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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
171 kB
Erstellt
24.12.14, 19:54
Aktualisiert
27.01.18, 11:03

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132914 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 961 – Varenholzstraßehier. Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschriften § 2 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Planung und Grundstücke Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Planung und Grundstücke 21.01.2014 28.01.2014 04.02.2014 30.09.2014 04.11.2014 Anlagen Anlage 1: Entwurfskonzept Anlage 2: Übersicht rechtskräftige Bebauungspläne Anlage 3: Eigentum der Stadt Bochum Anlage 4: Übersichtskarte Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132914 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132914 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 961 - Varenholzstraße ist die Anfrage der Eigentümerin eines Grundstücks an der Varenholzstraße auf Bebauung der in ihrem Eigentum stehenden Flächen (vgl. Anlage 1) . Das bestehende Planungsrecht steht dem Vorhaben entgegen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 575 b - Varenholzstraße - setzt für den Vorhabenbereich „Fläche für die Landwirtschaft“ fest. Nur eine kleine Teilfläche des Gebäudes Varenholzstraße 102 liegt außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 575 b (vgl. Anlage 2). Diese Fläche ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (RFNP) stellt für den Bereich Grünfläche und in Randlage Regionaler Grünzug/Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dar. Da eine Entwicklung des Bebauungsplanes auf Grundlage des RFNP nicht möglich ist, muss vorab der RFNP geändert werden. Mit dem Bebauungsplan sollen zusätzliche bebaubare Flächen im Siedlungsbereich der Varenholzstraße/Am Hosiepen geschaffen werden. Der Bebauungsplanbereich umfasst auch westlich und östlich des Vorhabengrundstücks liegende Flächen, die vom Vorhaben tangiert werden. 2. Plangebiet Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich südöstlich der Varenholzstraße, östlich der Sticherschließung Tizianweg. Im Plangebiet befinden sich ein Wohnhaus und die Ruine eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes. Die westlich und östlich an das Vorhabengrundstück (vgl. Punkt 1 und Anlage 1) grenzenden Flächen werden in das Plangebiet einbezogen. Auf der westlich angrenzenden Fläche ist dominanter Baumbestand vorhanden. Auf der östlich angrenzenden städtischen Fläche bestehen ein Spielplatz und ein Bolzplatz (vgl. Punkt 4 und Anlage 3). Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 23.500 m². 3. Inhalte des Bebauungsplanes Es soll ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Das vorgelegt Entwurfskonzept ist im Weiteren zu überarbeiten und städtebaulich anzupassen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132914 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Mit dem Bebauungsplan soll eine wohnbauliche Ergänzung für den Siedlungsbereich Varenzholzstraße/Im Hosiepen geschaffen werden. Das Plangebiet ist Teil des Landschaftsplanes Bochum-West. Das Vorhabengrundstück liegt im Entwicklungsraum 1.1.9., der das Ziel formuliert die vorhandenen Gehölzbestände zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, da der Raum Teil des regionalen Grünflächensystems ist und Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und für die ökologische Vernetzung entfaltet. Die westliche Plangebietsfläche stellt gemäß Landschaftsplan / Entwicklungsraum 1.2.16 ein parkartig gestaltetes kleines Wäldchen als Teil eines regionalen Grünflächensystems dar, dass beizubehalten ist. Der Landschaftsplan / Entwicklungsraum 1.2.15 nennt für das östliche Plangebiet Spielund Liegewiesen als Teil des regionalen Grünflächensystems, dessen Funktion als Parkanlage beizubehalten ist. Durch den Bebauungsplan werden der freien Landschaft Teile entzogen und somit der Regionale Grünzug eingeschränkt. Die tatsächlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind im Bebauungsplanverfahren zu eruieren. Rechtskraft kann der Bebauungsplan nur entfalten, wenn im Vorfeld der RFNP unter Beachtung der o. g. Aspekte angepasst wird. Die Lage des Bolzplatzes führt zu Konflikten mit der angefragten Wohnbebauung. Im 400 m Radius um das Plangebiet leben mehr als 250 Kinder, so dass es ausgeschlossen erscheint aus Immissionsschutzgründen auf einen Bolzplatz zugunsten der Neubebauung zu verzichten. Ob eine Verlagerung des Bolzplatzes auf Kosten des Investors oder die Schaffung eines ausreichenden Emissionsschutzes, z.B. durch Abstand und der Anlage eines Lärmschutzwalls ausreichend ist, muss im weiteren Verfahren geklärt werden. Der westliche Planbereich, der im Wesentlichen ein städtisches Gründstück umfasst, liegt im Bebauungsplan Nr. 32 mit der Ausweisung „Fläche für die Forstwirtschaft“. Es verliert durch die Planung seine Vernetzung mit der freien Landschaft. Darüber hinaus bedingt der Baumbestand Beeinträchtigungen für die geplante Wohnbebauung. Die städtebaulich geeignete Einbindung dieser Fläche ist im Verfahren detailliert zu betrachten. Die durch das Planverfahren entstehenden Kosten (z. B. Gutachten, Umweltbericht, Ausgleichsmaßnahmen) sind durch den Verfahrensveranlasser zu tragen. Die Reglungen zum Wohnbaulandkonzept sind zu beachten und vor weiteren Planungsschritten vertraglich zu fixieren. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132914 5. Verfahrensart Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren einschließlich Umweltbericht durchgeführt. Die Voraussetzungen für ein vereinfachtes bzw. beschleunigtes Verfahren sind nicht gegeben. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132914 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 961 – Varenholzstraßehier. Aufstellungsbeschluss Für ein Gebiet südöstlich der Varenholzstraße ist der Bebauungsplan Nr. 961 - Varenholzstraße aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage 4). Ziel des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung des Wohnstandortes Varenholzstraße/Am Hosiepen.