Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:13
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
80 2 (3965)
61 3 (2536)
Vorlage Nr. 20132704
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Haupt- und Finanzausschusses am 16. Oktober 2013 (Vorlage-Nr. 20132477)
Bezeichnung der Vorlage
Gewerbeflächen in Bochum
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
11.12.2013
21.01.2014
Anlagen
Wortlaut
Anfrage:
Herr Fleskes bezieht sich auf die Anfrage von Herrn Mitschke zu TOP 5.10 und nimmt
Stellung zu dem Thema „Wie stellt sich im Augenblick die Situation jenseits der OpelFlächen im Bereich der Gewerbeflächen in Bochum dar?“
Nachdem was ihm bekannt ist, gibt es öffentlich verfügbare Gewerbeflächen - außerhalb der
Opel- und der Thyssen-Krupp-Flächen - in der Größenordnung von maximal fünf Hektar.
Das bedeutet, dass es möglicherweise keine ausreichenden Flächenreserven für größere
Ansiedlungen gibt. Es existieren aber durchaus verfügbare Flächen im Rahmen der fünf
Hektar.
Herr Fleskes bittet daher, folgende Fragen zu beantworten:
1.
Um welche Fläche handelt es sich im Einzelnen?
2.
In welcher Größe sind sie im Augenblick verfügbar und an den Markt zu bringen?
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Vorlage Nr. 20132704
Insbesondere bezieht er sich auf das Projekt „Gewerbepark HER-BO 43“ und fragt an: Nach
meiner Erinnerung werden seit einiger Zeit auf diesem Areal gemeinsam mit der Stadt Herne
Ansiedlungsplanungen durchgeführt. In welcher Weise ist dieses Projekt vorangeschritten?
Es wird um einen Sachstandsbericht gebeten.
Antwort:
In Bochum werden derzeit 33,33 ha unverzüglich nutzbare Gewerbe- und Industrieflächen,
die im Besitz der Stadt Bochum, der EGR mbH und NRW.URBAN sind, vermarktet.
Davon gehören ca. 5,85 ha der Stadt Bochum, 17,94 ha der EGR mbH und 9,54 ha
NRW.URBAN:
Gewerbegebiet
Herzogstraße (Mitte)
Herzogstraße (Mitte)
Von-der-Recke (Mitte)
Von-der-Recke (Mitte)
Von-der-Recke (Mitte)
Von-der-Recke (Mitte)
Präsident (Mitte)
Präsident (Mitte)
Präsident (Mitte)
Präsident (Mitte)
Präsident (Mitte)
Präsident (Mitte)
Präsident (Mitte)
Präsident (Mitte)
Präsident (Mitte)
Präsident (Mitte)
Innenstadt-West (Mitte)
Umwelttechnologiepark (Mitte)
Holland (Wattenscheid)
Wattenscheid - West (Wattenscheid)
Hansastraße - Gewerbestraße (Wattenscheid)
Lothringen (Nord)
Lothringen (Nord)
Lothringen (Nord)
Gerthe-Süd (Nord)
Hiltrop (Nord)
Hiltrop (Nord)
Hiltrop (Nord)
Hiltrop (Nord)
Werner Hellweg (Ost)
Eigentümer
Stadt Bochum
Stadt Bochum
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
Stadt Bochum
Stadt Bochum
EGR mbH
EGR mbH
EGR mbH
EGR mbH
EGR mbH
EGR mbH
EGR mbH
EGR mbH
Stadt Bochum
Fläche in ha
3,52
0,62
1,03
0,56
0,36
0,75
0,37
0,58
0,16
0,36
0,17
0,22
0,24
0,18
0,10
0,13
2,36
1,60
0,37
0,24
0,33
0,10
0,18
0,63
11,48
2,61
0,38
1,00
1,56
1,14
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Das Gewerbegebiet Gerthe Süd ist als eine Fläche aufgeführt, da eine Parzellierung noch
nicht stattgefunden hat. Eine Aufteilung und Vermarktung in Teilflächen ist geplant.
Bei den oben aufgeführten Flächen ist nur eine GI-Fläche (Gewerbegebiet Herzogstraße)
mit 3,52 ha im Besitz der Stadt Bochum enthalten. Alle anderen Flächen können nur als
GE-Flächen vermarktet werden. Ebenso sind Sondergebietsflächen für gewerbliche
Nutzung - wie z. B. Technologie-Quartier Bochum, BioMedizinPark Bochum, seven stones
etc. - aufgrund spezieller Branchenschwerpunkte und Nutzungseinschränkungen in der
Liste nicht aufgeführt.
Neben den Flächen der öffentlichen Hand gibt es aus privatem Besitz nur mit dem
ehemaligen Zechengelände „Robert Müser“ eine weitere nennenswert größere
vermarktbare Fläche mit Gewerbegebietscharakter. Aufgrund von unterschiedlichen
Restriktionen (z. B. Preisvorstellung des Eigentümers etc.) konnte diese Fläche bisher nicht
vermarktet werden.
Sachstandsbericht zum interkommunalen Gewerbegebiet HER-BO 43
Vor dem Hintergrund der Aufgabe des Nokia-Werkes und Verkauf der Fläche in BochumRiemke und der Entwicklung des Gewerbegebietes „Hibernia“ in Herne-Holsterhausen
haben die Städte Herne und Bochum im Jahr 2009 beschlossen, ein gemeinsames Konzept
für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes zu erarbeiten. Ziel ist die
dauerhafte Aufwertung und qualitative Standortentwicklung. Im Jahr 2009 wurde für das
233 ha große Gelände in Herne (130 ha) und Bochum (103 ha) ein Planungsbüro mit der
Erstellung eines Entwicklungskonzeptes beauftragt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im
Rahmen des RWP-Programms die Erstellung des Entwicklungskonzepts gefördert.
In den Planungsprozess wurden die ansässigen Unternehmen, betroffene Eigentümer und
Behörden einbezogen. Es entstand ein Leitbild mit Lösungsansätzen für die Bereiche
Erschließung Thelen-Gelände (ehem. Nokia),
Absiedlung Wohnsplittersiedlungen,
Erschließung Südstraße + Lidl,
Westrand/LSG,
Herzogstraße - Herner Straße,
Eingangsbereiche und Landmarken
Direktanschluss BAB 43,
Grünkonzept.
Das Entwicklungskonzept hat ergeben, dass aufgrund der Flächenpotenziale und der
damaligen Ansiedlungswünsche das sich daraus ergebende Verkehrsaufkommen erheblich
höher ausfallen wird als ursprünglich angenommen. Es war absehbar, dass es eine
erheblich höhere Belastung bei der internen Erschließung und an den
Verkehrsknotenpunkten zum übergeordneten Straßennetz geben wird.
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Um diese Problematik zu beleuchten und entsprechende Maßnahmen zu identifizieren,
wurde eine ergänzende Verkehrsuntersuchung von beiden Städten in Auftrag gegeben. Ziel
war die Entwicklung eines leistungsfähigen Erschließungssystems, das zukünftige
Verkehrsaufkommen stadt- und umweltverträglich bewältigen kann. Auch dieses Gutachten
wurde vom Land Nordrhein-Westfalen mit einer Förderung unterstützt und Ende 2012 fertig
gestellt.
Aufgrund des begrenzten Handlungsspielraums im kommunalen Straßennetz wurde als
zusätzliche Maßnahme ein Direktanschluss an die BAB 43 entworfen und auf
Umsetzbarkeit geprüft. Diese Maßnahme konnte jedoch seitens des Landesbetriebes
Straßenbau NRW nicht befürwortet werden. Als Gründe wurden die fehlende
Verkehrsrelevanz, Bedenken bei der Verkehrssicherheit und die nachteilige Wirkung auf die
Leistungsfähigkeit der BAB 43 genannt.
Die Aufwertung des Standortes HER-BO 43 auf Bochumer Stadtgebiet wird durch die
Zielsetzungen des B-Plan Nr. 847 - Sicherung von Flächen für produktionsorientierte
Gewerbebetriebe und Büronutzungen - gewährleistet, der sich zurzeit in Aufstellung
befindet. Ein wichtiger Schritt, die Attraktivität im Plangebiet HER-BO 43 und die Qualität
des Kreuzungsbereichs Herner Straße/Rensingstraße zu steigern, war der Abriss des
bestehenden ehemaligen Möbelhauses Unger durch den Eigentümer.
Die ersten Verbesserungen der Erschließung des Thelen-Geländes wurden zeitnah
umgesetzt. Zurzeit sind fast alle Flächen auf dem Thelen-Gelände einer gewerblichen
Nutzung zugeführt. Es stehen nur noch zwei Teilflächen in Privatbesitz, die erst durch
Umwandlung (zurzeit Parkplatznutzung) und Entwicklung vermarktet werden können, für
Unternehmensansiedlungen oder -erweiterungen zur Verfügung. Die Vermarktung erfolgt
durch den Eigentümer. In den letzten Jahren haben sich auf dem Thelen-Gelände einige
neue Unternehmen, z. B. aus der Logistik (DHL) und der Gesundheitswirtschaft (Medical
Order, Roeser Medical), angesiedelt.
Für die Gestaltung des interkommunalen Gewerbegebiets soll die Nähe der BAB 43 genutzt
werden. Es sollen u. a. Baumreihen und Grünstreifen entlang der Autobahn mit
Sichtschneisen auf das Gebiet, eine identitätsschaffende Farbgestaltung der
Lärmschutzwände an der östlichen Seite der BAB 43 sowie eine Gestaltung der Flächen in
den Autobahnauf- und -abfahrten geschaffen werden. Diese Maßnahmen sollen im
Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 43 umgesetzt werden. Die Mittel für den
Ausbau sollten bereits in diesem Jahr durch den Bund bereit gestellt werden. Seitens des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung wurde vor einigen Monaten
bekannt gegeben, dass die Mittel frühestens im Jahr 2016 zur Verfügung stehen werden.
Aktuell entwickelt der Landesbetrieb Straßenbau NRW gemeinsam mit dem Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) des Landes Nordrhein-Westfalen
und den drei Anliegerstädten Bochum, Herne und Recklinghausen ein Gestaltungshandbuch
für die Autobahn A 43. Mit diesem Handbuch soll es möglichst kostenneutral gelingen, auch
diese Autobahn zur „Marke“ (Corporate Design) werden zu lassen, die Identifikationspotenzial aufweist und somit auch die Akzeptanz der Ausbaumaßnahme in der Bevölkerung
noch weiter erhöht.
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Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen, die aus den oben genannten Lösungsansätzen
abgeleitet wurden, in den parlamentarischen Gremien im Jahr 2010 der beiden Städte
beraten und zu einer Maßnahmenliste gebündelt:
Maßnahme
Umgestaltung Knoten Rensingstraße/Herner
Straße
Absiedlung Wohnhäuser und Gewerbebauten
Rensingstraße
Fuß- und Radwegeverbindung an der Bahnlinie
Bahnunterführung Rensingstraße
Durchstreckung Rensingstraße - Koniner Straße
Ausbau der Güterbahnstrecke
Baumallee Rensingstraße
Beabsichtigter
Realisierungszeitraum
bis 2015
2012 bis 2016
2015 bis 2017
2016 bis 2018
2018 bis 2022
2018 bis 2022
2018 bis 2022
Die Maßnahmen sollen entsprechend der o. g. Realisierungszeiträume mit den
einzubindenden Akteuren der beiden Städte, des Landes und den betroffenen Eigentümern
besprochen, geplant und gemeinsam umgesetzt werden. Dabei sind die verkehrlichen
Maßnahmen noch im Hinblick auf ihre Wechselwirkungen zu bewerten. Um die
Maßnahmen zu finanzieren, werden die Fördermöglichkeiten des Landes und Bundes
geprüft. Bei der geplanten Umgestaltung des Knotenpunkts Rensingstraße/Herner Straße
ist anzumerken, dass durch die erst kürzlich stattgefundene Baumaßnahme auf der Herner
Straße Mittelbindungsfristen von etwa 20 Jahren einzuhalten sind. Bauliche Maßnahmen
sind somit nur in der Rensingstraße, aber nicht auf der Herner Straße möglich, andernfalls
müssten Fördergelder zurückgezahlt werden.
Die Durchbindung der Rensingstraße bis zur Koniner Straße wird vorläufig nicht zur
Umsetzung kommen, da bisher aufgrund der fehlenden Bereitschaft des Eigentümers die
dafür benötigten Flächen nicht zur Verfügung stehen.
Um die Gemengelage an der Rensingstraße zu beseitigen und eine positive Entwicklung
des Thelen-Geländes zu ermöglichen, wurde die Absiedlung von Wohnhäusern und
Gewerbebauten in den vergangenen drei Jahren vorangetrieben. Die Wohngebäude
Rensingstraße 20 und 22 sind leer gezogen und inzwischen abgerissen. Das Gebäude
Rensingstraße 24 wird Mitte Dezember 2013 entmietet sein und wird im Jahr 2014 dem
Abriss zugeführt. Weitere Absiedlungen sind in den nächsten Jahren vorgesehen.
Die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes ist ein ambitioniertes Anliegen und
muss von beiden Städten auf allen Ebenen getragen werden. Auf Bochumer Stadtgebiet
stehen derzeit nur noch zwei Teilflächen für die Vermarktung zur Verfügung. Die
vermarktbaren Flächen auf Herner Seite sind im Besitz von NRW.URBAN, der Stadt Herne
und privater Eigentümer.
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Die Stadt Bochum hat bis heute die vorgeschlagenen Maßnahmen auf Bochumer
Stadtgebiet aufgegriffen und diese - soweit dies bisher möglich war - umgesetzt. Da auf
dem Herner Stadtgebiet größere Flächen zur Vermarktung stehen, hat vor allem die Stadt
Herne Interesse an der weiteren positiven Entwicklung des interkommunalen
Gewerbegebietes haben, um ihre Flächen attraktiv und hochwertig anbieten zu können.
Es ist geplant, Anfang des Jahres 2014 erneut Gespräche zur weiteren gemeinsamen
Entwicklung von HER-BO 43 mit der Stadt Herne zu führen.