Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
24.12.14, 19:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
6721 Hü
(1454)
Vorlage Nr. 20132969
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Stand der Landschaftspläne Bochum
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Wortlaut
Seit 1995 (Landschaftsplan Bochum West) und 1998 (Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost)
bestehen für das Stadtgebiet Bochum zwei rechtsverbindliche Landschaftspläne.
In den Jahren 2002, 2008 und 2012 erfolgten gemäß § 29 Abs.3 und 4 Landschaftsgesetz
Anpassungen der Landschaftspläne Bochum.
Die Anpassung wird erforderlich, wenn im Baugenehmigungsverfahren Flächen dem
baulichen Innenbereich (§34 Baugesetzbuch-BauGB- ) zugeordnet werden , Satzungen
nach 34 (4) BauGB erlassen oder Bebauungspläne bzw. Vorhaben- und
Erschließungspläne (VEP) sowie Vorhabenbezogene Bebauungspläne (VBP) rechtskräftig
geworden sind. Die Festzungen der Landschaftspläne Bochum treten mit der
Rechtsverbindlichkeit außer Kraft.
Wie bereits mitgeteilt (Vorlage Nr.20121974) beabsichtigt das Umwelt- und Grünflächenamt
in einem 1.Änderungsverfahren der Landschaftspläne Bochum West und Bochum Mitte/ Ost
die Erweiterung vorhandener Naturschutzgebiete (NSG) sowie die Sicherstellung neuer
NSG.
Grundlage für die Festsetzung der neuen NSG ist die Darstellung der Flächen im
Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)als Bereiche zum Schutz der Natur (BSN).
BSN sind Vorrangebiete, die die Kernflächen des regionalen Biotopverbundsystems bilden.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
6721 Hü
(1454)
Vorlage Nr. 20132969
Im Textteil und der Begründung zum RFNP ist in Ziel 25 (3) dargestellt, dass BSN entweder
in ihrer Ganzheit oder in wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiet festzusetzen sind.
Der RFNP ist auch Regionalplan. Die Darstellungen der Regionalplanung sind auf
kommunaler Ebene zu beachten und umzusetzen.
Bisher sollten im 1.Änderungsverfahren der Landschaftspläne Bochum fünf Naturschutzgebiete neu festgesetzt werden:
- Dr.C.-Otto- Wald in Bochum- Dahlhausen
- Ruhrsteilhänge an der Rauendahlstraße in Bochum-Sundern
- Mailandsiepen und Ruhrsteilhänge oberhalb des Kemnader Stausees in BochumStiepel
- Kalwes/Klosterbusch in Bochum- Querenburg
- Grimberg in Bochum-Querenburg
Die Bezirksregierung Arnsberg hat nun deutlich gemacht, dass alle im RFNP dargestellten
BSN in einem Änderungsverfahren als NSG sichergestellt werden sollten.
Hierbei handelt es sich zusätzlich zu den o.g. Flächen um folgende Bereiche:
- Hörster Holz in Bochum-Dahlhausen
- Henkenberg und Siepen in Bochum-Stiepel
- Weitmarer Holz in Bochum-Weitmar
- Teile des Lottentales in Bochum-Stiepel
- Ruhraue von der Kosterstraße bis zum Kemnader Stausee
- Wassergewinnungsanlage in der Ruhraue zwischen Hattingen und Kosterbrücke.
Für die zusätzlichen Flächen wird zurzeit ein Gutachten erstellt, welches die Konflikte und
eine mögliche Gebietsabgrenzung für ein Gesamtkonzept der zukünftigen Naturschutzgebiete aufzeigt.
Die Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr (WMR) wird die Wassergewinnungsanlage zeitnah
aufgeben. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat bereits Leitziele für die Folgenutzung
erarbeitet. Ein Leitziel ist die Ausweisung der Fläche als Naturschutzgebiet mit der Vorgabe
einer naturschutzverträglichen Erholungsnutzung. Diesbezüglich wurden bereits erste
Sondierungsgespräche mit den Stadtwerken und der Bezirksregierung Arnsberg geführt.