Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans 7-26. Der Geltungsbereich lautet nunmehr: "7-26 für ehema-liges Bahngelände westlich der S-Bahntrasse S2 be-stehend aus Teilflächen der Grundstücke Bautzener Straße 20, Dudenstraße 80/Monumentenstraße 15, Ge-neral-Pape-Straße 25 und Monumentenstraße 14 sowie aus je einem Abschnitt der Kolonnen- und Monumen-tenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg"
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