Daten
Kommune
Kerpen
Größe
292 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
15.09.18, 13:16
Aktualisiert
25.09.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: PersRef / Persönlicher Referent
Bearbeitung: André Hess
TOP
Drs.-Nr.: 456.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
19.07.2018
Bemerkungen
25.09.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 16 und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Darlegungen des Bürgermeisters zur Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß
§ 16 und § 17 Korrputionsbekämpfungsgesetz NRW für die Jahre 2015 bis 2017 zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
gez. Hess
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Gemäß § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes hat der Bürgermeister gegenüber dem
Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde schriftlich Auskunft über seine
Gremientätigkeiten zu geben. Im Interesse größtmöglicher Transparenz teilt Herr Bürgermeister
Spürck diese Informationen, die nicht der Anzeigenpflicht unterliegen, weil
- sie zu den Aufgaben im Hauptamt gehören und somit keine Nebentätigkeiten im Sinne der
Nebentätigkeitsverordnung (NtV NRW) darstellen oder
- keine Vergütung gezahlt wird
auch in öffentlicher Sitzung mit.
Gemäß § 17 Absatz 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in Verbindung mit § 53
Landesbeamtengesetz (LBG NRW) ist der Bürgermeister darüber hinaus verpflichtet, seine
Nebentätigkeiten sowie die Vergütungen, die der Hauptverwaltungsbeamte für eine
genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Absatz 1 Nrn. 2, 3 und 4b LBG NRW nicht
genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes
erhalten hat, gegenüber dem Rat anzuzeigen, wenn die Einnahmen aus den Nebentätigkeiten im
jeweiligen Jahr insgesamt 1.200 € (§ 57 LBG NRW i.V.m. § 15 NtV NRW) übersteigen.
Nach § 13 NtV sind Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (im Sinne des § 3
NtV NRW) insoweit abzuführen, als sie im Kalenderjahr 9.600 € übersteigen.
Entsprechend den Aufstellungen liegen die Einnahmen unter der maßgeblichen Abfuhrgrenze. Die
Werte stellen keinen betriebswirtschaftlichen Gewinn dar. Sie beinhalten in erheblichem
Maße auch Reisekostenerstattungen und entsprechen den Brutto-Werten einschließlich
Umsatzsteuer ohne Abzug der Aufwendungen. Die beamtenrechtlichen Bestimmungen für
Nebentätigkeiten des Landesbeamtengesetzes und der Nebentätigkeitsverordnung (NtV NRW)
finden Anwendung und werden von dem Bürgermeister eingehalten. Die Nebentätigkeiten bei der
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.
(SPIO) und der Wolters Kluwer Deutschland GmbH sind nach vorangegangenem Antrag bereits
seit dem 22.10.2012 schriftlich genehmigt. Die von den Gesellschaften der Erftland und von der
Kreissparkasse Köln erhaltenen Sitzungsgelder hat der Bürgermeister an die Stadtverwaltung
abgeführt. Angefallene Umsatzsteuer wurde durch den Bürgermeister direkt an das Finanzamt
gezahlt.
Derzeit gehört Herr Bürgermeister Spürck den folgenden Gremien an bzw. übt derzeit folgende
Nebentätigkeiten aus:
Kommunaler Geschäftsführer der Netzgesellschaft Strom und Gas gemäß Ratsbeschluss
vom 08.04.2014 (bis 12.10.2015) – keine Vergütung –
Gesellschafterversammlung WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH kraft Amtes – keine
Vergütung –
Gesellschafterversammlung GEV Grundstücksentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft
mbH kraft Amtes – keine Vergütung –
Delegierter in der Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und
Gemeindebundes gemäß Ratsbeschluss vom 27.10.2015 – keine Vergütung –
Delegierter für die Zweckverbandsversammlung der Volkshochschule Bergheim gemäß
Ratsbeschluss vom 27.10.2015 – keine Vergütung –
Beschlussvorlage 456.18
Seite 2
Stellvertretender Delegierter in der Zweckverbandsversammlung der Musikschule „La
Musica“ Bergheim gemäß Ratsbeschluss vom 27.10.2015 – keine Vergütung –
Mitglied im Aufsichtsrat der
Ratsbeschluss vom 27.10.2015
Mitglied im Aufsichtsrat der ERFTLAND Holding GmbH gemäß Ratsbeschluss vom
27.10.2015
Mitglied im Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln (KSK) kraft Amtes
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), Programmprüfung, Berlin
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., Freiwillige Selbstkontrolle (SPIO), Filmprüfung,
Wiesbaden
Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Kommentierungen im Jugendschutzrecht, Köln
ERFTLAND Wohnungsbaugesellschaft
mbH gemäß
Für 2015:
Nebentätigkeit
Gesellschafterversammlung
Netzgesellschaft Strom und Gas
Gesellschafterversammlung
WFK Wirtschaftsförderung
Kerpen GmbH
Gesellschafterversammlung
GEV Grundsstücksentwicklungsund verwaltungsgesellschaft
mbH
Mitgliederversammlung
Nordrhein-Westfälischer Städteund Gemeindebund
Verbandsversammlung
Zweckverband Volkshochschule
Bergheim
Zweckverbandsversammlung
Musikschule „La Musica“
Bergheim
ERFTLAND
Wohnungsbaugesellschaft mbH
ERFTLAND Holding GmbH
KSK Köln, Regionalbeirat Erft
FSF
SPIO
Beschlussvorlage 456.18
Einkünfte
(nicht:
Gewinn)
./.
Pro Sitzung (Sitzungsgeld,
Reisekosten)
Anmerkungen
./.
Bis 12.10.2015.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
315,- €
./.
./.
4.248,15 €
500,75 €
105,- € zzgl. Umsatzsteuer
Betrag an Stadt
abgeführt
./.
./.
- Vergütung je Prüftag: 160,€ zzgl. Umsatzsteuer
- Spesenpauschale je
Prüftag: 25,- € zzgl.
Umsatzsteuer
- je Gutachten: 50,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer
- zzgl. Reisekostenerstattung
inkl. Umsatzsteuer
- je Gutachten: 77,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer
Seite 3
- je Prüftag
Spesenpauschale: 20,€ zzgl. Umsatzsteuer
- zzgl. Reisekostenerstattung
inkl. Umsatzsteuer
Wolters Kluwer Deutschland
GmbH
Insgesamt
davon Umsatzsteuer abgeführt
davon an Stadt abgeführt
Insgesamt nach Abzug
abgeführter Beträge
13,56 €
5.077,46 €
Für 2016:
Nebentätigkeit
Gesellschafterversammlung
WFK Wirtschaftsförderung
Kerpen GmbH
Gesellschafterversammlung GEV
Grundsstücksentwicklungs- und
verwaltungsgesellschaft mbH
Mitgliederversammlung
Nordrhein-Westfälischer Städteund Gemeindebund
Verbandsversammlung
Zweckverband Volkshochschule
Bergheim
Zweckverbandsversammlung
Musikschule „La Musica“
Bergheim
ERFTLAND
Wohnungsbaugesellschaft mbH
ERFTLAND Holding GmbH
KSK Köln, Regionalbeirat Erft
FSF
SPIO
Wolters Kluwer Deutschland
GmbH
Insgesamt
Beschlussvorlage 456.18
Einkünfte
(nicht:
Gewinn)
./.
Pro Sitzung (Sitzungsgeld,
Reisekosten)
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
1.870,- €
105,- € zzgl. Umsatzsteuer
./.
./.
4.519,89 €
./.
./.
- Vergütung je Prüftag: 160,€ zzgl. Umsatzsteuer
- Spesenpauschale je
Prüftag: 25,- € zzgl.
Umsatzsteuer
- je Gutachten: 50,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer
- zzgl. Reisekostenerstattung
inkl. Umsatzsteuer
- je Gutachten: 77,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer
- je Prüftag
Spesenpauschale: 20,€ zzgl. Umsatzsteuer
- zzgl. Reisekostenerstattung
inkl. Umsatzsteuer
./.
Anmerkungen
./.
Betrag an Stadt
abgeführt
12,47 €
6.402,36 €
Seite 4
davon Umsatzsteuer abgeführt
davon an Stadt abgeführt
Insgesamt nach Abzug
abgeführter Beträge
Für 2017:
Nebentätigkeit
Gesellschafterversammlung
WFK Wirtschaftsförderung
Kerpen GmbH
Gesellschafterversammlung
GEV
Grundsstücksentwicklungsund verwaltungsgesellschaft
mbH
Mitgliederversammlung
Nordrhein-Westfälischer
Städte- und Gemeindebund
Verbandsversammlung
Zweckverband
Volkshochschule Bergheim
Zweckverbandsversammlun
g Musikschule „La Musica“
Bergheim
ERFTLAND
Wohnungsbaugesellschaft
mbH
ERFTLAND Holding GmbH
KSK Köln, Regionalbeirat
Erft
FSF
Einkünfte
(nicht:
Gewinn)
./.
Pro Sitzung (Sitzungsgeld,
Reisekosten)
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
749,70 €
105,- € zzgl. Umsatzsteuer
Betrag an Stadt
abgeführt
749,70 €
105,- € zzgl. Umsatzsteuer
476,- €
200,- € zzgl. Umsatzsteuer
Betrag an Stadt
abgeführt
Betrag an Stadt
abgeführt
4.956,40 €
SPIO
322,25 €
Wolters Kluwer Deutschland
GmbH
Insgesamt
davon Umsatzsteuer
abgeführt
davon an Stadt abgeführt
Insgesamt nach Abzug
abgeführter Beträge
226,18 €
Beschlussvorlage 456.18
Anmerkungen
- Vergütung je Prüftag: 160,€ zzgl. Umsatzsteuer
- Spesenpauschale je Prüftag:
25,- € zzgl. Umsatzsteuer
- je Gutachten: 50,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer
- zzgl. Reisekostenerstattung inkl.
Umsatzsteuer
- je Gutachten: 77,- bis 100,€ zzgl. Umsatzsteuer
- je Prüftag Spesenpauschale:
20,- € zzgl. Umsatzsteuer
- zzgl. Reisekostenerstattung inkl.
Umsatzsteuer
7.480,23 €
Seite 5
Beschlussvorlage 456.18
Seite 6