
3. Verbandsversammlung WVZ Perlenbach
stellv. Mitglied
4. Städte- und Gemeindebund NRW
stellv. Delegierter
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem neu gewählten Beigeordneten und allgemeinen
Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Reinhard Theisen, die bisher von GVD Schmühl
wahrgenommenen Vertretungen zu übertragen.
§ 113 Abs. 2 GO NRW enthält die Ermächtigung des Rates zu entscheiden, wer die Gemeinde in
Organen von gemeindlichen Beteiligungen vertritt.
Im Rahmen der unmittelbaren Beteiligung kann der Rat – wie bisher – nach eigenem Ermessen
entscheiden, wen er als Vertreter in die Organe von gemeindlichen Unternehmen und
Einrichtungen entsendet. Er kann Ratsmitglieder, den Bürgermeister oder andere Bedienstete der
Gemeinde sowie sonstige Dritte als Vertreter bestellen. Eine Einschränkung dieses Ermessens ist
nur dann gegeben, wenn Spezialregelungen etwas anderes bestimmen (z.B. § 15 Abs. 2 GkG)
Außerdem muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister selbst oder ein von ihm
vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den vom Rat entsandten Vertretern gehören,
wenn mehr als ein Vertreter der Gemeinde zu bestellen ist. Dabei ist unter dem Begriff des
Bürgermeisters im Sinne der Regelung lediglich der hauptamtliche Bürgermeister als geborenes
Mitglied, nicht aber ein Ratsmitglied als Stellvertreter gemeint (Kommentierung Held/Becker, § 113
GO, 6.3). Im Falle der Verhinderung ist der Bürgermeister durch seinen allgemeinen Vertreter
nach § 68 Abs. 1 GO zu vertreten.
Nach § 50 Abs. 4 letzter Satz GO wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit der
Kommunalwahlperiode nach Abs. 2, d.h., durch offene Abstimmung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
Die bisher GVD Schmühl zugeordneten Gremienzugehörigkeiten werden dem Beigeordneten und
allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Reinhard Theisen, übertragen. Es handelt sich
im Einzelnen um folgende Vertretungen:
1. Aufsichtsrat Wasserwerk Concordia GmbH
stellv. Mitglied
2. Schulverband Sekundarschule
Mitglied
3. Verbandsversammlung WVZ Perlenbach
stellv. Mitglied
4. Städte- und Gemeindebund NRW
stellv. Delegierter
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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