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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
181 kB
Erstellt
24.12.14, 19:54
Aktualisiert
27.01.18, 11:03

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20132874 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 902 - Universitätsstraße/Oskar-Hoffmann-Straße hier: a) Änderung des Plangebietes b) Durchführung im beschleunigten Verfahren Beschlussvorschriften § 2 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 16.01.2014 21.01.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20132874 1. Anlass der Änderung Auf die sich abzeichnenden Veränderungen auf den Betriebsgrundstücken des KfzUnternehmens und der BOGESTRA im Bereich zwischen Hermannshöhe, Universitätsund Oskar-Hoffmann-Straße hatte die Verwaltung frühzeitig reagiert und im August 2009 den Bebauungsplan Nr. 902 aufgestellt, um die Vorhaben der beiden Hauptnutzer besser aufeinander abstimmen zu können. Die Neubaumaßnahmen an der Universitätsstraße konnten jedoch auf dem Verhandlungswege koordiniert werden und ohne bauleitplanerische Begleitung, gemäß ' 34 Baugesetzbuch, verwirklicht werden. Der Planbereich war zum damaligen Zeitpunkt im Hinblick auf eine langfristige Entwicklung und vor dem Hintergrund der o. g. Abstimmung sehr weiträumig angelegt worden und umfasst auch Bereiche für die langfristig keine unmittelbaren Veränderungen anstehen. Nun hat das Kfz-Unternehmen angekündigt, das Ausstellungsgebäude sowie das Außengelände zur Präsentation von Gebraucht- und Neufahrzeugen zwischen Hermannshöhe, Franz-Vogt-Straße und dem Stichweg von der Hermannshöhe kurzfristig aufzugeben und an einen Investor zu verkaufen, der dort Wohnbebauung realisieren möchte. Generell wird eine Entwicklung von Wohnbauflächen in dieser attraktiven Randlage zur Bochumer Innenstadt begrüßt. Dies hatte sich bereits in der Zielformulierung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 902 niedergeschlagen, wonach die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umstrukturierung des Gebietes hin zu einer Mischnutzung aus Wohnen sowie Dienstleistungen und die Sicherstellung einer adäquaten Erschließung geschaffen werden sollten. Da es sich um eine aus städtebaulicher Sicht sinnvolle Maßnahme stadtnahen Wohnens handelt, hat sich die Verwaltung zu folgender Handlungsweise entschlossen, die den Investor bei der kurzfristigen Umsetzung unterstützen wird: Der großräumige Planbereich wird durch die Änderung des Plangebietes auf den Teil der zunächst anstehenden Maßnahme reduziert, ohne dass Untersuchungen für andere Teilbereiche erforderlich werden, die eine Einleitung der Baumaßnahme verzögern würden. 2. Verkleinertes Plangebiet Das Plangebiet befindet sich ca. 400 m südlich der Bochumer Innenstadt und ist mit dieser über die Universitätsstraße sowohl im Hinblick auf den Individualverkehr als auch den öffentlichen Personennahverkehr direkt angebunden. Aufgrund der geringen Entfernung ist allerdings die fußläufige Erreichbarkeit der City und des Hauptbahnhofes die entscheidende Lagegunst des Plangebietes. Im Westen grenzt die durch den Bebauungsplan Nr. 518 gesicherte Wohnbebauung an der Franz-Vogt-Straße an. Dieser Bebauungsplan sichert weiterhin im Norden über eine GE-Festsetzung den Ausstellungs- und Verkaufsraum des Autohauses. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20132874 Der geänderte Teil des Bebauungsplanes Nr. 902 umfasst im Wesentlichen diesen Gewerbeanteil bis ca. 110 m südlich der Hermannshöhe zwischen der Franz-Vogt-Straße und der Hermannshöhe Hausnummer 44 b mit einer Größe von 1,3 ha. 3. Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bisherige gewerbliche Nutzung (Ausstellungsgebäude für Kfz, Stellplatzanlage sowie Außengelände zur Präsentation von Gebrauchtfahrzeugen) in Wohnnutzung umzuwandeln. Die geplante Wohnbebauung soll sich im nördlichen Teilbereich aus Geschosswohnungsbau, im südlichen Bereich aus Einfamilienhäusern als Townhäuser zusammensetzen. Die Erschließung erfolgt über den nach Süden führenden und bestehenden Stichweg von der Hermannshöhe. Von hier zweigt nach Westen eine weitere Stichstraße ab, um dessen Wendeanlage sich in nördlicher Richtung Teile des Geschosswohnungsbaus gruppieren. Südlich dieser Stichstraße befinden sich die Townhäuser. Im weiteren Verfahren ist insbesondere die Ausgestaltung der Verkehrswege zu diskutieren. Sollten zukünftig weitere Gewerbeanteile aufgegeben werden und damit eine mögliche Entwicklung des Wohngebietes in südlicher Richtung denkbar wäre, ist durch Freihaltung eines nicht überbaubaren Streifens zwischen den Townhäusern sichergestellt, dass diese Wohnbereiche an das derzeit geplante Wohngebiet angeschlossen werden können. Ein städtebaulicher Entwurf, der die Grundzüge der Planung darstellt, ist der Vorlage beigefügt. Durch die Änderung des Plangebietes auf den genannten Bereich soll ebenfalls eine Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes in „Hermannshöhe“ erfolgen. 4. Erfordernis des Bebauungsplanes Für den nördlichen Teil des Planbereiches gilt der Bebauungsplan Nr. 518, der hier Gewerbegebiet festsetzt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 902 soll diese Gewerbefläche, die in etwa deckungsgleich mit der Fläche für den Geschosswohnungsbau ist, in allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden; für den südlich anschließenden Teil gilt kein Bauleitplan. Der Planbereich soll als qualifizierter Bebauungsplan Art (Allgemeines Wohngebiet) und Maß der baulichen Nutzung festsetzten. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die vorhandene Stichstraße Hermannshöhe, über dessen Ausbaustandard im weiteren Verfahren zu entscheiden ist. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20132874 5. Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Planbereich ist bereits heute in weiten Teilen versiegelt. In der Vorzeit war der Bereich industriell (Chemische Fabrik Bosch und Deutsch-Amerikan. Petroleumfabrik) genutzt, mögliche Bodenverunreinigungen sind explizit zu untersuchen, bereits beim Bau der Wohnanlage an der Franz-Vogt-Straße waren Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Im Bereich des Ausstellungsgeländes gibt es einen lockeren Baumbestand mit relativ jungen Bäumen. Notwendige Fällarbeiten sind über die Baumschutzsatzung abzuwickeln. Mit der geplanten Wohnbebauung wird sich das Verkehrsaufkommen leicht erhöhen, jedoch wird erwartet, dass es auf den angrenzenden Verkehrswegen nicht zu Problemen führen wird. Da das Kfz-Unternehmen die südlich anschließenden Betriebsflächen auch weiterhin gewerblich nutzen wird, ist im Hinblick auf die heranrückende Wohnbebauung eine lärmschutztechnische Untersuchung erforderlich. Die Grundsatzerklärung zu den Modalitäten des Wohnbaulandkonzeptes sind vom Grundeigentümer und vom Investor unterzeichnet worden. 6. Beschleunigtes Verfahren Der Bebauungsplan Nr. 902 - Hermannshöhe - soll gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Bebauungspläne für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung können u. a. dann im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden, wenn eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder eine Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Es darf darüber hinaus keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder dem Landesrecht unterliegen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Umnutzung einer derzeit noch durch einen KfzBetrieb mit Ausstellungsgebäude und Außengelände genutzten Fläche. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,3 ha, so dass sich bei Festsetzung einer Grundflächenzahl (GFZ) entsprechend den Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete von 0,4 eine maximal zulässige Grundfläche von insgesamt 5.200 qm ergibt. Art und Umfang der geplanten Nutzungsausweisung Allgemeines Wohngebiet begründen keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder dem UVPG NW unterliegen. Somit liegen die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vor. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20132874 Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (einschließlich Bürgerversammlung) abgesehen werden. Im vorliegenden Fall soll diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch durchgeführt werden. Darüber hinaus ist ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft nicht erforderlich. Die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum bleibt hiervon unberührt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20132874 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 902 - Universitätsstraße/Oskar-Hoffmann-Straße hier: a) Änderung des Plangebietes b) Durchführung im beschleunigten Verfahren Zu a) Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 902 wird auf den Bereich, der sich ca. 110 m südlich der Hermannshöhe östlich der Franz-Vogt-Straße und westlich der Stichstraße der Hermannshöhe erstreckt, verkleinert und in „Hermannshöhe“ umbenannt. Die genauen Abgrenzungen der beiden Teilgebiete ergeben sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel des Bebauungsplan Nr. 902 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umstrukturierung des Gebietes zu einem Wohngebiet und die Sicherstellung einer adäquaten Erschließung. Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 902 - Hermannshöhe - wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.