Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 13 (11 78)
Vorlage Nr.: 20132764
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Erschließungsvertrag Hauptstraße Stichstraße und Kreisverkehr Ziesak
hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Firma FAM Immobilien GmbH & Go.KG,
Mülheimer Straße 25, 46049 Oberhausen, diese vertreten durch die Ziesak GmbH,
Wallbaumweg 53 - 75 m, 44894 Bochum (HRB 1622 Bochum), diese vertreten durch Herrn
Friedrich-Wilhelm Ziesak, Wallbaumweg 36, 44894 Bochum
Beschlussvorschriften
§ 41 GO NRW
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
13.12.2013
23.01.2014
Anlagen
1. E-Vertrag Hauptstraße Ziesak
2. Übersichtsplan
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 13 (11 78)
Vorlage Nr.: 20132764
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 13 (11 78)
Vorlage Nr.: 20132764
Die FAM Immobilien GmbH & Co. KG plant ihre Grundstücksflächen innerhalb des
Bebauungsplanes Nr. 923 (Baumarkt Hauptstraße) der Stadt Bochum mit einem Baustoff-, Bauund Gartenmarkt zu bebauen und weiteres Gewerbe anzusiedeln.
Die Stadt ist noch nicht Eigentümerin aller des für den Bau der Erschließungsanlage und des
neuen Kreisverkehrs benötigten Straßenlandes. Die Eigentumsübertragung erfolgt im Rahmen des
vereinfachten Umlegungsverfahrens -VU 710- (nach Ausbau und Abnahme).
Da die Stadt aus finanziellen Gründen die Herstellung der Anlage nicht selbst durchführt, stellt sich
Firma FAM Immobilien GmbH & Co. KG als Erschließungsträgerin zur Verfügung. Die
Herstellungskosten der Erschließungsstraße und des Kreisverkehrs
einschließlich ihrer
Entwässerung, Straßenbeleuchtung sowie sämtlicher Vegetationsmaßnahmen übernimmt die
Erschließungsträgerin.
Die Stadt zahlt für den Ausbau des Kreisverkehrsplatzes einen fixen Kostenanteil in Höhe von
150.000 Euro an die Erschließungsträgerin.
Die Straßen- und Entwässerungsplanung für die herzustellende Anlage wird in dieser Sitzung
vorgestellt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 13 (11 78)
Vorlage Nr.: 20132764
Bezeichnung der Vorlage
Erschließungsvertrag Hauptstraße Stichstraße und Kreisverkehr Ziesak
hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Firma FAM Immobilien GmbH & Go.KG,
Mülheimer Straße 25, 46049 Oberhausen, diese vertreten durch die Ziesak GmbH,
Wallbaumweg 53 - 75 m, 44894 Bochum (HRB 1622 Bochum), diese vertreten durch Herrn
Friedrich-Wilhelm Ziesak, Wallbaumweg 36, 44894 Bochum
Dem Abschluss des Erschließungsvertrages mit der FAM Immobilien GmbH & Co. KG, Mülheimer
Straße 25, 46049 Oberhausen wird zugestimmt.