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Beschlussvorlage (Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 16 und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
292 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
15.09.18, 13:16
Aktualisiert
25.09.18, 13:16
Beschlussvorlage (Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 16 und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW) Beschlussvorlage (Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 16 und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW) Beschlussvorlage (Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 16 und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW) Beschlussvorlage (Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 16 und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW) Beschlussvorlage (Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 16 und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW) Beschlussvorlage (Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 16 und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: PersRef / Persönlicher Referent Bearbeitung: André Hess TOP Drs.-Nr.: 456.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 19.07.2018 Bemerkungen 25.09.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 16 und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Darlegungen des Bürgermeisters zur Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 16 und § 17 Korrputionsbekämpfungsgesetz NRW für die Jahre 2015 bis 2017 zur Kenntnis. Sachbearbeitung gez. Hess Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Gemäß § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes hat der Bürgermeister gegenüber dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde schriftlich Auskunft über seine Gremientätigkeiten zu geben. Im Interesse größtmöglicher Transparenz teilt Herr Bürgermeister Spürck diese Informationen, die nicht der Anzeigenpflicht unterliegen, weil - sie zu den Aufgaben im Hauptamt gehören und somit keine Nebentätigkeiten im Sinne der Nebentätigkeitsverordnung (NtV NRW) darstellen oder - keine Vergütung gezahlt wird auch in öffentlicher Sitzung mit. Gemäß § 17 Absatz 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) ist der Bürgermeister darüber hinaus verpflichtet, seine Nebentätigkeiten sowie die Vergütungen, die der Hauptverwaltungsbeamte für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Absatz 1 Nrn. 2, 3 und 4b LBG NRW nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, gegenüber dem Rat anzuzeigen, wenn die Einnahmen aus den Nebentätigkeiten im jeweiligen Jahr insgesamt 1.200 € (§ 57 LBG NRW i.V.m. § 15 NtV NRW) übersteigen. Nach § 13 NtV sind Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (im Sinne des § 3 NtV NRW) insoweit abzuführen, als sie im Kalenderjahr 9.600 € übersteigen. Entsprechend den Aufstellungen liegen die Einnahmen unter der maßgeblichen Abfuhrgrenze. Die Werte stellen keinen betriebswirtschaftlichen Gewinn dar. Sie beinhalten in erheblichem Maße auch Reisekostenerstattungen und entsprechen den Brutto-Werten einschließlich Umsatzsteuer ohne Abzug der Aufwendungen. Die beamtenrechtlichen Bestimmungen für Nebentätigkeiten des Landesbeamtengesetzes und der Nebentätigkeitsverordnung (NtV NRW) finden Anwendung und werden von dem Bürgermeister eingehalten. Die Nebentätigkeiten bei der Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) und der Wolters Kluwer Deutschland GmbH sind nach vorangegangenem Antrag bereits seit dem 22.10.2012 schriftlich genehmigt. Die von den Gesellschaften der Erftland und von der Kreissparkasse Köln erhaltenen Sitzungsgelder hat der Bürgermeister an die Stadtverwaltung abgeführt. Angefallene Umsatzsteuer wurde durch den Bürgermeister direkt an das Finanzamt gezahlt. Derzeit gehört Herr Bürgermeister Spürck den folgenden Gremien an bzw. übt derzeit folgende Nebentätigkeiten aus:  Kommunaler Geschäftsführer der Netzgesellschaft Strom und Gas gemäß Ratsbeschluss vom 08.04.2014 (bis 12.10.2015) – keine Vergütung –  Gesellschafterversammlung WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH kraft Amtes – keine Vergütung –  Gesellschafterversammlung GEV Grundstücksentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft mbH kraft Amtes – keine Vergütung –  Delegierter in der Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes gemäß Ratsbeschluss vom 27.10.2015 – keine Vergütung –  Delegierter für die Zweckverbandsversammlung der Volkshochschule Bergheim gemäß Ratsbeschluss vom 27.10.2015 – keine Vergütung – Beschlussvorlage 456.18 Seite 2  Stellvertretender Delegierter in der Zweckverbandsversammlung der Musikschule „La Musica“ Bergheim gemäß Ratsbeschluss vom 27.10.2015 – keine Vergütung –  Mitglied im Aufsichtsrat der Ratsbeschluss vom 27.10.2015  Mitglied im Aufsichtsrat der ERFTLAND Holding GmbH gemäß Ratsbeschluss vom 27.10.2015  Mitglied im Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln (KSK) kraft Amtes  Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), Programmprüfung, Berlin  Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., Freiwillige Selbstkontrolle (SPIO), Filmprüfung, Wiesbaden  Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Kommentierungen im Jugendschutzrecht, Köln ERFTLAND Wohnungsbaugesellschaft mbH gemäß Für 2015: Nebentätigkeit Gesellschafterversammlung Netzgesellschaft Strom und Gas Gesellschafterversammlung WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH Gesellschafterversammlung GEV Grundsstücksentwicklungsund verwaltungsgesellschaft mbH Mitgliederversammlung Nordrhein-Westfälischer Städteund Gemeindebund Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Bergheim Zweckverbandsversammlung Musikschule „La Musica“ Bergheim ERFTLAND Wohnungsbaugesellschaft mbH ERFTLAND Holding GmbH KSK Köln, Regionalbeirat Erft FSF SPIO Beschlussvorlage 456.18 Einkünfte (nicht: Gewinn) ./. Pro Sitzung (Sitzungsgeld, Reisekosten) Anmerkungen ./. Bis 12.10.2015. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. 315,- € ./. ./. 4.248,15 € 500,75 € 105,- € zzgl. Umsatzsteuer Betrag an Stadt abgeführt ./. ./. - Vergütung je Prüftag: 160,€ zzgl. Umsatzsteuer - Spesenpauschale je Prüftag: 25,- € zzgl. Umsatzsteuer - je Gutachten: 50,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer - zzgl. Reisekostenerstattung inkl. Umsatzsteuer - je Gutachten: 77,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer Seite 3 - je Prüftag Spesenpauschale: 20,€ zzgl. Umsatzsteuer - zzgl. Reisekostenerstattung inkl. Umsatzsteuer Wolters Kluwer Deutschland GmbH Insgesamt davon Umsatzsteuer abgeführt davon an Stadt abgeführt Insgesamt nach Abzug abgeführter Beträge 13,56 € 5.077,46 € Für 2016: Nebentätigkeit Gesellschafterversammlung WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH Gesellschafterversammlung GEV Grundsstücksentwicklungs- und verwaltungsgesellschaft mbH Mitgliederversammlung Nordrhein-Westfälischer Städteund Gemeindebund Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Bergheim Zweckverbandsversammlung Musikschule „La Musica“ Bergheim ERFTLAND Wohnungsbaugesellschaft mbH ERFTLAND Holding GmbH KSK Köln, Regionalbeirat Erft FSF SPIO Wolters Kluwer Deutschland GmbH Insgesamt Beschlussvorlage 456.18 Einkünfte (nicht: Gewinn) ./. Pro Sitzung (Sitzungsgeld, Reisekosten) ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. 1.870,- € 105,- € zzgl. Umsatzsteuer ./. ./. 4.519,89 € ./. ./. - Vergütung je Prüftag: 160,€ zzgl. Umsatzsteuer - Spesenpauschale je Prüftag: 25,- € zzgl. Umsatzsteuer - je Gutachten: 50,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer - zzgl. Reisekostenerstattung inkl. Umsatzsteuer - je Gutachten: 77,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer - je Prüftag Spesenpauschale: 20,€ zzgl. Umsatzsteuer - zzgl. Reisekostenerstattung inkl. Umsatzsteuer ./. Anmerkungen ./. Betrag an Stadt abgeführt 12,47 € 6.402,36 € Seite 4 davon Umsatzsteuer abgeführt davon an Stadt abgeführt Insgesamt nach Abzug abgeführter Beträge Für 2017: Nebentätigkeit Gesellschafterversammlung WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH Gesellschafterversammlung GEV Grundsstücksentwicklungsund verwaltungsgesellschaft mbH Mitgliederversammlung Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Bergheim Zweckverbandsversammlun g Musikschule „La Musica“ Bergheim ERFTLAND Wohnungsbaugesellschaft mbH ERFTLAND Holding GmbH KSK Köln, Regionalbeirat Erft FSF Einkünfte (nicht: Gewinn) ./. Pro Sitzung (Sitzungsgeld, Reisekosten) ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. 749,70 € 105,- € zzgl. Umsatzsteuer Betrag an Stadt abgeführt 749,70 € 105,- € zzgl. Umsatzsteuer 476,- € 200,- € zzgl. Umsatzsteuer Betrag an Stadt abgeführt Betrag an Stadt abgeführt 4.956,40 € SPIO 322,25 € Wolters Kluwer Deutschland GmbH Insgesamt davon Umsatzsteuer abgeführt davon an Stadt abgeführt Insgesamt nach Abzug abgeführter Beträge 226,18 € Beschlussvorlage 456.18 Anmerkungen - Vergütung je Prüftag: 160,€ zzgl. Umsatzsteuer - Spesenpauschale je Prüftag: 25,- € zzgl. Umsatzsteuer - je Gutachten: 50,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer - zzgl. Reisekostenerstattung inkl. Umsatzsteuer - je Gutachten: 77,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer - je Prüftag Spesenpauschale: 20,- € zzgl. Umsatzsteuer - zzgl. Reisekostenerstattung inkl. Umsatzsteuer 7.480,23 € Seite 5 Beschlussvorlage 456.18 Seite 6