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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
201 kB
Erstellt
25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:13

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 29) Vorlage Nr.: 20131934 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Kreisverkehr Hauptstraße/Opelwerk II und Erschließungsstraße Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Ost Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 13.12.2013 23.01.2014 Anlagen 1. Beschluss 2. Übersichtsplan 3. Lageplan Kreis 4. Lageplan Erschließungsstraße 5. Lageplan Aussenanlagen (Grün) Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 29) Vorlage Nr.: 20131934 In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 22.05.2013, Nr. 41 1 1.5 wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Hauptstraße/Zufahrt Opelwerk II/ Erschließungsstraße durch Grundsatzbeschluss beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses die Ausbauplanung weiter zu verfolgen. 1. Allgemeines Der betrachtete Knotenpunkt liegt im Bochumer Stadtteil Langendreer an der Hauptstraße (B235) im Bereich der Opelwerke II und III. Westlich der Hauptstraße befindet sich eine brachliegende Industriefläche, für die aktuell ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird. Anlass für das Verfahren ist die Verlagerungsabsicht eines Baustoff- und Baumarktes vom Wallbaumweg auf die Brachfläche. Diese wird über eine neue Erschließungsstraße an die Hauptstraße angebunden. Der Zufahrtsbereich befindet sich gegenüber der privaten Zufahrtsstraße des Opelwerkes II. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die neue Erschließungsstraße und der Anschlussbereich an die Hauptstraße als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Ertüchtigungsmöglichkeiten des Knotenpunktes Hauptstraße/Zufahrt Opel-Werk/neue Erschließungsstraße untersucht. Die flächenmäßige Festsetzung im Bebauungsplan ermöglicht sowohl die Anlage eines Kreisverkehrplatzes als auch einen Ausbau der vorhandenen Kreuzung. Rahmenbedingungen Die Hauptstraße ist Bestandteil der B 235, damit auch des Bochumer Vorbehaltsnetzes und weist eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von ca. 13.000 Kfz/Tag auf. Der Schwerverkehrsanteil beträgt 7,5 Prozent. Je Fahrtrichtung stehen zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Der Radfahrerverkehr wird auf der Fahrbahn geführt oder benutzt den begleitenden gemeinsamen Geh- und Radweg (Radfahrer Frei, ohne Benutzerpflicht). Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurde im Februar 2011 eine Knotenpunktzählung vorgenommen. Ermittelt wurden im Untersuchungszeitraum (15-18h) insgesamt 2805 Fz/3h. In der Erhebung wurde abbiegescharf nach Pkw, Lieferwagen, Lkw, Bussen, Lastzügen, Krads und Fahrrädern unterschieden. Aufgrund der Nutzung der Opelwerke waren die Hauptfahrbeziehungen entlang der Hauptstraße zu verzeichnen. Für den Prognosefall wurden der Zusatzverkehr für den Bau- und Gartenmarkt, weitere Gewerbebetriebe und eine Systemgastronomie ermittelt. Diese wurden als Zufahrtsrichtung jeweils zu fünfzig Prozent dem südlichen und nördlichen Abschnitt der Hauptstraße zu geschlagen. Es ist zu beachten, dass es sich um eine Standortverlagerung vom bisherigen benachbarten Standort am Wallbaumweg handelt und keine Neuansiedlung, d. h. dass in den Analyse-Belastungen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 29) Vorlage Nr.: 20131934 gewisse Kundenfahranteile bereits enthalten sind. Somit ergeben sich zum Teil lediglich Verschiebungen in den Richtungsbelastungen. Aufbauend auf den Prognose-Belastungen wurden in der Leistungsfähigkeitsberechnungen weder abmindernde Synergieeffekte zwischen den Einzelnutzungen der Fläche, noch Fahrtunterbrechungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden für die Verkaufsflächenerweiterung sehr ungünstige Verkehrzeugungsansätze gewählt, so dass die Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnungen einen großzügigen Reservepuffer beinhalten. Im vorliegenden Fall wurden die Leistungsfähigkeiten und die Kapazitätsreserven für eine Ertüchtigung der Lichtsignalanlage sowie die Errichtung eines Kreisverkehrs errechnet. Leistungsfähigkeiten Im Vergleich Prognosefall (Kreuzung mit Lichtsignalanlage) zum Analysefall (Einmündung mit Lichtsignalanlage) ergeben sich für die zukünftige Entwicklung der Gewerbefläche deutlich spürbare Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage. Dennoch ist ebenfalls erkennbar, dass die zukünftig erwarteten Kfz-Verkehre am betroffenen Knotenpunkt mit einer befriedigenden Verkehrsqualität bewältigt werden können. Der Schwellenwert einer ausreichenden Verkehrsqualität von 70 sec/Fz mittlerer Wartezeit wird in allen Verkehrsströmen eingehalten. Der Verkehrsablauf auf der Hauptstraße wird nur in geringem Umfang von einer künftigen Vollsignalisierung beeinträchtigt, die mittleren Wartezeiten liegen hier je nach Fahrtrichtung zwischen 17 und 25 sec/Fz auf der Hauptstraße. Die Ausfahrt der neuen Planstraße weist für den Prognosefall in den Nachmittagsstunden 95%-Staulängen von 70 m für den Linksabbieger Richtung Norden und von 60 m für den Rechtsabbieger Richtung Süden auf. Dies sollte bei der baulichen Herstellung der Straße berücksichtigt werden. Alternativ wurde die Leistungsfähigkeit eines kleinen Kreisverkehres mit jeweils einspurigen Zufahrten und einer einspurigen Kreisfahrbahn geprüft. In allen Kreisverkehrszufahrten ergeben sich mittlere Wartezeiten von 20 sec/Fz in den Nachmittagsspitzenstunden. Die Fahrmöglichkeiten der wartepflichtigen Kfz werden maßgeblich von dem bevorrechtigten Verkehr innerhalb des Kreisverkehres beeinflusst. Die Verkehrsqualität ist jedoch in allen Zufahrten durchweg mindestens gut (QSV B). Im Vergleich zu einer signalisierten Kreuzung wird die Verkehrsqualität bei einem Kreisverkehr durchweg als gut für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer eingestuft. Vor dem Hintergrund einer offenen Nutzung der Opel II- und Opel III-Flächen ist aus verkehrsplanerischer Sicht der Kreisverkehr die für die Zukunft sicherere, weil leistungsfähigere Variante. Zudem ist der Kreisverkehr aus städtebaulichen Gründen vorzuziehen. Der Kreisverkehr bildet einen städtebaulichen Verteilungspunkt, der die Flächen der beiden Opel-Werke miteinander verbindet und zudem eine Umlenkfunktion gegenüber der bislang dominanten Hauptstraße wahrnimmt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 29) Vorlage Nr.: 20131934 2. Zukünftiger Zustand Die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes bedingt eine Umgestaltung des jetzigen Knotenpunktes Derzeit handelt es sich um eine signalisierte Einmündung - Hauptstraße Privaterschließung Opel II. Um eine zukunftsorientierte, leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs Richtung Langendreer und Dortmund-Lütgendortmund gewährleisten zu können und das neue Gewerbegebiet anschließen zu können, ist die Umgestaltung des Knotenpunktes notwendig. Geplant ist ein Kreisverkehr mit 35 m Durchmesser, der einen leistungsfähigen Abfluss der neuen Nutzungen sowie des vorhandenen Verkehrs abwickeln kann . Die Zufahrt zum Kreisverkehr erfolgt aus allen Richtungen einstreifig. Aus Richtung Norden kommend wird ca. 65 m vor dem Kreisverkehr die rechte Fahrspur als Einfädelungsspur markiert, die Linksabbiegerspur zu Opel II wird abmarkiert und als Fläche für die neue Fußgängermittelinsel genutzt. Aus Richtung Langendreer-Mitte kommend wird die rechte Fahrspur auf einer Länge von ca. 40 m eingezogen und in das Straßenbegleitgrün integriert. Die Linksabbiegerspur wird auf einer Länge von ca. 60 m abmarkiert, so dass der Verkehrsstrom sich auf der mittleren Geradeausspur einsortiert. Die Ausfahrten auf die Hauptstraße können zweispurig erfolgen, hier wurde der Fahrbahnquerschnitt beibehalten. Die Fußgänger werden über Fußgängerüberwege verkehrssicher durch den Kreisverkehr geführt. Der Radfahrer wird über die Kreisfahrbahn mitgeführt. Gegenüber der jetzigen Knotenstruktur mit einer Lichtsignalanlage ergeben sich bei einem Kreisverkehr Vorteile in der Verkehrsqualität. Diese gehen einher mit geringeren Wartezeiten aller Verkehrsbeteiligten auch bei höheren Verkehrsbelastungen, einer Verbesserung der Orientierung im Straßennetz und einer besseren Abwicklung des Verkehrs bei zeitlich wechselnden Belastungen. Die Belastungsgrenze eines kleinen Kreisverkehrs beträgt in der Summe aller Zufahrten max. 25.000 Fz/24h, die Prognose-Belastung auf der Hauptstraße liegt bei ca. 11.000 Fahrzeugen. Die Kapazitätsreserven liegen demnach im gesicherten Bereich von ca. 14.000 Fz/24h bzw. ca. 1.400 Fz/h, so dass auch eine verkehrsintensive Entwicklung auf den Opel II und III-Flächen leistungsgerecht abgewickelt werden können. Das westlich vom Knotenpunkt liegende Plangebiet wird über eine geplante öffentliche Straße mit Wendeanlage und Anschluss an den geplanten Kreisverkehr erschlossen. Zur Ausstattung des Plangebietes mit Grün wurden Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Bebauungsplan festgesetzt. Südlich des Gewerbegebietes soll die Fläche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 29) Vorlage Nr.: 20131934 3. Straßenbau Kreisverkehr Der geplante einspurige Kreisverkehr erhält einen Außendurchmesser von 35.00 m. Aufgrund der Abhängigkeit zwischen Außendurchmesser und Breite der Kreisfahrbahn wird die Kreisfahrbahn mit einer Breite von 7.00 m gewählt. Diese teilt sich in einen 4.75 m breiten Außenring und einen 2.25 m breiten Innenring auf. Der Außenring wird ausgeführt nach BK32 RStO12 mit Splitmastixasphaltdecke, der Innenring nach BK32 RStO12 mit Gussaspaltdecke (hell abgegrust). Für die Kreisinsel verbleibt ein Durchmesser von 21 m. Die Breite der Fahrbahnteiler beträgt im Verkehrsknoten 2.50 m. Jede Querung erhält eine Breite von 4.00 m und ist um ca. 5.00 m vom Rand der Kreisfahrbahn abgesetzt. Die Randeinfassung der Fahrbahnränder, Kreisinsel und Fahrbahnteiler erfolgt durch Flachbordsteine F15. Die Kreisinsel ist mit Betonflachbordsteinen und 15 cm Auftrittshöhe einzufassen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Insel vorzugsweise als energieverzehrender Erdhügel (1.00 m Höhe) auszubilden. Um die Entwässerung der Kreisfahrbahn zu gewährleisten wird die Querneigung nach außen gelegt. Der Innenring der Kreisfahrbahn erhält zur Erhöhung der Verkehrsablenkung des PKW- Verkehrs eine Querneigung von 7%. Die Außenkreisfahrbahn erhält eine Querneigung von 2.5%. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird demontiert. Die neue Anlage beinhaltet die Beleuchtung von 4 Fußgängerüberwegen und des Kreisverkehrs. Insgesamt werden 8 neue Leuchten Lph 8 m aufgestellt. 2 vorhandene Leuchten müssen verschoben werden. 4. Straßenbau Erschließungsstraße Die neue Erschließungsstraße hat eine Länge von ca. 320 m, eine Breite von 6.50 m und endet in einer Wendeanlage. Die Fahrbahn wird nach Belastungsklasse Bk10 mit Splitmastixasphaltdecke hergestellt. Die Gehwege werden in einer Breite von 2.00 m bzw. 2.50 m in Betonpflaster 200/100/80 grau, der Parkstreifen in einer Breite von 2.50 m in Verbundpflaster anthrazit ausgebaut. Zwischen den Parkständen werden 9 neue Bäume gepflanzt. Die Baumscheiben (2.00 m/2.50 m) werden mit Betonpflaster 240/160/140 anthrazit eingefasst. Zum Schutz der Bäume sind Bügel vorgesehen. Die Beleuchtung der Straße erfolgt durch 11 Leuchten Lph 8 m, entsprechend dem neuen einhaltlichen Beleuchtungsstandard. 5. Begleitgrün Die Fläche östlich des Baumarktes besteht aus einer Rasenfläche mit kreisrunden Gräserbepflanzungen. Entlang der Fassade des Gartenmarktes werden 12 Säuleneichen gepflanzt. Nördlich des Baumarktes außerhalb des Schutzstreifens der Gasleitung werden Landschaftsgehölze gepflanzt, wie z.B. Corylus avellana, Sambucus nigra etc. Im Bereich des Schutzstreifens wird Efeu als Bodendecker vorgesehen. Die Stellplätze im Bereich des Baumarktes werden durch Baumreihen überstellt. Die nördliche Reihe (8 Bäume) besteht aus Quercus robur, die mittlere (8 Bäume) aus Fraxinus excelsior und die südliche (16 Bäume) aus Acer platanoides, Royal Red. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 29) Vorlage Nr.: 20131934 Südlich der Erschließungsstraße werden 7 Bäume (Acer platanoides, Royal Red) gepflanzt. Diese Bäume bilden mit der gegenüberliegenden Baumreihe eine Allee. 3 weitere Bäume werden in der südlich gelegenen Grünfläche (Einmündungsbereich Planstraße/ Hauptstraße angepflanzt. Die Fläche im Süden des Gewerbegebietes soll sich selbst überlassen werden. Insgesamt werden 54 neue Bäume (ohne Verkehrsfläche) gepflanzt. 6. Kanalbaumaßnahmen Das Plangebiet wird im Trennsystem entwässert. Die Entwässerungsplanung der Erschließungsstraße sieht eine gemeinsame Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Bereich des Baumarktes, sowie des Gewerbegebietes in ein Regenrückhaltebecken vor, welches im Bereich der südlichen Stellplätze auf dem Gelände des Baumarktes errichtet wird. Der Niederschlagswasserabfluss wird mittels einer Abflussdrossel auf die festgelegte Drosselwassermenge gedrosselt. Der Drosselschacht ist mit einer Füllstandsmessung auszustatten, die an das Fernüberwachungssystem der Stadt Bochum angeschlossen wird. Die Ableitung des Regenwassers erfolgt zukünftig über den Kreisverkehr in der Hauptstraße in das geplante Regenwassersystem auf dem Werksgelände Opel II. Aufgrund der zurzeit fehlenden Vorflut muss das Regenwasser jetzt vor dem Kreisverkehr an den Schmutzwasserkanal des Bebauungsgebietes angeschlossen werden. Die gemeinsame Ableitung erfolgt dann in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Hauptstraße. Die Verlängerung des Regenwasserkanals bis zum östlichen Rand des Kreisverkehres wird bereits jetzt gebaut. Da das Regenrückhaltebecken auf privatem Eigentum liegt, ist eine grundbuchliche Sicherung erforderlich. Für Wartungs- und Reinigungsarbeiten des Regenrückhaltebeckens ist der Einstieg in das Becken immer zugänglich zu halten. Es werden ca. 60 m DN 250, ca. 140 m DN 400 und ca. 150 m DN 500 Regenwasserkanäle, ca. 260 m DN 200 Schmutzwasserkanäle verbaut. Das Regenrückhaltebecken hat ein Volumen von ca. 720 m³. 7. Grunderwerb Für die Errichtung des Kreisverkehres ist eine Fläche von ca. 450 m² von Seiten der Opel Adam AG an die Stadt abzutreten. Dieser Flächenerwerb ist notwendig, um die Befahrbarkeit des Kreisverkehrsplatzes auch bei hoher Belastung mit Lastzügen dauerhaft zu gewährleisten. Von Seiten der Opel Adam AG wurde eine grundsätzliche Zustimmung zum Bau des Kreisverkehrs bereits signalisiert. Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 TOP/akt. Beratung 66 21 (36 29) Vorlage Nr.: 20131934 8. Versorgungsleitungen Die Um- und Neuverlegung von Versorgungsleitungen ist erforderlich. 9. Baukosten, Finanzierung und zeitlicher Ablauf Die Ausbaukosten (Stand Oktober 2013) für den Ausbau des Kreisverkehrs und der Erschließungsstraße betragen - Kreisverkehr Straße Grün Beleuchtung Summe ca. ca. ca. ca. - Erschließungsstraße einschl. Grün - Beleuchtung - Versorgungsleitungen - Kanal, RRB Summe ca. 425.950 € ca. 45.000 € ca. 42.650 € ca. 505.950 € ca. 1.019.500 € Gesamt 383.000 € 24.000 € 43.000 € 450.000 € ca. 1.469.500 € Die Bauzeit beträgt für den Kreisverkehr ca. 6 Monate, für die Erschließungsstraße ca. 5 Monate. Die Erschließungsstraße wird vorerst als Baustraße hergestellt. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen erfolgt der endgültige Ausbau der Erschließungsstraße und der Kreisverkehrsanlage. Mit dem Investor wird ein Erschließungsvertrag geschlossen, in dem er sich verpflichtet, die Herstellungs- und Ausbaukosten für den Kreisverkehr- bis auf einen Betrag von 150.000,00 € (Eigenanteil der Stadt Bochum) und die Erschließungsstraße zu tragen. Der Eigenanteil der Stadt beziffert die geschätzten Mehrkosten des Kreisverkehres gegenüber einer Ertüchtigung der bestehenden Lichtsignalanlage und der hiermit verbundenen Ablösezahlung. Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,00 € werden unter dem PSP- Element 6.00000329. 5401.500.001 zur Verfügung gestellt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 29) Vorlage Nr.: 20131934 Bezeichnung der Vorlage Kreisverkehr Hauptstraße/Opelwerk II und Erschließungsstraße Dem Plan der Verwaltung für die Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Hauptstraße/ Zufahrt Opel- Werk II und der neuen Erschließungsstraße, einschließlich der Entwässerungsanlagen, wird zugestimmt.