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Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Sonderschulen vor und nach dem Unterricht ("Schule von acht bis eins"); hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW vom 27.05.1999 zur Einrichtung dieses Betreuungsangebotes an der Gemeinschaftsgrundschule Drove

Daten

Kommune
Kreuzau
Referenz
73/1999
Typus
Allgemeine Vorlage
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07

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Allgemeine Vorlage (Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Sonderschulen vor und nach dem Unterricht ("Schule von acht bis eins");
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW vom 27.05.1999 zur Einrichtung dieses Betreuungsangebotes an der Gemeinschaftsgrundschule Drove) Allgemeine Vorlage (Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Sonderschulen vor und nach dem Unterricht ("Schule von acht bis eins");
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW vom 27.05.1999 zur Einrichtung dieses Betreuungsangebotes an der Gemeinschaftsgrundschule Drove)

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