Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
24.12.14, 19:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 27)
Vorlage Nr. 20132981
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Überarbeiteter Entwurf einer gemeinsamen Position der Städteregion Ruhr 2030 zum LEPEntwurf - Stand 16.12.13
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
21.01.2014
23.01.2014
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Gemeinsame Position Städteregion Ruhr 2030 LEP NRW
Wortlaut
Die Städteregion Ruhr 2030 bildet ein Netzwerk der Planungsverwaltungen und umfasst
mittlerweile neben den kreisfreien Städten auch die Kreise im Gebiet des RVR. Neben dem
Regionalen Flächennutzungsplan fußt z. B. auch der regionale Wohnungsmarktbericht auf
diesem Netzwerk.
Mit dem Positionspapier möchten die Mitglieder der Städteregion Ruhr 2030 ihre
gemeinsame Auffassung zu wesentlichen Punkten des Entwurfs des Landesentwicklungsplanes (LEP) an das Land NRW kommunizieren. Das Positionspapier basiert auf der
Stellungnahme der Planungsgemeinschaft zum RFNP (vgl. Beschlussvorlage Nr.
20132979). Es wurde so modifiziert, dass es auch für die weiteren kreisfreien Städte und die
Kreise anwendbar ist. Die beiden Papiere sind in sich widerspruchsfrei.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 27)
Vorlage Nr. 20132981
Das Interesse, als Ruhrgebiet gegenüber dem Land eine gemeinsame Position zu vertreten,
besteht auch beim RVR. Vor diesem Hintergrund wurde vereinbart, die gegenseitigen
Positionen untereinander abzustimmen. Das beigefügte Statement wurde dem RVR am
17.12.2013 durch die Geschäftsstelle der Städteregion Ruhr 2030 als Material für seine
eigene Stellungnahme übermittelt.
Dabei wurde die folgende Prämisse formuliert: Der förmlichen Stellungnahme des RVR
muss zweifelsfrei zu entnehmen sein, welche Anregungen, Hinweise und Bedenken als
abgestimmte Standpunkte der Region anzusehen sind und welche Aussagen
gegebenenfalls die aus dessen spezifischer Sicht notwendigen Ergänzungen des RVR
darstellen.
Mit dieser Bedingung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der RVR als Regionalplanungsbehörde im Einzelfall möglicherweise andere Positionen vertreten möchte - oder
muss - als die kreisfreien Städte und Kreis im Verbandsgebiet.
Mit dem gewählten mehrdimensionalen Vorgehen ist gewährleistet, dass die Region in
Kernpositionen gemeinsam auftritt und ihre Interessen gleichgerichtet vorbringt. Gleichzeitig
bietet die Vorgehensweise die Möglichkeit auf spezifische oder im Einzelfall gegensätzliche
Positionen einzugehen.
Anlage:
Gemeinsame Position der Städteregion Ruhr 2030
Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen
zum
Entwurf
des