Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage_2_Behandlung_baurechtlicher_Antraege_Bochum.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
24.12.14, 19:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Behandlung baurechtlicher Anträge
vom Eingang bis zur Vervollständigung
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat die Verfahrensweise zur Prüfung
baurechtlicher Anträge ab dem 15.08.2013 neu geregelt.
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass zunächst eine reine
Vollständigkeitsprüfung vorgenommen wird und erst der vollständige Antrag
inhaltlich geprüft wird. Der Ablauf im Einzelnen:
Die eingehenden Anträge werden erfasst, eingescannt und
Antragskonferenz (frühzeitige Beteiligung anderer Ämter) eingeleitet.
die
digitale
Danach erfolgt die planungsrechtliche Prüfung und die Vollständigkeitsprüfung
(Eingangsbestätigung).
Wird im Rahmen der Eingangsbestätigung festgestellt, dass Unterlagen, die im
Rückgabekatalog, vergleiche Anlage, aufgeführt sind, fehlen, wird der Antrag zur
Vervollständigung zurückgegeben. Eine Vollständigkeitsprüfung über den Rahmen
des
Rückgabekataloges
hinaus
findet
dann
nicht
statt.
Liegen alle im Rückgabekatalog aufgelisteten Unterlagen vor, sind darüber hinaus
für die Beurteilung jedoch noch Angaben erforderlich, erhalten Sie eine
Eingangsbestätigung mit Auflistung der noch erforderlichen Unterlagen. Sie haben
dann die Gelegenheit, den Antrag innerhalb von drei Wochen zu vervollständigen.
Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, erfolgt eine gebührenpflichtige
Zurückweisung. Unterlagen, deren Erstellung einen höheren Zeitbedarf als drei
Wochen erfordern, wie z. B. eine Schallschutzprognose, können dann im Einzelfall
von der Fristenregelung ausgenommen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die
Bauaufsicht.
Die inhaltliche Prüfung des Antrages erfolgt unmittelbar nach Vorliegen des
vollständigen Antrages. Sollte sich die Notwendigkeit für weitere Nachforderungen
ergeben, z. B. zur näheren Erläuterung, zur Ergänzung oder auf Grund von
Forderungen beteiligter Behörden oder Ämter, erfolgt dazu eine schriftliche
Benachrichtigung.
In dem beiliegenden Flussdiagramm sind die Abläufe schematisch vom Eingang bis
zur Entscheidung dargestellt.
Rückgabekatalog
Die sofortige Rückgabe erfolgt bei fehlender / fehlenden
-
Unterschrift Antragsteller/in
-
Unterschrift Entwurfsverfasser/in
-
Flurkarte/Lageplan
-
Eintragung des Planungsrechtes bei Vorhaben im Bereich von Bebauungs- und
Fluchtlinienplänen. Hierzu gehören auch die textlichen Festsetzungen.
-
Fragestellung im Vorbescheidsverfahren
-
Nachweis der Abstandsflächen zeichnerisch / rechnerisch
-
Nutzungsangaben in den Bauzeichnungen
-
Brandschutzkonzept bei Sonderbauten
-
Betriebsbeschreibung.
Hinweis:
Fluchtlinienpläne sind derzeit noch nicht online verfügbar, sie müssen daher
im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt eingesehen werden.
Eingang und
Erfassung der
Bauvorlagen
Eingangsstempel
Datenerfassung
Digitalisierung
evtl Hausnummervergabe
Planungsrechtliche Einordnung
§ 30, § 34, § 35
z.B.
StA 66,
StA 67,
StA37
…
…
Digitale
Antragskonferenz
(Beteiligung der
„Standardämter“)
Baurechtliche
Prüfung
Planungsrecht
Bauordnungsrecht
Baunebenrecht
Auswertung
Antragskonferenz
ja
Nachforderung?
Prüfung
Planungsrecht
nein
Unterlagen
nachgereicht?
ja
nein
RückgabeKatalog erfüllt?
Rückgabe
ja
ja
nein
Zulässig?
ja
Vollständig ?
nein
Ablehnung
Eingangsbestätigung
ja
(„Ihr Antrag ist eingegangen …“)
Eingangsbestätigung
(„fehlende Unterlagen“)
Frist
Frist: 3 Wochen
Vollständig?
nein
Zurückweisung
Erlaubnisse/ Genehmigungen aus Parallelverfahren; Gestaltungsbeirat; Bezirksregierung …
Landschaftsrechtl. Befreiung, wasserrechtl. Erlaubnis, Gestattungsverträge, straßenrechtl. Erlaubnis, Denkmalschutz usw.
Genehmigung
nein