Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 18:16
Aktualisiert
25.09.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 22. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 18.09.2018
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Betreff
3.1
Novellierung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Vorlage: 72/2018
AM Kern fragt an, ob die in § 62 BauO NRW angesprochenen Gebäude ohne
Aufenthaltsräume auch für den Bau von Garagen gelten, da dies zu Verwechslungen führen
könnte.
Herr Gottstein teilt mit, dass die Landesbauordnung dies nicht zulässt, in der Praxis ein solcher
Irrtum durch die Änderung von 30 m³ auf 75 m³ umbauten Raum aber durchaus auftreten kann.