Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
24.12.14, 19:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

öffnen download melden Dateigröße: 172 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132892 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße Beschlussvorschriften §§ 14 und 16 BauGB Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat 16.01.2014 21.01.2014 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Übersichtsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132892 1. Anlass für die Veränderungssperre Ziel des Bebauungsplanes Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße - ist die Weiterentwicklung einer attraktiven gemischten Nutzungsstruktur in Randlage der Bochumer Innenstadt. Anlass für die Anordnung einer Veränderungssperre ist der Antrag auf Nutzungsänderung von Spielhallen in Hotel an der Gußstahlstraße, das zu einer schleichenden Ausweitung des Rotlichtviertels führen könnte. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. 959 ist die Anordnung der Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 959 erforderlich. 2. Geltungsbereich der Veränderungssperre Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den Plangebietsteil des Bebauungsplanes Nr. 959, der an der Gußstahlstraße liegt und damit an das Bochumer Bordellviertel “Im Winkel” unmittelbar angrenzt. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil des Beschlusses ist. 3. Erfordernis der Veränderungssperre Der Antrag auf Nutzungsänderung von Spielhalle in „Hotelführung mit 17 Gästezimmern“ wurde auf Grundlage entgegen stehenden Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 691 - Alleestraße/Gußstahlstraße - abgelehnt. Gegen die Ablehnung wurde Klage erhoben. In der Klagebegründung wird auf Mängel des Vorhabenund Erschließungsplanes verwiesen, die seine Funktionslosigkeit begründen. Es steht zu vermuten, dass sich das Gericht dieser Auffassung anschließt. Da dann auf Grundlage von § 34 BauGB (Vorhaben im Bebauungszusammenhang) die Hotelnutzung zuzulassen wäre, ist die Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 959 Alleestraße/Gußstahlstraße - und die Anordnung einer Veränderungsperre für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 959 zwingend erforderlich. 4. Ziele des Bebauungsplanes Ziel des Bebauungsplanes Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße - ist die Weiterentwicklung einer attraktiven gemischten Nutzungsstruktur in Randlage der Bochumer Innenstadt. Hierzu ist die Steuerung des Einzelhandels zum Schutz und zur Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche erforderlich. Ebenso ist die Steuerung von Vergnügungsstätten zur Verhinderung von Trading-Down-Effekten innerhalb des Plangebietes, aber auch in Bezug auf die umliegenden Baugebiete der Bochumer Innenstadt notwendig. Zur Verhinderung von Trading-Down-Effekten gehört auch der Ausschluss von Betrieben mit sexuellen Dienstleistungen und auch von Hotels zur räumlichen Beschränkung des Rotlichtviertels. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132892 5. Inhalte des Bebauungsplanes Es soll ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Für das Plangebiet ist die gegliederte Festsetzung mehrerer Baugebiete (u. a. Sondergebiet, Kerngebiet) gem. BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw. störender Nutzungen vorgesehen. 6. Auswirkungen der der Veränderungssperre Durch die Veränderungssperre wird die Planung zur Erstellung des Bebauugsplanes Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße - gesichert. Mit der Veränderungssperre kann Vorhaben begegnet werden, die der Planung entgegen stehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132892 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße Aufgrund der '' 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB), zuletzt bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der jetzt geltenden Fassung (BGBl. III / FNA. 213-1), in Verbindung mit dem ' 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW.), zuletzt bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der jetzt geltenden Fassung (SGV. NRW. S. 2023), wird folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße '1 Anordnung der Veränderungssperre Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 04.12.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wird für den Bereich an der Gußstahlstraße des Bebauungsplanes Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße - eine Veränderungssperre als Satzung erlassen. '2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf ein Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 959 - Alleestraße/Gußstahlstraße - entlang der Gußstahlstraße und ergibt sich aus einer Karte, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. '3 Rechtswirkung der Veränderungssperre In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des ' 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. '4 Geltungsdauer Diese Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Diese Satzung tritt außer Kraft, sobald und soweit der in ' 1 genannte Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren.