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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
24.12.14, 19:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 27) Vorlage Nr.: 20132979 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Beschlussvorschriften § 10 Abs. 1 ROG Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss Rat 21.01.2014 23.01.2014 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Entwurf Gemeinsame Stellungnahme LEP NRW Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 27) Vorlage Nr.: 20132979 Sachverhaltsdarstellung Die Landesregierung NRW hat am 25. Juni 2013 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) gebilligt. Die im LEP-Entwurf formulierten Ziele der Raumordnung sind damit bereits als in Aufstellung befindliche Ziele insbesondere in der Regional- und Bauleitplanung zu berücksichtigen. Der Entwurf soll den seit 1995 gültigen Landesentwicklungsplan und das am 31.12.2011 ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ersetzen. Der 2013 in Kraft getretene Sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel wurde in den LEP-Entwurf integriert. Der LEP-Entwurf bündelt damit alle raumordnerischen Ziele auf Landesebene in einem einheitlichen Planwerk. Mit Schreiben aus dem August 2013 hat das Land die Städte und die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft dazu aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) bis zum 28. Februar 2014 Stellung zum Entwurf des LEP zu nehmen. Im selben Zeitraum hat auch die Öffentlichkeit Gelegenheit Stellung zu nehmen. Da die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) Träger der Regionalplanung ist und als solcher explizit vom Land beteiligt wurde und da die zwangsläufig recht abstrakten Ziele des LEP nicht primär spezifische lokale, sondern eher strukturelle Auswirkungen haben, wurde durch die für Planung zuständigen Beigeordneten der Planungsgemeinschaft vereinbart, den Gremien die Abgabe einer gemeinsame förmlichen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft zum LEP vorzuschlagen. Aus terminlichen Gründen war es jedoch nicht möglich, diese Stellungnahme vor Einbringung in die kommunalen Gremien im verfahrensbegleitenden Ausschuss (vbA) RFNP vorzuberaten. Stattdessen erfolgt die Beratung im vbA parallel zur Befassung in den kommunalen Gremien der beteiligten Städte. Über diese Vorgehensweise ist der vbA RFNP auf seiner Sitzung am 20.09.2013 bereits informiert worden. Ergänzend zur formalen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft haben die für Planung zuständigen Beigeordneten der Städteregion Ruhr 2030 ein gemeinsames Positionspapier der kreisfreien Städte und Kreise des Ruhrgebiets verabschiedet, das gegenüber dem RVR und dem Land dokumentieren soll, dass in den Kommunen der Region ein breiter Konsens in der Positionierung zu wesentlichen Inhalten des LEP-Entwurfs besteht. Dieses Positionspapier wurde dem RVR bereits angereicht. Das Positionspapier ist widerspruchsfrei zur formalen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft (siehe auch Mitteilung der Verwaltung Vorlage Nr 20132981). In Bochum sind die Fachausschüsse am 28.11. und 04.12.2013 bereits über den oben beschriebenen Sachverhalt und den weiteren Ablauf mittels einer Mitteilungsvorlage (Nr. 20132727) in Kenntnis gesetzt worden. Anlage dieser Mitteilungsvorlage war der bis dahin aktuelle Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft. Darüber hinaus wurden die einzelnen Fraktionen und Gruppierungen im Rat mit Schreiben vom 21.11. 2013 informiert und es wurde jeweils ein Satz der Verfahrenunterlagen zur Verfügung gestellt, mit dem Hinweis, dass zusätzliche Aspekte oder Positionen aus dem politischen Raum ggf. im Rahmen einer ergänzenden kommunalen Stellungnahme der Stadt Bochum durch den Rat beschlossen werden können. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 27) Vorlage Nr.: 20132979 Nunmehr liegt der interkommunal abgestimmte Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zum Entwurf des neuen LEP zur Beschlussfassung in den Gremien der sechs Kommunen der Planungsgemeinschaft vor. Gegenüber der zwischenzeitlich eingebrachten Fassung hat sich inhaltlich Folgendes geändert: Stellungnahme neu: – Seite. 5, 4. Absatz Ergänzung des Absatzes hinsichtlich der Gewährleistung einer sachgerechten Aufteilung der Gewerblichen Bauflächenbedarfe auf GIB und ASB – S. 8, 2. Abs. und S. 10, 4. Abs. Zusätzliche Aufnahme des Hafens Wanne-West als landesbedeutsamer Hafen – S. 9, letzter Abs. und S. 10, 1. Abs. Neue Erkenntnisse in Gelsenkirchen bzgl. der Darstellung eines Kraftwerkstandortes in GE-Heßler (LEP 95) – S. 10, 2. Abs. Aufnahme des Resser Wäldchens (Stadtgebiet Herne und Gelsenkirchen) als Bereich für den Schutz der Natur Anlage: Entwurf gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Beteiligung gem. § 10 Abs. 1 ROG Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 27) Vorlage Nr.: 20132979 Bezeichnung der Vorlage Gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Der Rat der Stadt Bochum beschließt, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme gegenüber der Landesplanungsbehörde als gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr abzugeben.