Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
24.12.14, 19:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800)/
51 (3102)
Vorlage Nr. 20132818
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Städtisches Grundstück an der Brantropstraße - ehemalige Schule Beratungsfolge
Kommission Grundstücke
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
16.01.2014
21.01.2014
29.01.2014
11.02.2014
26.02.2014
Anlagen
1. Lageplan "Am Sattelgut 1, 3"
2. Lageplan "Brantropstr. 6"
Wortlaut
Das bis zum Sommer 2012 als Schulgebäude genutzte Objekt `Brantropstraße 6A in
Bochum-Weitmar war im Rahmen der Beratungskooperation mit der Bezirksregierung in
2011 sowohl in der Arbeitsgruppe „Soziales“ als auch in der Unterarbeitsgruppe `Gebäudeund ImmobilienwirtschaftA (UAG-GIw) Beratungsgegenstand.
In intensiven Abstimmungsgesprächen wurden unterschiedliche Möglichkeiten zur Nutzung
bzw. Veräußerung des Grundstückes untersucht. Dabei wurde anerkannt, dass ein
Handlungsbedarf für den Jugendbereich zur Lösung verschiedener baulicher Probleme
besteht.
Die bestehenden Probleme bedürfen einer kostengünstigen und zukunftsorientierten
Lösung. Dieser Handlungsbedarf ist durch den entsprechenden HSK Beschluss
untermauert.
In eine Gesamtbetrachtung sind neben der „Brantropstraße 6“ die Objekte „Am Sattelgut 1
und 3“ sowie das angemietete Gebäude „Dr.-C.-Otto-Straße 182“ einzubeziehen.
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Vorlage Nr. 20132818
So ist das bestehende Gebäude der Erziehungsberatungsstelle in Dahlhausen, AAm
Sattelgut 3", so stark sanierungsbedürftig, dass ein Neubau die kostengünstigere Variante
darstellt. Eine Zusammenführung unterschiedlicher Dienste ist fachlich und wirtschaftlich
geboten. Auch die stark sanierungsbedürftige Kindertageseinrichtung „Am Sattelgut 1" muss
abgerissen und neu gebaut werden.
Es wurden verschiedene Varianten untersucht, die in der Spannbreite zwischen Nutzung
des alten Schulgebäudes bis hin zur Anmietung von Räumen im Stadtbezirk Südwest
reichten, um ein zusammengeführtes Zentrum betreiben zu können.
Die jetzige Lösung wird als angemessen und wirtschaftlichste Variante gesehen.
Es ist der zeitnahe Abriss der Brantropschule als erster Schritt vorgesehen. Auf dem
Gelände „Brantropstraße 6“ soll auf einer Teilfläche des Grundstückes das Soziale Zentrum
Südwest in zweistöckiger Bauweise entstehen. Im Erdgeschoss soll das
Familienpädagogische
Zentrum
(Erziehungsberatung
und
Zweigstelle
der
Familienbildungsstätte) untergebracht werden, im 1. Obergeschoss die Arbeitsgruppe
Südwest des Sozialen Dienstes. Die Vorteile bestehen unter anderem darin, dass das
geplante Soziale Zentrum Südwest in Weitmar Mitte liegt und damit verkehrstechnisch die
beste Anbindung im Sozialraum ermöglicht; ferner finden die Gesichtspunkte der
integrativen Stadtentwicklung besonders Berücksichtigung. Die notwendigen Arbeitswege
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zukünftigen Zentrums zu den Dienststellen in der
Bochumer Innenstadt halbieren sich, was zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis
führt.
Auf dem Gelände an der Straße AAm Sattelgut@ kann das Gebäude der Erziehungsberatungsstelle Südwest abgerissen werden. Dort wird die neue erweiterte Kindertageseinrichtung (vier Gruppen) gebaut. Nach Fertigstellung kann die alte Kindertageseinrichtung abgerissen werden. Das Gelände ist als Außengelände der Kita zu nutzen.
Der Neubau der Kindertageseinrichtung AAm Sattelgut@ kann sich an bereits vorhandene
Pläne orientieren und stellt unter Kostengesichtspunkten die wirtschaftlichste Lösung dar.
Somit würde eine Teilfläche des Gesamtgeländes an der Brantropstraße nicht veräußert
werden. Es ist noch zu prüfen, ob ein Neubau des Zentrums auf dem jetzigen unbebauten
Gelände der ehemaligen Brantropschule möglich wäre, so dass diese Baumaßnahme von
dem Abriss des Schulgebäudes unabhängig wäre.
Zusammenfassung:
Der Abriss des leer stehenden Gebäudes soll kurzfristig erfolgen.
Die zukünftige Nutzung (Abriss des leer stehenden Schulgebäudes ABrantropstraße
6", Bau des Sozialen Zentrums Südwest auf einem Teil der Fläche des Grundstücks
ABrantropstraße 6", Vermarktung der übrigen Grundstücksfläche, Abriss des
maroden Gebäudes AAm Sattelgut 3", Auszug aus dem Mietgebäude ADr.-C.-OttoStraße 182", Bau einer neuen Kita AAm Sattelgut@) soll realisiert werden.
Die planungsrechtliche Prüfung für die „Brantropstraße“ ist vorzunehmen und ein
Bebauungsvorschlag soll erarbeitet werden; hier ist zunächst für den Neubau eines
Sozialen Zentrums eine Lösung zu finden/überprüfen, die eine Zulässigkeit nach ' 34
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BauGB ermöglicht. Zudem soll der bisher angenommene Platzbedarf von 40 % der
Grundstücksfläche reduziert werden.
Da dringender Handlungsbedarf besteht, insbesondere damit Landeszuschüsse für den U3B
Ausbau noch in Anspruch genommen werden können, soll mit der Planung unverzüglich
begonnen werden. Auf die Vorlage Nr. 20132719 - Sachstandsbericht der Flächenkonferenz
- wird Bezug genommen. Der Abriss des leer stehenden Gebäudes soll kurzfristig erfolgen.
Die zukünftige Nutzung soll neben dem Sozialen Zentrum Südwest eine möglichst große
Wohnbauflächenentwicklung zum Inhalt haben. Die Wohnbaufläche bedarf zur Entwicklung
der Aufstellung eines Bebauungsplanes.