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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 29)
Vorlage Nr.: 20131934
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Kreisverkehr Hauptstraße/Opelwerk II und Erschließungsstraße
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
13.12.2013
23.01.2014
Anlagen
1. Beschluss
2. Übersichtsplan
3. Lageplan Kreis
4. Lageplan Erschließungsstraße
5. Lageplan Aussenanlagen (Grün)
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
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Vorlage Nr.: 20131934
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 22.05.2013,
Nr. 41 1 1.5 wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Hauptstraße/Zufahrt
Opelwerk II/ Erschließungsstraße durch Grundsatzbeschluss beschlossen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses die Ausbauplanung
weiter zu verfolgen.
1. Allgemeines
Der betrachtete Knotenpunkt liegt im Bochumer Stadtteil Langendreer an der Hauptstraße (B235)
im Bereich der Opelwerke II und III. Westlich der Hauptstraße befindet sich eine brachliegende
Industriefläche, für die aktuell ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird.
Anlass für das Verfahren ist die Verlagerungsabsicht eines Baustoff- und Baumarktes vom
Wallbaumweg auf die Brachfläche. Diese wird über eine neue Erschließungsstraße an die
Hauptstraße angebunden. Der Zufahrtsbereich befindet sich gegenüber der privaten
Zufahrtsstraße des Opelwerkes II.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die neue Erschließungsstraße und der
Anschlussbereich an die Hauptstraße als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. In diesem
Zusammenhang wurden verschiedene Ertüchtigungsmöglichkeiten des Knotenpunktes
Hauptstraße/Zufahrt Opel-Werk/neue Erschließungsstraße untersucht. Die flächenmäßige
Festsetzung im Bebauungsplan ermöglicht sowohl die Anlage eines Kreisverkehrplatzes als auch
einen Ausbau der vorhandenen Kreuzung.
Rahmenbedingungen
Die Hauptstraße ist Bestandteil der B 235, damit auch des Bochumer Vorbehaltsnetzes und weist
eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von ca. 13.000 Kfz/Tag auf. Der
Schwerverkehrsanteil beträgt 7,5 Prozent. Je Fahrtrichtung stehen zwei Fahrstreifen zur
Verfügung. Der Radfahrerverkehr wird auf der Fahrbahn geführt oder benutzt den begleitenden
gemeinsamen Geh- und Radweg (Radfahrer Frei, ohne Benutzerpflicht).
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurde im Februar 2011 eine Knotenpunktzählung
vorgenommen. Ermittelt wurden im Untersuchungszeitraum (15-18h) insgesamt 2805 Fz/3h.
In der Erhebung wurde abbiegescharf nach Pkw, Lieferwagen, Lkw, Bussen, Lastzügen, Krads
und Fahrrädern unterschieden. Aufgrund der Nutzung der Opelwerke waren die
Hauptfahrbeziehungen entlang der Hauptstraße zu verzeichnen.
Für den Prognosefall wurden der Zusatzverkehr für den Bau- und Gartenmarkt, weitere
Gewerbebetriebe und eine Systemgastronomie ermittelt. Diese wurden als Zufahrtsrichtung jeweils
zu fünfzig Prozent dem südlichen und nördlichen Abschnitt der Hauptstraße zu geschlagen. Es ist
zu beachten, dass es sich um eine Standortverlagerung vom bisherigen benachbarten Standort
am Wallbaumweg handelt und keine Neuansiedlung, d. h. dass in den Analyse-Belastungen
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gewisse Kundenfahranteile bereits enthalten sind. Somit ergeben sich zum Teil lediglich
Verschiebungen in den Richtungsbelastungen.
Aufbauend auf den Prognose-Belastungen wurden in der Leistungsfähigkeitsberechnungen weder
abmindernde
Synergieeffekte
zwischen
den
Einzelnutzungen
der
Fläche,
noch
Fahrtunterbrechungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden für die Verkaufsflächenerweiterung
sehr ungünstige Verkehrzeugungsansätze gewählt, so dass die Ergebnisse der
Leistungsfähigkeitsberechnungen einen großzügigen Reservepuffer beinhalten. Im vorliegenden
Fall wurden die Leistungsfähigkeiten und die Kapazitätsreserven für eine Ertüchtigung der
Lichtsignalanlage sowie die Errichtung eines Kreisverkehrs errechnet.
Leistungsfähigkeiten
Im Vergleich Prognosefall (Kreuzung mit Lichtsignalanlage) zum Analysefall (Einmündung mit
Lichtsignalanlage) ergeben sich für die zukünftige Entwicklung der Gewerbefläche deutlich
spürbare Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage. Dennoch ist ebenfalls
erkennbar, dass die zukünftig erwarteten Kfz-Verkehre am betroffenen Knotenpunkt mit einer
befriedigenden Verkehrsqualität bewältigt werden können. Der Schwellenwert einer ausreichenden
Verkehrsqualität von 70 sec/Fz mittlerer Wartezeit wird in allen Verkehrsströmen eingehalten. Der
Verkehrsablauf auf der Hauptstraße wird nur in geringem Umfang von einer künftigen
Vollsignalisierung beeinträchtigt, die mittleren Wartezeiten liegen hier je nach Fahrtrichtung
zwischen 17 und 25 sec/Fz auf der Hauptstraße. Die Ausfahrt der neuen Planstraße weist für den
Prognosefall in den Nachmittagsstunden 95%-Staulängen von 70 m für den Linksabbieger
Richtung Norden und von 60 m für den Rechtsabbieger Richtung Süden auf. Dies sollte bei der
baulichen Herstellung der Straße berücksichtigt werden.
Alternativ wurde die Leistungsfähigkeit eines kleinen Kreisverkehres mit jeweils einspurigen
Zufahrten und einer einspurigen Kreisfahrbahn geprüft.
In allen Kreisverkehrszufahrten ergeben sich mittlere Wartezeiten von 20 sec/Fz in den
Nachmittagsspitzenstunden. Die Fahrmöglichkeiten der wartepflichtigen Kfz werden maßgeblich
von dem bevorrechtigten Verkehr innerhalb des Kreisverkehres beeinflusst. Die Verkehrsqualität
ist jedoch in allen Zufahrten durchweg mindestens gut (QSV B).
Im Vergleich zu einer signalisierten Kreuzung wird die Verkehrsqualität bei einem Kreisverkehr
durchweg als gut für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer eingestuft.
Vor dem Hintergrund einer offenen Nutzung der Opel II- und Opel III-Flächen ist aus
verkehrsplanerischer Sicht der Kreisverkehr die für die Zukunft sicherere, weil leistungsfähigere
Variante. Zudem ist der Kreisverkehr aus städtebaulichen Gründen vorzuziehen. Der Kreisverkehr
bildet einen städtebaulichen Verteilungspunkt, der die Flächen der beiden Opel-Werke miteinander
verbindet und zudem eine Umlenkfunktion gegenüber der bislang dominanten Hauptstraße
wahrnimmt.
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2. Zukünftiger Zustand
Die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes bedingt eine Umgestaltung des jetzigen
Knotenpunktes Derzeit handelt es sich um eine signalisierte Einmündung - Hauptstraße Privaterschließung Opel II. Um eine zukunftsorientierte, leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs
Richtung Langendreer und Dortmund-Lütgendortmund gewährleisten zu können und das neue
Gewerbegebiet anschließen zu können, ist die Umgestaltung des Knotenpunktes notwendig.
Geplant ist ein Kreisverkehr mit 35 m Durchmesser, der einen leistungsfähigen Abfluss der neuen
Nutzungen sowie des vorhandenen Verkehrs abwickeln kann . Die Zufahrt zum Kreisverkehr
erfolgt aus allen Richtungen einstreifig. Aus Richtung Norden kommend wird ca. 65 m vor dem
Kreisverkehr die rechte Fahrspur als Einfädelungsspur markiert, die Linksabbiegerspur zu Opel II
wird abmarkiert und als Fläche für die neue Fußgängermittelinsel genutzt. Aus Richtung
Langendreer-Mitte kommend wird die rechte Fahrspur auf einer Länge von ca. 40 m eingezogen
und in das Straßenbegleitgrün integriert.
Die Linksabbiegerspur wird auf einer Länge von ca. 60 m abmarkiert, so dass der Verkehrsstrom
sich auf der mittleren Geradeausspur einsortiert. Die Ausfahrten auf die Hauptstraße können
zweispurig erfolgen, hier wurde der Fahrbahnquerschnitt beibehalten. Die Fußgänger werden über
Fußgängerüberwege verkehrssicher durch den Kreisverkehr geführt. Der Radfahrer wird über die
Kreisfahrbahn mitgeführt.
Gegenüber der jetzigen Knotenstruktur mit einer Lichtsignalanlage ergeben sich bei einem
Kreisverkehr Vorteile in der Verkehrsqualität. Diese gehen einher mit geringeren Wartezeiten aller
Verkehrsbeteiligten auch bei höheren Verkehrsbelastungen, einer Verbesserung der Orientierung
im Straßennetz und einer besseren Abwicklung des Verkehrs bei zeitlich wechselnden
Belastungen. Die Belastungsgrenze eines kleinen Kreisverkehrs beträgt in der Summe aller
Zufahrten max. 25.000 Fz/24h, die Prognose-Belastung auf der Hauptstraße liegt bei ca. 11.000
Fahrzeugen. Die Kapazitätsreserven liegen demnach im gesicherten Bereich von ca. 14.000
Fz/24h bzw. ca. 1.400 Fz/h, so dass auch eine verkehrsintensive Entwicklung auf den Opel II und
III-Flächen leistungsgerecht abgewickelt werden können.
Das westlich vom Knotenpunkt liegende Plangebiet wird über eine geplante öffentliche Straße mit
Wendeanlage und Anschluss an den geplanten Kreisverkehr erschlossen.
Zur Ausstattung des Plangebietes mit Grün wurden Flächen zur Anpflanzung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Bebauungsplan festgesetzt. Südlich des
Gewerbegebietes soll die Fläche der natürlichen Sukzession überlassen werden.
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3. Straßenbau Kreisverkehr
Der geplante einspurige Kreisverkehr erhält einen Außendurchmesser von 35.00 m. Aufgrund der
Abhängigkeit zwischen Außendurchmesser und Breite der Kreisfahrbahn wird die Kreisfahrbahn
mit einer Breite von 7.00 m gewählt. Diese teilt sich in einen 4.75 m breiten Außenring und einen
2.25 m breiten Innenring auf. Der Außenring wird ausgeführt nach BK32 RStO12 mit
Splitmastixasphaltdecke, der Innenring nach BK32 RStO12 mit Gussaspaltdecke (hell abgegrust).
Für die Kreisinsel verbleibt ein Durchmesser von 21 m. Die Breite der Fahrbahnteiler beträgt im
Verkehrsknoten 2.50 m. Jede Querung erhält eine Breite von 4.00 m und ist um ca. 5.00 m vom
Rand der Kreisfahrbahn abgesetzt. Die Randeinfassung der Fahrbahnränder, Kreisinsel und
Fahrbahnteiler erfolgt durch Flachbordsteine F15. Die Kreisinsel ist mit Betonflachbordsteinen und
15 cm Auftrittshöhe einzufassen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Insel vorzugsweise
als energieverzehrender Erdhügel (1.00 m Höhe) auszubilden. Um die Entwässerung der
Kreisfahrbahn zu gewährleisten wird die Querneigung nach außen gelegt. Der Innenring der
Kreisfahrbahn erhält zur Erhöhung der Verkehrsablenkung des PKW- Verkehrs eine Querneigung
von 7%. Die Außenkreisfahrbahn erhält eine Querneigung von 2.5%. Die vorhandene
Beleuchtungsanlage wird demontiert. Die neue Anlage beinhaltet die Beleuchtung von 4
Fußgängerüberwegen und des Kreisverkehrs. Insgesamt werden 8 neue Leuchten Lph 8 m
aufgestellt. 2 vorhandene Leuchten müssen verschoben werden.
4. Straßenbau Erschließungsstraße
Die neue Erschließungsstraße hat eine Länge von ca. 320 m, eine Breite von 6.50 m und endet in
einer Wendeanlage. Die Fahrbahn wird nach Belastungsklasse Bk10 mit Splitmastixasphaltdecke
hergestellt. Die Gehwege werden in einer Breite von 2.00 m bzw. 2.50 m in Betonpflaster
200/100/80 grau, der Parkstreifen in einer Breite von 2.50 m in Verbundpflaster anthrazit
ausgebaut. Zwischen den Parkständen werden 9 neue Bäume gepflanzt. Die Baumscheiben (2.00
m/2.50 m) werden mit Betonpflaster 240/160/140 anthrazit eingefasst. Zum Schutz der Bäume sind
Bügel vorgesehen. Die Beleuchtung der Straße erfolgt durch 11 Leuchten Lph 8 m, entsprechend
dem neuen einhaltlichen Beleuchtungsstandard.
5. Begleitgrün
Die Fläche östlich des Baumarktes besteht aus einer Rasenfläche mit kreisrunden
Gräserbepflanzungen. Entlang der Fassade des Gartenmarktes werden 12 Säuleneichen
gepflanzt. Nördlich des Baumarktes außerhalb des Schutzstreifens der Gasleitung werden
Landschaftsgehölze gepflanzt, wie z.B. Corylus avellana, Sambucus nigra etc. Im Bereich des
Schutzstreifens wird Efeu als Bodendecker vorgesehen.
Die Stellplätze im Bereich des Baumarktes werden durch Baumreihen überstellt. Die nördliche
Reihe (8 Bäume) besteht aus Quercus robur, die mittlere (8 Bäume) aus Fraxinus excelsior und
die südliche (16 Bäume) aus Acer platanoides, Royal Red.
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Südlich der Erschließungsstraße werden 7 Bäume (Acer platanoides, Royal Red) gepflanzt. Diese
Bäume bilden mit der gegenüberliegenden Baumreihe eine Allee. 3 weitere Bäume werden in der
südlich gelegenen Grünfläche (Einmündungsbereich Planstraße/ Hauptstraße angepflanzt.
Die Fläche im Süden des Gewerbegebietes soll sich selbst überlassen werden.
Insgesamt werden 54 neue Bäume (ohne Verkehrsfläche) gepflanzt.
6. Kanalbaumaßnahmen
Das Plangebiet wird im Trennsystem entwässert.
Die Entwässerungsplanung der Erschließungsstraße sieht eine gemeinsame Einleitung des
Oberflächenwassers aus dem Bereich des Baumarktes, sowie des Gewerbegebietes in ein
Regenrückhaltebecken vor, welches im Bereich der südlichen Stellplätze auf dem Gelände des
Baumarktes errichtet wird. Der Niederschlagswasserabfluss wird mittels einer Abflussdrossel auf
die festgelegte Drosselwassermenge gedrosselt. Der Drosselschacht ist mit einer
Füllstandsmessung auszustatten, die an das Fernüberwachungssystem der Stadt Bochum
angeschlossen wird.
Die Ableitung des Regenwassers erfolgt zukünftig über den Kreisverkehr in der Hauptstraße in das
geplante Regenwassersystem auf dem Werksgelände Opel II. Aufgrund der zurzeit fehlenden
Vorflut muss das Regenwasser jetzt vor dem Kreisverkehr an den Schmutzwasserkanal des
Bebauungsgebietes angeschlossen werden. Die gemeinsame Ableitung erfolgt dann in den
vorhandenen Mischwasserkanal in der Hauptstraße. Die Verlängerung des Regenwasserkanals
bis zum östlichen Rand des Kreisverkehres wird bereits jetzt gebaut.
Da das Regenrückhaltebecken auf privatem Eigentum liegt, ist eine grundbuchliche Sicherung
erforderlich. Für Wartungs- und Reinigungsarbeiten des Regenrückhaltebeckens ist der Einstieg in
das Becken immer zugänglich zu halten.
Es werden ca. 60 m DN 250, ca. 140 m DN 400 und ca. 150 m DN 500 Regenwasserkanäle,
ca. 260 m DN 200 Schmutzwasserkanäle verbaut. Das Regenrückhaltebecken hat ein Volumen
von ca. 720 m³.
7. Grunderwerb
Für die Errichtung des Kreisverkehres ist eine Fläche von ca. 450 m² von Seiten der Opel Adam
AG an die Stadt abzutreten. Dieser Flächenerwerb ist notwendig, um die Befahrbarkeit des
Kreisverkehrsplatzes auch bei hoher Belastung mit Lastzügen dauerhaft zu gewährleisten. Von
Seiten der Opel Adam AG wurde eine grundsätzliche Zustimmung zum Bau des Kreisverkehrs
bereits signalisiert.
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8. Versorgungsleitungen
Die Um- und Neuverlegung von Versorgungsleitungen ist erforderlich.
9. Baukosten, Finanzierung und zeitlicher Ablauf
Die Ausbaukosten (Stand Oktober 2013) für den Ausbau des Kreisverkehrs und der
Erschließungsstraße betragen
- Kreisverkehr Straße
Grün
Beleuchtung
Summe
ca.
ca.
ca.
ca.
- Erschließungsstraße einschl. Grün
- Beleuchtung
- Versorgungsleitungen
- Kanal, RRB
Summe
ca. 425.950 €
ca.
45.000 €
ca.
42.650 €
ca. 505.950 €
ca. 1.019.500 €
Gesamt
383.000 €
24.000 €
43.000 €
450.000 €
ca. 1.469.500 €
Die Bauzeit beträgt für den Kreisverkehr ca. 6 Monate, für die Erschließungsstraße ca. 5 Monate.
Die Erschließungsstraße wird vorerst als Baustraße hergestellt. Nach Abschluss der
Hochbaumaßnahmen erfolgt der endgültige Ausbau der Erschließungsstraße und der
Kreisverkehrsanlage.
Mit dem Investor wird ein Erschließungsvertrag geschlossen, in dem er sich verpflichtet, die
Herstellungs- und Ausbaukosten für den Kreisverkehr- bis auf einen Betrag von 150.000,00 €
(Eigenanteil der Stadt Bochum) und die Erschließungsstraße zu tragen.
Der Eigenanteil der Stadt beziffert die geschätzten Mehrkosten des Kreisverkehres gegenüber
einer Ertüchtigung der bestehenden Lichtsignalanlage und der hiermit verbundenen
Ablösezahlung.
Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,00 € werden unter dem PSP- Element 6.00000329.
5401.500.001 zur Verfügung gestellt.
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Kreisverkehr Hauptstraße/Opelwerk II und Erschließungsstraße
Dem Plan der Verwaltung für die Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Hauptstraße/
Zufahrt Opel- Werk II und der neuen Erschließungsstraße, einschließlich der
Entwässerungsanlagen, wird zugestimmt.