Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
25.12.14, 13:27
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 32 (29 36)
Vorlage Nr. 20132466
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Erwerb von Grundstücken von der "NRW.URBAN GmbH und Co.KG" im Bereich "Weg am
Kötterberg" (Constantin VI/VII)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Kommission Grundstücke
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
05.12.2013
16.01.2014
21.01.2014
Anlagen
Lageplan
Wortlaut
Die „NRW.URBAN GmbH & Co. KG“ (im Folgenden kurz „Urban“ genannt) ist
Rechtsnachfolgerin der „LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG“ bzw. der „LEG
Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH“ (kurz „LEG“ genannt).
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die LEG mit der Vorbereitung und Durchführung des
Erwerbs stillgelegter Zechen- und Industriebetriebe und nicht mehr betriebener
Verkehrsanlagen beauftragt. In dieser Funktion als Treuhänderin hat die LEG/Urban seit
Anfang der 80er Jahre im Rahmen des Grundstücksfonds Ruhr und des Grundstücksfonds
Nordrhein-Westfalen 21 Industrie- bzw. Zechenbrachen im Bochumer Stadtgebiet mit einer
Gesamtgröße von 307,43 ha erworben mit der Zielsetzung, sie in Abstimmung mit der Stadt
einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Reaktivierung der Industriebrachen ist ein Teil der
Strategie der erhaltenden Stadterneuerung zur Verbesserung der ökologischen und
ökonomischen Lebensverhältnisse in der Stadt Bochum.
Jede Fläche musste gemäß dem Runderlass des Ministers für Landes- und
Stadtentwicklung vom 26. Juni 1984 - III C 1-80/81.00-1040/84 - und dem Runderlass des
Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 29. Oktober 1987 - I C 1-80/81.00803/87 - „Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von
Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des „Grundstücksfonds Nordrhein-
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Vorlage Nr. 20132466
Westfalen“ und des „Grundstücksfonds Ruhr“ (Grundstücksfondsrichtlinien)“ – von der
jeweiligen Gemeinde dem Regierungspräsidenten benannt und zum Ankauf angemeldet
werden.
Zu diesen von der Stadt Bochum gemeldeten Flächen gehörte auch die Industriebrache
„Constantin 6/7“ im Bereich der Straßen „Weg am Kötterberg“ und „Hiltroper Straße“. Der
überwiegende Teil der ehemaligen Zechenanlage, insbesondere die an die Hiltroper Straße
angrenzenden Grundstücksflächen, wurde bereits in den Jahren 1988 und 1990 im
Zusammenhang mit der Ausrichtung des Deutschen Turnfestes von der (damaligen) LEG
erworben. Die jetzt zum Erwerb anstehende (Rest-)Fläche beträgt 47.902 m² (in der Anlage
punktiert dargestellt).
Weitere Einzelheiten und der Beschlussvorschlag werden im nicht öffentlichen Teil
vorgestellt.