Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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173 kB
Erstellt
25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20132722
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 940 - Alte Wittener Straße hier: Satzung zur Anordnung der Außerkraftsetzung der Veränderungssperre
Beschlussvorschriften
§§ 14 ff BauGB
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
13.12.2013
21.01.2014
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20132722
Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung hat am 18.01.2012 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 940 - Alte Wittener Straße - beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 840 wurde am 08.02.2012 öffentlich bekannt
gemacht.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war eine Bauvoranfrage zur Errichtung des
zweiten Bauabschnittes eines Multi-Service-Centers an der Alten Wittener Straße auf dem
Grundstück der Adam Opel AG. Angesiedelt werden sollten hier ein Tierfutter-Discounter, ein
Metall- und Eisenwaren-Handel, Bürobedarf-Handel, ein Fitnessstudio, ein Solarium, ein Hotel, ein
Schnellrestaurant sowie ein Lebensmittel-Discounter.
Die geplanten Nutzungen entsprachen jedoch nur zum Teil den städtebaulichen Zielvorstellungen
der Stadt Bochum für diesen Standort. Insbesondere die Ansiedlung von zentrenrelevantem
Einzelhandel widerspricht den Zielsetzungen des Masterplanes Einzelhandel 2006,
fortgeschrieben 2012. Den Zielsetzungen entsprechend, sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentrenoder nahversorgungsrelevanten Sortimenten in den im Masterplan definierten Versorgungszentren
angesiedelt werden.
Darüber hinaus bestand zu befürchten, dass durch die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes sowie
der Fachmärkte der Standort eine negative Vorprägung für die weitere Entwicklung des OpelStandorts in Bochum-Laer hervorrufen könnte.
Die Zurückstellung des Bauvorhabens erfolgte am 15.02.2012. Da nach Ablauf dieser Frist das
Vorhaben zu genehmigen gewesen wäre, wurde eine Veränderungssperre erforderlich.
Am 13.12.2012 hat der Rat der Stadt Bochum daher zur Sicherung der Planung für das Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 940 eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Die öffentliche
Bekanntmachung der Satzung zur Anordnung der Veränderungssperre erfolgte am 28.01.2013.
Mit Bescheid vom 04.02.2013 wurde die Bauvoranfrage abgelehnt. Rechtsmittel wurden vom
Antragsteller nicht eingelegt.
Inzwischen ist die Option des Investors, das Antragsgrundstück von der Adam Opel AG zu
erwerben, erloschen und wird nach Auskunft der Adam Opel AG auch nicht mehr erneuert.
Aufgrund des Zurückstellungsbescheids und der laufenden Veränderungssperre müsste das
Bebauungsplanverfahren bis Februar 2015 abgeschlossen werden; ansonsten bestünden keine
Plansicherungsinstrumente mehr.
Zwischenzeitlich wurde für die Flächen der drei Opel Werke in Bochum Aufstellungsbeschlüsse für
Bebauungspläne gefasst. Ziel ist es, für sämtliche Flächen ein umfassendes städtebauliches
Entwicklungskonzept aufzustellen.
Stadt Bochum
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20132722
Alle drei Standorte benötigen ein neues Erschließungssystem, das Unternehmen unterschiedlicher
Größen und Branchen eine Ansiedlung ermöglicht. Die Vermarktung einzelner Flächen oder
Teilflächen der drei Opel-Standorte kann erst dann erfolgen, wenn ein abgestimmtes
städtebauliches Entwicklungskonzept für alle drei Standorte vorliegt und beschlossen wurde. Mit
dieser Zielvorstellung sind unabgestimmte Vorab-Vermarktungen von Teilflächen (Filettierung)
nicht vereinbar.
Zwischen Stadtverwaltung und Opel besteht Konsens, dass auch die Opel-Grundstücke zwischen
Wittener Straße und Alte Wittener Straße in das städtebauliche Entwicklungskonzept einbezogen
werden sollen.
Aufgrund der Komplexität der Aufgabe und den noch zu erfolgenden Abstimmungsprozessen
einschließlich der Gründung der Entwicklungsgesellschaft „Bochum Perspektive 2022“ ist nicht
damit zu rechnen, dass bis Februar 2015 ein auf dem städtebaulichen Entwicklungskonzept
basierendes Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden kann.
Gegenüber der Stadt Bochum hat die Adam Opel AG erklärt, dass die Vermarktung der
Werksflächen auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes ausschließlich aus der
Entwicklungsgesellschaft heraus erfolgen soll.
Daher ist die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 940 nicht mehr
erforderlich und soll außer Kraft gesetzt werden, um die notwendige Zeit zur Erarbeitung,
Abstimmung und Beschlussfassung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu gewinnen.
Sollte trotz anderslautenden Verabredungen dennoch eine vorzeitige, nicht abgestimmte und
städtebaulich nicht zu vertretende Vermarktung von Teilflächen erfolgen, besteht die Möglichkeit,
erneut eine Veränderungssperre zu erlassen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20132722
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 940 - Alte Wittener Straße hier: Satzung zur Anordnung der Außerkraftsetzung der Veränderungssperre
Aufgrund der §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl I S. 2414), in der jetzt geltenden Fassung (BGBI. III / FNA. 213-1), in
Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in der jetzt geltenden
Fassung (SGV. NRW S. 2023), wird als Satzung beschlossen:
Satzung zur Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für das Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 940 vom 21.01.2013
§1
Außerkraftsetzung der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre vom 21.01.2013 für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 940 wird außer
Kraft gesetzt.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Außerkraftsetzung der Veränderungssperre ergibt sich aus
einer Karte, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist.
§3
In-Kraft-Treten
Die Außerkraftsetzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.