Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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162 kB
Erstellt
24.12.14, 19:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 27)
Vorlage Nr.: 20132979
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zum Entwurf des
Landesentwicklungsplans (LEP)
Beschlussvorschriften
§ 10 Abs. 1 ROG
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
21.01.2014
23.01.2014
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Entwurf Gemeinsame Stellungnahme LEP NRW
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 27)
Vorlage Nr.: 20132979
Sachverhaltsdarstellung
Die Landesregierung NRW hat am 25. Juni 2013 den Entwurf eines neuen
Landesentwicklungsplans (LEP) gebilligt. Die im LEP-Entwurf formulierten Ziele der Raumordnung
sind damit bereits als in Aufstellung befindliche Ziele insbesondere in der Regional- und
Bauleitplanung zu berücksichtigen. Der Entwurf
soll den seit 1995 gültigen
Landesentwicklungsplan und das am 31.12.2011 ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm
(LEPro) ersetzen. Der 2013 in Kraft getretene Sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel
wurde in den LEP-Entwurf integriert. Der LEP-Entwurf bündelt damit alle raumordnerischen Ziele
auf Landesebene in einem einheitlichen Planwerk.
Mit Schreiben aus dem August 2013 hat das Land die Städte und die Geschäftsstelle der
Planungsgemeinschaft dazu aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 10
Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) bis zum 28. Februar 2014 Stellung zum Entwurf des LEP zu
nehmen. Im selben Zeitraum hat auch die Öffentlichkeit Gelegenheit Stellung zu nehmen.
Da die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch den Regionalen Flächennutzungsplan
(RFNP) Träger der Regionalplanung ist und als solcher explizit vom Land beteiligt wurde und da
die zwangsläufig recht abstrakten Ziele des LEP nicht primär spezifische lokale, sondern eher
strukturelle Auswirkungen haben, wurde durch die für Planung zuständigen Beigeordneten der
Planungsgemeinschaft vereinbart, den Gremien die Abgabe einer gemeinsame förmlichen
Stellungnahme der Planungsgemeinschaft zum LEP vorzuschlagen.
Aus terminlichen Gründen war es jedoch nicht möglich, diese Stellungnahme vor Einbringung in
die kommunalen Gremien im verfahrensbegleitenden Ausschuss (vbA) RFNP vorzuberaten.
Stattdessen erfolgt die Beratung im vbA parallel zur Befassung in den kommunalen Gremien der
beteiligten Städte. Über diese Vorgehensweise ist der vbA RFNP auf seiner Sitzung am
20.09.2013 bereits informiert worden.
Ergänzend zur formalen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft haben die für Planung
zuständigen Beigeordneten der Städteregion Ruhr 2030 ein gemeinsames Positionspapier der
kreisfreien Städte und Kreise des Ruhrgebiets verabschiedet, das gegenüber dem RVR und dem
Land dokumentieren soll, dass in den Kommunen der Region ein breiter Konsens in der
Positionierung zu wesentlichen Inhalten des LEP-Entwurfs besteht. Dieses Positionspapier wurde
dem RVR bereits angereicht. Das Positionspapier ist widerspruchsfrei zur formalen Stellungnahme
der Planungsgemeinschaft (siehe auch Mitteilung der Verwaltung Vorlage Nr 20132981).
In Bochum sind die Fachausschüsse am 28.11. und 04.12.2013 bereits über den oben
beschriebenen Sachverhalt und den weiteren Ablauf mittels einer Mitteilungsvorlage (Nr.
20132727) in Kenntnis gesetzt worden. Anlage dieser Mitteilungsvorlage war der bis dahin aktuelle
Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft. Darüber hinaus wurden die
einzelnen Fraktionen und Gruppierungen im Rat mit Schreiben vom 21.11. 2013 informiert und es
wurde jeweils ein Satz der Verfahrenunterlagen zur Verfügung gestellt, mit dem Hinweis, dass
zusätzliche Aspekte oder Positionen aus dem politischen Raum ggf. im Rahmen einer
ergänzenden kommunalen Stellungnahme der Stadt Bochum durch den Rat beschlossen werden
können.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 27)
Vorlage Nr.: 20132979
Nunmehr liegt der interkommunal abgestimmte Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der
Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zum Entwurf des neuen LEP zur Beschlussfassung in
den Gremien der sechs Kommunen der Planungsgemeinschaft vor.
Gegenüber der zwischenzeitlich eingebrachten Fassung hat sich inhaltlich Folgendes geändert:
Stellungnahme neu:
–
Seite. 5, 4. Absatz
Ergänzung des Absatzes hinsichtlich der Gewährleistung einer sachgerechten Aufteilung
der Gewerblichen Bauflächenbedarfe auf GIB und ASB
–
S. 8, 2. Abs. und S. 10, 4. Abs.
Zusätzliche Aufnahme des Hafens Wanne-West als landesbedeutsamer Hafen
–
S. 9, letzter Abs. und S. 10, 1. Abs.
Neue Erkenntnisse in Gelsenkirchen bzgl. der Darstellung eines Kraftwerkstandortes in
GE-Heßler (LEP 95)
–
S. 10, 2. Abs.
Aufnahme des Resser Wäldchens (Stadtgebiet Herne und Gelsenkirchen) als Bereich für
den Schutz der Natur
Anlage:
Entwurf gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen im
Rahmen der Beteiligung gem. § 10 Abs. 1 ROG
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 27)
Vorlage Nr.: 20132979
Bezeichnung der Vorlage
Gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zum Entwurf des
Landesentwicklungsplans (LEP)
Der Rat der Stadt Bochum beschließt, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme gegenüber der
Landesplanungsbehörde als gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion
Ruhr abzugeben.