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Beschlusstext (Änderungsliste Haushalt 2019 konsumtiv)

Daten

Kommune
Kall
Größe
228 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
25.01.19, 18:07
Aktualisiert
27.01.19, 10:08
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Änderungsanträge zum Haushalt 2019 - Ergebnisplan (konsumtiv) lfd. Seite Nr. 1 115 Produkt 010 111 007 Sachkonto 5412110 5412900 Bezeichnung Aus -und Fortbildung Team 2.1, 2.2, 2.3 Aus -und Fortbildung Team 1.1, 1.2, 1.3 Ansatz Entwurf Ansatz Neu 12.500,00 € 17.500,00 € Verbesser-ung - € Verschlechterung 5.000,00 € Antragsteller Begründung/ Deckungsvorschlag Stellungnahme der Verwaltung SPD Die fortschreitende Entwicklung auf allen Bereichen erfordert eine adäquate Fortbildung unserer Mitarbeiter. Insofern halten wir die Kürzungsanträge für 2019 gegenüber 2018 um insgesamt 5.000 € nicht angebracht. Seitens der Verwaltung kann eine Beibehaltung des Ansatzes mitgetragen werden, zumal auch in 2019 noch personelle Veränderungen und somit auch weiterere Fortbildungsbedarfe anstehen. Beratungsergebnis HFA 04.12.2018 Abtimmungsergebnis Rat 11.12.2018 einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig (Betrag in Sitzung angepasst) einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen mit Mehrheit zugestimmt einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen Gem. Beschluss des HFA vom 18.09.2018 wird die 2 115 010 111 007 3 115 010 111 007 4 161 010 111 019 5499200 5291000 Dienstleistungen bzw. Aufwendungen "leichte Sprache" Homepage der Gemeinde Kall 5012 ff. Personalkosten 4482800 5 6 7 8 9 177 177 243 020 122 001 020 122 001 040281000 060 362 000 Mitgliedsbeiträge 5242450 5291 280 5318210 12.600,00 € - € Sicherheitsdienst / Streifengänge Zuschuss Quatiersmanagement Sistig 5422000 Mietaufwendungen 5012 ff. Personalkosten 850,00 € 15.000,00 € - € - € - € 10.000,00 € - € 10.000,00 € 37.500,00 € - € 37.500,00 € 28.250,00 € Erstattung Personalkosten Unterhaltung Hundekotstationen 13.100,00 € Verwaltung Gemeinde Kall zukünftig Mitglied der Lit.Eifel. 500,00 € Team 1.1 Entsprechende Mittel für den jährlichen Mitgliedsbeitrag 1.600,00 € 30.000,00 € 1.000,00 € 10.000,00 € 70.800,00 € 28.250,00 € - € - € - € - € - € - € 750,00 € SPD Verwaltung Team 1.1 Verwaltung Team 2.3 Mit dem Projekt wurde in diesem Jahr begonnen, zunächst begrenzt auf sieben Monate. Hierzu wurde eine private Security-Firma beauftragt, eine sogenannte Citystreife durchzuführen und die brisanten Stellen (z.B. die Unterführung am Bahnhof) im Gemeindegebiet regelmäßig zu bestreifen. Diese Kooperation soll auch zukünftig fortgesetzt werden. Die Mittel für weitere Maßnahmen können bereitgestellt werden (z.B. für ein Sicherheitskonzept), jedoch gibt die Verwaltung zu bedenken, dass bereits folgende Mittel eingeplant bzw. beantragt sind: - Sicherheitsdienst/Streifengänge: 15.000 € (hierzu zählt auch die "City-Streife") - Kontrollgänge Gemeindeobjekte: 8.000 € Insgesamt: 23.000 € Das Quartiermanagement des Kreises Euskirchen für den Ort Sistig läuft mit dem 31.12.2018 aus. Damit entfallen auch die Finanzmittel, die der Kreis Euskirchen für die Logistik eingesetzt hat. Dies betrifft vor allem Saal- und Raumieten -ggfls. Aber auch Druckkosten (z.B. Werbung des Sistiger Lädchen und Präsentationsmittel). Verschiedene Projektgruppen treffen sich mehrfach im Jahr. Hierfür wird das Finanzbudget benötigt. Bereitstellung oder Anmietung von Räumlichkeiten für einen Jugendtreff bis zur Umsetzung der alten Schule Sistig. Aus Verwaltungssicht wird das Projekt und das Enegament als durchaus positiv gewertet. Im Rahmen der Fortführung sollten zunächst weitere und/oder andere Fördermittel geprüft und ausgeschöpft werden. Die Notwendigkeit zusätzliche Mittel in Ansatz zu bringen wird daher nicht gesehen, zumal auch die genaue Höhe nicht bekannt ist. 1.000,00 € 10.000,00 € SPD B90/ Grüne 70.800,00 € Team 1.1 Erstattung Personalkosten 48.800,00 € 48.800,00 € In der Ratssitzung vom 25.09.2018 wurde entschieden, sechs weitere DogStations auf dem Gebiet der Gemeinde Kall zu errichten. Hierdurch wird mit einer Verdopplung der jährlichen Kosten für die Hundekotbeutel gerechnet. (Bisher 6 Stationen aufgestellt) Die CDU Fraktion in der Gemeinde Kall hatte im Haushalt das Projekt „Sicher in Kall“ mit ein Ansatz von 6500,-- € initiiert. Leider wurde an diesem Projekt in 2018 nicht begonnen Aus diesem Grund stellen wir erneut den Antrag: a. Der Ansatz von 6.500,-- € wird in den Haushalt 2019 übernommen b. Das Projekt startet im Jahr 2019 Begründung: Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in der Gemeinde Kall hat sich nicht verbessert. Mit dem Projekt „Sicher in Kall“ wollen CDU/ wir eine spürbare Verbesserung bewirken. Innerhalb 15.000,00 € Verwaltung dieses Projektes soll geprüft werden, welche Maßnahmen für und in der Gemeinde Kall sinnvoll getroffen werden können. Hierbei sind eigene Maßnahmen des Ordnungsamtes, mit und ohne externe Sicherheitsfirmen, die Zusammenarbeit im Rahmen der Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Ordnungsamt aber auch die Thematik der Beleuchtung und der Kontrolle von Plätzen und Unterführungen zu beachten. 060 365 010 44827700 müssen ab 2019 eingeplant werden. Überarbeitung der Homepage der Verwaltung im Zusammenhang mit dem SPD-Antrag "leichte Sprache". Demzufolge sind nach unseren Einschätzungen Aufwendungen von 10.000€ notwendig. Bei entsprechender Förderung ist beabsichtigt, eine auf dem Bauhof im Rahmen einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme tätige Person zunächst befristet für 2 Jahre zu beschäftigen. Die Stelle soll mit der EG3 vergütet werden. - € Auf Grund des geplanten Abschlusses einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufgabenerfüllung der Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten ist es erforderlich eine neue Stelle mit der Entgeltgtuppe S13 einzurichten. Die Erstattung durch die anderen beteiligten Kommunen wird ebenfalls eingeplant. Hinweis aus HFA-Sitzung 04.12.2018: Da mehrere Änderungsäntrage und Anmerkungen zu dieser Haushaltsposition vorlagen, wurde der Betrag in Abstimmung mit den Fraktionen angepassst. Die Umsetzung des Projektes "Haus Arnica" in Sistig soll zügig fortgeführt werden. Insoweit ist aus Sicht der Verwaltung die zusätzlich vorübergehende Anmietung von Räumen als Übergangslösung fraglich. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Jugend in das Projekt mit eingebunden werden soll. Änderungsanträge zum Haushalt 2019 - Ergebnisplan (konsumtiv) lfd. Seite Nr. 10 328 Produkt Sachkonto Bezeichnung Ansatz Entwurf Ansatz Neu Verbesser-ung Verschlechterung 060 366 001 5242800 Unterhaltungszuschuss/pauschale Pflege Kinderspielplätze - € 4.000,00 € - € 4.000,00 € 060 366 002 4591000 Andere sonstige Erträge - € 3.000,00 € 3.000,00 € - € 11 12 060 366 002 080 424 003 5318120 5012 ff. 5291000 14 359 359 15 17 396 Personalkosten Anpassung Stellenplan Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 10.000,00 € 133.019,00 € 13.000,00 € 158.019,00 € - € Stellungnahme der Verwaltung CDU Die CDU regt an, bezüglich der Spielplätze im Bereich der Gemeinde Kall über die Ortsvorsteher, jeweils interessierte Bürger zu finden, die als "Kümmerer" sich dem einzelnen Spielplatz annehmen und diesen betreuen. Aus diesem Grund beantragen wir aus Mitteln der Aufwands -und Unterhaltungspauschale den Betrag von 4.000 € hierfür zur Verfügung zu stellen. Analog zur Eigeninitiative der Anwohner im Neubaugebiet "Auf dem Fels" in Kall befürwortet die CDU solche Initiativen in allen Bereichen von Kinderspielplätzen. Es wird angeregt den Ansatz "Unterhaltung Kinderspielplätze" (5242700) von 7.000 € aus 11.000 € zu erhöhen. Dies auch vor dem Hintergrund anderer Anträge (investiv) im Bereich der gemeindlichen Kinderspielplätze. Hier wird zudem auch eine Konzepterstellung für sinnvoll erachtet. (vgl. JSSKS vom 27.11.18) Hierzu könnten diese zumindest teilweise auch verwendet werden. - € 3.000,00 € 25.000,00 € Verwaltung 100 523 000 110 537 000 Durch Gremientätigkeiten der Verwaltungsspitze fließen der Gemeinde jährlich Aufwandsentschädigungen i.H.v. rd. 3.000 € zu. Dieser Betrag wird im gemeindlichen Haushalt als Ertrag vereinnahmt. Diese Mittel sollen aufwandsseitig für die Förderung von gemeindlichen Vereinen, soziale Zwecke, Jugendarbeit, etc. zur Verfügung gestellt werden. Vorsorgliche Einrichtung einer Halbtagsstelle für den Bereich Hallenbad. Der derzeit im Hallenbad gebundene Mitarbeiter des Bauhofes steht in diesem Umfang wieder für wertschöpfende Tätigkeiten auf dem Bauhof zur Verfügung bzw. kann dort bestehende Langzeiterkrankungen kompensieren. Soweit Personalkosten entstehen, sollen diese insgesamt kompensiert werden. - € 160.000,00 € - € 160.000,00 € Team 2.2 4141330 Zuwendung Land Stadterneuerung - € 96.000,00 € 96.000,00 € - € 5318220 Zuschüsse priv. Baumaßnahmen Städtebauprojekt - € 140.000,00 € - € 140.000,00 € 5318230 4141000 5281 240 Zuschuss/Kostenbeteiligung Denkmalförderung privater Wohnhäuser Zuwendungen lfd. Zwecke Kosten der Abfallentsorgung Abtimmungsergebnis Rat 11.12.2018 einstimmig einstimmig beschlossen mit Mehrheit zugestimmt einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen Höhe der Aufwendungen wurde in der HFA-Sitzung am 04.12.2018 festgelegt. Ähnlicher Antrag B90/Die Grünen wurde daraufhin zurückgezogen. - Fortschreibung des IHK bzw. vertiefende städtebauliche Planungen vorgesehen. - Projektsteuerung/Quartiersmanagement - Energie -und Bauberatung Mittel gem. Kosten -und Finanzierungs-übersicht Stadterneuerung NRW. Hierin sind folgende Fördermaßnahmen enthalten: Team 2.2 - Sanierungsprogramm priv. Gebäude Zuwendung Land private Städtebaumaßnahmen Beratungsergebnis HFA 04.12.2018 Mittel gem. Kosten -und Finanzierungsübersicht Stadterneuerung NRW. Für 2019 sind Mittel für: 090 511 001 100 523 000 381 Vereinsförderung 090 511 001 4141340 16 Begründung/ Deckungsvorschlag BM 328 13 Antragsteller - € - € - € 350.500,00 € 84.000,00 € 30.000,00 € 10.000,00 € 365.000,00 € 84.000,00 € - € 10.000,00 € - - Fassadenprogramm - € 30.000,00 € SPD In der Gemeinde Kall wurden in der Vergangenheit eine Vielzahl von Privathäusern unter Denkmalschutz gestellt. Für die im öffentlichen Interesse investierten Mehrkosten, die durch Auflagen des Denkmalschutzes bedingt sind, erhalten die Grundstückseigentümer keine Kostenbeteiligung seitens der Gemeinde. Wie in früheren Jahren sollte die Gemeinde Kall wieder einen Einstieg in die Denkmalförderungen privater Wohnhäuser wagen. Für 2019 sollte ein Förderbetrag der Gemeinde von 30.000 € (50% der Mehraufwendungen) eingestellt und die satzungsgemäßen Vorschriften geschaffen werden (Siehe vergleichbare Fassadenförderprgramme im Zentralort Kall i.Z. mit IHK) Ein Zuwendungsantrag der Gemeinde für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen kann gestellt werden. Auf der Ertragsseite wären dann auch zusätzliche Mittel i.H.v. 15.000 € einzuplanen. Die Bewilligung der Mittel erfolgt nach dem Denkmalschutzgesetzt NRW in Abstimmung mit der Fachbehörde des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege. Gesonderte Vorschriften (Satzungen) sind nicht erforderlich. Im Bereich Denkmalschutz sind die entsprechenden Die möglichen Landesförderungen im Bereich Ausgaben vermerkt. Der Ertrag ist bisher nicht Denkmalwesen wurden bisher nicht eingeplant. Hätte im eingeplant. Haushaltsentwurf 2019 berücksicht werden CDU/ - € können/müssen. Dies wurde auch bereits von der Verwaltung Verwaltung festgestellt. Sollte als Änderungsantrag beschlossen werden. 14.500,00 € Verwaltung Team 1.2 Gemäß Mitteilung vom Kreis Euskirchen steigen die Deponiekosten vom Hausmüll von bisher 113 €/t auf 125€/t, Sperrmüll von 71,00€/t auf 85 €/t und Bioabfall von 71,30€/t auf 75€/t. Insgesamt ergibt sich hierdurch eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von rd. 14.500,00 €. Auf Grund dieser Erhöhung muss die am 25.09.2018 beschlossene Gebührenkalkulation nicht nachträglich geändert werden, da das höhere Defizit aus der Gebührenausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Änderungsanträge zum Haushalt 2019 - Ergebnisplan (konsumtiv) lfd. Seite Nr. 18 19 411 417 20 21 Produkt 120 541 001 120 541 002 130 551 000 452 130 555 001 Sachkonto 5242200 5281220 5291000 5242360 Bezeichnung Unterhaltung Straßen Stromkosten Straßenbeleuchtung Artenschutzmaßnahmen Unterhaltung Wirtschaftswege Ansatz Entwurf Ansatz Neu 95.000,00 € 80.000,00 € - € 31.000,00 € 150.000,00 € 82.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € Verbesser-ung - € - € - € 16.000,00 € Verschlechterung Antragsteller Begründung/ Deckungsvorschlag Unsere Gemeindestraßen sind in den vergangenen Jahren stark vernachlässigt worden. Als Folge dieser Versäumnisse müssen Komplettsanierungen der betreffenden Straßen beschlossen werden, mit der Konsequenz "Bürger müssen für die Versäumnisse zahlen". Die Kaller SPD fordert (unabhängig von den SPD/ CDU/ Ausführungen) neben der möglichst vollständigen 55.000,00 € Auflösung des Rückstellunsbetrages 01.01.18 von FDP 353 T€ eine Erhöhung des laufenden Ansatzes um weitere 200.000€. 2.000,00 € 15.000,00 € - € FDP B90/ Grüne SPD Stellungnahme der Verwaltung Aus Sicht der Verwaltung reicht der Ansatz i.H.v. 95 T€ zzgl. der geplanten Inanspruchnahme der Rückstellungen für das Jahr 2019 zunächst aus. Im Jahr 2019 sollte ein Straßensanierungskonzept inkl. Zeitplan (externe Vergabe) erstellt werden. In diesem Zusammenhang sollten auch eventuelle Fördermöglichkeiten geprüft werden. Für die Vergabe des Straßensanierungskonzeptes könnte ein zusätzlicher Ansatz i.H.v 20.000 € eingeplant werden. HFA-Sitzung 04.12.2018: In der Auschussitzung mehrere Anträge zu dieser Haushaltsposition vor. In der Sitzung wurde sich auf einen gemeinsamen Antrag mit der vorgenannten Summe geeinigt. Verbesserung der Ausleuchtung in der tiefen Nacht. Über eine Optimierung der Straßenbeleuchtung kann im Fachauschuss beraten werden. Auf Grund der Rechnungsergebnisse der Jahre 2017 und 2018 (vorläufig) wird eine Ansatzerhöhung zunächst als noch nicht notwendig erachtet. Für Artenschutzmaßnahmen sollen folgende Beträge eingeplant werden: 15.000 € für 2019 25.000 € für 2020 Die Gelder sind in 2019 gedacht als Mittel für die fachliche Betreuung einer zu gründenden Arbeitsgruppe, die sich mit der funktionalen Verbesserung des Naturraums der Gemeinde in Hinsicht auf den Artenschutz befassen soll. Für das Jahr 2020 ist der Ansatz zu erhöhen, um eventuelle Maßnahmen zu ermöglichen. Der Ansatz bezieht sich auf den Antrag vom 20.11.2018 an den Auschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Beratung im Fachauschuss abgewartet werden sollte. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass im Vorfeld dieser Beratung der Kreis Euskirchen als untere Naturschutzbehörde bezüglich der Aufgabenwahrnehmung mit eingebunden werden sollte. Dies auch zur Klärung der Aufgabenzuständigkeiten und des Aufgabenumfangs (siehe auch Hinweis auf die biologische Station Euskirchen). Insoweit wird ein Ansatz zunächst für nicht erforderlich gehalten. Gegenüber den Gemeindestraßen liegt hinsichtlich der Basissteuereinnahmen ein gänzlich anderer Sachverhalt zu Grunde. Während für die Instandhaltungen der Gemeindestraßen jährlich 2 Millionen Euro Grundsteuer B zur Verfügung stehen, beläuft sich die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Grundstücke) in 2019 auf 50T€. Gem. Antrag der SPD reicht ein Ansatz i.H.v 15.000 € für die lfd. Unterhaltungsmaßnahmen neben der Rückstellungsauflösung von 130 T€ aus. Deshalb soll der Ansatz für das Jahr 2019 reduziert werden. Die Grundsteuer B ist allgemeines Deckungsmittel und kann nicht alleine den Straßen zugeordnet werden. Die Wirtschaftswege wurden in der Vergangeheit in der Unterhaltung auf ein Mindestmaß reduziert. Daher ist unter Berücksichtigung der Rückstellungen der ausgewiesene Haushaltsbedarf gegeben. Beratungsergebnis HFA 04.12.2018 Abtimmungsergebnis Rat 11.12.2018 einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen mit Mehrheit abgelennt mit Mehrheit abgelehnt einstimmig einstimmig beschlossen mit Mehrheit abgelehnt mit Mehrheit abgelehnt einstimmig einstimmig beschlossen Anpassung an die vorläufigen Zahlen aus der 1. 22 23 493 493 160 611 000 160 611 000 4111000 4141240 Schlüsselzuweisung vom Land Schul -/Bildungspauschale und Sportpauschale 2.408.300,00 € - € 2.915.545,00 € 360.000,00 € 507.245,00 € Verwaltung Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 - € Team 1.2 360.000,00 € Nach Ansicht der SPD ist eine investive Zuordnung in Zeiten negativer Haushaltsergebnisse kontraproduktiv. Bei einer Zurodnung der Schulpauschale von 300.000 € auf Investitionen bei der Sanierung der HS Kall ergibt sich bei einer 50jährigen Nutzungsdauer (eher sogar 75 Jahre) eine Haushaltsverbesserung in den nächsten 50 Jahren von lediglich 4.000€ bis 6.000€ pro Jahr (bei einer Investition von 4 Mio €). Die Schul -und Sportpauschalen (die auch in den nächsten Jahren fließen werden) sollen konsumtiv zur Haushaltserbesserung und damit zur Eigenkapitalnutzung verwandt werden - zumindest in Höhe von 50% - € SPD Für die beiden Grundschulen sind diverse Investitionsmaßnahmen geplant. Die Schulpauschale dient in erster Linie zur Unterstützung investiver Maßnahmen. Darüber hinaus kann sie auch für konsumtive Unterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Auf Grund der investiven Planungen geht die Verwaltung davon aus, dass nur die notwendigsten Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Schulen umgesetzt werden. Das auch nur, wenn dringender Bedarf zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes besteht. Eine konsumtive Verwendung sollte daher nicht erfolgen. Ermittlung aus den Umlagegrundlagen der 1. Modellrechnung zum GFG 2019 und den vorläufigen 24 493 160 611 000 5374100 Kreisumlage allgemein (§ 56,1 KrO) 4.590.000,00 € 4.617.800,00 € - € Verwaltung Umlagesätzen aus der Benehmensherstellung zur 27.800,00 € Team 1.2 Festsetzung der Kreisumlage 2019 (Schreiben Kreis Euskirchen vom 09.11.18) Änderungsanträge zum Haushalt 2019 - Ergebnisplan (konsumtiv) lfd. Seite Nr. 25 26 27 28 493 493 493 502 29 160 611 000 160 611 000 160 611 000 160 612 001 010 111 007 30 31 Produkt 090 511 001 385 100 522 000 Sachkonto 5375100 5376100 5376200 5517100 5011 ff. 5291470 5318 150 Bezeichnung Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt (§ 56,5 KrO) Kreisumlage andere Mehrbelastung (ÖPNV) Kreisumlage andere Mehrbelastung (Förderschule) Zinsen/Kredite privater Bereich Personalkosten Dienstleistungen Entwicklung Wohnraum Kall Förderungen Wohnungsbauförderung Gesamtsumme Ansatz Entwurf Ansatz Neu Verbesser-ung Verschlechterung Antragsteller Begründung/ Deckungsvorschlag Stellungnahme der Verwaltung Beratungsergebnis HFA 04.12.2018 Abtimmungsergebnis Rat 11.12.2018 einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen einstimmig einstimmig beschlossen Ermittlung aus den Umlagegrundlagen der 1. Modellrechnung zum GFG 2019 und den vorläufigen 2.903.800,00 € 333.500,00 € 9.150,00 € 482.000,00 € - € - € 30.000,00 € 11.497.219,00 € 3.092.150,00 € 343.150,00 € 5.200,00 € 512.000,00 € 18.350,00 € 10.000,00 € 60.000,00 € - € - € 3.950,00 € - € - € - € - € Verwaltung Umlagesätzen aus der Benehmensherstellung zur 188.350,00 € Team 1.2 Festsetzung der Kreisumlage 2019 (Schreiben Kreis 9.650,00 € - € 30.000,00 € 18.530,00 € 10.000,00 € 30.000,00 € 13.527.764,00 € 781.245,00 € 913.380,00 € Saldo: - 132.135,00 € Ergebnis HH-Entwurf - 743.796,00 € Ergebnis nach Veränderung - 875.931,00 € Verwaltung Team 1.2 Verwaltung Team 1.2 Verwaltung Team 1.2 CDU Euskirchen vom 09.11.18) Ermittlung aus den Umlagegrundlagen der 1. Modellrechnung zum GFG 2019 und den vorläufigen Umlagesätzen aus der Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage 2019 (Schreiben Kreis Euskirchen vom 09.11.18) Ermittlung aus den Umlagegrundlagen der 1. Modellrechnung zum GFG 2019 und den vorläufigen Umlagesätzen aus der Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage 2019 (Schreiben Kreis Euskirchen vom 09.11.18) Zum Entwurf des Haushahaltsplanes 2019 wurden bei der Zinsermittlung noch keine neuen Kreditaufnahmen berücksichtigt. Bei dem derzeitigen Bauvolumen und in Aussicht gestellten Zuwendungen wird mit einer jährlichen Kreditaufnahme i.H.v rund 2. Mio. Euro gerechnet. Zusätzlich wurde auf Grund des günstigen Zinsniveaus Ende 2017 bereits ein Kredit für die bevorstehenden Bauvorhaben aufgenommen, welcher derzeit noch als Festgeld angelegt ist. In der mittelfristeigen Finanzplanung werden die Ansatze wie folgt angepasst: 2020 = 528.000 € 2021 = 543.000 € 2022 = 560.000 € Einstellung einer Anwärterin/Anwärter für den gehobenen Dienst als Beamtin/Beamter. Weitere Infos siehe Cdu-Antrag. Kosten: 1. Jahr: 27530 € 2. Jahr: 30.330 € 3. Jahr: 32.630 € für 2019 2/3 der Kosten Auf Grund der Personalfluktuation ist die Nachbesetzung im Bereich der Beamten möglich und in bestimmten Aufgabenbereichen auch sinnvoll. In soweit kann die Einstellung eines Anwärters oder ggf. eines bereits ausgebildeten Beamten erfolgen. Bei den vergangenen Stellenausschreibungen für bereits ausgebildete Kräfte wurde dies bereits berücksichtigt, bisher jedoch ohne positive Bewerbung. siehe angefügter Antrag CDU (Nr. 14) Zu dem Thema wird auf die bestehende AG Wohnraum verwiesen. Die angesprochenen Punkte sind hierbei ebenfalls mit abzuarbeiten. Ein gesonderter Ansatz wird zunächst nicht für erforderlich gehalten. CDU B90/ Grüne Der Ansatz 2019 soll in gleicher Höhe wie im Jahr 2018 bereitgestellt werden. Weiterhin besteht die Problematik des Leerstandes und insbesondere sollte auch der absehbare Leerstand hier mit berücksichtigt werden.