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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
562 kB
Erstellt
24.12.14, 19:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:14

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Entscheidung zur Anzahl der zukünftigen Betriebsstandorte des Technischen Betriebes und deren Lage im Stadtgebiet Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss Rat 23.01.2014 20.03.2014 26.03.2014 10.04.2014 Anlagen Anlagen_27.02.Vorlage Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 1. Ausgangslage Die Betriebsstellen des Technischen Betriebs sind heute auf 17 Standorte im gesamten Stadtgebiet verteilt (Anlage 1). Sie binden zusammen mit Nebenflächen eine Fläche von insgesamt ca. 93.000 qm (ohne ehem. Stadtgärtnerei und Baumschule an der Feldmark). Dazu kommen noch Betriebsstandorte an Friedhöfen, die auf Dauer mit der nun beabsichtigten Zentralisierung auch aufgegeben werden können. Der Betrieb ist mithin räumlich stark zergliedert und deshalb übergreifend nur schwer zu steuern. Die dezentrale Struktur des Betriebes erfordert „zusätzliches“ Personal, um die Koordinierung und Organisation auf den einzelnen Standorten heute zu gewährleisten. Deshalb wurde von der Verwaltung das Projekt „Zentralisierung des Technischen Betriebes an einem bzw. zwei Standorte“ im Rahmen der Haushaltssicherungskonzeptes (zukünftig abgekürzt als HSK 2022) aufgerufen und geplant. Die Größenordnung der durch diesen Schritt realisierbaren Personaleinsparungen wird bei Konzentration auf einen oder zwei Standorte auf 37 Stellen entsprechend 1,42 Mio. Euro/pro Jahr geschätzt. Hinzu kommen weitere Einsparpotentiale die sich aus dem geringeren Aufwand für den laufenden Betrieb (Strom, Gas, Wasser, Grundbesitzabgaben usw.) und aus dem Wegfall der gegenwärtig zu leistenden baulichen Instandsetzung und laufenden Sanierung der Vielzahl von Gebäude ergeben. Die baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen sind veraltet und stark sanierungsbedürftig. Ständig sind kostenintensive Sanierungen erforderlich, um den Betrieb aufrecht zu erhalten (z.B. Dachabdichtungen und Schimmelpilzsanierungen). Hinzu kommen Provisorien, die nur zeitlich begrenzt tragen (z.B. Umzug der Sportstättenunterhaltung vom Quellenweg zur Feldmark 107). Diese Bedingungen sind Ursache für ungünstige Kostenstrukturen und haben letztlich zur Aufnahme des Projektes in das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bochum geführt. Dementsprechend hat die Verwaltung ein Standortkonzept für den Technischen Betrieb entwickelt, das darauf beruht, den Gesamtbetrieb auf zwei Betriebshöfen zu zentralisieren. Die zu Grunde gelegten Größenordnungen, Details und Fakten zu der zukünftigen Planung des Technischen Betriebs sind in der Vorlage Nr. 20130128 “Standortkonzept Technischer Betrieb” für den Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr zu entnehmen. Dabei wird bei der Planung von einer Größenordnung ausgegangen, die als Zielzahl des HSK 2022 vorgeben ist. Die Standortentscheidung, die auch die Anzahl der Betriebsstandorte definiert, ist eine wichtige und grundsätzliche Vorentscheidung für die weiteren Arbeitsschritte, da damit eine zentrale Rahmenbedingung für das künftige Organisationsmodell definiert wird und eine Positionierung im Stadtgebiet erfolgt. Davon hängen einerseits konkrete Grundstücksentscheidungen und/oder verhandlungen und die Erarbeitung konkreter Bauentwürfe für die Standorte ab, die dann kalkuliert und nach entsprechenden Beschlüssen gebaut werden können. Die Entscheidung über Anzahl und Lage der künftigen Betriebsstandorte ist unter Einbindung des Personalrats zu treffen, obgleich sie keine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit darstellt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Die darauf folgenden Schritte unterliegen dann aber den strengeren Regelungen der Mitbestimmung und sind deshalb unter Mitarbeiter/innen-Beteiligung mit dem Personalrat zu entwickeln. Das Projekt gliedert sich nach der Grundsatzentscheidung in folgende Bausteine: 1. Erarbeitung von Bauentwürfen für die einzelnen Standorte mit Bildung von Baubudgets, Erstellung der Entwurfs- und Baugenehmigungsplanung sowie deren konkrete Umsetzung! Dies erfolgt auf Basis der künftigen betrieblichen und ablauftechnischen Anforderungen des Technischen Betriebs. Hier gilt es sich die zeitlichen Schritte, Abläufe und Finanzströme zu vergegenwärtigen. 2. Umsetzung des Personalentwicklungsmodells wie es in der Planung zum HSK 2022 vorgesehen ist. Diese Schritte, bei denen jeweils Mitbestimmungstatbestände des LPVG zu beachten sind, führen zu einer Reduktion der Personal- und Sachkosten und somit des laufenden Zuschussbedarfs in dem oben beschrieben Umfang. 3. Durch die organisatorische Neuordnung der Abläufe und Arbeitsschritte können sicherlich weitere Synergien gehoben werden. Diese sollen aber im Betrieb verbleiben und dazu dienen, das Leistungsspektrum zu verbessern oder auch zu erweitern. Mit den Optimierungsschritten (insbesondere aufbauorganisatorische und ablauftechnische Änderungen) kann – nur unter Mitwirkung des Personalrates – und zeitlich erst nach dem Grundsatzbeschluss über die Standorte begonnen werden. Es muss für die Leitungsebene wie die Mitarbeiter/innen erkennbar sein, dass eine neue Organisationsform und veränderte Arbeitsabläufe in nächster Zeit notwendig werden. 4. Mit dem Umzug in die neuen Standorte und Anlagen beginnt die Nachverwertung der bisher durch den Betrieb genutzten Standorte. Ohne Frage muss hiermit früher als zum Umzugstermin begonnen werden. Aber für Planungsleistungen in solche Umnutzungskonzepte ist wiederum der Grundsatzbeschluss erforderlich, damit verlässlich geplant werden kann. Eine zeitlich erkennbare Ablaufplanung muss der Umnutzung zu Grunde gelegt werden. Die Entscheidung über die künftige Betriebsform, also insbesondere die Frage nach einer Umgründung in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, ist neben diesen Arbeitsschritten zu treffen und wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 2. Arbeitsauftrag des Umweltausschusses vom 04.07.2013 Die Vorlage der Verwaltung wurde im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr beraten. Die Grundstruktur der gewählten Annahmen wurde vom Ausschuss akzeptiert. Die CDU stellte den Antrag, den Technischen Betrieb auf die OPEL-Flächen zu legen. Damit konnte sie sich aber nicht durchsetzen. Dieser Vorschlag hätte die Weiterentwicklung des Projektes auf Jahre verzögert, da die Positionierung von der Entwicklung und dem Tempo der Umnutzung der OPELFlächen abhängig gemacht worden wäre. Die OPEL-Flächen – hier käme nur das OPEL Werk I in Frage – stehen zeitnah – auch angesichts der umfangreichen Abriss- und Sanierungsaufgaben nicht zur Verfügung. Der Vorschlag der Verwaltung, den Technischen Betrieb an der Bessemerstrasse im Gelände der unteren Stahlindustrie zu positionieren, wurde von der Koalition abgelehnt. Eine Hauptbegründung für die distanzierte Position war der notwendige Grunderwerb und die mit der Sanierung des Bodens verbundenen Risiken. Die Mehrheit im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr hat die Verwaltung durch Beschluss vom 04.07.2013 beauftragt, ein gewandeltes Standortkonzept für den Technischen Betrieb zu erarbeiten. Als Prämisse wurde artikuliert, dass – um Grunderwerbskosten zu vermeiden - nur schon im städtischen Eigentum befindliche Flächen oder Standorte mit einem hohen Anteil städtischer Flächen vorgeschlagen werden sollten. „Das neue Konzept könnte - nach dem Beschluss - zum Beispiel folgende Standorte vorsehen:     Havkenscheider Feld Harpener Hellweg Grünstraße Hauptfriedhof über das bereits festgelegte Maß hinaus Für das gewandelte Konzept sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen, die Möglichkeiten der Bebauung und die Erschließungsvarianten für die möglichen Standorte darzulegen. Das nun erstellte Konzept soll ein Raumprogramm für die Verwaltung und den Betrieb des Technischen Betriebs sowie notwendige Sozialräume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen. Stellplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vorzusehen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung für die in Frage kommenden Standorte ist ebenfalls vorzulegen. Die Verwaltung soll in diesem Zusammenhang die Auswirkungen auf den Etatentwurf 2014, die Finanzplanung und das Haushaltssicherungskonzept darstellen.“ Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 3. Verfahren der Bearbeitung Die Bearbeitung machte ein systematisches und grundsätzlich neues Vorgehen für die neu aufgeführten Standorte erforderlich. Erst daraus ließen sich die in dieser Vorlage aufgeführten Ergebnisse und Resultate ableiten: Schritt 1: Festlegung der Anzahl an Standorten Schritt 2: Bestimmung der unabdingbar notwendigen Anzahl der Mitarbeiter/innen, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und der funktionalen Anforderungen an die Standorte. Daraus Ableitung des Raumprogramms (siehe Kapitel 4) Schritt 3: Prüfung der Verfügbarkeit der Grundstücke, deren Erschließung und deren Bedingungen für die Erreichbarkeit. Erarbeitung von Machbarkeitstudien für die Bebauung an den ausgewählten Standorten (siehe Kapitel 5) Schritt 4: Klärung des Planungsrechts, der dazu notwendigen Abläufe, der Konkretisierung der liegenschaftlichen Regelungen sowie der erforderlichen inneren und äußeren Erschließung (siehe Kapitel 6) Schritt 5: Zusammenstellung der Aufwendungen für Hochbaumaßnahmen, Grunderwerb oder -tausch sowie für die innere und äußere Erschließung und die planerischen Vorarbeiten (siehe Kapitel 7) Schritt 6: Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung für die in Frage kommenden Standorte unter Einbeziehung der aufzugebenden und zu veräußernden Betriebshöfe (siehe Kapitel 8) Schritt 7. Verfahrensvorschlag mit Darstellung und Abschätzung der Auswirkungen auf den Etatentwurf 2014, die Finanzplanung und das Haushaltssicherungskonzept (siehe Kapitel 9) Auf der Grundlage dieser Abfolge der Arbeitsschritte stellt die Verwaltung die Ergebnisse im Folgenden dar. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 4. Anzahl der Standorte, Anzahl der Mitarbeiter/innen, Maschinen und Geräte, Raumprogramm Im Grundsatz kommt eine Zwei-Standorte-Lösung in Frage, da mit der Teilentscheidung zur Konzentration der Friedhofsverwaltung am Zentralfriedhof in Verbindung mit dem Neubau einer Feuerwache bereits ein Standort für diese Bereiche festgelegt wäre. Damit ergibt sich folgende Aufteilung:   Feldmark 3 – 7 (Hauptfriedhof) plus ein weiterer Standort, z.B. Harpener Hellweg, Havkenscheider Feld oder Grünstraße („Standort A“) Auf dieser Basis verteilt sich die Anzahl an Personal, Fahrzeugen usw. in folgender Weise auf die beiden Standorte: Standort A Personal gesamt (operativ, Verwaltung, Leitung) Anzahl Hauptfried hof Summen Anzahl 435 102 537 85 10 95 Plätze in Umkleiden und Sanitäreinrichtungen 368 100 468 Fahrzeuge / Anhänger / fahrbare Maschinen 255 66 321 Büroarbeitsplätze Ergänzend sind für die Freiwillige Feuerwehr am Standort Hauptfriedhof Personalunterkünfte, Büroflächen, Gemeinschaftsräume, Fahrzeughallen, Maschinen- und Geräteräume, Technikräume und die erforderlichen Stellplätze für Privatfahrzeuge vorzusehen. Die geplanten Betriebshöfe am Hauptfriedhof und an dem noch zu wählenden Standort sind auf der Basis eines verringerten Personal- und Fahrzeugbestandes ausgelegt, da zuvor die beschlossenen HSK-Maßnahmen umzusetzen sind. Die entsprechenden Einsparungen werden aber erst im Jahr 2022 im vollen Umfang erreicht sein. Für die Übergangszeit ist es daher notwendig, Raumkapazitäten aus dem bisherigen Bestand zu erhalten. Hierfür eignet sich z.B. der Betriebshof an der Grünstraße, falls er nicht als dauerhafter Standort beizubehalten ist. Er kann ca. 100 Beschäftigte und die nötigen Fahrzeuge und Maschinen aufnehmen. Ein entsprechendes Betriebskonzept für die Übergangsphase wird nach erfolgtem Grundsatzbeschluss über das Standortkonzept erarbeitet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 4.1 Raumprogramm Standort Feldmark 3–7 (Hauptfriedhof) Der Standort soll künftig für die Friedhofsunterhaltung des Technischen Betriebs und für die Freiwillige Feuerwehr Altenbochum und Laer gemeinsam genutzt werden, um so Baukosten und Kosten für Betrieb und Unterhaltung einzusparen. Die Überlegungen der Feuerwehr für die Auswahl dieses Standorts sind in der Anlage 2 näher beschrieben. Der Raumbedarf allein für den Technischen Betrieb stellt sich wie folgt dar: Funktion Flächen 49 qm1 Büroflächen 389 qm2 Personalräume (Umkleiden, Sanitär) Gemeinschaftsräume 137 qm Fahrzeuge, Groß- und Kleinmaschinen 1.800 qm Außenanlagen, Stellplätze … 495 qm (ohne Verkehrsflächen) Hierfür steht mit dem bisher als Lagerplatz des Hauptfriedhofs genutzten Gelände eine Fläche von 4.033 qm zur Verfügung. Die Konzentration der Friedhofsverwaltung an dieser Stelle ist sinnvoll, da die gegenwärtig hier schon vorhandenen und weiter vorzuhaltenden Gebäude und Einrichtungen (Krematorium usw. ) einbezogen werden können. Damit werden die bisher auf den Friedhöfen vorhandenen Unterkünfte und Einrichtungen frei. Eine eigene Arbeitsgruppe beschäftigt sich gegenwärtig mit der Neuordnung der Friedhöfe, ihrer Infrastrukturen und Angebote. Für die Feuerwehr sind darüber hinaus folgende Nutzungen vorzusehen: Funktion Flächen Garagen, Trocknungsraum und Umkleiden / Sanitär 337 qm Personal- und Gemeinschaftsräume 306 qm 1 Darüber hinaus Büroräume im Bestandsgebäude des Hauptfriedhofs (Verwaltung) 2 Umkleiden und Sanitärräume werden im vorhandenen Betriebsgebäude (denkmalgeschützter Altbau) verbleiben, wofür entsprechende Umbau- und Sanierungsarbeiten notwendig sind. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Seit November 2012 wurden die Planungen zur Zentralisierung der Friedhofsunterhaltung (Technischer Betrieb) und des Neubaus eines Feuerwehrhauses an einem gemeinsamen Standort intensiv vorangetrieben. Der einsatztaktisch optimale Standort des Feuerwehrhauses Altenbochum/Laer in Kombination mit einem Betriebshof für die Friedhofsunterhaltung in unmittelbarer Nähe zum Hauptfriedhof auf einem städtischen Grundstück stellt eine wirtschaftliche Umsetzung der beiden geplanten Baumaßnahmen dar. Durch eine gemeinsame Nutzung der vorhandenen Fläche werden neben organisatorischen auch materielle Vorteile wie das einmalige Herstellen eines Hausanschlusses, einer Heizungsversorgung, ein gute Auslastung der Räume etc. realisiert. Letztlich steht fest, dass eine gemeinsame Lösung kostengünstiger sein wird, als jedes Projekt einzeln umzusetzen. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie kann dies belegen. So beträgt der Anteil der Feuerwehr am geschätzten Investitionsbedarf rd. 1,2 Mio. Euro gegenüber 1,8 Mio. Euro bei einer separaten Realisierung (in Anlehnung an die vergleichbare Wache Höntrop / Eppendorf). Unter Beteiligung eines externen Fachbüros werden die künftigen Abläufe im Bestattungswesen und in der Friedhofsunterhaltung unter den Bedingungen eines zentralen Standorts und einer zentralen Arbeitssteuerung entwickelt. Dies geschieht parallel zu den Arbeiten für das künftige Friedhofskonzept. So wird gewährleistet, dass der Übergang nach Fertigstellung des Standorts reibungslos abläuft. Der oben dargestellte Raumbedarf ist unabhängig hiervon aber feststehend und für die künftige Organisation unabdingbar, so dass die Planungsarbeiten und die Realisierung des Bauvorhabens an der Feldmark umgehend eingeleitet werden können. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 4.2 Raumprogramm Standort A Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung des Standortes am Hauptfriedhof wurde folgendes Flächen- und Raumprogramm für den anderen Standort (z.B. Harpener Hellweg, Havkenscheider Feld oder Grünstraße) ermittelt: Funktion Flächen Büroflächen (17 qm / MA gem. Standard nach ArbeitsstättenVO) 1.445 qm Personalräume (Umkleiden, Sanitär, insges. 5 qm / MA gem. Standard nach ArbeitsstättenVO) 1.850 qm Gemeinschaftsräume 500 qm Fahrzeuge, Groß- und Kleinmaschinen (gemäß Aufmaß) 7.600 qm Materiallager innen, Werkstatt 3.300 qm Freilager, Waschplatz 6.300 qm Verkehrsflächen, Außenanlagen, Stellplätze … 22.000 qm Hierfür wird eine Grundstücksfläche von ca. 36.000 qm benötigt. Das Raum- und Flächenprogramm wurde auf der Grundlage des im Jahr 2022 (also nach Umsetzung der verschiedenen HSK-Maßnahmen) noch vorhandenen Personals und der entsprechenden Fahrzeuge und Maschinen ermittelt. Hierzu wurde ein vorläufiges Organisationsmodell entwickelt, um den Flächenbedarf abschätzen zu können. Im Jahre 2015 könnten mithilfe einer Unternehmensberatung die Arbeitsprozesse unter den künftigen Rahmenbedingungen untersucht werden. Ziel ist es, das Potential zur Straffung der Organisation und der Abläufe frühzeitig zu ermitteln und so konkrete Vorstellungen für die künftigen Strukturen zu entwickeln. Dies wird Auswirkungen auf die Feinplanung des Standorts A haben. Die Größenordnung der benötigten Fläche kann hierdurch aber nicht beeinflusst werden, was der Vergleich mit entsprechenden Betriebshöfen anderer Städte zeigt. Daher kann und muss mit den grundlegenden Arbeiten zum Erwerb des Geländes und mit den erforderlichen Planungsarbeiten umgehend begonnen werden. Eine weitere Verzögerung gefährdet den beschlossenen Zeitrahmen für die Umsetzung der HSK-Maßnahmen. Hierzu muss der erforderliche Grundsatzbeschluss über die Anzahl und die Lage der künftigen Standorte getroffen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 5. Prüfung der Verfügbarkeit der Grundstücke, deren Erschließung und deren Bedingungen für die Erreichbarkeit, Machbarkeitsstudien Die Verwaltung hatte in einer umfassenden Arbeit alle städtischen Grundstücke ermittelt, die über die erforderliche verkehrstechnische Anbindung (höchstens zwei Kilometer Entfernung zum Außenring) und die nötige Größe für eine Zentralisierung des Betriebs verfügen. Unter diesen Gesichtspunkten kamen insgesamt 13 Flächen in Frage, z.B. an der Engelsburger Straße, auf dem Gelände Springorum oder an der Steinkuhlstraße. Von diesen Flächen kamen nach Prüfung der planungsrechtlichen Möglichkeiten noch folgende Grundstücke in Betracht:   Havkenscheider Feld Harpener Hellweg. Das Gelände an der Feldmark 3 – 7 (Hauptfriedhof) war neben dieser Auswahl als künftiger Standort für die Friedhofsunterhaltung und für die Freiwillige Feuerwehr zu prüfen. Entsprechend dem Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr wurde auch das Betriebsgrundstück an der Grünstraße in die Standortprüfung einbezogen. Dies hat zu folgenden Ergebnissen geführt. 5.1 Feldmark 3–7 (Hauptfriedhof) Es wurde ein erster Planentwurf erstellt, um die Machbarkeit des Vorhabens zu konkretisieren. Realisiert werden soll das Vorhaben hiernach, indem der vorhandene Standort an der Feldmark 3 7 um rd. 4.000 qm erweitert wird. Hierfür soll der heutige Lagerplatz genutzt werden. Dabei bildet der Neubau aus Sicht des Technischen Betriebs eine funktionale Einheit mit den am Standort bereits vorhandenen Gebäuden des Betriebshofs für den Hauptfriedhof. Diese sind allerdings zwingend zu sanieren und im Sinne der künftigen Nutzung umzubauen. Die in der Studie geplanten Räume werden teilweise vom Technischem Betrieb und der Feuerwehr gemeinsam genutzt (insbesondere Gemeinschaftsraum, Sanitärbereich, Technikräume, Verkehrsflächen). Hierdurch ergeben sich deutliche Synergien gegenüber einer getrennten Planung der beiden Vorhaben. Näheres ergibt sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Übersichtplan. Der Lagerplatz muss an eine andere Stelle des Hauptfriedhofs verlegt werden. Der künftige Standort muss noch festgelegt werden, was wegen der vorhandenen ungenutzten Friedhofsflächen aber kein Problem darstellen wird. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 10 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Fazit Die Nutzung als Standort für die Friedhofsunterhaltung und die Freiwillige Feuerwehr ist möglich. Eine über dieses Ausbaukonzept hinausgehende Erweiterung des Standortes ist aber nicht möglich, da sich an diesen Bereich unmittelbar Friedhofsflächen anschließen, die durch vorhandene Gräber genutzt werden. 5.2 Havkenscheider Feld Dieser Standort steht im vollständigen Eigentum der Stadt Bochum. Seine Eignung als Standort für einen Betriebshof mit zentralen Funktionen für den Technischen Betrieb ist davon abhängig, dass das Grundstück direkt an den Sheffieldring angeschlossen wird. Dies kann nur im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW geschehen. Mit Schreiben vom 23.07.2013 lehnt der Landesbetrieb jedoch eine direkte Anbindung an den Sheffieldring aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Beeinträchtigungen der Leichtigkeit des Verkehrs ab. Somit wäre eine Anbindung des für die Erreichbarkeit der Arbeitsorte wichtigen Außenringes nur durch den Wohnbereich an der Immanuel-Kant-Straße oder über die Fahrstrecke Havkenscheider Straße / Werner Hellweg / Wittener Straße möglich. Dies würde für alle Fahrten vom und zum Betriebshof erhebliche Umwege bedeuten und somit die laufenden Kosten des Betriebs stark belasten. Die Innenstadt würde über die Wohnbereiche entlang des Freigrafendamms angefahren werden. Dies würde hier zu einer erheblichen Belastung der Anwohner führen. Die gewünschte Grundstücksfiguration eines Rechtecks wäre auf dem Areal auch nur schwer umsetzbar, da sich durch die Lage des alten Friedhofes jeweils sehr ungünstige Zuschnitte ergäben. Hinzu kommt, dass inzwischen der Rahmen für die Entwicklung des Siedlungsgebiets Ostpark vom Rat beschlossen wurde. Dieser Konzeption widerspräche die Integration eines großen Betriebshofs in das Siedlungsgebiet. Auch als Schallschutzriegel entlang des Sheffield Rings ist ein solcher Betriebshof nicht geeignet. Es wäre für die Nutzung für einen Betriebshof zudem die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dazu müsste zuvor der Flächennutzungsplan geändert werden. Dabei tritt die Fragestellung auf, ob der Änderung des Flächennutzungsplans für ein vier Hektar großes Gelände von der Regionalplanung zugestimmt würde. Die damit verbunden Verfahren bräuchten nach den üblichen Regelungen eine Zeitaufwand von rund 3 – 4 Jahren. Fazit Der Standort ist nicht geeignet und kann als Möglichkeit für einen zentralen Betriebshof nicht weiter verfolgt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 11 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 5.3 Harperner Hellweg Verkehrstechnische und logistische Erreichbarkeit Der Standort am Harpener Hellweg bietet den Vorteil, dass in unmittelbarer Nähe die Anschlüsse an den Außenring, die A 40, den Harpener Hellweg und Castroper Hellweg sowie die Castroper Straße bestehen. Grunderwerb Die für eine gewerbliche Nutzung geeignete Grundfläche des Planbereichs (7,8 ha) ist im Umfang von 1,7 ha im Eigentum der Stadt Bochum; die übrigen 6,1 ha Gewerbeflächen gehören Thyssen Krupp Real Estate. Im Rahmen der Basislösung, die aus zwei Standorten besteht, wäre eine Fläche von ca. 3,6 ha nötig. Über die der Stadt bereits gehörenden Fläche wäre im Zuge einer Gesamtregelung der Zukauf von voraussichtlich rd. 1,9 ha erforderlich. Die Preisvorstellungen von Thyssen Krupp Real Estate hierzu liegen noch nicht vor. Fazit Der Standort erfüllt die Ansprüche an die günstige Erreichbarkeit – auch für die Mitarbeiter/innen im Rahmen des ÖPNV -, ist von der Flächengröße variabel gestaltbar und erfüllt auch die Vorgabe, dass Grundstücke der Stadt Bochum genutzt werden sollen. 5.4 Grünstraße Der Betriebshof an der Grünstraße würde sich im Rahmen einer Drei-Standorte-Lösung für Unterhaltungsaufgaben in den westlichen und südwestlichen Stadtteilen anbieten. Aufgrund seiner nicht ausreichenden Größe von 1,8 ha ist er als Alternative für einen (zentralen) Standort nicht geeignet. Der Betriebshof besteht aus einem Baukomplex mit Personalunterkünften und Büros, einer Werkstatt, Fahrzeughallen und einem Lagerplatz. Heute sind dort die Zentralwerkstatt, die zentral organisierte Kanalunterhaltung und die Straßenunterhaltung Bezirk Wattenscheid untergebracht (rd. 110 Mitarbeiter/innen, 33 Fahrzeuge, 10 Anhänger). Die Bausubstanz ist stark sanierungsbedürftig: Die Zentralen Dienste haben einen Sanierungsstau in Höhe von rd. 2 Mio. Euro festgestellt. Hinzu kommen aufgrund der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2009) erforderliche Maßnahmen zur Energieeinsparung. Hiermit ist nach grober Schätzung ein Mehraufwand in Höhe von rd. 1 Mio. Euro verbunden3. Die Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung des Betriebshofes in seiner bestehenden Substanz würden also einen Gesamtaufwand von rd. 3 Mio. Euro erfordern. 3 Eine differenzierte Kostenschätzung ist bei Bedarf durch die Zentralen Dienste anzufertigen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 12 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Grundsätzlich wäre auch eine Erweiterung der baulichen Einrichtungen auf der vorhandenen Fläche denkbar. Durch einen Anbau an das Hauptgebäude sowie durch die Errichtung von weiteren Remisen bzw. Großgaragen auf einer heute für Lagerzwecke verwendeten Fläche könnte Raum für 120 bis 130 Beschäftigte und 60 Fahrzeuge / Anhänger / fahrbare Maschinen geschaffen werden. Dies bietet sich aber nicht an, da der Betriebshof in seiner vorhandenen Größe für die Unterhaltung der westlichen / südwestlichen Stadtteile ausreichend ist. Für zentrale Aufgaben des Technischen Betriebs eignet sich der Standort Grünstraße aufgrund seiner Lage und verkehrstechnischen Anbindung an das (überbezirkliche) Straßennetz nicht. Fazit Für die weitere Entwicklung des Technischen Betriebs ist der Standort Grünstraße nur noch als Zwischenlösung - um für die Phase des Personalabbaus Raum bereitzustellen geeignet. Über die weiteren Nutzungen als städtisches Grundstück muss in der Flächenkonferenz nachgedacht werden. Gegenwärtig kündigen sich Folgennutzungen durch die Feuerwehr an, die in der Anlage 4 näher beschrieben sind. Dies ist aber noch zu prüfen. 5.5 Zusammenfassung und Fazit Die Untersuchung der Standorte, ihre Erreichbarkeit und ihrer eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit verdeutlicht, dass von den vier zusätzlich im Antrag der Koalition aufgeführten Standorten lediglich zwei in Frage kommen. Der Standort am Zentralfriedhof ist durch die Vorentscheidung gesetzt und würde ergänzt durch den Standort am Harpener Hellweg. Der Standort Havkenscheider Feld scheidet wegen der fehlenden Zufahrt auf den Sheffieldring aus, und der Standort Grünstraße ist auf Dauer zu klein und läge als alleiniger Standort abseits zu sehr im Westen. Insofern werden im Weiteren nur die beiden Standorte Feldmark 3–7 und Harpener Hellweg betrachtet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 13 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 6. Klärung des Planungsrechts sowie der erforderlichen inneren und äußeren Erschließung der Standorte Feldmark 3-7 und Harpener Hellweg 6.1 Feldmark 3–7 (Hauptfriedhof) Der Standort ist erschlossen und für den geplanten Verkehr gut erreichbar. Die verkehrstechnische Abwicklung des Zu- und Abgangsverkehrs macht nach ersten Abschätzungen keine Probleme, auch bezogen auf die zukünftig heranrückende Wohnbebauung. Ein Schallschutzgutachten wurde erstellt. Das Grundstück ist im Besitz der Stadt Bochum. Es ist nicht sehr groß und bietet keine Erweiterungsmöglichkeiten. Die bisherigen Einrichtungen können aber gut genutzt werden. Hier ergeben sich Synergieeffekte. Eine Genehmigung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Einfügen im Bestand) kann hier in Aussicht gestellt werden. Weitere Probleme sind gegenwärtig nicht erkennbar. 6.2 Harpener Hellweg 6.2.1 Planungsrecht Für das Areal besteht ein Bebauungsplan-Entwurf (Bebauungsplan Nr. 832) mit einer Ausweisung als Gewerbegebiet, der bis zum Auslegungsbeschluss vorangetrieben wurde. Anregungen und Bedenken zum Auslegungsbeschluss sind nicht eingegangen, so dass zeitnah ein Bauantrag gestellt und beschieden werden könnte. Auch eine Änderung des Bebauungsplanes wäre ohne große Probleme möglich. Hier kann zeitnah gebaut werden. 6.2.2 Innere und äußere Erschließung Der vorliegende Bebauungsplanentwurf, der Grundlage vorbereitender Gespräche mit Thyssen Krupp Real Estate war, sieht eine innere Erschließung über eine bogenförmige Straße vor, die an zwei Stellen an den Harpener Hellweg angebunden würde. Aus Gründen der Betriebssicherheit sind zwei Anbindungen des Betriebshofes an das Straßennetz erforderlich, damit im Falle einer “Störung” an einer Zufahrt der Betrieb noch erreichbar ist. Die vorhandenen Verkehrsknotenpunkte weisen bereits heute hohe Verkehrsbelastungen auf (insbesondere Einmündung Kornharpener Straße sowie Auf- und Abfahrten zur A 40). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde grundsätzlich die verkehrliche Machbarkeit eines Gewerbegebietes an diesem Standort nachgewiesen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 14 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Aus Sicht der Verkehrsplanung ist der Standort für die Zentralisierung des städtischen Betriebshofs geeignet. 6.2.3 Topografie des Geländes Das Grundstück weist ein beträchtliches Relief auf, das im Falle einer gewerblichen Nutzung nivelliert oder terrassiert werden muss. Die vorhandenen Höhepunkte liegen zwischen 122 m (Harpener Hellweg) und 132 m im südwestlich Teil des Geländes. Der als Anlage 5 beigefügte Lage- und Höhenplan verdeutlicht diese Situation. Die Kosten für die Herstellung eines Planums, das für die Nutzung durch einen Betriebshof erforderlich wäre, belaufen sich (bezogen auf die Betriebshofsfläche, also ohne gemeinsam mit anderen Anliegern genutzte innere Erschließung) je nach gewählter Variante (vgl. Kapitel 7.2) auf rd. 1,3 Mio. Euro (Variante 1) bzw. 651.000 Euro (Variante 2). Die Beträge basieren auf aktuellen Leistungspreisen für die notwendigen Erdmassen-Bewegungen. Diese Größenordnungen sind in die Kalkulation für eine Neubau an dieser Stelle mit einzustellen. 6.2.4 Kosten der äußeren und inneren Erschließung sowie des Bodenausgleichs Für den Bebauungsplan Nr. 832 – Harpener Hellweg / Sheffieldring wurde eine städtebauliche Kalkulation erstellt. Im Rahmen dieser Kalkulation wurden die Kosten für die innere und äußere Erschließung sowie die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen geschätzt. Die Kosten der äußeren Erschließung ergeben sich durch notwendigen Ausbau des Harpener Hellwegs und die Errichtung einer signalisierten Kreuzung in Form eines großen Kreisverkehrs am Knoten Kornharpener Straße. Die innere Erschließung schließt den Straßen- und Kanalbau sowie ein Regenrückhaltebecken und das Bodenmanagement zur Herstellung eines nutzbaren Geländeniveaus ein. Die Gesamtkosten für die innere Erschließung werden auf rd. 4,95 Mio. Euro geschätzt. Die Kosten für das auf den Betriebshof entfallende Bodenmanagement sind dem Grunde nach darin enthalten; dies ist in der Feinplanung aber noch zu klären. Von den insgesamt projektierten 7,8 ha Nettobauland würde für den Betriebshof 3,6 ha beansprucht. Der städtische Anteil an den Kosten der inneren Erschließung würde hier prozentual verteilt rund 46% also rd. 2,28 Mio. Euro betragen. Die äußere Erschließung besteht im Wesentlichen aus dem signalisierten Kreisverkehr und den baulichen Anpassungsmaßnahmen am Harpener Hellweg. Von den knapp 1,9 Mio. Euro Gesamtkosten hätte die Stadt nach den bisherigen Verhandlungen mit Thyssen Krupp Real Estate einen Anteil von 1,25 Mio. Euro zu tragen. Der Anteil der Stadt an der äußeren und inneren Erschließung beläuft sich nach den gegenwärtigen Grundlagen somit auf rd. 3,5 Mio. Euro. Die Einzelheiten sind der Anlage 6 zu entnehmen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 15 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Über die konkreten Beträge und Kostenanteile muss in nächster Zeit mit Thyssen Krupp Real Estate verhandelt werden. 6.2.5 Fazit Die Betrachtung zeigt, dass nur an dieser Stelle planungsrechtlich schnell gehandelt werden kann. Mit dem gewählten Grundstück verbinden sich Zusatzaufwendungen, die erforderlich sind, um die innere und äußere Erschließung zu realisieren und sich mit dem Grundeigentümer über einen Grundstückstausch zu verständigen. Sie lassen sich gegenwärtig quantifizieren auf eine ungefähre Größenordnung von rund 3 – 4 Mio. Euro für die innere wie äußere Erschließung. Gleichwohl muss festgestellt werden, dass im Grundsatz nur dieses Grundstück zeitnah der richtige Standort für einen zentralisierten Technischen Betrieb ist. 7. Zusammenstellung der Aufwendungen für Hochbaumaßnahmen, Grunderwerb oder -tausch sowie für die innere und äußere Erschließung 7.1 Feldmark 3–7 (Hauptfriedhof) Da für diesen Standort die Verfügbarkeit geklärt und die Genehmigungsfähigkeit gesichert ist, wurde eine konkretisierende Entwurfsplanung mit Kostenschätzung beauftragt, die zu folgendem Ergebnis kommt: Maßnahme Betrag (Euro) Umbau / Sanierung Bestandsgebäude 644.000 Baukosten für den Neubau 3.889.000 Gesamt 4.533.000 Die genauen Beträge ergeben sich aus der Anlage 7. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme verteilen sich entsprechend der in Anspruch genommenen Nettonutzflächen auf die Feuerwehr und den Technischen Betrieb wie folgt:   Feuerwehr Technischer Betrieb 1.203.300 Euro 3.329.700 Euro Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 16 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Dabei ist berücksichtigt, dass die Kosten für Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes dem Technischen Betrieb allein zuzuordnen sind. Weitere Kosten werden durch die Neuanlage des Lagerplatzes an anderer Stelle des Hauptfriedhofs anfallen (im Wesentlichen Kosten für die Befestigung, Beleuchtung und Einfriedung des Geländes). 7.2 Harpener Hellweg – Auswahl der Varianten durch zwei Machbarkeitsstudien Auf Basis des Raumprogramms und der durch den Bebauungsplan-Entwurf vorgegebenen Rahmenbedingungen wurden durch die Zentralen Dienste zwei Entwürfe angefertigt, die die grundsätzliche Machbarkeit eines Betriebshofs mit den geforderten Funktionen nachweisen. Die Varianten sehen eine Fläche von rd. 3,5 bis 3,6 ha vor. 1. In Variante 1 ist der Betriebshof im westlichen Teil des Geländes geplant (siehe Anlage 8). Diese Variante zeichnet sich durch eine kompaktere Form aus. Dies liegt insbesondere daran, dass hier Werkstatt und Lager zusammen mit Büros und Personalräumen in einem mehrgeschossigen Bau vorgeschlagen werden. Dies ist aber aus betrieblicher Sicht kritisch zu sehen. Zum Harpener Hellweg wäre bei dieser Variante ein Geländesprung von ca. 4 m in Form einer Böschung oder von Stützwänden zu gewährleisten. Die Anbindung an den Harpener Hellweg muss diese Höhendifferenz ausgleichen. Dies ist nur durch aufwändige Stützwände zu erreichen. Die Kosten für die Höhenanpassung des Baugrundstücks einschl. notwendiger Stützwände belaufen sich bei dieser Variante auf 1,3 Mio. Euro. 2. Variante 2 sieht den Betriebshof im südlichen Teil des Geländes vor, wodurch sich die Baufigur eher länglich darstellt (siehe Anlage 9). Gegenüber der im Abstand von ca. 100 m südlich davon gelegenen Wohnbebauung an der Havelstraße bilden die in entsprechender Bauweise auszuführenden Remisen den erforderlichen Lärmschutz. Darüber hinaus können (falls erforderlich) überschüssige Bodenmassen aus der Bodenausgleichsmaßnahme als Lärmschutzwall ausgebildet werden. Die Kosten für die Höhenanpassung des Baugrundstücks belaufen sich bei dieser Variante auf rd. 650.000 Euro. Kostenträchtige Stützwände sind hier nicht erforderlich, da sich das Gelände – wo erforderlich - mit leichten Böschungen an die Nachbargrundstücke anpassen lässt. Aufgrund der erheblich geringeren Aufwendungen für das Bodenmanagement und wegen der besseren Anbindungsmöglichkeit an die Erschließungsstraßen ist der Variante 2 der Vorzug einzuräumen. Konkrete Planungen für die Art der Bebauung sind mit den Entwürfen noch nicht verbunden. Da gerade dies aber für eine Kostenschätzung erforderlich ist, kann Letztere noch nicht vorgelegt werden. Ohne vorherige Festlegung des Grundstücks ist es nicht zu rechtfertigen, Finanzmittel einzusetzen, um einen konkreten Entwurf und eine entsprechende Kostenrechnung zu beauftragten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 17 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 7.3 Zusammenfassung Für die Maßnahme an der Feldmark 3-7 liegt eine erste Kostenschätzung vor, die sich auf 3,3 Mio. Euro für den Technischen Betrieb und 1,2 Mio. Euro für die Feuerwehr beläuft, zusammen also rd. 4,5 Mio. Euro. Für den Standort am Harpener Hellweg sind zunächst nur die voraussichtlichen Kosten für die innere und äußere Erschließung mit einem städtischen Kostenanteil von 3 bis 4 Mio. Euro absehbar. Die Kosten für den Grunderwerb hängen von den Verhandlungen mit Thyssen Krupp Real Estate ab. Eine Kostenschätzung für das eigentliche Bauvorhaben (Hochbau usw.) ist erst nach konkretisierender Planung auf Grundlage einer grundsätzlichen Standortentscheidung des Rates möglich. 8. Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung für die in Frage kommenden Standorte unter Einbeziehung der aufzugebenden und zu veräußernden Betriebshöfe 8.1 Grundsätze der Wirtschaftlichkeitsberechnung Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung sind die Betriebskosten festzustellen. Als Betriebskosten sind zunächst die Kosten für den Bau und den laufenden Betrieb des künftigen Standortes darzustellen. Für das Jahr 2009 wurden die Kosten für Unterhaltung und Betrieb mit 850.000 Euro beziffert, worin die Friedhofsstandorte aber nicht enthalten sind. Der aktuelle Betrag muss durch die Zentralen Dienste im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt werden. Die Betriebskosten für den künftigen Betriebshof werden aufgrund einer qualifizierten Baukostenschätzung ermittelt. Dies wiederum ist erst nach einem entsprechenden Grundsatzbeschluss des Rates über das Standortkonzept des Technischen Betriebs möglich. Auf dieser Grundlage wird dann die Planung einschl. Kostenschätzung für das Bauvorhaben durchgeführt. Darüber hinaus wirkt sich die Wahl der Variante (zwei oder drei Standorte) auf die notwendige Personalausstattung für die betrieblichen Aufgaben aus. Bei einem Standortkonzept bestehend aus zwei Standorten ist von einer Personaleinsparung in Höhe von 37 Stellen auszugehen, entsprechend 1,42 Mio. Euro. Bei zusätzlichen Standorten verringert sich der Anzahl der einzusparenden Stellen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 18 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 An Hand der Zahlen wird aber auch deutlich: Jedes Jahr werden gegenwärtig durch die Struktur der Betriebshöfe 1,5 bis 2,0 Mio. Euro mehr aufgewendet als dies bei einem oder zwei zentralen Standorten erforderlich wären (das sind rund 5.000 Euro pro Tag!). Je länger wir warten, desto teurer wird es. Es handelt sich im Kern um zwei Aspekte: Primär geht es um die Einsparung von 37 Stellen bzw. 1,42 Mio. Euro Personalkosten. Hinzu kommen die ersparten Verbrauchskosten und die Kosten für Instandsetzung und Unterhaltung, die dann nicht mehr im bisherigen Umfang erforderlich werden. Sie werden auf 0,5 bis 0,6 Mio. Euro jährlich geschätzt, so dass sich unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Zinsen (die den Einsparungseffekt reduzieren) pro Jahr Netto-Einsparungen von rund 1,5 Mio. Euro ergeben. Auf zehn Jahre aufaddiert sind dies 15 Mio. Euro. Zudem vermindert sich die Fläche der gegenwärtig genutzten Betriebshöfe von 9,3 ha auf 4,3 ha. Die bisherigen Standorte werden frei und einer neuen Nutzung zugeführt. Aus der Aufgabe und Veräußerung der gegenwärtig genutzten Grundstücke ergeben sich Erlöse. Ihre realen (Netto-) Zuflüsse zu kalkulieren, ist nicht einfach, da die Umsetzung und Entscheidung von vielen Variablen abhängig ist. Bei vorsichtiger Schätzung stehen jedoch ca. 7,5 Mio. Euro für Gegenfinanzierung der Baumaßnahmen zur Verfügung. Dies wirkt sich bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit durch eine Erhöhung des Eigenkapitalanteils und somit einer (schrittweisen) Verringerung des Fremdkapitalzinses aus. Die Zahlen verdeutlichen grob, dass es rund zehn Jahre dauert, um die hier notwendigen Investitionen im konsumtiven Bereich einzusparen. 8.2 Aufzugebende Alt-Standorte Durch die Konzentration auf zwei oder drei Standorte können 14 Betriebshöfe, die für die Verwaltung angemieteten Räume am Willy-Brandt-Platz 1-3 sowie die meisten Stützpunkte auf den Bezirksfriedhöfen aufgegeben werden. Dies spart die dort anfallenden laufenden Kosten für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung ein. Diese Kosten werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung gem. § 14 Gemeindehaushaltsverordnung dargestellt. Nach Aufgabe der Betriebshöfe können diese aufgegeben und vermarktet werden. Gegenwärtig werden 9,3 ha (ohne Friedhofsstandorte und ehem. Stadtgärtnerei sowie Baumschule) genutzt. Zukünftig sollen einschließlich der zentralisierten Friedhofsunterhaltung an der Feldmark 3-7 ca. 4,3 ha genutzt werden. Die mögliche Nachnutzung und die sich aus heutiger Sicht ergebenden Erlösmöglichkeiten der vorhandenen Betriebsgrundstücke werden tabellarisch in der Anlage 10 dargestellt. Die aufzugebenden Grundstücke stehen damit für Projekte zur städtebaulichen Entwicklung zur Verfügung. Dies schafft Chancen für eine positive Entwicklung der betroffenen Stadtteile. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 19 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Im Rahmen des Wohnbaulandkonzepts der Stadt Bochum bilden viele der Grundstücke einen wichtigen Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraums. Der politisch und in der öffentlichen Diskussion zu Recht beklagte Mangel an entsprechenden Flächen kann hierdurch spürbar reduziert werden. Im Falle einer dauerhaften Weiternutzung des Betriebshofs Grünstraße entfällt dessen Veräußerung bzw. alternativ die mögliche Nachnutzung durch die Feuerwehr. Die möglichen Veräußerungserlöse verringern sich um ca. 360.000 Euro. 9. Darstellung und Abschätzung der Auswirkungen auf den Etatentwurf 2014, die Finanzplanung und das Haushaltssicherungskonzept Unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss über das Standortkonzept werden die Planungsleistungen ausgeschrieben. Zeitgleich werden die Verhandlungen mit Thyssen Krupp Real Estate zum Grunderwerb geführt. Somit müssen im Jahr 2014 Mittel für Teile der Planungsleistungen und für den Grunderwerb zur Verfügung stehen. Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg Im Jahr 2014 Entscheidung über das weitere Vorgehen und die Anzahl der Standorte! 1. Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr im März 2014 2. Rat im April 2014 1. 2. Bildung einer Arbeitsgruppe - mit dem Personalrat – für das Bauvorhaben am Zentralfriedhof (Technischer Betrieb u. Feuerwehr) VOF-Verfahren für Planungsleistung (Dauer: 9 Monate) 1. Grundstücksverhandlungen Thyssen Krupp Real Estate, mit 2. Konkretisierung der Erschließung bis zur Kostenberechnung, 3. Überlegungen zur Optimierung des Bodenmanagements, 4. Bildung einer Arbeitsgruppe - mit dem Personalrat – für das Bauvorhaben am Harpener Hellweg, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 20 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg Budget: Budget: 100.000 Euro Planungsaufwand 4 100.000 Euro Planungsleistungen für die Erschließung, Optimierungsvarianten Alle anderen Arbeiten werden mit eigenem Personal durchgeführt. Summe: alle anderen Arbeiten werden mit eigenem Personal durchgeführt 100.000 Euro Summe: 100.000 Euro Erforderliches Gesamtbudget 2014: 200.000 Euro für Planungs- und Beratungsleistungen Im Jahr 2015 1. Erstellung der Entwurfsund Genehmigungsplanung / Baugenehmigung, vertiefte Kostenberechnung, 2. Baubeschluss im Fachausschuss im Ende 2015 3. parallel: Planung und Vorbereitung der künftigen Neuorganisation der Abläufe für die Friedhofsunterhaltung (Grünpflege und Bestattungen) 1. Abschluss Grunderwerbsverhandlungen Thyssen Kruppe Real Estate der mit 2. Konkretisierung der Planung für äußere und innere Erschließung einschließlich Kostenberechnung 3. VOF-Verfahren für Planungsleistung (Dauer: 9 Monate = November 2015) 4. Planung und Vorbereitung der Neuorganisation und der künftigen Abläufe als Grundlage für die Entwurfsplanung und Kostenberechnung; hierzu Erstellung eines Gesamtkonzepts unter externer Beratung 4 Diese Honorare werden als Aufwand hier aufgeführt. Sie entstehen entweder durch Leistungen der Zentralen Dienste oder durch eingeschaltete Planungsbüros oder Generalunternehmer. Die Aufführung dieser Aufwendungen ist kein Indiz dafür, dass die Verwaltung eine Planung außerhalb der Verwaltung und der bestehenden Anschluss- und Benutzungsregelungen plant. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 21 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg Budget: Budget: 200.000 Euro Beratungsdienstleistungen 500.000 Euro Planungsaufwand Grunderwerb und Tausch Thyssen Krupp Beratungskosten: ca. 100.000 Euro Planungsaufwand: ca. 200 000 Euro Summe: 300.000 Euro zzgl. Grunderwerb Aufzugebende Grundstücke und Areale auf den Friedhöfen 1. Meldung der zukünftig aufzugebenden Grundstücke an die Flächenkonferenz 2. Politischer Beschluss über aufzugebende Grundstücke 3. Nachfolgeüberlegungen zu den Betriebshöfen (Friedhöfe) 4. vorbereitende Arbeiten, wie Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Vorbereitungen zur Erschließung und zu Formen der Veräußerung Budget: 200.000 Euro Planungsleistungen Erforderliches Gesamtbudget 2015: Ca. 1,2 Mio. Euro für Planungs- und Beratungsleistungen zzgl. Kosten für Grunderwerb Harpener Hellweg Im Jahr 2016 1. Ausführungsplanung 2. Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen, Spatenstich, Bauzeit Mitte 2016 bis Ende 2017 3. konkrete Vorbereitungen Zentralisierung Friedhofsunterhaltung Zentralfriedhof für die der zum 1. Erstellung der Entwurfsund Genehmigungsplanung, Konkretisierung der Bauentwurfes für den Betriebshof einschließlich Kostenberechnung 2. erste Arbeiten der äußeren und inneren Erschließung 3. Bestimmung des Baubudgets 4. bauordnungsrechtliche Genehmigung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 22 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg Baubudget: 4,033 Mio. Euro 5 5. Baubeschluss (Ende 2016) im Fachausschuss Budget: Planungsaufwand: ca. 300 000 Euro Erste äußere Erschließungsmaßnahmen, Reliefprofilierung, Kanalisation: ca. 2 Mio. Euro Aufzugebende Grundstücke auf den Friedhöfen und den Betriebshöfen 1. Meldung der zukünftig aufzugebenden Grundstücke an die Flächenkonferenz 2. Politischer Beschluss über aufzugebende Grundstücke 3. Nachfolgeüberlegungen zu den Betriebshöfen 4. vorbereitende Arbeiten, wie Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Vorbereitungen zur Erschließung und zu Formen der Veräußerung Budget: 200.000 Euro Planungsleistungen Erforderliches Gesamtbudget 2016: Ca. 6,5 Mio. Euro für Planungs- und Beratungsleistungen Im Jahr 2017 Ende 2017 1. Einweihung Friedhofsunterhaltung und Feuerwehr am Zentralfriedhof 2. Umzug aller Einrichtungen 3. Umsetzung der Neuorganisation der Friedhofsunterhaltung 1. Ausführungsplanung 2. Ausschreibung Bauleistungen 3. Baubeginn, Spatenstich IV. Quartal 2017, rund zwei Jahre Bauzeit und Vergabe der Baubudget: Das Baubudget ist auf der Grundlage der zu ermittelnden Kostenberechnung für 2017 und Folgejahre festzusetzen. 5 Dies sind die gegenwärtigen groben Schätzungen unter Abzug des Aufwands aus 2014. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 23 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg Aufzugebende Grundstücke auf den Friedhöfen und den Betriebshöfen 1. Fortsetzung der Betriebshöfen, Nachfolgeüberlegungen zu den Friedhofsflächen und den 2. Vorbereitende Arbeiten, wie Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Vorbereitungen zur Erschließung und zu Formen der Veräußerung Im Jahr 2018 Erschließungsarbeiten Bauabwicklung Budget: Siehe 2017 Aufzugebenden Grundstücke auf den Friedhöfen und den Betriebshöfen 1. 2. 3. Fortsetzung der Nachfolgeüberlegungen zu den Friedhofsflächen und den Betriebshöfen Vorbereitende Arbeiten, wie Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Vorbereitungen zur Erschließung und zu Formen der Veräußerung Veräußerung erster Grundstücke aus dem Friedhofspaket Erlöse: ca. 1 Mio. Euro Im Jahr 2019 1. Bauabwicklung 2. Restarbeiten Erschließung 3. Einweihung und Bezug Budget: Siehe 2017 Aufzugebenden Grundstücke auf den Friedhöfen und den Betriebshöfen 1. Fortsetzung der Nachfolgeüberlegungen zu den Betriebshöfen 2. Vorbereitende Arbeiten, wie Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Vorbereitungen zur Erschließung und zu Formen der Veräußerung 3. Veräußerung weiterer Grundstücke aus dem Friedhofspaket Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 24 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Bauvorhaben am Zentralfriedhof Bauvorhaben Harpener Hellweg Erlöse: ca. 1 - 2 Mio. Euro In den folgenden Jahren: 1. Umsetzung Grundsatzplanungen, Bebauungspläne, Erschließung und Veräußerung 2. Veräußerung weiterer Grundstücke aus dem Friedhofspaket, erste Verkäufe aus den Betriebsstandorten Die der dargestellten Planung zugrunde liegenden Rahmenterminpläne der Zentralen Dienste sind als Anlage 11 (Hauptfriedhof) und Anlage 12 (Harpener Hellweg) beigefügt. Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, dass die Personaleinsparungen im Jahre 2016 beginnen und im Jahr 2022 abgeschlossen sind, wobei parallel ein weiterer Personalabbau aufgrund anderer HSK-Maßnahmen stattfindet. Diese Planungen sind mit Blick auf das Zieljahr 2022 im Grundsatz weiterhin realistisch, sofern das Standortkonzept beschlossen und umgesetzt wird. Da die Bauvorhaben aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Verzögerungen nun aber erst Ende 2017 bzw. Ende 2019 abgeschlossen sein werden, können die standort- bzw. ablaufbezogenen Personaleinsparungen für den Friedhofsbereich erst ab 2018 und für die übrigen Bereiche ab 2020 umgesetzt werden. Die Verwaltung strebt an, bis zu diesen Zeitpunkten andere HSK-Maßnahmen mit ihren Einspareffekten vorzuziehen, damit ein Ausgleich innerhalb der Gesamtvorgaben des Konsolidierungszeitraums erreicht werden kann. Die Auswirkungen auf die geplanten Einsparungen bei der Kosten für Bauunterhaltung und betrieb können erst beschrieben werden, wenn die qualifizierten Baukostenschätzungen vorliegen. Die Ablaufplanung und die Verteilung auf die Haushaltsjahre verdeutlicht, wie die Arbeiten und Finanzplanungen ineinander greifen und aufeinander aufbauen. Die Übersicht macht aber auch deutlich, dass wir zügig an den Themen weiterarbeiten müssen, um zu Ergebnissen zu kommen und nicht aus dem Zeitplan herauszufallen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 25 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 10. Fazit und Schluss Diese Vorlage der Verwaltung verdeutlicht, dass die Prüfungsaufträge der Politik abgearbeitet wurden. Es kristallisiert sich ein Modell heraus, das von zwei Standorten ausgeht, was gut organisatorisch zu begründen und effektiv durchzuführen ist. Ein Standort liegt am Hauptfriedhof. Er dient der Konzentration aller Dienstleistungen des Bestattungswesens und der Friedhofsunterhaltung. Der Standort nutzt die schon bestehenden Einrichtungen und erlaubt eine Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Unabhängig von den zeitintensiven Verhandlungen und Planungen für den anderen Standort (Harpener Hellweg) können die konkreten Maßnahmen zur Realisierung dieses Vorhabens unmittelbar eingeleitet werden. Dies ermöglicht einerseits die zügige Neuorganisation der Friedhofsunterhaltung. Andererseits ist dies ein unverzichtbarer Baustein zur Neuordnung des Friedhofswesens und der damit angestrebten positiven Effekte für die Attraktivität des Bestattungsangebots und die Friedhofsgebühren. Ebenso ist wegen der Freiwilligen Feuerwehr schnelles Handeln geboten. Als zweiter Standort hat sich ein städtisches Grundstück am Harpener Hellweg herausgestellt. Der städtische Anteil dieser Liegenschaft muss durch Grunderwerb auf die notwendige Flächengröße von rund 3,6 ha erweitert werden. Das Grundstück ist verkehrstechnisch gut angebunden und bietet eine gute Erreichbarkeit aller Einsatzbereiche im Stadtgebiet. Das Areal hat eine leichte Hanglage und muss deshalb neu profiliert werden. Dies erzeugt zusätzlichen Aufwand ebenso wie die äußere und innere Erschließung, die angepasst bzw. geschaffen werden muss. Der Investitionsaufwand hierfür ist grob geschätzt. Zur Konkretisierung muss daher noch genauer geplant und gerechnet werden. Ähnliche Aufwendungen wären wahrscheinlich auch an anderen Grundstücken entstanden. Die erstellten Machbarkeitsstudien für die beiden Standorte verdeutlichen, dass nach den Planungsprämissen eine Bebauung möglich ist und technisch umgesetzt werden kann. Die Kostenkalkulationen wird nach erfolgtem Grundsatzbeschluss auf Basis einer konkretisierenden Planung erstellt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Klarheit über die künftigen Organisationsstrukturen und Abläufe geschaffen wird. Dies soll unter Einbeziehung externer Fachberatung zeitnah geschehen. Parallel hierzu sind die grundlegenden planerischen und liegenschaftlichen Schritte für den Standort am Harpener Hellweg einzuleiten. Dieser Vorschlag wird hier präsentiert. Mit der Entscheidung des Rates der Stadt Bochum kann die weitere Arbeit strukturiert und auf den Weg gebracht werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr.: 20140039 Bezeichnung der Vorlage Entscheidung zur Anzahl der zukünftigen Betriebsstandorte des Technischen Betriebes und deren Lage im Stadtgebiet 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Standortkonzept für den Technischen Betrieb als ZweiStandorte-Lösung zu konkretisieren:   Feldmark 3–7 (gemeinsame Nutzung mit dem Amt 37 - Freiwillige Feuerwehr -) Harpener Hellweg - Variante 2 2. Der Betriebshof Grünstraße wird als Übergangslösung bis zur vollständigen Reduzierung des Personal- und Fahrzeugbestands beibehalten. 3. Für die Feldmark 3–7 (gemeinsame Nutzung mit der Freiwilligen Feuerwehr) sind die Arbeiten umgehend zu starten, um den Baubeschluss und die bauordnungsrechtliche Genehmigung im Jahr 2015 zu tätigen und 2016 mit dem Bau zu beginnen. 4. Es sind Verhandlungen mit Thyssen Krupp Real Estate zum Erwerb der benötigten Fläche am Harpener Hellweg aufzunehmen. Die weiteren Aufwendungen und Kosten sind auf der Grundlage konkreter Planungen und Entwürfe und damit verbundener Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu konkretisieren und den Fachausschüssen zeitnah vorzulegen.