Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Herner Straße - Erschließungsbeiträge.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
24.12.14, 19:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion
im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
09.01.2014
Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 23. Januar 2014
Keine KAG-Beiträge für den 3. Bauabschnitt der Herner Straße
Die CDU-Fraktion beantragt:
Für den Umbau der Herner Straße zwischen Stadtgrenze Herne und Moritzstraße
werden keine Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 22.1. 2008 den Beschluss
zum Umbau der Herner Straße in dem genannten Abschnitt gefasst. Grundlage des
Beschlusses war die Verwaltungsvorlage 20073315.
Darin heißt es: „Die Baumaßnahme ist nicht geeignet, eine Beitragspflicht nach dem
Kommunalabgabengesetz (KAG) auszulösen. Sowohl Fahrbahn als auch Gehwege
und Parkstreifen befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand. Die Neugestaltung der Flächen erfolgt allein aus verkehrstechnischen Gründen und vermittelt den
Eigentümern der anliegenden Grundstücke keine wirtschaftlichen Vorteile durch eine
verbesserte Erschließung.“
Im Lichte dieser Ausführungen ist die Entscheidung gefallen. Die Politik musste und
muss davon ausgehen, dass die Eigentümer daher nicht mit Beiträgen belastet werden. Darauf muss sich die Politik auch heute noch verlassen können. Ebenso haben
die Eigentümer zu Recht darauf vertraut, dass sie nicht zu Beiträgen herangezogen
werden.
1Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de
Zu den Aussagen der oben angeführten Beschlussvorlage stehen die geplanten Ausführungen der Stadt in krassem Widerspruch. Im Entwurf der den Eigentümern in
den letzten Wochen übermittelten Beitragsbescheide heißt es:
„Durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der nun wieder neuwertigen Erschließungsanlage werden den Anliegern wirtschaftliche Vorteile geboten, die eine Beitragserhebung auslösen.“
Diese Begründung kann heute nicht gegen die Bürger verwendet werden.
Lothar Gräfingholt
Ausschussvorsitzender
Karl-Heinz Christoph
Ratsmitglied
2Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de