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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:13

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 13 (11 78) Vorlage Nr.: 20132764 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Erschließungsvertrag Hauptstraße Stichstraße und Kreisverkehr Ziesak hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Firma FAM Immobilien GmbH & Go.KG, Mülheimer Straße 25, 46049 Oberhausen, diese vertreten durch die Ziesak GmbH, Wallbaumweg 53 - 75 m, 44894 Bochum (HRB 1622 Bochum), diese vertreten durch Herrn Friedrich-Wilhelm Ziesak, Wallbaumweg 36, 44894 Bochum Beschlussvorschriften § 41 GO NRW Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Ost Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 13.12.2013 23.01.2014 Anlagen 1. E-Vertrag Hauptstraße Ziesak 2. Übersichtsplan Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 13 (11 78) Vorlage Nr.: 20132764 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 13 (11 78) Vorlage Nr.: 20132764 Die FAM Immobilien GmbH & Co. KG plant ihre Grundstücksflächen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 923 (Baumarkt Hauptstraße) der Stadt Bochum mit einem Baustoff-, Bauund Gartenmarkt zu bebauen und weiteres Gewerbe anzusiedeln. Die Stadt ist noch nicht Eigentümerin aller des für den Bau der Erschließungsanlage und des neuen Kreisverkehrs benötigten Straßenlandes. Die Eigentumsübertragung erfolgt im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens -VU 710- (nach Ausbau und Abnahme). Da die Stadt aus finanziellen Gründen die Herstellung der Anlage nicht selbst durchführt, stellt sich Firma FAM Immobilien GmbH & Co. KG als Erschließungsträgerin zur Verfügung. Die Herstellungskosten der Erschließungsstraße und des Kreisverkehrs einschließlich ihrer Entwässerung, Straßenbeleuchtung sowie sämtlicher Vegetationsmaßnahmen übernimmt die Erschließungsträgerin. Die Stadt zahlt für den Ausbau des Kreisverkehrsplatzes einen fixen Kostenanteil in Höhe von 150.000 Euro an die Erschließungsträgerin. Die Straßen- und Entwässerungsplanung für die herzustellende Anlage wird in dieser Sitzung vorgestellt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 13 (11 78) Vorlage Nr.: 20132764 Bezeichnung der Vorlage Erschließungsvertrag Hauptstraße Stichstraße und Kreisverkehr Ziesak hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Firma FAM Immobilien GmbH & Go.KG, Mülheimer Straße 25, 46049 Oberhausen, diese vertreten durch die Ziesak GmbH, Wallbaumweg 53 - 75 m, 44894 Bochum (HRB 1622 Bochum), diese vertreten durch Herrn Friedrich-Wilhelm Ziesak, Wallbaumweg 36, 44894 Bochum Dem Abschluss des Erschließungsvertrages mit der FAM Immobilien GmbH & Co. KG, Mülheimer Straße 25, 46049 Oberhausen wird zugestimmt.