Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
171 kB
Erstellt
24.12.14, 19:54
Aktualisiert
27.01.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20132914
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 961 – Varenholzstraßehier. Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Planung und Grundstücke
21.01.2014
28.01.2014
04.02.2014
30.09.2014
04.11.2014
Anlagen
Anlage 1: Entwurfskonzept
Anlage 2: Übersicht rechtskräftige Bebauungspläne
Anlage 3: Eigentum der Stadt Bochum
Anlage 4: Übersichtskarte
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20132914
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20132914
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 961 - Varenholzstraße ist die Anfrage der Eigentümerin eines Grundstücks an der Varenholzstraße auf Bebauung
der in ihrem Eigentum stehenden Flächen (vgl. Anlage 1) .
Das bestehende Planungsrecht steht dem Vorhaben entgegen. Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 575 b - Varenholzstraße - setzt für den Vorhabenbereich „Fläche für die
Landwirtschaft“ fest. Nur eine kleine Teilfläche des Gebäudes Varenholzstraße 102 liegt
außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 575 b (vgl. Anlage 2). Diese Fläche ist dem
Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Der Regionale Flächennutzungsplan der
Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (RFNP) stellt für den Bereich Grünfläche und in
Randlage Regionaler Grünzug/Bereich zum Schutz der Landschaft und der
landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dar.
Da eine Entwicklung des Bebauungsplanes auf Grundlage des RFNP nicht möglich ist,
muss vorab der RFNP geändert werden.
Mit dem Bebauungsplan sollen zusätzliche bebaubare Flächen im Siedlungsbereich der
Varenholzstraße/Am Hosiepen geschaffen werden. Der Bebauungsplanbereich umfasst
auch westlich und östlich des Vorhabengrundstücks liegende Flächen, die vom Vorhaben
tangiert werden.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich südöstlich der Varenholzstraße, östlich
der Sticherschließung Tizianweg. Im Plangebiet befinden sich ein Wohnhaus und die Ruine
eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes. Die westlich und östlich an das
Vorhabengrundstück (vgl. Punkt 1 und Anlage 1) grenzenden Flächen werden in das
Plangebiet einbezogen. Auf der westlich angrenzenden Fläche ist dominanter
Baumbestand vorhanden. Auf der östlich angrenzenden städtischen Fläche bestehen ein
Spielplatz und ein Bolzplatz (vgl. Punkt 4 und Anlage 3).
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 23.500 m².
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Es soll ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Das vorgelegt Entwurfskonzept
ist im Weiteren zu überarbeiten und städtebaulich anzupassen.
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4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Mit dem Bebauungsplan soll eine wohnbauliche Ergänzung für den Siedlungsbereich
Varenzholzstraße/Im Hosiepen geschaffen werden.
Das Plangebiet ist Teil des Landschaftsplanes Bochum-West. Das Vorhabengrundstück
liegt im Entwicklungsraum 1.1.9., der das Ziel formuliert die vorhandenen Gehölzbestände
zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, da der Raum Teil des regionalen
Grünflächensystems ist und Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und für die
ökologische Vernetzung entfaltet.
Die westliche Plangebietsfläche stellt gemäß Landschaftsplan / Entwicklungsraum 1.2.16
ein parkartig gestaltetes kleines Wäldchen als Teil eines regionalen Grünflächensystems
dar, dass beizubehalten ist.
Der Landschaftsplan / Entwicklungsraum 1.2.15 nennt für das östliche Plangebiet Spielund Liegewiesen als Teil des regionalen Grünflächensystems, dessen Funktion als
Parkanlage beizubehalten ist.
Durch den Bebauungsplan werden der freien Landschaft Teile entzogen und somit der
Regionale Grünzug eingeschränkt. Die tatsächlichen Auswirkungen auf Natur und
Landschaft sind im Bebauungsplanverfahren zu eruieren.
Rechtskraft kann der Bebauungsplan nur entfalten, wenn im Vorfeld der RFNP unter
Beachtung der o. g. Aspekte angepasst wird.
Die Lage des Bolzplatzes führt zu Konflikten mit der angefragten Wohnbebauung. Im 400 m
Radius um das Plangebiet leben mehr als 250 Kinder, so dass es ausgeschlossen
erscheint aus Immissionsschutzgründen auf einen Bolzplatz zugunsten der Neubebauung
zu verzichten. Ob eine Verlagerung des Bolzplatzes auf Kosten des Investors oder die
Schaffung eines ausreichenden Emissionsschutzes, z.B. durch Abstand und der Anlage
eines Lärmschutzwalls ausreichend ist, muss im weiteren Verfahren geklärt werden.
Der westliche Planbereich, der im Wesentlichen ein städtisches Gründstück umfasst, liegt
im Bebauungsplan Nr. 32 mit der Ausweisung „Fläche für die Forstwirtschaft“. Es verliert
durch die Planung seine Vernetzung mit der freien Landschaft. Darüber hinaus bedingt der
Baumbestand Beeinträchtigungen für die geplante Wohnbebauung. Die städtebaulich
geeignete Einbindung dieser Fläche ist im Verfahren detailliert zu betrachten.
Die durch das Planverfahren entstehenden Kosten (z. B. Gutachten, Umweltbericht,
Ausgleichsmaßnahmen) sind durch den Verfahrensveranlasser zu tragen. Die Reglungen
zum Wohnbaulandkonzept sind zu beachten und vor weiteren Planungsschritten vertraglich
zu fixieren.
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Vorlage Nr.: 20132914
5.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren einschließlich Umweltbericht durchgeführt.
Die Voraussetzungen für ein vereinfachtes bzw. beschleunigtes Verfahren sind nicht
gegeben.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 961 – Varenholzstraßehier. Aufstellungsbeschluss
Für ein Gebiet südöstlich der Varenholzstraße ist der Bebauungsplan Nr. 961 - Varenholzstraße aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist (Anlage 4).
Ziel des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung des Wohnstandortes Varenholzstraße/Am
Hosiepen.