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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 19:54
Aktualisiert
27.01.18, 11:03
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr.: 20132874
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 902 - Universitätsstraße/Oskar-Hoffmann-Straße hier: a) Änderung des Plangebietes
b) Durchführung im beschleunigten Verfahren
Beschlussvorschriften
§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
16.01.2014
21.01.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
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- Begründung - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr.: 20132874
1.
Anlass der Änderung
Auf die sich abzeichnenden Veränderungen auf den Betriebsgrundstücken des KfzUnternehmens und der BOGESTRA im Bereich zwischen Hermannshöhe, Universitätsund Oskar-Hoffmann-Straße hatte die Verwaltung frühzeitig reagiert und im August 2009
den Bebauungsplan Nr. 902 aufgestellt, um die Vorhaben der beiden Hauptnutzer besser
aufeinander abstimmen zu können. Die Neubaumaßnahmen an der Universitätsstraße
konnten jedoch auf dem Verhandlungswege koordiniert werden und ohne
bauleitplanerische Begleitung, gemäß ' 34 Baugesetzbuch, verwirklicht werden.
Der Planbereich war zum damaligen Zeitpunkt im Hinblick auf eine langfristige Entwicklung
und vor dem Hintergrund der o. g. Abstimmung sehr weiträumig angelegt worden und
umfasst auch Bereiche für die langfristig keine unmittelbaren Veränderungen anstehen.
Nun hat das Kfz-Unternehmen angekündigt, das Ausstellungsgebäude sowie das
Außengelände zur Präsentation von Gebraucht- und Neufahrzeugen zwischen
Hermannshöhe, Franz-Vogt-Straße und dem Stichweg von der Hermannshöhe kurzfristig
aufzugeben und an einen Investor zu verkaufen, der dort Wohnbebauung realisieren
möchte.
Generell wird eine Entwicklung von Wohnbauflächen in dieser attraktiven Randlage zur
Bochumer Innenstadt begrüßt. Dies hatte sich bereits in der Zielformulierung zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 902 niedergeschlagen, wonach die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umstrukturierung des Gebietes hin zu einer
Mischnutzung aus Wohnen sowie Dienstleistungen und die Sicherstellung einer adäquaten
Erschließung geschaffen werden sollten.
Da es sich um eine aus städtebaulicher Sicht sinnvolle Maßnahme stadtnahen Wohnens
handelt, hat sich die Verwaltung zu folgender Handlungsweise entschlossen, die den
Investor bei der kurzfristigen Umsetzung unterstützen wird:
Der großräumige Planbereich wird durch die Änderung des Plangebietes auf den Teil der
zunächst anstehenden Maßnahme reduziert, ohne dass Untersuchungen für andere
Teilbereiche erforderlich werden, die eine Einleitung der Baumaßnahme verzögern würden.
2.
Verkleinertes Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich ca. 400 m südlich der Bochumer Innenstadt und ist mit dieser
über die Universitätsstraße sowohl im Hinblick auf den Individualverkehr als auch den
öffentlichen Personennahverkehr direkt angebunden. Aufgrund der geringen Entfernung ist
allerdings die fußläufige Erreichbarkeit der City und des Hauptbahnhofes die entscheidende
Lagegunst des Plangebietes. Im Westen grenzt die durch den Bebauungsplan Nr. 518
gesicherte Wohnbebauung an der Franz-Vogt-Straße an. Dieser Bebauungsplan sichert
weiterhin im Norden über eine GE-Festsetzung den Ausstellungs- und Verkaufsraum des
Autohauses.
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Der geänderte Teil des Bebauungsplanes Nr. 902 umfasst im Wesentlichen diesen
Gewerbeanteil bis ca. 110 m südlich der Hermannshöhe zwischen der Franz-Vogt-Straße
und der Hermannshöhe Hausnummer 44 b mit einer Größe von 1,3 ha.
3.
Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bisherige gewerbliche Nutzung (Ausstellungsgebäude
für Kfz, Stellplatzanlage sowie Außengelände zur Präsentation von Gebrauchtfahrzeugen)
in Wohnnutzung umzuwandeln.
Die
geplante
Wohnbebauung
soll
sich
im
nördlichen
Teilbereich
aus
Geschosswohnungsbau, im südlichen Bereich aus Einfamilienhäusern als Townhäuser
zusammensetzen. Die Erschließung erfolgt über den nach Süden führenden und
bestehenden Stichweg von der Hermannshöhe. Von hier zweigt nach Westen eine weitere
Stichstraße ab, um dessen Wendeanlage sich in nördlicher Richtung Teile des
Geschosswohnungsbaus gruppieren. Südlich dieser Stichstraße befinden sich die
Townhäuser. Im weiteren Verfahren ist insbesondere die Ausgestaltung der Verkehrswege
zu diskutieren.
Sollten zukünftig weitere Gewerbeanteile aufgegeben werden und damit eine mögliche
Entwicklung des Wohngebietes in südlicher Richtung denkbar wäre, ist durch Freihaltung
eines nicht überbaubaren Streifens zwischen den Townhäusern sichergestellt, dass diese
Wohnbereiche an das derzeit geplante Wohngebiet angeschlossen werden können.
Ein städtebaulicher Entwurf, der die Grundzüge der Planung darstellt, ist der Vorlage
beigefügt.
Durch die Änderung des Plangebietes auf den genannten Bereich soll ebenfalls eine
Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes in „Hermannshöhe“ erfolgen.
4.
Erfordernis des Bebauungsplanes
Für den nördlichen Teil des Planbereiches gilt der Bebauungsplan Nr. 518, der hier
Gewerbegebiet festsetzt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 902 soll diese Gewerbefläche, die in
etwa deckungsgleich mit der Fläche für den Geschosswohnungsbau ist, in allgemeines
Wohngebiet umgewandelt werden; für den südlich anschließenden Teil gilt kein Bauleitplan.
Der Planbereich soll als qualifizierter Bebauungsplan Art (Allgemeines Wohngebiet) und
Maß der baulichen Nutzung festsetzten. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die
vorhandene Stichstraße Hermannshöhe, über dessen Ausbaustandard im weiteren
Verfahren zu entscheiden ist.
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5.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Planbereich ist bereits heute in weiten Teilen versiegelt. In der Vorzeit war der Bereich
industriell (Chemische Fabrik Bosch und Deutsch-Amerikan. Petroleumfabrik) genutzt,
mögliche Bodenverunreinigungen sind explizit zu untersuchen, bereits beim Bau der
Wohnanlage an der Franz-Vogt-Straße waren Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Im Bereich des Ausstellungsgeländes gibt es einen lockeren Baumbestand mit relativ
jungen Bäumen. Notwendige Fällarbeiten sind über die Baumschutzsatzung abzuwickeln.
Mit der geplanten Wohnbebauung wird sich das Verkehrsaufkommen leicht erhöhen,
jedoch wird erwartet, dass es auf den angrenzenden Verkehrswegen nicht zu Problemen
führen wird.
Da das Kfz-Unternehmen die südlich anschließenden Betriebsflächen auch weiterhin
gewerblich nutzen wird, ist im Hinblick auf die heranrückende Wohnbebauung eine
lärmschutztechnische Untersuchung erforderlich.
Die Grundsatzerklärung zu den Modalitäten des Wohnbaulandkonzeptes sind vom
Grundeigentümer und vom Investor unterzeichnet worden.
6.
Beschleunigtes Verfahren
Der Bebauungsplan Nr. 902 - Hermannshöhe - soll gemäß § 13 a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Bebauungspläne für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für
andere Maßnahmen der Innenentwicklung können u. a. dann im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden, wenn eine zulässige Grundfläche im Sinne des §
19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder eine Größe der Grundfläche von
weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Es darf darüber hinaus keine Zulässigkeit von
Vorhaben
begründet
werden,
die
einer
Pflicht
zur
Durchführung
einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) oder dem Landesrecht unterliegen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Umnutzung einer derzeit noch durch einen KfzBetrieb mit Ausstellungsgebäude und Außengelände genutzten Fläche. Das Plangebiet hat
eine Größe von ca. 1,3 ha, so dass sich bei Festsetzung einer Grundflächenzahl (GFZ)
entsprechend den Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete von
0,4 eine maximal zulässige Grundfläche von insgesamt 5.200 qm ergibt. Art und Umfang
der geplanten Nutzungsausweisung Allgemeines Wohngebiet begründen keine Vorhaben,
die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG
oder dem UVPG NW unterliegen. Somit liegen die rechtlichen Voraussetzungen zur
Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vor.
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Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der
Öffentlichkeit (einschließlich Bürgerversammlung) abgesehen werden. Im vorliegenden Fall
soll diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft nicht erforderlich.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum bleibt hiervon unberührt.
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Vorlage Nr.: 20132874
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 902 - Universitätsstraße/Oskar-Hoffmann-Straße hier: a) Änderung des Plangebietes
b) Durchführung im beschleunigten Verfahren
Zu a)
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 902 wird auf den Bereich, der sich ca. 110 m südlich der
Hermannshöhe östlich der Franz-Vogt-Straße und westlich der Stichstraße der Hermannshöhe
erstreckt, verkleinert und in „Hermannshöhe“ umbenannt.
Die genauen Abgrenzungen der beiden Teilgebiete ergeben sich aus einer Karte, die Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplan Nr. 902 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Umstrukturierung des Gebietes zu einem Wohngebiet und die Sicherstellung einer adäquaten
Erschließung.
Zu b)
Der Bebauungsplan Nr. 902 - Hermannshöhe - wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
Baugesetzbuch durchgeführt.