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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
24.12.14, 19:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:13

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800)/ 51 (3102) Vorlage Nr. 20132818 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Städtisches Grundstück an der Brantropstraße - ehemalige Schule Beratungsfolge Kommission Grundstücke Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Südwest Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 16.01.2014 21.01.2014 29.01.2014 11.02.2014 26.02.2014 Anlagen 1. Lageplan "Am Sattelgut 1, 3" 2. Lageplan "Brantropstr. 6" Wortlaut Das bis zum Sommer 2012 als Schulgebäude genutzte Objekt `Brantropstraße 6A in Bochum-Weitmar war im Rahmen der Beratungskooperation mit der Bezirksregierung in 2011 sowohl in der Arbeitsgruppe „Soziales“ als auch in der Unterarbeitsgruppe `Gebäudeund ImmobilienwirtschaftA (UAG-GIw) Beratungsgegenstand. In intensiven Abstimmungsgesprächen wurden unterschiedliche Möglichkeiten zur Nutzung bzw. Veräußerung des Grundstückes untersucht. Dabei wurde anerkannt, dass ein Handlungsbedarf für den Jugendbereich zur Lösung verschiedener baulicher Probleme besteht. Die bestehenden Probleme bedürfen einer kostengünstigen und zukunftsorientierten Lösung. Dieser Handlungsbedarf ist durch den entsprechenden HSK Beschluss untermauert. In eine Gesamtbetrachtung sind neben der „Brantropstraße 6“ die Objekte „Am Sattelgut 1 und 3“ sowie das angemietete Gebäude „Dr.-C.-Otto-Straße 182“ einzubeziehen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800)/ 51 (3102) Vorlage Nr. 20132818 So ist das bestehende Gebäude der Erziehungsberatungsstelle in Dahlhausen, AAm Sattelgut 3", so stark sanierungsbedürftig, dass ein Neubau die kostengünstigere Variante darstellt. Eine Zusammenführung unterschiedlicher Dienste ist fachlich und wirtschaftlich geboten. Auch die stark sanierungsbedürftige Kindertageseinrichtung „Am Sattelgut 1" muss abgerissen und neu gebaut werden. Es wurden verschiedene Varianten untersucht, die in der Spannbreite zwischen Nutzung des alten Schulgebäudes bis hin zur Anmietung von Räumen im Stadtbezirk Südwest reichten, um ein zusammengeführtes Zentrum betreiben zu können. Die jetzige Lösung wird als angemessen und wirtschaftlichste Variante gesehen. Es ist der zeitnahe Abriss der Brantropschule als erster Schritt vorgesehen. Auf dem Gelände „Brantropstraße 6“ soll auf einer Teilfläche des Grundstückes das Soziale Zentrum Südwest in zweistöckiger Bauweise entstehen. Im Erdgeschoss soll das Familienpädagogische Zentrum (Erziehungsberatung und Zweigstelle der Familienbildungsstätte) untergebracht werden, im 1. Obergeschoss die Arbeitsgruppe Südwest des Sozialen Dienstes. Die Vorteile bestehen unter anderem darin, dass das geplante Soziale Zentrum Südwest in Weitmar Mitte liegt und damit verkehrstechnisch die beste Anbindung im Sozialraum ermöglicht; ferner finden die Gesichtspunkte der integrativen Stadtentwicklung besonders Berücksichtigung. Die notwendigen Arbeitswege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zukünftigen Zentrums zu den Dienststellen in der Bochumer Innenstadt halbieren sich, was zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis führt. Auf dem Gelände an der Straße AAm Sattelgut@ kann das Gebäude der Erziehungsberatungsstelle Südwest abgerissen werden. Dort wird die neue erweiterte Kindertageseinrichtung (vier Gruppen) gebaut. Nach Fertigstellung kann die alte Kindertageseinrichtung abgerissen werden. Das Gelände ist als Außengelände der Kita zu nutzen. Der Neubau der Kindertageseinrichtung AAm Sattelgut@ kann sich an bereits vorhandene Pläne orientieren und stellt unter Kostengesichtspunkten die wirtschaftlichste Lösung dar. Somit würde eine Teilfläche des Gesamtgeländes an der Brantropstraße nicht veräußert werden. Es ist noch zu prüfen, ob ein Neubau des Zentrums auf dem jetzigen unbebauten Gelände der ehemaligen Brantropschule möglich wäre, so dass diese Baumaßnahme von dem Abriss des Schulgebäudes unabhängig wäre. Zusammenfassung: Der Abriss des leer stehenden Gebäudes soll kurzfristig erfolgen. Die zukünftige Nutzung (Abriss des leer stehenden Schulgebäudes ABrantropstraße 6", Bau des Sozialen Zentrums Südwest auf einem Teil der Fläche des Grundstücks ABrantropstraße 6", Vermarktung der übrigen Grundstücksfläche, Abriss des maroden Gebäudes AAm Sattelgut 3", Auszug aus dem Mietgebäude ADr.-C.-OttoStraße 182", Bau einer neuen Kita AAm Sattelgut@) soll realisiert werden. Die planungsrechtliche Prüfung für die „Brantropstraße“ ist vorzunehmen und ein Bebauungsvorschlag soll erarbeitet werden; hier ist zunächst für den Neubau eines Sozialen Zentrums eine Lösung zu finden/überprüfen, die eine Zulässigkeit nach ' 34 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800)/ 51 (3102) Vorlage Nr. 20132818 BauGB ermöglicht. Zudem soll der bisher angenommene Platzbedarf von 40 % der Grundstücksfläche reduziert werden. Da dringender Handlungsbedarf besteht, insbesondere damit Landeszuschüsse für den U3B Ausbau noch in Anspruch genommen werden können, soll mit der Planung unverzüglich begonnen werden. Auf die Vorlage Nr. 20132719 - Sachstandsbericht der Flächenkonferenz - wird Bezug genommen. Der Abriss des leer stehenden Gebäudes soll kurzfristig erfolgen. Die zukünftige Nutzung soll neben dem Sozialen Zentrum Südwest eine möglichst große Wohnbauflächenentwicklung zum Inhalt haben. Die Wohnbaufläche bedarf zur Entwicklung der Aufstellung eines Bebauungsplanes.