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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
173 kB
Erstellt
25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132722 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 940 - Alte Wittener Straße hier: Satzung zur Anordnung der Außerkraftsetzung der Veränderungssperre Beschlussvorschriften §§ 14 ff BauGB Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Ost Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat 13.12.2013 21.01.2014 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Übersichtskarte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132722 Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung hat am 18.01.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 940 - Alte Wittener Straße - beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 840 wurde am 08.02.2012 öffentlich bekannt gemacht. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war eine Bauvoranfrage zur Errichtung des zweiten Bauabschnittes eines Multi-Service-Centers an der Alten Wittener Straße auf dem Grundstück der Adam Opel AG. Angesiedelt werden sollten hier ein Tierfutter-Discounter, ein Metall- und Eisenwaren-Handel, Bürobedarf-Handel, ein Fitnessstudio, ein Solarium, ein Hotel, ein Schnellrestaurant sowie ein Lebensmittel-Discounter. Die geplanten Nutzungen entsprachen jedoch nur zum Teil den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Bochum für diesen Standort. Insbesondere die Ansiedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel widerspricht den Zielsetzungen des Masterplanes Einzelhandel 2006, fortgeschrieben 2012. Den Zielsetzungen entsprechend, sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentrenoder nahversorgungsrelevanten Sortimenten in den im Masterplan definierten Versorgungszentren angesiedelt werden. Darüber hinaus bestand zu befürchten, dass durch die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes sowie der Fachmärkte der Standort eine negative Vorprägung für die weitere Entwicklung des OpelStandorts in Bochum-Laer hervorrufen könnte. Die Zurückstellung des Bauvorhabens erfolgte am 15.02.2012. Da nach Ablauf dieser Frist das Vorhaben zu genehmigen gewesen wäre, wurde eine Veränderungssperre erforderlich. Am 13.12.2012 hat der Rat der Stadt Bochum daher zur Sicherung der Planung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 940 eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Anordnung der Veränderungssperre erfolgte am 28.01.2013. Mit Bescheid vom 04.02.2013 wurde die Bauvoranfrage abgelehnt. Rechtsmittel wurden vom Antragsteller nicht eingelegt. Inzwischen ist die Option des Investors, das Antragsgrundstück von der Adam Opel AG zu erwerben, erloschen und wird nach Auskunft der Adam Opel AG auch nicht mehr erneuert. Aufgrund des Zurückstellungsbescheids und der laufenden Veränderungssperre müsste das Bebauungsplanverfahren bis Februar 2015 abgeschlossen werden; ansonsten bestünden keine Plansicherungsinstrumente mehr. Zwischenzeitlich wurde für die Flächen der drei Opel Werke in Bochum Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne gefasst. Ziel ist es, für sämtliche Flächen ein umfassendes städtebauliches Entwicklungskonzept aufzustellen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132722 Alle drei Standorte benötigen ein neues Erschließungssystem, das Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen eine Ansiedlung ermöglicht. Die Vermarktung einzelner Flächen oder Teilflächen der drei Opel-Standorte kann erst dann erfolgen, wenn ein abgestimmtes städtebauliches Entwicklungskonzept für alle drei Standorte vorliegt und beschlossen wurde. Mit dieser Zielvorstellung sind unabgestimmte Vorab-Vermarktungen von Teilflächen (Filettierung) nicht vereinbar. Zwischen Stadtverwaltung und Opel besteht Konsens, dass auch die Opel-Grundstücke zwischen Wittener Straße und Alte Wittener Straße in das städtebauliche Entwicklungskonzept einbezogen werden sollen. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe und den noch zu erfolgenden Abstimmungsprozessen einschließlich der Gründung der Entwicklungsgesellschaft „Bochum Perspektive 2022“ ist nicht damit zu rechnen, dass bis Februar 2015 ein auf dem städtebaulichen Entwicklungskonzept basierendes Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden kann. Gegenüber der Stadt Bochum hat die Adam Opel AG erklärt, dass die Vermarktung der Werksflächen auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes ausschließlich aus der Entwicklungsgesellschaft heraus erfolgen soll. Daher ist die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 940 nicht mehr erforderlich und soll außer Kraft gesetzt werden, um die notwendige Zeit zur Erarbeitung, Abstimmung und Beschlussfassung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu gewinnen. Sollte trotz anderslautenden Verabredungen dennoch eine vorzeitige, nicht abgestimmte und städtebaulich nicht zu vertretende Vermarktung von Teilflächen erfolgen, besteht die Möglichkeit, erneut eine Veränderungssperre zu erlassen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132722 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 940 - Alte Wittener Straße hier: Satzung zur Anordnung der Außerkraftsetzung der Veränderungssperre Aufgrund der §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), in der jetzt geltenden Fassung (BGBI. III / FNA. 213-1), in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in der jetzt geltenden Fassung (SGV. NRW S. 2023), wird als Satzung beschlossen: Satzung zur Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 940 vom 21.01.2013 §1 Außerkraftsetzung der Veränderungssperre Die Veränderungssperre vom 21.01.2013 für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 940 wird außer Kraft gesetzt. §2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Außerkraftsetzung der Veränderungssperre ergibt sich aus einer Karte, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. §3 In-Kraft-Treten Die Außerkraftsetzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.