Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:14
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (33 43) /
34 1 (82 27)
Vorlage Nr.: 20132924
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Schulbusverkehr für Schülerinnen und Schüler aus der Südfeldmark - Änderungantrag und
Schulwegsicherung Roonstraße- Prüfauftrag aus der Ratssitzung
hier: Änderungsantrag des Rates (20132239) zur Beschlussvorlage 20131845 aus der Sitzung
vom 26.09.2013 sowie Anfrage im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
vom 10.10.2013 - Vorlage 20132340
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
23.01.2014
Anlagen
Übersichtsplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (33 43) /
34 1 (82 27)
Vorlage Nr.: 20132924
Mit Vorlage 20130658 wurde eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid über die
Schulwegsicherung für Schüler aus der Südfeldmark beantwortet. Die Vorlage hatte sowohl
bauliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung zum Inhalt als auch Aussagen zum Einsatz von
Schulbussen und zur Änderung von Linienwegen der Buslinie 363. Diese Mitteilung wurde am
18.04.2013 auch im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr beraten.
Mit Beschlussvorlage 20131845 hat die Verwaltung zu einer erneuten Anregung der
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zum Schulbusverkehr für Schülerinnen und Schüler aus
der Südfeldmark Stellung bezogen. Der Rat hat hierzu in seiner Sitzung am 26.09.2013
mehrheitlich den Beschluss gefasst, die Anregung auf Gestellung eines Schulbusses
zurückzuweisen.
Gleichzeitig hat der Rat zu dieser Beschlussvorlage einstimmig beschlossen, den zweiten Absatz
des Änderungsantrages (Vorlage 20132239) zur Entscheidung an den Ausschuss für Umwelt,
Ordnung, Sicherheit und Verkehr zu überweisen. Vgl. nachfolgenden Wortlaut unter Ziffer 2. der
Niederschrift der v. g. Ratssitzung:
„Der zweite Absatz des Änderungsantrages … wird … zur Entscheidung an den Ausschuss für
Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr überwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der
Beratung im Fachausschuss - in Zusammenarbeit mit der BOGESTRA – die offenen Fragen
hinsichtlich der Verlängerung der Linie 363, einer Änderung der ÖPNV-Erreichbarkeit der
Grundschule in Günnigfeld, der hierdurch bedingten Kosten sowie zu einer
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Hansastraße zu klären. Das Ergebnis ist
dem Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr kurzfristig zuzuleiten.“
Vgl. ferner nachfolgenden Wortlaut des zweiten Absatzes des v. g. Änderungsantrages – Vorlage
20132239:
„Parallel dazu werden die Verwaltung und die Vertreter der Stadt Bochum in den Aufsichtsgremien
der BOGESTRA gebeten, dafür Sorge zu tragen, die Erreichbarkeit des Ortsteiles GünnigfeldSüdfeldmark durch den ÖPNV kurzfristig zu optimieren. Vorgeschlagen wird eine verlängerte
Linienführung der Buslinie 363 von der Roonstraße bis zur Bochumer Straße (Nähe GlückaufGrundschule) mit Umsteigemöglichkeit in die Linie 302. Die Einführung einer so veränderten
Linienführung für die Linie 363 macht dann den vorübergehenden Schulbusverkehr entbehrlich.“
In Abstimmung mit der BOGESTRA AG wird hierzu erneut wie folgt Stellung genommen:
Die Möglichkeiten zur Änderung der Linienwegführung der Buslinie 363 wurden bereits in der
eingangs erwähnten Vorlage 20130658 ausführlich dargestellt. Dabei handelte es sich einerseits
um die Verlängerung der Linie 363 von der Endhaltestelle Roonstraße bis zur GlückaufGrundschule an der Bochumer Straße als auch andererseits um eine Verlängerung des
Linienweges der 363 von der Endhaltestelle Roonstraße bis zur Grundschule Günnigfeld in der
Marktstraße. Nach wie vor kann keine abweichende Beurteilung zu den Aussagen in der v. g. am
18.04.2013 im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr bereits beraten Vorlage
erfolgen. Die Inhalte werden nachfolgend erneut dargestellt:
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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34 1 (82 27)
Vorlage Nr.: 20132924
Heutige Erschließung
Die 363 fährt derzeit von Essen-Steele über Wattenscheid-Höntrop und August-Bebel-Platz zur
Endhaltestelle Roonstraße im Stadtteil Wattenscheid-Südfeldmark.
Mit der heutigen Buslinie 363, die tagsüber in einem 30-Minuten-Takt im nördlichen Teil des
Ortsteils Günnigfeld-Südfeldmark verkehrt und mit der Straßenbahnlinie 302, die tagsüber in einem
10-Minuten-Takt den südlichen Teil des Stadtteils bedient, ist eine ausreichend gute Erschließung
der Wohngebiete gegeben.
Die Verbindung zur Straßenbahnlinie 302 erfolgt im Zentrum von Bochum-Wattenscheid mit einem
bequemen Umsteig an den niederflurgerecht ausgebauten Haltestellen Freiheitsstraße oder
August-Bebel-Platz mit guten Anbindungen in die Bochumer Innenstadt und nach Gelsenkirchen.
Verlängerung der Linie 363 bis zur Bochumer Straße (Glückauf-Grundschule)
Bei einer Verlängerung des Linienweges bis zur Bochumer Straße (Nähe Glückauf-Grundschule)
würde der Fahrweg wie folgt verlaufen:
Ab der (H) Roonstraße - rechts in die Goebenstraße (hier Halt- und Parkverbote erforderlich)rechts in die Blücherstraße - rechts in die Moltkestraße - links auf die Märkische Straße – über den
Kreisverkehr und die Geitlingstraße – links in die Dickebankstraße bis zur Kreuzung Flöz Finefrau.
Hier wäre die Einrichtung einer neuen Haltestelle erforderlich.
Die Streckenlänge beträgt ca. 2 km und erfordert einen Fahrzeitbedarf von ca. 7 Minuten. Die
Streckenlänge für die Rückfahrt beträgt ca. 2,1 km und erhöht die Fahrzeit um ebenfalls ca. 7 Min.
Berechnung der jährlichen Kilometerleistung und des Fahrzeugbedarfs
Bei der Berechnung der jährlichen Km-Leistung wurde das Fahrtenangebot der heutigen Linie 363
zugrunde gelegt. Danach würde sich bei Durchführung der v. g. Linienwegänderung die jährliche
Kilometerleistung der BOGESTRA um ca. 30.750 Wagenkilometer erhöhen. Dies verursacht
Mehrkosten von ca. 39.000 € pro Jahr. Darüber hinaus würden ca. 7 Minuten mehr Fahrzeit pro
Richtung benötigt. Als Konsequenz müsste ein zusätzliches Fahrzeug eingesetzt werden, welches
ebenfalls zusätzliche Mehrkosten in 6-stelliger Höhe verursachen würde.
Verlängerung der Linie 363 bis zur Grundschule Günnigfeld in der Marktstraße (bis
Haltestestelle Birkenfeldstraße)
Bei einer Verlängerung des Linienwegs bis zur Haltestelle Birkenfeldstraße würde der Fahrweg wie
folgt verlaufen:
Ab der Haltestelle Roonstraße - rechts in die Goebenstraße (hier wäre die Einrichtung von Haltund Parkverboten erforderlich) - rechts in die Blücherstraße – dann weiter über die Hansastraße links in die Gewerbestraße - weiter über die Blücherstraße - links in die Günnigfelder Straße über
die Haltestelle Kruppstraße - dann weiter wie die Linie 390 über die Haltestelle Ulrichstraße bis zur
Haltestelle Birkenfeldstraße.
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- Begründung - Seite 3
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Vorlage Nr.: 20132924
Die Streckenlänge beträgt hierfür ca. 4,5 km und erfordert einen Fahrzeitbedarf von ca. 9 Minuten.
Die Streckenlänge für die Rückfahrt beträgt ca. 4,4 km und erfordert ebenfalls 9 Minuten Fahrzeit.
Berechnung der jährlichen Kilometerleistung und des Fahrzeugbedarfs
Bei der Berechnung der jährlichen Km-Leistung wurde ebenfalls das Fahrtenangebot der heutigen
Linie 363 zugrunde gelegt. Danach würde sich bei der Durchführung der v. g. Linienführung die
jährliche Kilometerleistung der BOGESTRA um ca. 66.750 Wagenkilometer erhöhen. Dies
verursacht Mehrkosten von ca. 84.000 € pro Jahr. Darüber hinaus würden ca. 9 Minuten mehr
Fahrzeit pro Richtung benötigt. Dafür müsste ein zusätzliches Fahrzeug eingesetzt werden mit den
zuvor genannten Mehrkosten.
Fazit zu den beiden Varianten der Linienänderung der 363
Durch die Umsetzung einer dieser Maßnahmen würde sich der finanzielle Aufwand der
BOGESTRA aufgrund der Erhöhung der jährlichen Km-Leistung mit je nach ausgewählter Variante
zusätzlichen Kosten pro Jahr zwischen ca. 39.000 und 84.000 € und insbesondere aufgrund des
Erfordernisses eines zusätzlichen Fahrzeuges erheblich vergrößern. Zusätzliche finanzielle Mittel
stehen nicht zur Verfügung. Eine ggf. zu erwartende Nachfrage ist nicht so groß (u. a. 13
Lernanfänger ab dem Schuljahr 2013/2014 aus dem Bereich Südfeldmark, die die Glückaufschule
besuchen), als dass hier ein adäquater Deckungsbeitrag aus Fahrgeldeinnahmen zu erwarten ist.
Neben den zuvor aufgeführten finanziellen Gründen kann darüber hinaus insbesondere auch
wegen des Straßenzustandes und des Straßenquerschnitts sowie aufgrund des Parkplatzbedarfs
(an einigen Stellen müssten mehrere Stellplätze entfallen) keine der beiden v. g.
Linienwegänderungen empfohlen werden.
Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 im Bereich der Hansastraße
Die Hansastraße ist Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes im Stadtgebiet Bochum. Für
Hauptverkehrsstraßen ist nach der Verkehrskonzeption grundsätzlich die innerorts zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, für einige Straßen auch eine höhere Geschwindigkeit,
vorgesehen. Für die Hansastraße wurde im Bereich Südfeldmark die Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h festgelegt.
Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen darf nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben erfolgen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen ist
dementsprechend
aus
verkehrlicher
Sicht
nur
dann
zu
rechtfertigen,
wenn
Verkehrssicherheitsgründe, wie beispielsweise Unfallsituation oder Straßenzustand, dieses
erfordern. Die Verkehrssituation der Hansastraße wurde daher aktuell in Zusammenarbeit mit dem
Polizeipräsidium Bochum überprüft.
Dazu wurde zunächst die Verkehrsunfalldatenbank der Polizei für die letzten drei Jahre
ausgewertet. Hieraus ergeben sich für den genannten Bereich der Hansastraße keine
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Vorlage Nr.: 20132924
Auffälligkeiten in Bezug auf das Unfallgeschehen. Insbesondere sind keine Verkehrsunfälle mit
Fußgängerbeteiligung registriert.
Darüber hinausgehende Hinweise auf
besondere
Verkehrssituationen liegen ebenfalls nicht vor.
Die von den Schulkindern der Südfeldmark auf ihrem Weg zur Glückaufschule genutzte
Querungsstelle (Kreis Hansastraße/Geitlingstraße) wurde im Laufe des Jahres bereits durch
verschiedene Maßnahmen verbessert (Nagelung des Kreises, Drängelgitter, Erneuerung der
Markierungen). Demnach besteht insbesondere hier eine gesicherte Querungsmöglichkeit.
Darüber hinaus sind im weiteren Verlauf der Hansastraße weitere Querungsmöglichkeiten
vorhanden.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse besteht im Einvernehmen mit der Polizei derzeit keine
Notwendigkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hansastraße auf 30 km/h zu
beschränken.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
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vom 26.09.2013 sowie Anfrage im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
vom 10.10.2013 - Vorlage 20132340
Aus den zuvor genannten Gründen erfolgt derzeit keine Linienwegverlängerung der Buslinie 363.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hansastraße wird derzeit aus den v. g. Gründen nicht
auf 30 km/h beschränkt.