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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
68 (6800)
Vorlage Nr.: 20140039
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Entscheidung zur Anzahl der zukünftigen Betriebsstandorte des Technischen Betriebes und
deren Lage im Stadtgebiet
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
23.01.2014
20.03.2014
26.03.2014
10.04.2014
Anlagen
Anlagen_27.02.Vorlage
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
68 (6800)
Vorlage Nr.: 20140039
1.
Ausgangslage
Die Betriebsstellen des Technischen Betriebs sind heute auf 17 Standorte im gesamten
Stadtgebiet verteilt (Anlage 1). Sie binden zusammen mit Nebenflächen eine Fläche von
insgesamt ca. 93.000 qm (ohne ehem. Stadtgärtnerei und Baumschule an der Feldmark). Dazu
kommen noch Betriebsstandorte an Friedhöfen, die auf Dauer mit der nun beabsichtigten
Zentralisierung auch aufgegeben werden können. Der Betrieb ist mithin räumlich stark zergliedert
und deshalb übergreifend nur schwer zu steuern. Die dezentrale Struktur des Betriebes erfordert
„zusätzliches“ Personal, um die Koordinierung und Organisation auf den einzelnen Standorten
heute zu gewährleisten. Deshalb wurde von der Verwaltung das Projekt „Zentralisierung des
Technischen
Betriebes
an
einem
bzw.
zwei
Standorte“
im
Rahmen
der
Haushaltssicherungskonzeptes (zukünftig abgekürzt als HSK 2022) aufgerufen und geplant. Die
Größenordnung der durch diesen Schritt realisierbaren Personaleinsparungen wird bei
Konzentration auf einen oder zwei Standorte auf 37 Stellen entsprechend 1,42 Mio. Euro/pro Jahr
geschätzt. Hinzu kommen weitere Einsparpotentiale die sich aus dem geringeren Aufwand für den
laufenden Betrieb (Strom, Gas, Wasser, Grundbesitzabgaben usw.) und aus dem Wegfall der
gegenwärtig zu leistenden baulichen Instandsetzung und laufenden Sanierung der Vielzahl von
Gebäude ergeben.
Die baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen sind veraltet und stark sanierungsbedürftig.
Ständig sind kostenintensive Sanierungen erforderlich, um den Betrieb aufrecht zu erhalten (z.B.
Dachabdichtungen und Schimmelpilzsanierungen). Hinzu kommen Provisorien, die nur zeitlich
begrenzt tragen (z.B. Umzug der Sportstättenunterhaltung vom Quellenweg zur Feldmark 107).
Diese Bedingungen sind Ursache für ungünstige Kostenstrukturen und haben letztlich zur
Aufnahme des Projektes in das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bochum geführt.
Dementsprechend hat die Verwaltung ein Standortkonzept für den Technischen Betrieb entwickelt,
das darauf beruht, den Gesamtbetrieb auf zwei Betriebshöfen zu zentralisieren.
Die zu Grunde gelegten Größenordnungen, Details und Fakten zu der zukünftigen Planung des
Technischen Betriebs sind in der Vorlage Nr. 20130128 “Standortkonzept Technischer Betrieb” für
den Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr zu entnehmen. Dabei wird bei der
Planung von einer Größenordnung ausgegangen, die als Zielzahl des HSK 2022 vorgeben ist.
Die Standortentscheidung, die auch die Anzahl der Betriebsstandorte definiert, ist eine wichtige
und grundsätzliche Vorentscheidung für die weiteren Arbeitsschritte, da damit eine zentrale
Rahmenbedingung für das künftige Organisationsmodell definiert wird und eine Positionierung im
Stadtgebiet erfolgt. Davon hängen einerseits konkrete Grundstücksentscheidungen und/oder verhandlungen und die Erarbeitung konkreter Bauentwürfe für die Standorte ab, die dann kalkuliert
und nach entsprechenden Beschlüssen gebaut werden können.
Die Entscheidung über Anzahl und Lage der künftigen Betriebsstandorte ist unter Einbindung des
Personalrats zu treffen, obgleich sie keine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit darstellt.
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Die darauf folgenden Schritte unterliegen dann aber den strengeren Regelungen der
Mitbestimmung und sind deshalb unter Mitarbeiter/innen-Beteiligung mit dem Personalrat zu
entwickeln. Das Projekt gliedert sich nach der Grundsatzentscheidung in folgende Bausteine:
1. Erarbeitung von Bauentwürfen für die einzelnen Standorte mit Bildung von Baubudgets,
Erstellung der Entwurfs- und Baugenehmigungsplanung sowie deren konkrete Umsetzung!
Dies erfolgt auf Basis der künftigen betrieblichen und ablauftechnischen Anforderungen des
Technischen Betriebs. Hier gilt es sich die zeitlichen Schritte, Abläufe und Finanzströme zu
vergegenwärtigen.
2. Umsetzung des Personalentwicklungsmodells wie es in der Planung zum HSK 2022
vorgesehen ist. Diese Schritte, bei denen jeweils Mitbestimmungstatbestände des LPVG zu
beachten sind, führen zu einer Reduktion der Personal- und Sachkosten und somit des
laufenden Zuschussbedarfs in dem oben beschrieben Umfang.
3. Durch die organisatorische Neuordnung der Abläufe und Arbeitsschritte können sicherlich
weitere Synergien gehoben werden. Diese sollen aber im Betrieb verbleiben und dazu dienen,
das Leistungsspektrum zu verbessern oder auch zu erweitern. Mit den Optimierungsschritten
(insbesondere aufbauorganisatorische und ablauftechnische Änderungen) kann – nur unter
Mitwirkung des Personalrates – und zeitlich erst nach dem Grundsatzbeschluss über die
Standorte begonnen werden. Es muss für die Leitungsebene wie die Mitarbeiter/innen
erkennbar sein, dass eine neue Organisationsform und veränderte Arbeitsabläufe in nächster
Zeit notwendig werden.
4. Mit dem Umzug in die neuen Standorte und Anlagen beginnt die Nachverwertung der bisher
durch den Betrieb genutzten Standorte. Ohne Frage muss hiermit früher als zum
Umzugstermin
begonnen
werden.
Aber
für
Planungsleistungen
in
solche
Umnutzungskonzepte ist wiederum der Grundsatzbeschluss erforderlich, damit verlässlich
geplant werden kann. Eine zeitlich erkennbare Ablaufplanung muss der Umnutzung zu
Grunde gelegt werden.
Die Entscheidung über die künftige Betriebsform, also insbesondere die Frage nach einer
Umgründung in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, ist neben diesen Arbeitsschritten zu treffen
und wird derzeit durch die Verwaltung geprüft.
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2.
Arbeitsauftrag des Umweltausschusses vom 04.07.2013
Die Vorlage der Verwaltung wurde im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
beraten. Die Grundstruktur der gewählten Annahmen wurde vom Ausschuss akzeptiert. Die CDU
stellte den Antrag, den Technischen Betrieb auf die OPEL-Flächen zu legen. Damit konnte sie
sich aber nicht durchsetzen. Dieser Vorschlag hätte die Weiterentwicklung des Projektes auf Jahre
verzögert, da die Positionierung von der Entwicklung und dem Tempo der Umnutzung der OPELFlächen abhängig gemacht worden wäre. Die OPEL-Flächen – hier käme nur das OPEL Werk I in
Frage – stehen zeitnah – auch angesichts der umfangreichen Abriss- und Sanierungsaufgaben nicht zur Verfügung.
Der Vorschlag der Verwaltung, den Technischen Betrieb an der Bessemerstrasse im Gelände der
unteren Stahlindustrie zu positionieren, wurde von der Koalition abgelehnt. Eine Hauptbegründung
für die distanzierte Position war der notwendige Grunderwerb und die mit der Sanierung des
Bodens verbundenen Risiken. Die Mehrheit im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und
Verkehr hat die Verwaltung durch Beschluss vom 04.07.2013 beauftragt, ein gewandeltes
Standortkonzept für den Technischen Betrieb zu erarbeiten. Als Prämisse wurde artikuliert, dass –
um Grunderwerbskosten zu vermeiden - nur schon im städtischen Eigentum befindliche Flächen
oder Standorte mit einem hohen Anteil städtischer Flächen vorgeschlagen werden sollten.
„Das neue Konzept könnte - nach dem Beschluss - zum Beispiel folgende Standorte vorsehen:
Havkenscheider Feld
Harpener Hellweg
Grünstraße
Hauptfriedhof über das bereits festgelegte Maß hinaus
Für das gewandelte Konzept sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen, die Möglichkeiten
der Bebauung und die Erschließungsvarianten für die möglichen Standorte darzulegen. Das nun
erstellte Konzept soll ein Raumprogramm für die Verwaltung und den Betrieb des Technischen
Betriebs sowie notwendige Sozialräume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen.
Stellplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vorzusehen.
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung für die in Frage
kommenden Standorte ist ebenfalls vorzulegen. Die Verwaltung soll in diesem Zusammenhang die
Auswirkungen auf den Etatentwurf 2014, die Finanzplanung und das Haushaltssicherungskonzept
darstellen.“
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3.
Verfahren der Bearbeitung
Die Bearbeitung machte ein systematisches und grundsätzlich neues Vorgehen für die neu
aufgeführten Standorte erforderlich. Erst daraus ließen sich die in dieser Vorlage aufgeführten
Ergebnisse und Resultate ableiten:
Schritt 1:
Festlegung der Anzahl an Standorten
Schritt 2:
Bestimmung der unabdingbar notwendigen Anzahl der Mitarbeiter/innen,
Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und der funktionalen Anforderungen an die
Standorte. Daraus Ableitung des Raumprogramms (siehe Kapitel 4)
Schritt 3:
Prüfung der Verfügbarkeit der Grundstücke, deren Erschließung und deren
Bedingungen für die Erreichbarkeit. Erarbeitung von Machbarkeitstudien für die
Bebauung an den ausgewählten Standorten (siehe Kapitel 5)
Schritt 4:
Klärung des Planungsrechts, der dazu notwendigen Abläufe, der Konkretisierung
der liegenschaftlichen Regelungen sowie der erforderlichen inneren und äußeren
Erschließung (siehe Kapitel 6)
Schritt 5:
Zusammenstellung der Aufwendungen für Hochbaumaßnahmen, Grunderwerb oder
-tausch sowie für die innere und äußere Erschließung und die planerischen
Vorarbeiten (siehe Kapitel 7)
Schritt 6:
Erstellung
einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung
gemäß
§
14
Gemeindehaushaltsverordnung für die in Frage kommenden Standorte unter
Einbeziehung der aufzugebenden und zu veräußernden Betriebshöfe (siehe Kapitel
8)
Schritt 7.
Verfahrensvorschlag mit Darstellung und Abschätzung der Auswirkungen auf den
Etatentwurf 2014, die Finanzplanung und das Haushaltssicherungskonzept (siehe
Kapitel 9)
Auf der Grundlage dieser Abfolge der Arbeitsschritte stellt die Verwaltung die Ergebnisse im
Folgenden dar.
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4.
Anzahl der Standorte, Anzahl der Mitarbeiter/innen, Maschinen und
Geräte, Raumprogramm
Im Grundsatz kommt eine Zwei-Standorte-Lösung in Frage, da mit der Teilentscheidung zur
Konzentration der Friedhofsverwaltung am Zentralfriedhof in Verbindung mit dem Neubau einer
Feuerwache bereits ein Standort für diese Bereiche festgelegt wäre. Damit ergibt sich folgende
Aufteilung:
Feldmark 3 – 7 (Hauptfriedhof)
plus ein weiterer Standort, z.B. Harpener Hellweg, Havkenscheider Feld oder Grünstraße
(„Standort A“)
Auf dieser Basis verteilt sich die Anzahl an Personal, Fahrzeugen usw. in folgender Weise auf die
beiden Standorte:
Standort A
Personal gesamt (operativ, Verwaltung, Leitung)
Anzahl
Hauptfried
hof
Summen
Anzahl
435
102
537
85
10
95
Plätze in Umkleiden und Sanitäreinrichtungen
368
100
468
Fahrzeuge / Anhänger / fahrbare Maschinen
255
66
321
Büroarbeitsplätze
Ergänzend sind für die Freiwillige Feuerwehr am Standort Hauptfriedhof Personalunterkünfte,
Büroflächen, Gemeinschaftsräume, Fahrzeughallen, Maschinen- und Geräteräume, Technikräume
und die erforderlichen Stellplätze für Privatfahrzeuge vorzusehen.
Die geplanten Betriebshöfe am Hauptfriedhof und an dem noch zu wählenden Standort sind auf
der Basis eines verringerten Personal- und Fahrzeugbestandes ausgelegt, da zuvor die
beschlossenen HSK-Maßnahmen umzusetzen sind. Die entsprechenden Einsparungen werden
aber erst im Jahr 2022 im vollen Umfang erreicht sein.
Für die Übergangszeit ist es daher notwendig, Raumkapazitäten aus dem bisherigen Bestand zu
erhalten. Hierfür eignet sich z.B. der Betriebshof an der Grünstraße, falls er nicht als dauerhafter
Standort beizubehalten ist. Er kann ca. 100 Beschäftigte und die nötigen Fahrzeuge und
Maschinen aufnehmen. Ein entsprechendes Betriebskonzept für die Übergangsphase wird nach
erfolgtem Grundsatzbeschluss über das Standortkonzept erarbeitet.
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4.1
Raumprogramm Standort Feldmark 3–7 (Hauptfriedhof)
Der Standort soll künftig für die Friedhofsunterhaltung des Technischen Betriebs und für die
Freiwillige Feuerwehr Altenbochum und Laer gemeinsam genutzt werden, um so Baukosten und
Kosten für Betrieb und Unterhaltung einzusparen. Die Überlegungen der Feuerwehr für die
Auswahl dieses Standorts sind in der Anlage 2 näher beschrieben.
Der Raumbedarf allein für den Technischen Betrieb stellt sich wie folgt dar:
Funktion
Flächen
49 qm1
Büroflächen
389 qm2
Personalräume (Umkleiden, Sanitär)
Gemeinschaftsräume
137 qm
Fahrzeuge, Groß- und Kleinmaschinen
1.800 qm
Außenanlagen, Stellplätze …
495 qm
(ohne Verkehrsflächen)
Hierfür steht mit dem bisher als Lagerplatz des Hauptfriedhofs genutzten Gelände eine Fläche von
4.033 qm zur Verfügung.
Die Konzentration der Friedhofsverwaltung an dieser Stelle ist sinnvoll, da die gegenwärtig hier
schon vorhandenen und weiter vorzuhaltenden Gebäude und Einrichtungen (Krematorium usw. )
einbezogen werden können. Damit werden die bisher auf den Friedhöfen vorhandenen
Unterkünfte und Einrichtungen frei. Eine eigene Arbeitsgruppe beschäftigt sich gegenwärtig mit der
Neuordnung der Friedhöfe, ihrer Infrastrukturen und Angebote.
Für die Feuerwehr sind darüber hinaus folgende Nutzungen vorzusehen:
Funktion
Flächen
Garagen, Trocknungsraum und Umkleiden / Sanitär
337 qm
Personal- und Gemeinschaftsräume
306 qm
1 Darüber hinaus Büroräume im Bestandsgebäude des Hauptfriedhofs (Verwaltung)
2 Umkleiden und Sanitärräume werden im vorhandenen Betriebsgebäude (denkmalgeschützter
Altbau) verbleiben, wofür entsprechende Umbau- und Sanierungsarbeiten notwendig sind.
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Seit November 2012 wurden die Planungen zur Zentralisierung der Friedhofsunterhaltung
(Technischer Betrieb) und des Neubaus eines Feuerwehrhauses an einem gemeinsamen
Standort intensiv vorangetrieben.
Der einsatztaktisch optimale Standort des Feuerwehrhauses Altenbochum/Laer in Kombination mit
einem Betriebshof für die Friedhofsunterhaltung in unmittelbarer Nähe zum Hauptfriedhof auf
einem städtischen Grundstück stellt eine wirtschaftliche Umsetzung der beiden geplanten
Baumaßnahmen dar. Durch eine gemeinsame Nutzung der vorhandenen Fläche werden neben
organisatorischen auch materielle Vorteile wie das einmalige Herstellen eines Hausanschlusses,
einer Heizungsversorgung, ein gute Auslastung der Räume etc. realisiert. Letztlich steht fest, dass
eine gemeinsame Lösung kostengünstiger sein wird, als jedes Projekt einzeln umzusetzen. Eine
entsprechende Machbarkeitsstudie kann dies belegen. So beträgt der Anteil der Feuerwehr am
geschätzten Investitionsbedarf rd. 1,2 Mio. Euro gegenüber 1,8 Mio. Euro bei einer separaten
Realisierung (in Anlehnung an die vergleichbare Wache Höntrop / Eppendorf).
Unter Beteiligung eines externen Fachbüros werden die künftigen Abläufe im
Bestattungswesen und in der Friedhofsunterhaltung unter den Bedingungen eines zentralen
Standorts und einer zentralen Arbeitssteuerung entwickelt. Dies geschieht parallel zu den Arbeiten
für das künftige Friedhofskonzept. So wird gewährleistet, dass der Übergang nach Fertigstellung
des Standorts reibungslos abläuft. Der oben dargestellte Raumbedarf ist unabhängig hiervon
aber feststehend und für die künftige Organisation unabdingbar, so dass die Planungsarbeiten
und die Realisierung des Bauvorhabens an der Feldmark umgehend eingeleitet werden können.
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4.2
Raumprogramm Standort A
Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung des Standortes am Hauptfriedhof wurde
folgendes Flächen- und Raumprogramm für den anderen Standort (z.B. Harpener Hellweg,
Havkenscheider Feld oder Grünstraße) ermittelt:
Funktion
Flächen
Büroflächen (17 qm / MA gem. Standard nach ArbeitsstättenVO)
1.445 qm
Personalräume (Umkleiden, Sanitär, insges. 5 qm / MA gem.
Standard nach ArbeitsstättenVO)
1.850 qm
Gemeinschaftsräume
500 qm
Fahrzeuge, Groß- und Kleinmaschinen (gemäß Aufmaß)
7.600 qm
Materiallager innen, Werkstatt
3.300 qm
Freilager, Waschplatz
6.300 qm
Verkehrsflächen, Außenanlagen, Stellplätze …
22.000 qm
Hierfür wird eine Grundstücksfläche von ca. 36.000 qm benötigt.
Das Raum- und Flächenprogramm wurde auf der Grundlage des im Jahr 2022 (also nach
Umsetzung der verschiedenen HSK-Maßnahmen) noch vorhandenen Personals und der
entsprechenden Fahrzeuge und Maschinen ermittelt. Hierzu wurde ein vorläufiges
Organisationsmodell entwickelt, um den Flächenbedarf abschätzen zu können. Im Jahre 2015
könnten mithilfe einer Unternehmensberatung die Arbeitsprozesse unter den künftigen
Rahmenbedingungen untersucht werden. Ziel ist es, das Potential zur Straffung der Organisation
und der Abläufe frühzeitig zu ermitteln und so konkrete Vorstellungen für die künftigen Strukturen
zu entwickeln.
Dies wird Auswirkungen auf die Feinplanung des Standorts A haben. Die Größenordnung der
benötigten Fläche kann hierdurch aber nicht beeinflusst werden, was der Vergleich mit
entsprechenden Betriebshöfen anderer Städte zeigt. Daher kann und muss mit den grundlegenden
Arbeiten zum Erwerb des Geländes und mit den erforderlichen Planungsarbeiten umgehend
begonnen werden. Eine weitere Verzögerung gefährdet den beschlossenen Zeitrahmen für
die Umsetzung der HSK-Maßnahmen. Hierzu muss der erforderliche Grundsatzbeschluss über
die Anzahl und die Lage der künftigen Standorte getroffen werden.
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5.
Prüfung der Verfügbarkeit der Grundstücke, deren Erschließung und
deren Bedingungen für die Erreichbarkeit, Machbarkeitsstudien
Die Verwaltung hatte in einer umfassenden Arbeit alle städtischen Grundstücke ermittelt, die über
die erforderliche verkehrstechnische Anbindung (höchstens zwei Kilometer Entfernung zum
Außenring) und die nötige Größe für eine Zentralisierung des Betriebs verfügen. Unter diesen
Gesichtspunkten kamen insgesamt 13 Flächen in Frage, z.B. an der Engelsburger Straße, auf dem
Gelände Springorum oder an der Steinkuhlstraße.
Von diesen Flächen kamen nach Prüfung der planungsrechtlichen Möglichkeiten noch folgende
Grundstücke in Betracht:
Havkenscheider Feld
Harpener Hellweg.
Das Gelände an der Feldmark 3 – 7 (Hauptfriedhof) war neben dieser Auswahl als künftiger
Standort für die Friedhofsunterhaltung und für die Freiwillige Feuerwehr zu prüfen.
Entsprechend dem Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr wurde
auch das Betriebsgrundstück an der Grünstraße in die Standortprüfung einbezogen.
Dies hat zu folgenden Ergebnissen geführt.
5.1
Feldmark 3–7 (Hauptfriedhof)
Es wurde ein erster Planentwurf erstellt, um die Machbarkeit des Vorhabens zu konkretisieren.
Realisiert werden soll das Vorhaben hiernach, indem der vorhandene Standort an der Feldmark 3 7 um rd. 4.000 qm erweitert wird. Hierfür soll der heutige Lagerplatz genutzt werden. Dabei bildet
der Neubau aus Sicht des Technischen Betriebs eine funktionale Einheit mit den am Standort
bereits vorhandenen Gebäuden des Betriebshofs für den Hauptfriedhof. Diese sind allerdings
zwingend zu sanieren und im Sinne der künftigen Nutzung umzubauen.
Die in der Studie geplanten Räume werden teilweise vom Technischem Betrieb und der Feuerwehr
gemeinsam genutzt (insbesondere Gemeinschaftsraum, Sanitärbereich, Technikräume,
Verkehrsflächen). Hierdurch ergeben sich deutliche Synergien gegenüber einer getrennten
Planung der beiden Vorhaben.
Näheres ergibt sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Übersichtplan.
Der Lagerplatz muss an eine andere Stelle des Hauptfriedhofs verlegt werden. Der künftige
Standort muss noch festgelegt werden, was wegen der vorhandenen ungenutzten
Friedhofsflächen aber kein Problem darstellen wird.
Stadt Bochum
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Fazit
Die Nutzung als Standort für die Friedhofsunterhaltung und die Freiwillige Feuerwehr ist
möglich. Eine über dieses Ausbaukonzept hinausgehende Erweiterung des Standortes ist
aber nicht möglich, da sich an diesen Bereich unmittelbar Friedhofsflächen anschließen,
die durch vorhandene Gräber genutzt werden.
5.2
Havkenscheider Feld
Dieser Standort steht im vollständigen Eigentum der Stadt Bochum. Seine Eignung als Standort für
einen Betriebshof mit zentralen Funktionen für den Technischen Betrieb ist davon abhängig, dass
das Grundstück direkt an den Sheffieldring angeschlossen wird. Dies kann nur im Einvernehmen
mit dem Landesbetrieb Straßen NRW geschehen. Mit Schreiben vom 23.07.2013 lehnt der
Landesbetrieb jedoch eine direkte Anbindung an den Sheffieldring aus Gründen der
Verkehrssicherheit und der Beeinträchtigungen der Leichtigkeit des Verkehrs ab.
Somit wäre eine Anbindung des für die Erreichbarkeit der Arbeitsorte wichtigen Außenringes nur
durch den Wohnbereich an der Immanuel-Kant-Straße oder über die Fahrstrecke Havkenscheider
Straße / Werner Hellweg / Wittener Straße möglich. Dies würde für alle Fahrten vom und zum
Betriebshof erhebliche Umwege bedeuten und somit die laufenden Kosten des Betriebs stark
belasten. Die Innenstadt würde über die Wohnbereiche entlang des Freigrafendamms angefahren
werden. Dies würde hier zu einer erheblichen Belastung der Anwohner führen.
Die gewünschte Grundstücksfiguration eines Rechtecks wäre auf dem Areal auch nur schwer
umsetzbar, da sich durch die Lage des alten Friedhofes jeweils sehr ungünstige Zuschnitte
ergäben.
Hinzu kommt, dass inzwischen der Rahmen für die Entwicklung des Siedlungsgebiets Ostpark
vom Rat beschlossen wurde. Dieser Konzeption widerspräche die Integration eines großen
Betriebshofs in das Siedlungsgebiet. Auch als Schallschutzriegel entlang des Sheffield Rings ist
ein solcher Betriebshof nicht geeignet.
Es wäre für die Nutzung für einen Betriebshof zudem die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich. Dazu müsste zuvor der Flächennutzungsplan geändert werden. Dabei tritt die
Fragestellung auf, ob der Änderung des Flächennutzungsplans für ein vier Hektar großes Gelände
von der Regionalplanung zugestimmt würde. Die damit verbunden Verfahren bräuchten nach den
üblichen Regelungen eine Zeitaufwand von rund 3 – 4 Jahren.
Fazit
Der Standort ist nicht geeignet und kann als Möglichkeit für einen zentralen Betriebshof
nicht weiter verfolgt werden.
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5.3
Harperner Hellweg
Verkehrstechnische und logistische Erreichbarkeit
Der Standort am Harpener Hellweg bietet den Vorteil, dass in unmittelbarer Nähe die Anschlüsse
an den Außenring, die A 40, den Harpener Hellweg und Castroper Hellweg sowie die Castroper
Straße bestehen.
Grunderwerb
Die für eine gewerbliche Nutzung geeignete Grundfläche des Planbereichs (7,8 ha) ist im Umfang
von 1,7 ha im Eigentum der Stadt Bochum; die übrigen 6,1 ha Gewerbeflächen gehören Thyssen
Krupp Real Estate. Im Rahmen der Basislösung, die aus zwei Standorten besteht, wäre eine
Fläche von ca. 3,6 ha nötig. Über die der Stadt bereits gehörenden Fläche wäre im Zuge einer
Gesamtregelung der Zukauf von voraussichtlich rd. 1,9 ha erforderlich. Die Preisvorstellungen von
Thyssen Krupp Real Estate hierzu liegen noch nicht vor.
Fazit
Der Standort erfüllt die Ansprüche an die günstige Erreichbarkeit – auch für die
Mitarbeiter/innen im Rahmen des ÖPNV -, ist von der Flächengröße variabel gestaltbar und
erfüllt auch die Vorgabe, dass Grundstücke der Stadt Bochum genutzt werden sollen.
5.4
Grünstraße
Der Betriebshof an der Grünstraße würde sich im Rahmen einer Drei-Standorte-Lösung für
Unterhaltungsaufgaben in den westlichen und südwestlichen Stadtteilen anbieten. Aufgrund seiner
nicht ausreichenden Größe von 1,8 ha ist er als Alternative für einen (zentralen) Standort nicht
geeignet.
Der Betriebshof besteht aus einem Baukomplex mit Personalunterkünften und Büros, einer
Werkstatt, Fahrzeughallen und einem Lagerplatz. Heute sind dort die Zentralwerkstatt, die zentral
organisierte Kanalunterhaltung und die Straßenunterhaltung Bezirk Wattenscheid untergebracht
(rd. 110 Mitarbeiter/innen, 33 Fahrzeuge, 10 Anhänger).
Die Bausubstanz ist stark sanierungsbedürftig: Die Zentralen Dienste haben einen Sanierungsstau
in Höhe von rd. 2 Mio. Euro festgestellt. Hinzu kommen aufgrund der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2009) erforderliche Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Hiermit ist nach grober Schätzung ein Mehraufwand in Höhe von rd. 1 Mio. Euro verbunden3. Die
Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung des Betriebshofes in seiner bestehenden Substanz
würden also einen Gesamtaufwand von rd. 3 Mio. Euro erfordern.
3 Eine differenzierte Kostenschätzung ist bei Bedarf durch die Zentralen Dienste anzufertigen.
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Grundsätzlich wäre auch eine Erweiterung der baulichen Einrichtungen auf der vorhandenen
Fläche denkbar. Durch einen Anbau an das Hauptgebäude sowie durch die Errichtung von
weiteren Remisen bzw. Großgaragen auf einer heute für Lagerzwecke verwendeten Fläche könnte
Raum für 120 bis 130 Beschäftigte und 60 Fahrzeuge / Anhänger / fahrbare Maschinen geschaffen
werden. Dies bietet sich aber nicht an, da der Betriebshof in seiner vorhandenen Größe für die
Unterhaltung der westlichen / südwestlichen Stadtteile ausreichend ist. Für zentrale Aufgaben des
Technischen Betriebs eignet sich der Standort Grünstraße aufgrund seiner Lage und
verkehrstechnischen Anbindung an das (überbezirkliche) Straßennetz nicht.
Fazit
Für die weitere Entwicklung des Technischen Betriebs ist der Standort Grünstraße nur noch
als Zwischenlösung - um für die Phase des Personalabbaus Raum bereitzustellen geeignet. Über die weiteren Nutzungen als städtisches Grundstück muss in der
Flächenkonferenz nachgedacht werden. Gegenwärtig kündigen sich Folgennutzungen
durch die Feuerwehr an, die in der Anlage 4 näher beschrieben sind. Dies ist aber noch zu
prüfen.
5.5
Zusammenfassung und Fazit
Die Untersuchung der Standorte, ihre Erreichbarkeit und ihrer eigentumsrechtlichen
Verfügbarkeit verdeutlicht, dass von den vier zusätzlich im Antrag der Koalition
aufgeführten Standorten lediglich zwei in Frage kommen.
Der Standort am Zentralfriedhof ist durch die Vorentscheidung gesetzt und würde ergänzt
durch den Standort am Harpener Hellweg.
Der Standort Havkenscheider Feld scheidet wegen der fehlenden Zufahrt auf den
Sheffieldring aus, und der Standort Grünstraße ist auf Dauer zu klein und läge als alleiniger
Standort abseits zu sehr im Westen.
Insofern werden im Weiteren nur die beiden Standorte Feldmark 3–7 und Harpener Hellweg
betrachtet.
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6.
Klärung des Planungsrechts sowie der erforderlichen inneren und
äußeren Erschließung der Standorte Feldmark 3-7 und Harpener
Hellweg
6.1
Feldmark 3–7 (Hauptfriedhof)
Der Standort ist erschlossen und für den geplanten Verkehr gut erreichbar. Die verkehrstechnische
Abwicklung des Zu- und Abgangsverkehrs macht nach ersten Abschätzungen keine Probleme,
auch bezogen auf die zukünftig heranrückende Wohnbebauung. Ein Schallschutzgutachten wurde
erstellt. Das Grundstück ist im Besitz der Stadt Bochum. Es ist nicht sehr groß und bietet keine
Erweiterungsmöglichkeiten. Die bisherigen Einrichtungen können aber gut genutzt werden. Hier
ergeben sich Synergieeffekte. Eine Genehmigung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Einfügen
im Bestand) kann hier in Aussicht gestellt werden. Weitere Probleme sind gegenwärtig nicht
erkennbar.
6.2
Harpener Hellweg
6.2.1
Planungsrecht
Für das Areal besteht ein Bebauungsplan-Entwurf (Bebauungsplan Nr. 832) mit einer Ausweisung
als Gewerbegebiet, der bis zum Auslegungsbeschluss vorangetrieben wurde. Anregungen und
Bedenken zum Auslegungsbeschluss sind nicht eingegangen, so dass zeitnah ein Bauantrag
gestellt und beschieden werden könnte. Auch eine Änderung des Bebauungsplanes wäre ohne
große Probleme möglich. Hier kann zeitnah gebaut werden.
6.2.2
Innere und äußere Erschließung
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf, der Grundlage vorbereitender Gespräche mit Thyssen
Krupp Real Estate war, sieht eine innere Erschließung über eine bogenförmige Straße vor, die an
zwei Stellen an den Harpener Hellweg angebunden würde. Aus Gründen der Betriebssicherheit
sind zwei Anbindungen des Betriebshofes an das Straßennetz erforderlich, damit im Falle einer
“Störung” an einer Zufahrt der Betrieb noch erreichbar ist.
Die vorhandenen Verkehrsknotenpunkte weisen bereits heute hohe Verkehrsbelastungen auf
(insbesondere Einmündung Kornharpener Straße sowie Auf- und Abfahrten zur A 40). Im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens wurde grundsätzlich die verkehrliche Machbarkeit eines
Gewerbegebietes an diesem Standort nachgewiesen.
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Aus Sicht der Verkehrsplanung ist der Standort für die Zentralisierung des städtischen
Betriebshofs geeignet.
6.2.3
Topografie des Geländes
Das Grundstück weist ein beträchtliches Relief auf, das im Falle einer gewerblichen Nutzung
nivelliert oder terrassiert werden muss. Die vorhandenen Höhepunkte liegen zwischen 122 m
(Harpener Hellweg) und 132 m im südwestlich Teil des Geländes. Der als Anlage 5 beigefügte
Lage- und Höhenplan verdeutlicht diese Situation.
Die Kosten für die Herstellung eines Planums, das für die Nutzung durch einen Betriebshof
erforderlich wäre, belaufen sich (bezogen auf die Betriebshofsfläche, also ohne gemeinsam mit
anderen Anliegern genutzte innere Erschließung) je nach gewählter Variante (vgl. Kapitel 7.2) auf
rd. 1,3 Mio. Euro (Variante 1) bzw. 651.000 Euro (Variante 2). Die Beträge basieren auf aktuellen
Leistungspreisen für die notwendigen Erdmassen-Bewegungen. Diese Größenordnungen sind in
die Kalkulation für eine Neubau an dieser Stelle mit einzustellen.
6.2.4
Kosten der äußeren und inneren Erschließung sowie des Bodenausgleichs
Für den Bebauungsplan Nr. 832 – Harpener Hellweg / Sheffieldring wurde eine städtebauliche
Kalkulation erstellt. Im Rahmen dieser Kalkulation wurden die Kosten für die innere und äußere
Erschließung sowie die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen geschätzt. Die Kosten der äußeren
Erschließung ergeben sich durch notwendigen Ausbau des Harpener Hellwegs und die Errichtung
einer signalisierten Kreuzung in Form eines großen Kreisverkehrs am Knoten Kornharpener
Straße. Die innere Erschließung schließt den Straßen- und Kanalbau sowie ein
Regenrückhaltebecken und das Bodenmanagement zur Herstellung eines nutzbaren
Geländeniveaus ein.
Die Gesamtkosten für die innere Erschließung werden auf rd. 4,95 Mio. Euro geschätzt. Die
Kosten für das auf den Betriebshof entfallende Bodenmanagement sind dem Grunde nach darin
enthalten; dies ist in der Feinplanung aber noch zu klären. Von den insgesamt projektierten 7,8 ha
Nettobauland würde für den Betriebshof 3,6 ha beansprucht. Der städtische Anteil an den Kosten
der inneren Erschließung würde hier prozentual verteilt rund 46% also rd. 2,28 Mio. Euro betragen.
Die äußere Erschließung besteht im Wesentlichen aus dem signalisierten Kreisverkehr und den
baulichen Anpassungsmaßnahmen am Harpener Hellweg. Von den knapp 1,9 Mio. Euro
Gesamtkosten hätte die Stadt nach den bisherigen Verhandlungen mit Thyssen Krupp Real Estate
einen Anteil von 1,25 Mio. Euro zu tragen. Der Anteil der Stadt an der äußeren und inneren
Erschließung beläuft sich nach den gegenwärtigen Grundlagen somit auf rd. 3,5 Mio. Euro.
Die Einzelheiten sind der Anlage 6 zu entnehmen.
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Über die konkreten Beträge und Kostenanteile muss in nächster Zeit mit Thyssen Krupp Real
Estate verhandelt werden.
6.2.5
Fazit
Die Betrachtung zeigt, dass nur an dieser Stelle planungsrechtlich schnell gehandelt
werden kann. Mit dem gewählten Grundstück verbinden sich Zusatzaufwendungen, die
erforderlich sind, um die innere und äußere Erschließung zu realisieren und sich mit dem
Grundeigentümer über einen Grundstückstausch zu verständigen. Sie lassen sich
gegenwärtig quantifizieren auf eine ungefähre Größenordnung von rund 3 – 4 Mio. Euro für
die innere wie äußere Erschließung.
Gleichwohl muss festgestellt werden, dass im Grundsatz nur dieses Grundstück zeitnah der
richtige Standort für einen zentralisierten Technischen Betrieb ist.
7.
Zusammenstellung der Aufwendungen für Hochbaumaßnahmen,
Grunderwerb oder -tausch sowie für die innere und äußere Erschließung
7.1
Feldmark 3–7 (Hauptfriedhof)
Da für diesen Standort die Verfügbarkeit geklärt und die Genehmigungsfähigkeit gesichert ist,
wurde eine konkretisierende Entwurfsplanung mit Kostenschätzung beauftragt, die zu folgendem
Ergebnis kommt:
Maßnahme
Betrag (Euro)
Umbau / Sanierung Bestandsgebäude
644.000
Baukosten für den Neubau
3.889.000
Gesamt
4.533.000
Die genauen Beträge ergeben sich aus der Anlage 7.
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme verteilen sich entsprechend der in Anspruch
genommenen Nettonutzflächen auf die Feuerwehr und den Technischen Betrieb wie folgt:
Feuerwehr
Technischer Betrieb
1.203.300 Euro
3.329.700 Euro
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Dabei ist berücksichtigt, dass die Kosten für Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes dem
Technischen Betrieb allein zuzuordnen sind.
Weitere Kosten werden durch die Neuanlage des Lagerplatzes an anderer Stelle des
Hauptfriedhofs anfallen (im Wesentlichen Kosten für die Befestigung, Beleuchtung und Einfriedung
des Geländes).
7.2
Harpener Hellweg – Auswahl der Varianten durch zwei Machbarkeitsstudien
Auf Basis des Raumprogramms und der durch den Bebauungsplan-Entwurf vorgegebenen
Rahmenbedingungen wurden durch die Zentralen Dienste zwei Entwürfe angefertigt, die die
grundsätzliche Machbarkeit eines Betriebshofs mit den geforderten Funktionen nachweisen. Die
Varianten sehen eine Fläche von rd. 3,5 bis 3,6 ha vor.
1. In Variante 1 ist der Betriebshof im westlichen Teil des Geländes geplant (siehe Anlage
8). Diese Variante zeichnet sich durch eine kompaktere Form aus. Dies liegt insbesondere
daran, dass hier Werkstatt und Lager zusammen mit Büros und Personalräumen in einem
mehrgeschossigen Bau vorgeschlagen werden. Dies ist aber aus betrieblicher Sicht kritisch
zu sehen. Zum Harpener Hellweg wäre bei dieser Variante ein Geländesprung von ca. 4 m
in Form einer Böschung oder von Stützwänden zu gewährleisten. Die Anbindung an den
Harpener Hellweg muss diese Höhendifferenz ausgleichen. Dies ist nur durch aufwändige
Stützwände zu erreichen. Die Kosten für die Höhenanpassung des Baugrundstücks
einschl. notwendiger Stützwände belaufen sich bei dieser Variante auf 1,3 Mio. Euro.
2. Variante 2 sieht den Betriebshof im südlichen Teil des Geländes vor, wodurch sich die
Baufigur eher länglich darstellt (siehe Anlage 9). Gegenüber der im Abstand von ca. 100 m
südlich davon gelegenen Wohnbebauung an der Havelstraße bilden die in entsprechender
Bauweise auszuführenden Remisen den erforderlichen Lärmschutz. Darüber hinaus
können
(falls
erforderlich)
überschüssige
Bodenmassen
aus
der
Bodenausgleichsmaßnahme als Lärmschutzwall ausgebildet werden. Die Kosten für die
Höhenanpassung des Baugrundstücks belaufen sich bei dieser Variante auf rd. 650.000
Euro. Kostenträchtige Stützwände sind hier nicht erforderlich, da sich das Gelände – wo
erforderlich - mit leichten Böschungen an die Nachbargrundstücke anpassen lässt.
Aufgrund der erheblich geringeren Aufwendungen für das Bodenmanagement und wegen der
besseren Anbindungsmöglichkeit an die Erschließungsstraßen ist der Variante 2 der Vorzug
einzuräumen.
Konkrete Planungen für die Art der Bebauung sind mit den Entwürfen noch nicht verbunden. Da
gerade dies aber für eine Kostenschätzung erforderlich ist, kann Letztere noch nicht vorgelegt
werden. Ohne vorherige Festlegung des Grundstücks ist es nicht zu rechtfertigen, Finanzmittel
einzusetzen, um einen konkreten Entwurf und eine entsprechende Kostenrechnung zu
beauftragten.
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7.3
Zusammenfassung
Für die Maßnahme an der Feldmark 3-7 liegt eine erste Kostenschätzung vor, die sich auf
3,3 Mio. Euro für den Technischen Betrieb und 1,2 Mio. Euro für die Feuerwehr beläuft,
zusammen also rd. 4,5 Mio. Euro.
Für den Standort am Harpener Hellweg sind zunächst nur die voraussichtlichen Kosten für
die innere und äußere Erschließung mit einem städtischen Kostenanteil von 3 bis 4 Mio.
Euro absehbar. Die Kosten für den Grunderwerb hängen von den Verhandlungen mit
Thyssen Krupp Real Estate ab. Eine Kostenschätzung für das eigentliche Bauvorhaben
(Hochbau usw.) ist erst nach konkretisierender Planung auf Grundlage einer
grundsätzlichen Standortentscheidung des Rates möglich.
8.
Erstellung
einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung
gemäß
§
14
Gemeindehaushaltsverordnung für die in Frage kommenden Standorte
unter Einbeziehung der aufzugebenden und zu veräußernden
Betriebshöfe
8.1
Grundsätze der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung sind die
Betriebskosten festzustellen. Als Betriebskosten sind zunächst die Kosten für den Bau und den
laufenden Betrieb des künftigen Standortes darzustellen. Für das Jahr 2009 wurden die Kosten für
Unterhaltung und Betrieb mit 850.000 Euro beziffert, worin die Friedhofsstandorte aber nicht
enthalten sind. Der aktuelle Betrag muss durch die Zentralen Dienste im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt werden. Die Betriebskosten für den künftigen Betriebshof
werden aufgrund einer qualifizierten Baukostenschätzung ermittelt. Dies wiederum ist erst nach
einem entsprechenden Grundsatzbeschluss des Rates über das Standortkonzept des
Technischen Betriebs möglich. Auf dieser Grundlage wird dann die Planung einschl.
Kostenschätzung für das Bauvorhaben durchgeführt.
Darüber hinaus wirkt sich die Wahl der Variante (zwei oder drei Standorte) auf die notwendige
Personalausstattung für die betrieblichen Aufgaben aus. Bei einem Standortkonzept bestehend
aus zwei Standorten ist von einer Personaleinsparung in Höhe von 37 Stellen auszugehen,
entsprechend 1,42 Mio. Euro. Bei zusätzlichen Standorten verringert sich der Anzahl der
einzusparenden Stellen.
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An Hand der Zahlen wird aber auch deutlich:
Jedes Jahr werden gegenwärtig durch die Struktur der Betriebshöfe 1,5 bis 2,0 Mio. Euro mehr
aufgewendet als dies bei einem oder zwei zentralen Standorten erforderlich wären (das sind rund
5.000 Euro pro Tag!). Je länger wir warten, desto teurer wird es.
Es handelt sich im Kern um zwei Aspekte:
Primär geht es um die Einsparung von 37 Stellen bzw. 1,42 Mio. Euro Personalkosten. Hinzu
kommen die ersparten Verbrauchskosten und die Kosten für Instandsetzung und Unterhaltung, die
dann nicht mehr im bisherigen Umfang erforderlich werden. Sie werden auf 0,5 bis 0,6 Mio. Euro
jährlich geschätzt, so dass sich unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Zinsen (die den
Einsparungseffekt reduzieren) pro Jahr Netto-Einsparungen von rund 1,5 Mio. Euro ergeben. Auf
zehn Jahre aufaddiert sind dies 15 Mio. Euro.
Zudem vermindert sich die Fläche der gegenwärtig genutzten Betriebshöfe von 9,3 ha auf 4,3 ha.
Die bisherigen Standorte werden frei und einer neuen Nutzung zugeführt. Aus der Aufgabe und
Veräußerung der gegenwärtig genutzten Grundstücke ergeben sich Erlöse. Ihre realen (Netto-)
Zuflüsse zu kalkulieren, ist nicht einfach, da die Umsetzung und Entscheidung von vielen Variablen
abhängig ist. Bei vorsichtiger Schätzung stehen jedoch ca. 7,5 Mio. Euro für Gegenfinanzierung
der Baumaßnahmen zur Verfügung. Dies wirkt sich bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit
durch eine Erhöhung des Eigenkapitalanteils und somit einer (schrittweisen) Verringerung des
Fremdkapitalzinses aus.
Die Zahlen verdeutlichen grob, dass es rund zehn Jahre dauert, um die hier notwendigen
Investitionen im konsumtiven Bereich einzusparen.
8.2
Aufzugebende Alt-Standorte
Durch die Konzentration auf zwei oder drei Standorte können 14 Betriebshöfe, die für die
Verwaltung angemieteten Räume am Willy-Brandt-Platz 1-3 sowie die meisten Stützpunkte auf
den Bezirksfriedhöfen aufgegeben werden. Dies spart die dort anfallenden laufenden Kosten für
die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung ein. Diese Kosten werden im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsberechnung gem. § 14 Gemeindehaushaltsverordnung dargestellt.
Nach Aufgabe der Betriebshöfe können diese aufgegeben und vermarktet werden. Gegenwärtig
werden 9,3 ha (ohne Friedhofsstandorte und ehem. Stadtgärtnerei sowie Baumschule) genutzt.
Zukünftig sollen einschließlich der zentralisierten Friedhofsunterhaltung an der Feldmark 3-7 ca.
4,3 ha genutzt werden. Die mögliche Nachnutzung und die sich aus heutiger Sicht ergebenden
Erlösmöglichkeiten der vorhandenen Betriebsgrundstücke werden tabellarisch in der Anlage 10
dargestellt.
Die aufzugebenden Grundstücke stehen damit für Projekte zur städtebaulichen Entwicklung zur
Verfügung. Dies schafft Chancen für eine positive Entwicklung der betroffenen Stadtteile.
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Im Rahmen des Wohnbaulandkonzepts der Stadt Bochum bilden viele der Grundstücke einen
wichtigen Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraums.
Der politisch und in der öffentlichen Diskussion zu Recht beklagte Mangel an entsprechenden
Flächen kann hierdurch spürbar reduziert werden.
Im Falle einer dauerhaften Weiternutzung des Betriebshofs Grünstraße entfällt dessen
Veräußerung bzw. alternativ die mögliche Nachnutzung durch die Feuerwehr. Die möglichen
Veräußerungserlöse verringern sich um ca. 360.000 Euro.
9.
Darstellung und Abschätzung der Auswirkungen auf den Etatentwurf
2014, die Finanzplanung und das Haushaltssicherungskonzept
Unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss über das Standortkonzept werden die
Planungsleistungen ausgeschrieben. Zeitgleich werden die Verhandlungen mit Thyssen Krupp
Real Estate zum Grunderwerb geführt. Somit müssen im Jahr 2014 Mittel für Teile der
Planungsleistungen und für den Grunderwerb zur Verfügung stehen.
Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg
Im Jahr 2014
Entscheidung über das weitere Vorgehen und die Anzahl der Standorte!
1. Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr im März 2014
2. Rat im April 2014
1.
2.
Bildung einer Arbeitsgruppe - mit
dem
Personalrat
–
für
das
Bauvorhaben am
Zentralfriedhof
(Technischer Betrieb u. Feuerwehr)
VOF-Verfahren für Planungsleistung
(Dauer: 9 Monate)
1.
Grundstücksverhandlungen
Thyssen Krupp Real Estate,
mit
2.
Konkretisierung der Erschließung bis
zur Kostenberechnung,
3.
Überlegungen zur Optimierung des
Bodenmanagements,
4.
Bildung einer Arbeitsgruppe - mit dem
Personalrat – für das Bauvorhaben am
Harpener Hellweg,
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Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg
Budget:
Budget:
100.000 Euro Planungsaufwand 4
100.000 Euro Planungsleistungen für die
Erschließung, Optimierungsvarianten
Alle anderen Arbeiten werden mit eigenem
Personal durchgeführt.
Summe:
alle anderen Arbeiten werden mit eigenem
Personal durchgeführt
100.000 Euro
Summe:
100.000 Euro
Erforderliches Gesamtbudget 2014:
200.000 Euro für Planungs- und Beratungsleistungen
Im Jahr 2015
1.
Erstellung
der
Entwurfsund
Genehmigungsplanung
/
Baugenehmigung,
vertiefte
Kostenberechnung,
2.
Baubeschluss im Fachausschuss
im Ende 2015
3.
parallel: Planung und Vorbereitung
der künftigen Neuorganisation der
Abläufe für die Friedhofsunterhaltung
(Grünpflege und Bestattungen)
1.
Abschluss
Grunderwerbsverhandlungen
Thyssen Kruppe Real Estate
der
mit
2.
Konkretisierung der Planung für äußere
und innere Erschließung einschließlich
Kostenberechnung
3.
VOF-Verfahren für Planungsleistung
(Dauer: 9 Monate = November 2015)
4.
Planung
und
Vorbereitung
der
Neuorganisation und der künftigen
Abläufe
als
Grundlage
für
die
Entwurfsplanung
und
Kostenberechnung; hierzu Erstellung
eines Gesamtkonzepts unter externer
Beratung
4 Diese Honorare werden als Aufwand hier aufgeführt. Sie entstehen entweder durch Leistungen der Zentralen Dienste
oder durch eingeschaltete Planungsbüros oder Generalunternehmer. Die Aufführung dieser Aufwendungen ist kein
Indiz dafür, dass die Verwaltung eine Planung außerhalb der Verwaltung und der bestehenden Anschluss- und
Benutzungsregelungen plant.
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Vorlage Nr.: 20140039
Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg
Budget:
Budget:
200.000 Euro Beratungsdienstleistungen
500.000 Euro Planungsaufwand
Grunderwerb und Tausch Thyssen Krupp
Beratungskosten: ca. 100.000 Euro
Planungsaufwand:
ca. 200 000 Euro
Summe:
300.000 Euro
zzgl. Grunderwerb
Aufzugebende Grundstücke und Areale auf den Friedhöfen
1.
Meldung der zukünftig aufzugebenden Grundstücke an die Flächenkonferenz
2.
Politischer Beschluss über aufzugebende Grundstücke
3.
Nachfolgeüberlegungen zu den Betriebshöfen (Friedhöfe)
4.
vorbereitende Arbeiten, wie Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Vorbereitungen
zur Erschließung und zu Formen der Veräußerung
Budget:
200.000 Euro Planungsleistungen
Erforderliches Gesamtbudget 2015:
Ca. 1,2 Mio. Euro für Planungs- und Beratungsleistungen
zzgl. Kosten für Grunderwerb Harpener Hellweg
Im Jahr 2016
1.
Ausführungsplanung
2.
Ausschreibung und Vergabe der
Bauleistungen, Spatenstich, Bauzeit
Mitte 2016 bis Ende 2017
3.
konkrete Vorbereitungen
Zentralisierung
Friedhofsunterhaltung
Zentralfriedhof
für
die
der
zum
1. Erstellung
der
Entwurfsund
Genehmigungsplanung, Konkretisierung
der Bauentwurfes für den Betriebshof
einschließlich Kostenberechnung
2. erste Arbeiten der äußeren und inneren
Erschließung
3. Bestimmung des Baubudgets
4. bauordnungsrechtliche Genehmigung
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- Begründung - Seite 22
Stadtamt
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Vorlage Nr.: 20140039
Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg
Baubudget:
4,033 Mio. Euro 5
5. Baubeschluss
(Ende 2016)
im
Fachausschuss
Budget:
Planungsaufwand:
ca. 300 000 Euro
Erste äußere Erschließungsmaßnahmen,
Reliefprofilierung, Kanalisation:
ca. 2 Mio. Euro
Aufzugebende Grundstücke auf den Friedhöfen und den Betriebshöfen
1.
Meldung der zukünftig aufzugebenden Grundstücke an die Flächenkonferenz
2.
Politischer Beschluss über aufzugebende Grundstücke
3.
Nachfolgeüberlegungen zu den Betriebshöfen
4.
vorbereitende Arbeiten, wie Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Vorbereitungen
zur Erschließung und zu Formen der Veräußerung
Budget:
200.000 Euro Planungsleistungen
Erforderliches Gesamtbudget 2016:
Ca. 6,5 Mio. Euro für Planungs- und Beratungsleistungen
Im Jahr 2017
Ende 2017
1.
Einweihung
Friedhofsunterhaltung
und Feuerwehr am Zentralfriedhof
2.
Umzug aller Einrichtungen
3.
Umsetzung der Neuorganisation der
Friedhofsunterhaltung
1.
Ausführungsplanung
2.
Ausschreibung
Bauleistungen
3.
Baubeginn, Spatenstich IV. Quartal
2017, rund zwei Jahre Bauzeit
und
Vergabe
der
Baubudget:
Das Baubudget ist auf der Grundlage
der zu ermittelnden Kostenberechnung
für 2017 und Folgejahre festzusetzen.
5
Dies sind die gegenwärtigen groben Schätzungen unter Abzug des Aufwands aus 2014.
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- Begründung - Seite 23
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Vorlage Nr.: 20140039
Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg
Aufzugebende Grundstücke auf den Friedhöfen und den Betriebshöfen
1.
Fortsetzung der
Betriebshöfen,
Nachfolgeüberlegungen
zu
den
Friedhofsflächen
und
den
2.
Vorbereitende Arbeiten, wie Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Vorbereitungen
zur Erschließung und zu Formen der Veräußerung
Im Jahr 2018
Erschließungsarbeiten
Bauabwicklung
Budget:
Siehe 2017
Aufzugebenden Grundstücke auf den Friedhöfen und den Betriebshöfen
1.
2.
3.
Fortsetzung der Nachfolgeüberlegungen zu den Friedhofsflächen und den
Betriebshöfen
Vorbereitende Arbeiten, wie Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Vorbereitungen
zur Erschließung und zu Formen der Veräußerung
Veräußerung erster Grundstücke aus dem Friedhofspaket
Erlöse:
ca. 1 Mio. Euro
Im Jahr 2019
1. Bauabwicklung
2. Restarbeiten Erschließung
3. Einweihung und Bezug
Budget:
Siehe 2017
Aufzugebenden Grundstücke auf den Friedhöfen und den Betriebshöfen
1.
Fortsetzung der Nachfolgeüberlegungen zu den Betriebshöfen
2.
Vorbereitende Arbeiten, wie Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Vorbereitungen
zur Erschließung und zu Formen der Veräußerung
3.
Veräußerung weiterer Grundstücke aus dem Friedhofspaket
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 24
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20140039
Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg
Erlöse:
ca. 1 - 2 Mio. Euro
In den folgenden Jahren:
1.
Umsetzung Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Erschließung und Veräußerung
2.
Veräußerung weiterer Grundstücke aus dem Friedhofspaket, erste Verkäufe aus den
Betriebsstandorten
Die der dargestellten Planung zugrunde liegenden Rahmenterminpläne der Zentralen Dienste
sind als Anlage 11 (Hauptfriedhof) und Anlage 12 (Harpener Hellweg) beigefügt.
Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, dass die Personaleinsparungen im Jahre 2016
beginnen und im Jahr 2022 abgeschlossen sind, wobei parallel ein weiterer Personalabbau
aufgrund anderer HSK-Maßnahmen stattfindet. Diese Planungen sind mit Blick auf das Zieljahr
2022 im Grundsatz weiterhin realistisch, sofern das Standortkonzept beschlossen und umgesetzt
wird. Da die Bauvorhaben aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Verzögerungen nun aber
erst Ende 2017 bzw. Ende 2019 abgeschlossen sein werden, können die standort- bzw.
ablaufbezogenen Personaleinsparungen für den Friedhofsbereich erst ab 2018 und für die übrigen
Bereiche ab 2020 umgesetzt werden. Die Verwaltung strebt an, bis zu diesen Zeitpunkten andere
HSK-Maßnahmen mit ihren Einspareffekten vorzuziehen, damit ein Ausgleich innerhalb der
Gesamtvorgaben des Konsolidierungszeitraums erreicht werden kann.
Die Auswirkungen auf die geplanten Einsparungen bei der Kosten für Bauunterhaltung und betrieb können erst beschrieben werden, wenn die qualifizierten Baukostenschätzungen vorliegen.
Die Ablaufplanung und die Verteilung auf die Haushaltsjahre verdeutlicht, wie die Arbeiten und
Finanzplanungen ineinander greifen und aufeinander aufbauen.
Die Übersicht macht aber auch deutlich, dass wir zügig an den Themen weiterarbeiten müssen,
um zu Ergebnissen zu kommen und nicht aus dem Zeitplan herauszufallen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 25
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20140039
10.
Fazit und Schluss
Diese Vorlage der Verwaltung verdeutlicht, dass die Prüfungsaufträge der Politik abgearbeitet
wurden. Es kristallisiert sich ein Modell heraus, das von zwei Standorten ausgeht, was gut
organisatorisch zu begründen und effektiv durchzuführen ist.
Ein Standort liegt am Hauptfriedhof. Er dient der Konzentration aller Dienstleistungen des
Bestattungswesens und der Friedhofsunterhaltung. Der Standort nutzt die schon bestehenden
Einrichtungen und erlaubt eine Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Unabhängig von den
zeitintensiven Verhandlungen und Planungen für den anderen Standort (Harpener Hellweg)
können die konkreten Maßnahmen zur Realisierung dieses Vorhabens unmittelbar eingeleitet
werden.
Dies ermöglicht einerseits die zügige Neuorganisation der Friedhofsunterhaltung. Andererseits ist
dies ein unverzichtbarer Baustein zur Neuordnung des Friedhofswesens und der damit
angestrebten positiven Effekte für die Attraktivität des Bestattungsangebots und die
Friedhofsgebühren. Ebenso ist wegen der Freiwilligen Feuerwehr schnelles Handeln geboten.
Als zweiter Standort hat sich ein städtisches Grundstück am Harpener Hellweg herausgestellt. Der
städtische Anteil dieser Liegenschaft muss durch Grunderwerb auf die notwendige Flächengröße
von rund 3,6 ha erweitert werden. Das Grundstück ist verkehrstechnisch gut angebunden und
bietet eine gute Erreichbarkeit aller Einsatzbereiche im Stadtgebiet.
Das Areal hat eine leichte Hanglage und muss deshalb neu profiliert werden. Dies erzeugt
zusätzlichen Aufwand ebenso wie die äußere und innere Erschließung, die angepasst bzw.
geschaffen werden muss. Der Investitionsaufwand hierfür ist grob geschätzt. Zur Konkretisierung
muss daher noch genauer geplant und gerechnet werden. Ähnliche Aufwendungen wären
wahrscheinlich auch an anderen Grundstücken entstanden.
Die erstellten Machbarkeitsstudien für die beiden Standorte verdeutlichen, dass nach den
Planungsprämissen eine Bebauung möglich ist und technisch umgesetzt werden kann. Die
Kostenkalkulationen wird nach erfolgtem Grundsatzbeschluss auf Basis einer konkretisierenden
Planung erstellt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Klarheit über die künftigen Organisationsstrukturen
und Abläufe geschaffen wird. Dies soll unter Einbeziehung externer Fachberatung zeitnah
geschehen. Parallel hierzu sind die grundlegenden planerischen und liegenschaftlichen Schritte für
den Standort am Harpener Hellweg einzuleiten.
Dieser Vorschlag wird hier präsentiert. Mit der Entscheidung des Rates der Stadt Bochum kann die
weitere Arbeit strukturiert und auf den Weg gebracht werden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
68 (6800)
Vorlage Nr.: 20140039
Bezeichnung der Vorlage
Entscheidung zur Anzahl der zukünftigen Betriebsstandorte des Technischen Betriebes und
deren Lage im Stadtgebiet
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Standortkonzept für den Technischen Betrieb als ZweiStandorte-Lösung zu konkretisieren:
Feldmark 3–7 (gemeinsame Nutzung mit dem Amt 37 - Freiwillige Feuerwehr -)
Harpener Hellweg - Variante 2
2. Der Betriebshof Grünstraße wird als Übergangslösung bis zur vollständigen Reduzierung des
Personal- und Fahrzeugbestands beibehalten.
3. Für die Feldmark 3–7 (gemeinsame Nutzung mit der Freiwilligen Feuerwehr) sind die Arbeiten
umgehend zu starten, um den Baubeschluss und die bauordnungsrechtliche Genehmigung im
Jahr 2015 zu tätigen und 2016 mit dem Bau zu beginnen.
4. Es sind Verhandlungen mit Thyssen Krupp Real Estate zum Erwerb der benötigten Fläche am
Harpener Hellweg aufzunehmen. Die weiteren Aufwendungen und Kosten sind auf der
Grundlage
konkreter
Planungen
und
Entwürfe
und
damit
verbundener
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu konkretisieren und den Fachausschüssen zeitnah
vorzulegen.