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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
24.12.14, 19:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132877 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 936 - Henry Bessemer Park hier: Satzungsbeschluss Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.02.2014 21.01.2014 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Anlage 1: Begründung zum Bebauungsplan Anlage 2: Planzeichnung Anlage 3: Übersichtsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132877 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Auslaufen eines städtebaulichen Vertrages, der bisher die Entwicklung des Einzelhandels im Sinne des Masterplans Einzelhandel regelte. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 936 - Henry Bessemer Park - ist es, die Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten an diesem Standort, also außerhalb der definierten Zentren des Masterplanes Einzelhandel, zu unterbinden und die zentralen Versorgungsbereiche zu schützen und zu entwickeln. Das sogenannte Handwerkerprivileg ist hierbei zu berücksichtigen. Die Entwicklung und Neuansiedelung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten soll hingegen ausnahmsweise zulässig sein, um die im Masterplan Einzelhandel zugewiesene Nahversorgungsfunktion als Satellitenstandort des Stadtteilzentrums Hattinger Straße erfüllen zu können. 2. Plangebiet Der ca. 2,6 ha große Planbereich liegt südwestlich der Innenstadt Bochums und wird begrenzt: - im Norden durch die Ursulastraße im Südwesten durch die Bessemerstraße im Südosten durch die vorhandene Gleisanlage, die zudem die Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr. 777 „Citytor-Süd“ darstellt. Die Abgrenzung erfolgte entsprechend der strukturellen Gegebenheiten und umfasst die gewerblich genutzten Bereiche in diesem Gebiet. Die jetzige Situation ist durch verschiedene Büronutzungen, Einzel- und Großhandel sowie weitere gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Flächen des Plangebietes sind größtenteils versiegelt. Lediglich im Zentrum sowie in den Randbereichen der Fläche wurden aus gestalterischen Gründen vereinzelte Baumpflanzungen vorgenommen. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan Nr. 936 enthält lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 a BauGB. Daher wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Für die planerische Zielsetzung sind die Festsetzungen in Form eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs.1 BauGB nicht erforderlich. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132877 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Durch den Bebauungsplan wird dem Grundeigentümer ein bisher bestehendes Baurecht entzogen. Allerdings wird nicht in ausgeübte Nutzungen eingegriffen. Der Entzug des Baurechtes ist gerechtfertigt, da der öffentliche Belang des Zentrenschutzes höher zu gewichten ist, als der private Belang nach einer uneingeschränkten Nutzung des Grundstückes. Durch den Bebauungsplan werden keine Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet. Negative Umweltauswirkungen sind daher durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 936 nicht zu erwarten. 5. Planverfahren Das Planverfahren wird nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt, da der Bebauungsplan lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 a BauGB zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche enthält und dementsprechend keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage I zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet wird. Ebenfalls gibt es keine Anhaltspunkte, dass durch die getroffenen Festsetzungen eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter besteht. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (§ 13 Abs. 2 BauGB). Eine Umweltprüfung wurde entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB nicht durchgeführt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum bleibt hiervon unberührt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 21.10.2013 bis 25.11.2013 statt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Relevante Stellungnahmen wurden nicht abgegeben. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20132877 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 936 - Henry Bessemer Park hier: Satzungsbeschluss Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 936 - Henry Bessemer Park - in der Fassung vom 05.12.2013 wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch). Es wird die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 936 gemäß Anlage 1 beschlossen (§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch).